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Title Übungsklausur 20 m L 2a06c829edda0d368c045e54b539924 f
Author Lou Vega
Course Römische Rechtsgeschichte
Institution Ruhr-Universität Bochum
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Prof. Dr. Fabian Klinck Römische Rechtsgeschichte

Ruhr-Universität Bochum Wintersemester 2019/20

Übungsklausur Weihnachten 2019 Hinweis: Kreuzen sie nachfolgend alle richtigen Antworten an. Jede zu Unrecht angekreuzte und jede zu Unrecht nicht angekreuzte Antwort führt zu Punktabzug. Diese Übungsklausur ist ein modifizierter Auszug aus der letztjähren Abschlussklausur. Sie ist halb so umfangreich wie die Abschlussklausur, die 120 Antwortmöglichkeiten umfassen wird. Die Bearbeitungszeit wird 90 Minuten betragen. 1. Die XII Tafeln  wurden in der Königszeit verfasst.  sind ein Produkt des „Ständekampfes“.  wurden von Kaiser Augustus außer Kraft gesetzt.  weisen Einflüsse griechischen Rechts auf. 2. Die Gai institutiones  wurden um ca. 150 n. Chr. verfasst.  sind ein Anfängerlehrbuch.  wurden von Justinian in Auftrag gegeben.  sind fast vollständig erhalten geblieben. 3. Wer im Jahr 450 v. Chr. in Rom jemanden auf Herausgabe einer Sache verklagen wollte,  musste eine legis actio sacramento in rem anstellen.  musste die rei vindicatio anstellen.  musste ihn notfalls selbst mit Gewalt vor Gericht bringen.  musste zum König gehen.  musste Patrizier sein.  konnte dem Prätor in freier Rede sein Klagebegehren schildern.  musste ein sacramentum leisten.  wurde sacer, wenn er die Klage verlor. 4. Die actio Publiciana  erlaubt nur eine Verurteilung in Geld.  wird durch die XII Tafeln eingeführt.  stand nie im Edikt.  fordert in ihrer Formel den iudex dazu auf, so zu entscheiden, als wäre die Ersitzungsfrist abgelaufen.  wurde von einem Prätor „erfunden“.  sieht vor, dass der Richter dem Beklagten Möglichkeit zur Herausgabe gibt, wenn er die Klage für begründet hält.  kann keinen Erfolg haben, wenn die Sache, um die es geht, gestohlen ist.  wird in Einzelfällen durch die lex Hortensia ausgeschlossen. 5. Die römische Ehe  wurde zwischen Patriziern ursprünglich durch einen der mancipatio nachgeformten Akt eingegangen.  erzeugt keine Rechtsfolgen.  konnte nicht geschieden werden.  führte nach klassischem Recht immer dazu, dass der Mann Hausgewalt über die Frau begründete.

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Prof. Dr. Fabian Klinck Römische Rechtsgeschichte

Ruhr-Universität Bochum Wintersemester 2019/20

6. Wenn V dem K einen Sklaven, der, was K nicht weiß, dem E gehört, verkauft und manzipiert,  kann E gegen K zunächst erfolgreich auf Herausgabe klagen.  kann K gegen D erfolgreich auf Herausgabe klagen, wenn D ihm den Sklaven am nächsten Tag wegnimmt.  erwirbt K dennoch wegen seiner Gutgläubigkeit durch die Manzipation unmittelbar das Eigentum.  haftet V dem K auf Schadensersatz, wenn E den K erfolgreich auf Herausgabe verklagt. 7. Wenn Eigentümer V dem K eine res mancipi verkauft und nach Zahlung des Kaufpreises ohne Manzipation übergibt,  wird K erst nach Ablauf einer Ersitzungsfrist Eigentümer.  kann K schon vor Ablauf der Ersitzungsfrist einen Dritten erfolgreich auf Herausgabe der Sache verklagen.  kann K einer rei vindicatio des V die exceptio rei venditae et traditae entgegenhalten.  kann K, wenn die Sache vor Ablauf der Ersitzungsfrist wieder an V gelangt ist, V erfolgreich mit der rei vindicatio auf Herausgabe verklagen. 8. Die possessio des römischen Rechts  ist Voraussetzung für die Ersitzung.  wird mittels Vindikation geschützt.  hat im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter der Mieter inne.  wurde durch Interdikte geschützt. 9. „Kaisergesetze“  stammen überwiegend aus der vorklassischen Zeit.  sind in den Digesten des Corpus Iuris Civilis gesammelt.  wurden von der Volksversammlung erlassen.  wurden typischerweise von der kaiserlichen Kanzlei entworfen. 10. Das Corpus Iuris Civilis  besteht aus den Institutionen, den Digesten, dem Codex und dem Edikt.  ist eine Rechtssammlung aus dem siebten Jahrhundert n. Chr.  wurde von Kaiser Hadrian in Auftrag gegeben.  wurde vom Juristen Julian redigiert. 11. Ius kann bedeuten  Gesetz.  Recht.  Gerichtsstätte.  Richter. 12. S ist Sohn des V und untersteht dessen patria potestas. In diesem Fall  wird S Eigentümer der Sachen, die V ihm als Pekulium anvertraut.  kann aus einem von S abgeschlossenen Geschäft niemals S selbst, sondern immer nur V verklagt werden.  steht F, die mit S eine manus-Ehe eingeht, einer Tochter des V gleich.  kann V den S schon zu seinen Lebzeiten aus der patria potestas entlassen.  wird S gewaltfrei, wenn V in Kriegsgefangenschaft gerät.  wird S gewaltfrei, wenn V stirbt.  kann S keine öffentlichen Ämter bekleiden.  unterstehen auch die Kinder des S grundsätzlich der patria potestas des V.

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