Bilanz- und Erfolgsrechnung Zusammenfassung PDF

Title Bilanz- und Erfolgsrechnung Zusammenfassung
Author Lingli Yeah
Course Modul Bilanz- und Erfolgsrechnung
Institution Universität zu Köln
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Summary

1. Kapitel: Bilanz- und Erfolgsrechnung als Teil des betrieblichen RechnungswesensAufgaben/ Zwecke des betrieblichen Rechnungswesens Dokumentation von Geschäftsvorfällen Rechenschaft von Beauftragten gegenüber ihren Auftraggebern (intern/ extern) Erzeugung von Rechtsfolgen > Jährliche Aus...


Description

1. Kapitel: Bilanz- und Erfolgsrechnung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens Aufgaben/ Zwecke des betrieblichen Rechnungswesens – – –



Dokumentation von Geschäftsvorfällen Rechenschaft von Beauftragten gegenüber ihren Auftraggebern (intern/ extern) Erzeugung von Rechtsfolgen > Jährliche Ausschüttungsbemessung an die Anteilseigner > Ertragsteuerzahlungen > Überschuldungsmessung Erzeugung von Informationsgrundlagen für wirtschaftliche Entscheidungen (intern/ extern) Externes Rechnungswesen → BUE

Aufgaben

Betroffene

Internes Rechnungswesen → KUL

Abbildung des wirtschaftlich bedeutsamen Geschehens im Abbildung der finanziellen Beziehungen des Betriebes zu Betrieb seiner Außenwelt – als Entscheidungsgrundlage zur Planung und – zu Dokumentationszwecken Steuerung von innerbetrieblichen Vorgängen – Rechenschaftslegung der Unternehmensleitung ggü. – zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit innerden Kapitalgebern betrieblicher Vorgänge (Soll-/ Ist-Vergleiche) – zur Erzeugung von Rechtsfolgen gegenüber Unternehmensoutsidern → Ausschüttungs- und Steuerbemessung – zur Erzeugung entscheidungsrelevanter Informationen für Unternehmensoutsider – – – –

Unternehmensleitung/ Management

Gläubiger + Anteilseigner Belegschaft Lieferanten + Kunden Fiskus + Behörden + Öffentlichkeit

Bestands- und Stromgrößen – – – –

Bestandsgrößen (Bestand zu einem bestimmten Zeitpunkt) → Bilanz Stromgrößen (Veränderung eines Bestandes zu einem bestimmten Zeitraum) → GuV Bilanzaxiom: Endbestand = Anfangsbestand + Zugänge – Abgänge Überschuss: Veränderung des Bestands im Verlauf einer gesamten Periode > Beständedifferenz: Endbestand – Anfangsbestand (Bilanz) > Stromgrößendifferenz: Zugänge – Abgänge (GuV)

Monetäre Basisrechnungssysteme Bestandsgröße

Stromgröße

Zahlungsmittelebene

Einzahlung/ Auszahlung

Zahlungsmittelbestand = Kassenbestände + Bankguthaben Es gilt: > Alle Einzahlungen – Alle Auszahlungen über die Totalperiode (Gründung bis Liquidation) = 0 € > Totalerfolg = Alle Erfolgseinzahlungen – Alle Erfolgsauszahlungen Alle Eignerauszahlungen – Alle Eignereinzahlungen → Kongruenzprinzip

Geldvermögensebene

Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + Forderungen – Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen)

Einnahme/ Ausgabe

Reinvermögensebene (EK)

(Basis-) Reinvermögen = Zahlungsmittelbestand + Forderungen – Schulden + sonst. Vermögen (Güter, Patente)

Ertrag/ Aufwand → ohne Beteiligung der Unternehmenseigner

(HGB-) Reinvermögen = Zahlungsmittelbestand + Forderungen – Schulden + sonst. Vermögen +/- weitere Positionen Betriebsergebnisebene → KUL

Leistungen – Kosten = Betriebsergebnis & kalkulatorischer Erfolg einer Periode Leistungen/ Kosten: ordentlich, bewertet, betrieblich, periodenbezogen → Gütererstellung und Wertezuwachs/ Güter-und Werteverzehr

Zusammenhänge Beispiele Einnahmen und Einzahlungen

Einzahlungen, keine Einnahmen → Aufnahme eines Bankdarlehens

Einzahlungen = Einnahmen → Barverkauf von Fertigerzeugnissen

Einnahmen, keine Einzahlungen → Warenverkauf auf Ziel

Ausgaben und Auszahlunen

Auszahlunen, keine Ausgaben → Bartilgung eines in einer früheren Periode aufgenommenen Darlehens

Auszahlungen = Ausgaben → Bareinkauf von Waren

Ausgaben, keine Auszahlungen → Wareneinkauf auf Ziel

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Erträgen und Einnahmen

Einnahmen, keine Erträge Einnahmen = Erträge → Verkauf eines Grundstücks zu → Entstehung eines seinem Buchwert Zinsanspruchs gegenüber dem Kreditnehmer

Erträge, keine Einnahmen → Werterhöhung des Betriebsgrundstücks

Aufwendungen und Ausgaben

Ausgaben, keine Aufwendungen → Kauf eines Grundstücks

Aufwendungen, keine Ausgaben → Abschreibung einer Maschine

Ausgaben = Aufwendungen → Auszahlungen von Löhnen/ Gehältern am Monatsende

Pagatorische vs. Kalkulatorische Rechnungen Pagatorische Rechnungen – –

Kalkulatorische Rechnungen

Knüpfen unmittelbar an die Zahlungsströme zwischen Unternehmen und Außenwelt an Bilanz- und Erfolgsrechnung ist pagatorischer Natur → Über die Totalperiode hinweg gleichen sich die Salden von Zahlungsmittel- und Reinvermögensebene an: Jeder in der Finanzbuchhaltung erfassten Wertänderung entspricht grundsätzlich eine zeitverschobene Zahlungsbewegung → Kongruenzprinzip

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Kein unmittelbarer Bezug zu den Zahlungsströmen Dienen der Verbrauchsmessung von knappen Ressourcen bei der Entstehung von Produkten in einem entscheidungsorientierten Kalkül Sind bei der Bewertung der Güterverzehre/ Güterzuwächse nicht an die tatsächlichen Ausgaben/ Einnahmen für die verbrauchten/ entstandenen Güter gebunden Können auch solche Wertverzehre/ Wertzuwächse erfassen, für die keine Ausgaben/ Einnahmen angefallen sind z.B. kalkulatorische Miete oder Unternehmerlohn

Retrospektive vs. Prospektive Rechnungen Retrospektive Rechnungen (Nachrechnung) – –

Prospektive Rechnungen (Vorrechnungen)

Bilden vergangenes Unternehmensgeschehen ab Werden zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des Unternehmensprozesses eingesetzt

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Bilden zukünftige erwartetes Unternehmensgeschehen ab Werden zur Planung des Unternehmensprozesses eingesetzt Liefern Informationen über Auswirkungen verschiedener Handlungsalternativen Dienen der zielbezogenen Festlegung wirtschaftlicher Tatbestände

2. Kapitel: Entwicklung von Bilanztheorie, Bilanzrechtstheorie und Bilanzwirkungstheorie Bilanzwirkungstheorie – Untersuchung der Auswirkungen von Bilanzen und Bilanzierungsnormen auf die Bilanzadressaten – Zweck des Bilanzrechts: Verhaltensbeeinflussung von Bilanzadressaten durch Anwendung konkreter Bilanzierungsregeln – Überprüfung der Zweckerfüllung von Bilanzen anhand von > Empirischen Verfahren: Beobachtung des Entscheidungsverhaltens von Adressaten in der Wirklichkeit; Marktbeobachtung > Logisch-deduktiven Verfahren: Herleitung von Hypothesen über das Verhalten von Adressaten aufgrund ökonomischer Theorien – Entwicklung neuer Bilanznormen aufgrund neuer Anwendungserfahrung Bilanzrechtstheorie – Auslegung von geltendem Bilanzrecht auf weitere Sachverhalte – Entwicklung neuer Bilanznormen aufgrund der Auslegungsergebnisse Bilanztheorie Analyse möglicher formaler Bilanzziele/-zwecke; darauf aufbauend Ableitung von Vermögens- und Gewinnbegriffen und Bilanzierungsnormen (Prinzipien/ Regeln) Statische Bilanztheorie – – –

Primärer Bilanzzweck: Vermögensermittlung Bilanz als Zustandsbild des Unternehmen Gewinnermittlung: Reinvermögensvergleich zweier Jahre

1) „Zerschlagungsstatik“ – – – – – –

Bilanzziel: Ermittlung des Reinvermögenswertes unter der Zerschlagungsprämisse Bilanzierungszweck: Gläubigerschutz durch Ausschüttungsbeschränkung („Gläubigerzugriffsmasse“) Aufgabe: Information über das Schuldendeckungspotential des UN Fiktive UN-Auflösung → Liquidation Regel: Vermögensgegenstände gemessen zu Liquidationswerten  Schulden zum Ablösebetrag → Ausschüttung möglich Ansatzregel: Vermögen: Nur wenn verkehrsfähig (Einzelveräußerbarkeit) Schulden: Rechtsverbindliche Zahlungsverpflichtung gegenüber Dritten Seite 2

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Bewertungsregel: Liquidationswerte Probleme bei der Ermittlung von Zerschlagungswerten > Zerschlagungsdauer: Welcher Zeithorizont wird der fiktiven Zerschlagung zugrunde gelegt? > Zerschlagungsintensität: In welche Funktionseinheiten wird das Betriebsvermögen zerlegt? > Mangelnde Marktgängigkeit von gebrauchten Betriebsvermögensgegenständen z.B. Spezialmaschinen

2) „Fortführungsstatik“ (Simon) – – – – –

Kritik an der mangelnden Praktikabilität der Zerschlagungsprämisse Bilanzierungsziel: Vermögensermittlung unter der Fortführungsprämisse, als Instrument zur periodischen Übersicht über die Vermögenslage (Kaufmannsvermögen) Unterscheidung der VG nach der Nutzungsart in Gebrauchsgüter AV und Verbrauchsgüter UV Ansatzregel: Aktiva: Einzelveräußerungsfähigkeit Passiva: Schulden im Rechtssinne Bewertung: Gebrauchsgüter: Fortgeführte Anschaffungskosten; AK/ HK-Prinzip mit Periodenabschreibung Verbrauchsgüter: Individuellem Verkaufspreis; Obergrenze: Marktwert Schulden: Nennwert

Dynamische Bilanztheorie (Schmalenbach) – – –



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Grundannahme: Tatsächliche Vermögenshöhe eines Unternehmens ist nicht ermittelbar Ziel: Betriebssteuerung anhand eines periodengerechter Erfolgsermittlung Aufgabe: Darstellung der relativen Vermögensänderung → Ermittlung des „relativ richtigen“ Gewinns → Ausgangspunkt ist GuV mit periodenbezogenen Erträgen/ Aufwendungen Bilanz: Kasse & Eigenkapital + alle Vorgänge, die ertragswirksam, nicht zahlungswirksam/ die zahlungswirksam, nicht ertragswirksam + schwebende Vor- und Nachleistungen Ansatzregel: Aktivseite: Zahlungsmittel + schwebende Vorleistungen Passivseite: Eigenkapital + schwebende Nachleistungen Bewertungsregel: Aktiva: Bis zur Veräußerung höchstens mit AK/ HK Passiva: Schulden zum Nennwert → Generell vorsichtig bewerten Schmalenbach als Vertreter der dynamischen Bilanztheorie stellt die Ermittlung des Periodengewinns und damit die GuV in den Mittelpunkt mit Bilanz als reinem Verrechnungskonto Zentral: „Periodengerechte Erfolgsermittlung“, unter weitgehender Vermeidung aperiodischer Einflüsse; die angestrebte interperiodischeVergleichbarkeit von Periodenerfolgen betont das Primat des Stetigkeitsprinzips

Die Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB 1. Als RAP sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen → schwebende Vorleistung: Ausgabe, noch nicht Aufwand 2. Als RAP sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nachdiesem Tag darstellen → schwebende Nachleistung: Einnahme, noch nicht Ertrag Aktive/ Passive Rechnungsabgrenzung Antizipative Posten (noch nicht gezahlt) → Erfolg vor Zahlung

Transitorische Posten (schon gezahlt) → Zahlung vor Erfolg

Aktive Rechnungsabgrenzung

Sonstige Forderungen Aktiver RAP Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahemen führen

Passive Rechnungsabgrenzung

Sonstige Verbindlichkeiten Aufwendungen im abgelaufenen Geschäftsjahr, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen

Passiver RAP

Beispiel für Bilanzposten mit unterschiedlichem Ansatz Bilanzposten

Aktivum

Passivum

Ansatz bei Zerschlagungsstatik, kein Ansatz bei dynamischer Bilanzierung

Bürgschaft wird aktiviert

Mitarbeiter: Abfindung + Sozialplan

Ansatz bei dynamischer Bilanzierung, kein Ansatz bei Zerschlagungsstatik

Aktivischer RAP

Passiver RAP z.B. Rückstellung für unterlassene Instandhaltung Seite 3

Unternehmungserhaltungskonzeption: Kapitalerhaltung und Substanzerhaltung Definition: Gewinn als entnahmefähiger Betrag bei zugrunde gelegter Unternehmenserhaltungskonzeption Gewinn/ Verlust = Zuwachs/ Verminderung des Nettovermögens in einer Periode Gewinn ist der Geldbetrag, der einem Unternehmen höchstens entzogen werden kann, –

Geldkapitalerhaltung (als Nominal- oder Realkapitalerhaltung), geldmäßiger Gewinnbegriff … ohne dass das von den Unternehmenseigentümern in die Unternehmung investierte Geld (Stammkapital), unter Berücksichtigung der Kaufkraft, gegenüber der Vorperiode gemindert wird → Die nominale Kapitalerhaltung führt bei steigenden Preisniveaus (Inflation) zur Erzielung von Scheingewinnen



Sachkapital-/ Substanzwerterhaltung, gütermäßiger Gewinnbegriff, u.U. als leistungsmäßige Äquivalenz interpretiert … ohne dass der Reproduktionswert der Unternehmung gegenüber der Vorperiode gemindert wird



Erfolgskapital-/ Ertragswerterhaltung, wertmäßiger/ ökonomischer Gewinnbegriff … ohne dass das Wertschöpfungspotential, d.h. das Potential des Unternehmens, in künftigen Perioden Einzahlungsüberschüsse zu generieren, gegenüber der Vorperiode gemindert wird

Bilanzen unter Wertkonvention – – –

Bilanzierungsziel: Ermittlung einer Periodenerfolgsgröße für rechtlich normierte Zwecke (Ausschüttung, Steuerbemessung) Restriktion: Intersubjektive Nachprüfbarkeit von Bilanzansatz und Bewertung durch rechtlich normierte Bilanzierungsregeln, weitgehende Ausschaltung subjektiver Ermessensspielräume Maßnahmen: Bilanzierung als Prozess der Auslegung von Rechtsnormen > Grundlegendes Objektivierungskriterium: Trennung von Ansatz und Bewertung bei der Würdigung eines Geschäftsvorfalls > Anknüpfung der Ansatzregeln zumeist an Tatbestände des Schuld- und Sachenrechts, jedoch zumindest an konkret definierte Aktivierungs- und Passivierungsregeln > Allgemeine Festlegung von verbindlichen Bewertungsober- und untergrenzen

Synopse: Zusammenwirken von Bilanztheorie, -rechtstheorie und -wirkungstheorie

3. Kapitel: Die Bilanz im Rechtssinne und das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Nationale Rechnungslegung – –



„Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen“ Es gelten folgende Aufstellungsgrundsätze: > Der Jahresabschluss ist nach den GoB aufzustellen → Rechtsadäquate Bilanzierung für Steuer- & Handelsbilanz > Er muss klar und übersichtlich sein > Der Jahresabschluss ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen Es gilt die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschluss in folgenden Fällen > Zum Beginn/Ende eines Handelsgewerbes > Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres

Handelsbilanzrecht für Kapitalgesellschaften § 264 HGB – –

Die Haftung der Anteilseigner von Kapitalgesellschaften ist auf ihre Einlage beschränkt Daher strengere und weitreichendere Bilanzierungs-, Berichts-, Prüfungs- und Veröffentlichungsregeln als die unbeschränkt haftenden Einzelkaufleute und Personengesellschaften

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Umfang der zusätzlichen Pflichten ist nicht für alle Kapitalgesellschaften gleich Gesetzgeber sieht größenabhängige Erleichterungen für kleinste, kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften vor Unterteilung nach den Kriterien: Bilanzsumme, Arbeitnehmeranzahl, Umsatzerlöse Größenklassen für KapGes werden bei zweijähriger Kriterienüberschreitung zweier aufeinander folgender Stichtage mit mindestens 2 der Kriterien der entsprechenden Größenklasse zugeordnet Ausnahmen: > Kapitalmarktorientierte KapGes gelten stets als große KapGes > Bei Neugründung/ Umwandlung in einen KapGes erfolgt die Klassifikation nur anhand des ersten Stichtages nach der Neugründung/ Umwandlung



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Bilanzierungsschema –

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Gliederung der Aktiva und Passiva: > Vermögen aufsteigend nach Grad der Liquidierbarkeit > Kapital absteigend nach Grad der Fälligkeit AV: VG, die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienen & UV: VG, die einmalig im Unternehmen verwertet werden Gesetzliche Anordnung, dass AV und UV getrennt ausgewiesen werden > Sicherstellung der Informationsfunktion > Unterschiedliche Folgebewertung des UV z.B. keinen planmäßige Abschreibung RAP: Einnahme (passiver RAP)/ Ausgabe (aktiver RAP) vor Abschlussstichtag, die für die bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag Ertrag/ Aufwand darstellt

A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige VG III. Wertpapiere IV. Schecks, Kasse, Giro, Guthaben bei Kreditinstituten

A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten

C. RAP

D. RAP

D. Aktive latente Steuern

E. Passive latente Steuern

Gliederungsalternativen für die GuV GuV ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen Gesamtkostenverfahren → „Produktionserfolgsrechnung > Ausweis der Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen unmittelbar in der GuV > Ausweis der Aufwandspositionen erfolgt nach Kostenarten Umsatzkostenverfahren → „Absatzerfolgsrechnung“ > Bestandsveränderungen sind nicht in der GuV zu erfassen > Als Aufwand werden die Herstellungskosten der umgesetzten Erzeugnissen ausgewiesen > Ausweis der Aufwandspositionen erfolgt nach Kostenstellen Funktion von Anhang und Lagebericht Der Anhang: Erfüllt die Aufgaben von Erläuterung, Entlastung, Ergänzung und Korrektur Der Lagebericht: Gibt detaillierte Angaben über die Lage des Unternehmens in seinen verschiedenen Geschäftsbereichen, wie Forschung und Entwicklung, Zweigniederlassungen, Vergütungen, Aktionärsstrukturen, Vorgänge nach Ende des Geschäftsjahres, Erläuterung des Ergebnisses und Risiken des Unternehmens GoB – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Charakter – Allgemein anerkannte Regeln über die Führung von Handelsbüchern sowie die Erstellung des Jahresabschlusses, die von allen Kaufleuten zu beachten sind → Charakter eines unbestimmten Rechtsbegriffs + übergeordnete Prinzipien – HGB weist allgemein auf die Beachtung der GoB hin – Zentrale GoB zwar explizit genannt, bleiben aber ohne inhaltliche Konkretisierung →System an GoBs benötigt zur Konkretisierung – Gesetzgeber in DE verzichtet auf die vollständige Kodifizierung der Gestaltung von Buchführung und Rechnungslegung → Muss sinnvoll und zweckadäquat sein Funktionen – Sicherung zweckadäquater Bilanzierung – Überindividuelle Rechtsnormen zur Steuerung des Bilanzierungsverhaltens → keine individuelle Vorschriften – GoB wirken über Maßgeblichkeitsprinzip in die Steuerbilanz hinein – Fangen als Generalnorm alle, vom Gesetzgeber nicht explizit oder auslegungsbedürftige Normen geregelter Sachverhalte, auf – – – –

Konkretisierung der weitgefassten Ansichten des Gesetzgebers Lückenfüllung zur Ergänzung von Einzelvorschriften Handhabung neuer Bilanzierungsprobleme → Flexibilität Natur der GoB > formell (Gliederung, Ausweis) > materiell (Ansatz/ Bewertung) > kodifiziert, nicht kodifiziert Seite 5

Herleitung 1.

Induktive Methode: Ableitung aus dem Verhalten und Ansichten ordentlicher und ehrenwerter Kaufleute → Konflikt mit Gläubigerschutzfunktion externer Rechnungslegung/ von GoB > Richtet sich überwiegend an Erfahrungen, die während der kaufmännischen Praxis gesammelt wurden > Problem: Uneinheitlichkeit (der Meinungen) + Parteilichkeit (individuelle Vorstellungen)

2.

Deduktive Ermittlung: Ableitung aus den Zwecken des JA und den Interessen der Beteiligten > Betriebswirtschaftlich und handelsrechtlich deduktive Methode → Problem: Zwecke stehen nicht explizit im Gesetz

3.

Hermeneutische Methode: Ganzheitliche Auslegung von Rechtssätzen anhand verschiedener Kriterien > Auslegung von Wortlaut und Wortsinn > Systematische Auslegung > Historische Auslegung > Auslegung nach Gesetzesmaterialien, Ansichten des Gesetzgebers > Teleologische Auslegung Dabei immer in Bezug auf den Grundsatz: „Gesetzeszweck ist die Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Periodengewinns unter der Prämisse des Gläubigerschutzes“

4.

Ergebnis eines politschen Prozesses

Elemente Buchführung: Dokumentationsgrundsätze Jahresabschluss: Rahmengrundsätze

Systemgrundsätze

Fundamentalgrundsätze

Ergänzende Gewinnermittlungsgrundsätze

- Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit - Grundsatz der Vergleichbarkeit - Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit - Grundsatz der V...


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