Title | Art.3 GG - Prüfungsschema im Gutachtenstil |
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Course | Öffentliches Recht |
Institution | Frankfurt University of Applied Sciences |
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Prüfungsschema im Gutachtenstil...
Öffentliches Recht
Art.3 I GG Gleichheitsgrundsatz A. Eine Verletzung des Art.3 I GG würde vorliegen, wenn der Schutzbereich eröffnet und eine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegen würde. I.
Schutzbereich Geschützt werden alle Menschen und auch juristische Personen des Privatrechts
II.
Rechtlich relevante Ungleichbehandlung Es müssen zunächst die richtigen Vergleichsgruppen gebildet werden. Der Gleichheitsgrundsatz besagt, dass wesentlich Gleiches muss gleich behandelt werden. 1. Kompetenzbereich Die gleiche Verwaltungsbehörde muss mehrere Sachverhalte ungleich behandeln. 2. Oberbegriff Die Vergleichsgruppe muss einem Oberbegriff zugeordnet werden können, um zu überprüfen, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt oder nicht. (z.B. Opfer einer Flugkatastrophe, Cannabis und Kokain können dem Oberbegriff ,,Drogen“ zugeordnet werden) 3. Ungleichbehandlung Wird wesentlich Gleiches ungleich behandelt?
III.
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung Die Ungleichbehandlung kann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Es müssen sich sachliche und vernünftige Gründe hierfür ergeben bzw. vorliegen. Hier Gründe aufführen, dann Verhältnismäßigkeit. 1. (Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes) a) Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes b) Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 2. Verhältnismäßigkeit a) Legitimer Zweck b) Geeignetheit c) Erforderlichkeit d) Angemessenheit...