Skript zur 4-Schritt Methode Gutachtenstil PDF

Title Skript zur 4-Schritt Methode Gutachtenstil
Author Sophia Chi
Course Rechtsphilosophie I
Institution Universität Rostock
Pages 3
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Summary

Zusammenfassung für die 4-Schritt-Methode...


Description

Gutachterliche Prüfung mit der 4-Schritt-Methode

Sinn und Zweck des Gutachtenstils Der einen rechtlichen Rat suchende Mandant präsentiert dem Anwalt in aller Regel zunächst einmal einen Sachverhalt, den er rechtlich bewertet haben möchte. Er wird nicht schon mit selbständig umrissenen juristischen Problemen oder einer konkreten Frage zu seinem Anwalt kommen. Der Gutachtenstil dient dazu, Personen von dem gefundenen Ergebnis zu überzeugen, die in der Regel nur wenige rechtliche Vorkenntnisse aufweisen. Das juristische Gutachten soll dem Mandanten (oft juristischer Laie), der nur den Sachverhalt kennt, die juristischen Probleme des Falles aufzeigen und ihm überzeugend erklären, aus welchem Grund sie wie gelöst werden. Obersatz: These zur gesamten Prüfung Der Obersatz für die Prüfung eines gesamten Straftatbestandes wird im Konjunktiv formuliert. Die Verwendung des Konjunktivs bringt zum Ausdruck, dass eine Antwort auf die vorgestellte rechtliche Fragestellung noch nicht gefunden ist, sondern erst gesucht wird. Außerdem muss der Obersatz den Täter, die Tathandlung, die Straftat und die Strafnorm nennen. Wichtig ist, einen weiten Blick durch das StGB schweifen zu lassen, um alle einschlägigen Normen zu erfassen. Wenn z.B. der Täter einen Gegenstand benutzt hat, um sein Opfer damit an der Gesundheit zu schädigen, und dieses zudem sein Augenlicht dabei verlor, sollte man die Prüfung nach § 223 nicht beenden, sondern zudem §§ 224, 226 in Erwägung ziehen. Weiterhin gilt: auch wenn das Opfer am Ende stirbt, könnten außer §§ 212, 211 StGB z.B. auch die §§ 223 ff., sofern der Täter sein Opfer vorher körperlich misshandelt hat oder § 242 StGB, wenn der Täter am Ende noch die Brieftasche des Opfers einsteckt, einschlägig sein, sofern es dafür tatsächlich Anhaltspunkte im Sachverhalt gibt. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die im Obersatz genannte Strafnorm so genau wie möglich bezeichnet wird, d.h. Paragraph, Absatz, Satz und ggf. Nummer oder Alternative!

Dann: 4-Schritte für jeden Prüfungspunkt innerhalb des Prüfungsschemas 1. Einleitungssatz Eine Frage wird aufgeworfen. Im Konjunktiv zu formulierende These („Es müsste...“, „Weiterhin könnte...“, „Zu prüfen ist“, ...). 2. Definition Hier muss nun eine abstrakte Definition des Tatbestandsmerkmals erfolgen. Die hier entwickelte abstrakte Definition sollte trotz ihres abstrakten Charakters doch möglichst fallbezogen sein. D.h., dass man sich nicht darüber auslässt, ob gefährliche Werkzeuge auch unbewegliche Gegenstände sein können oder nicht, wenn es in dem Sachverhalt um einen Schuh geht, der eindeutig beweglich ist.

3. Subsumtion Bedeutung des Begriffs Der Begriff „Subsumtion“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich „ein-, unterordnen“. Im juristischen Sinne ist damit die rechtliche Würdigung eines Sachverhaltes gemeint. Es wird geprüft, ob die Kriterien aus der Definition auch in diesem konkreten Fall gegeben sind, ob also der vorliegende Sachverhalt die TBM einer bestimmen Rechtsnorm erfüllt. Hier muss soweit wie möglich mit dem Sachverhalt gearbeitet werden. An dieser Stelle darf weder der Sachverhalt einfach wiedergegeben werden, noch darf schlichtweg festgestellt werden, dass die Voraussetzungen vorliegen (letzteres ist Aufgabe des Ergebnisses). Nur wenn das Vorliegen des jeweiligen Bestandteils der Definition am konkreten Sachverhalt überzeugend aufgezeigt wurde, darf zum nächsten Bestandteil der Definition und dessen Überprüfung anhand des konkreten Sachverhalts übergegangen werden. Die Subsumtion ist der wichtigste Bestandteil des Gutachtens, denn hier zeigt sich die „juristische Kunst“ des Argumentierens. Geachtet werden sollte darauf, dass die Argumente überzeugen und so differenziert wie möglich sind. Auch auf Gegenargumente sollte soweit wie möglich eingegangen werden. Dies erlaubt ein differenziertes Abwägen unterschiedlicher Rechtspositionen. Wichtig ist zudem, dass keine Fakten dem Sachverhalt hinzugedichtet werden, bzw. dieser überinterpretiert wird. Zudem muss der Prüfungspunkt der Subsumtion am ausführlichsten ausfallen, da an dieser Stelle des Gutachtens zum Ausdruck kommt, ob der Student sein Handwerk beherrscht. In Prüfungen werden in der Regel für die Subsumtion die meisten Punkte vergeben!

4. Ergebnis/Konklusion/ Schlusssatz Zuletzt ist das Ergebnis der Prüfung festzustellen. Entweder handelt es sich um ein Zwischenergebnis (z.B. „Der A hat den objektiven Tatbestand des § 223 StGB erfüllt“), oder um das Endergebnis des Falles (z.B. „Der A hat sich gemäß §§ 223, 224 I Nr. 1 und 3 StGB einer gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht“). Merke! Der Gutachtenstil muss hinsichtlich aller 3 Stufen des Deliktsaufbaus angewendet werden, (objektiver und subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld) ebenso wie im Rahmen eines jeden zu prüfenden Tatbestandsmerkmale. Literatur: Brian Valerius, Einführung in den Gutachtenstil, Tutorium Jura Roland Schimmel, Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren...


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