Übungsblatt 6 Aufgabe 9 PDF

Title Übungsblatt 6 Aufgabe 9
Course Jahresabschluss und Steuern
Institution Freie Universität Berlin
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Jahresabschluss und Steuern Übungblatt 6 Aufgabe 9: Konzernabschluss Am 31.12.t1 erwarb die Lorelai AG 100 % der Anteile an der Rory GmbH. Es liegen Ihnen die Bilanzen der jeweiligen Einzelabschlüsse zum 31.12.t1 und zum 31.12.t2 vor. Weitere relevante Informationen erhalten Sie unter b) und c). Steuern sind nicht zu berücksichtigen. Stille Reserven i. H. v. 20 Mio. € + Innovatives Verfahren i. H. v. 30 Mio. € (nicht aktiviert)

A) • Sitz im Inland (+) • beherrschender Einfluss auf Tochterunternehmen (Rory GmbH) (+) (→„ControlKonzept“) − 100 % der Anteile an Rory GmbH, d. h. Mehrheit der Stimmrechte (§ 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB) • im SV keine Hinweise auf Ausnahmen der − §§ 291, 292 HGB − § 293 HGB − sowie §§ 290 Abs. 5 i. V. m. 296 HGB Ergebnis: Verpflichtung nach § 290 Abs. 1 HGB

B) • Konzernabschluss hat ausschließlich Informationsfunktion (§ 297 Abs. 2 S. 2 HGB) • Einheitstheorie als theoretisches Fundament → Fiktion der rechtlichen Einheit gem. § 297 Abs. 3 S. 1 HGB

Erstkonsolidierung zum 31.12.t1 1. Schritt: Summenbilanz zum 31.12.t1 (Addition der Bilanzposten der Handelsbilanz II) • Bilanzen der Einzelabschlüsse der rechtlich selbstständigen Unternehmen dienen als Ausgangspunkt der Konzernbilanzerstellung • konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen, damit Bilanzen der Fiktion der rechtlichen Einheit entsprechen (einheitlicher Abschlussstichtag, einheitlicher Ansatz und Bewertung, Währungsumrechnung) (hier nicht zu vollziehen) → Ergebnis: Handelsbilanz II t1 2. Schritt: Kapitalerstkonsolidierung zum 31.12.t1 → Ergebnis: Konzernbilanz t1 • Notwendigkeit der Kapital(erst)konsolidierung ergibt sich aus Abbildung des Erwerbs des Tochterunternehmens (Rory GmbH), denn aus Konzernsicht ist eine Beteiligung gegenüber „sich selbst“ nicht möglich

Kapital(erst)konsolidierung zum 31.12.t1 • Behandlung der Beteiligung wie „Asset Deal“ (§ 300 Abs. 1 S. 2 HGB) − im Konzernabschluss werden anstelle der Finanzbeteiligungen („Share Deal“), die dahinter stehenden Vermögensgegenstände und Schulden des TU abgebildet („Asset Deal“) • Technik: Verrechnung der Anschaffungskosten für Beteiligung an der Rory GmbH mit dem Eigenkapital der Rory GmbH nach einer Neubewertung zu Zeitwerten zum 31.12.t1 (§ 301 HGB) − alle stillen Reserven und Lasten, die im Einzelabschluss der Rory GmbH bestehen, werden aufgelöst − positiver Unterschiedsbetrag ist der derivative Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) • Zeitwert des Eigenkapitals der Rory GmbH (siehe Bilanz der Rory GmbH): 500 = 450 (gez. Kapital und Gewinnvortrag) + 20 (stille Reserven Grund und Boden) + 30 (innovatives Verfahren) • Beteiligung an Rory GmbH (siehe Bilanz der Lorelai AG): 600 (Anschaffungskosten für Beteiligung) • positiver Unterschiedsbetrag: 100 (→ Goodwill gem. § 301 Abs. 3 HGB)

C)

Folgekonsolidierung zum 31.12.t2 1. Schritt: Summenbilanz zum 31.12.t2 (Addition der Bilanzposten der Handelsbilanz II) 2. Schritt: Kapitalerstkonsolidierung zum 31.12.t2 → Ergebnis: Konzern-Eröffnungsbilanz • Kapitalerstkonsolidierung zum 31.12.t1 wiederholen (§ 301 HGB), da Konzernbilanz aus der Summe der Einzelabschlüsse in t2 gebildet wird, in denen Kapitalerstkonsolidierungsbuchungen nicht vollzogen wurden • Neubewertung zu Zeitwerten zum 31.12.t2 erfolgt allerdings nicht! D.h. der Goodwill wird nicht neu ermittelt!

3. Schritt: Kapitalfolgekonsolidierung zum 31.12.t2 → Ergebnis: Zwischenbilanz I • Fortführung der Buchwerte aus Einzelabschlüssen auf Einzelabschlussebene; Fortführung der Buchwerte aus Konzernabschüssen nur für die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten! − Jährliche Abschreibung Goodwill: 100/5 = 20 (siehe Aufgabenstellung) − Jährliche Abschreibung sonst. AV (innovatives Verfahren): 30/10 = 3 (siehe Aufgabenstellung) − Buchungssatz: Gewinnvortrag 23 an Goodwill 20 und sonst. AV 3 (ergebniswirksam) 4. Schritt: Schuldenkonsolidierung → Ergebnis: Zwischenbilanz II • Eliminierung der innerkonzernlichen Forderungen und Verbindlichkeiten (Fiktion der rechtlichen Einheit) (§ 303 HGB) − Buchungssatz: Verb. ggü. Lorelai an Ford. ggü. Rory 150 (siehe Bilanzen und Aufgabenstellung)

5. Schritt: Zwischenergebniseliminierung → Ergebnis: Konzernbilanz t2 • Eliminierung der durch innerkonzernliche Lieferungen und Leistungen erfassten Gewinne und Verluste (§ 304 HGB) − Lorelai AG bilanziert Vorratsvermögen von 180, Anschaffungs- und Herstellungskosten der Erzeugnisse betrugen bei Rory GmbH ursprünglich (100 + 30 =) 130, d.h. Gewinn von 50 ist zu eliminieren (siehe Bilanz und Aufgabenstellung) − Gewinn noch nicht i.S.d Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 2. HS HGB) realisiert, erst bei Veräußerung an einen Dritten (außerhalb des Konzerns) − Buchungssatz: Gewinnvortrag an Vorräte 50...


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