Title | Die Heilsbewährung; Weber |
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Course | Einführung in die Soziologie |
Institution | Leibniz Universität Hannover |
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Leibniz Universität Hannover Institut für Soziologie Sozialwissenschaften Seminar Dr. Michael Kauppert Studienleistung
Welche Wege der „Heilsbewährung“ in den Erlösungsreligionen beschreibt Weber? Stellen Sie dies auf eine möglichst systematische Weise dar! 1. Ritualismus und Erlösung Die Erlösung kann laut Weber durch Rituale erlangt werden. Hierzu beschreibt er rituelle Zeremonien, die mit Wirkung auf die Lebensführung eine Methodik der Wiedergeburt erzeugen. Es sei eine spezifische Gesinnung erforderlich, die die Symbolik der Göttlichen, beispielsweise in Form einer Andacht vollzieht. Hier erfülle sich der Aspekt des erlösenden Heilsbesitzes. Man könne hier auch von ritueller Erlösung sprechen. Der hier erstrebte seelische Habitus sei vom rationalen Handeln direkt ableitbar, wie beispielsweise bei der Sakramentsgnade (vgl. S.321-322). 2. Soziales Handeln Weber spricht an dieser Stelle von einer Systematisierung von einem ethischen Verständnis von guten Werken. Verstehend als tugendhafte Handlungen oder wenn nicht, als untugendhaft. Wie es beispielhaft in der Karma-Lehre zu finden sei. Es handle sich hierbei um ein ethnisches Kontokorrentprinzip innerhalb dessen der Erlösungsgedanke diese Handlungsweisen dem Ziel der Erlösung jeweils positiv oder negativ zuzuschreiben seien. So ließe sich auch das Verhältnis des Einzelnen zu Gott beschreiben, wie beispielsweise im Judentum (vgl. S.322-324) 3. Selbstvergottung und Dauerhabitus Als Ziel der Heilbewährung sieht Weber die „Selbstvergottung“ (S.326). Hierbei sieht er es als erstrebenswert etwas göttliches im Menschen zu implementieren und so einen Dauerhabitus zu erzeugen (vgl. S.326) Weber beschreibt als Wege der Heilsbewährung mit dem Zweck die Nichtgöttlichkeit abzustreifen, das Erlangen religiöser Qualitäten (vgl. S.326327). Beginnend mit der Konzentration der Seele auf das Wesentliche der Religiosität durch verschiedene Techniken wie Meditation, folgte eine Rationalisierung der Heilmethodik, die dem Zweck diente, jegliches Denken und Tun dem religiösen Habitus anzupassen. Die Heilmethodik wurde rationaler so dass beispielsweise Formen der Ekstase bestimmten Vorgaben zu folgen hatten. Die Heilsmethode sollte nun in Art und Inhalt vollkommen der religiösen Zweckmäßigkeit entsprechen (vgl. S.327). Die Form der Ekstase stelle hier einen Weg der Heilsbewährung dar, in dem sie als eine Form der Erlösung (vgl. S.324) oder Selbstvergottung gesehen werden könne. Ein Weg zu dieser Ekstase sei hierbei die Orgie (vgl. S.326). Diese Ekstase, mit der eine Euphorie verbunden sei, beinhalte beispielsweise bei einem Magier diese Euphorie (vgl. S.325) Es erfordere aber zusätzlich den charismatischen Dauerzustand. So soll, laut Weber, die Inkarnation des Übersinnlichen, beschrieben als Gott im Menschen erreicht werden. Im Prozess der Selbstvergottung beschreibt Weber zwei religiöse –Qualitäten. Erstens Gottes Werkzeug zu sein oder zweitens von ihm in einem Zustand erfüllt zu sein (vgl. S.325-27.). Treibende Kräfte bezüglich der systematischen
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religiösen Rationalisierung seien hierbei die katholische Kirche im Okzident und der Konfuzianismus in China gewesen. Weiterführend lässt sich in diesem Prozess die Gnadengewissheit („certitudo salutis“, „perseverantia gratiae“) (S.326), den bewussten Besitz nennen. Hier bezeichnet Weber die kontinuierliche und dauernde Grundlage der Lebensführung (vgl. S.325-326). Im Sinne der Heilsbewährung bedeutet dies die Überwindung von Affekten, die vom religiösen Habitus ablenken. Hierzu gehöre im Punkt der religiösen Heilsmethodik auch die Virtuosenethik (vgl. S.327). In diesem Zusammenhang erläutert Weber die weltablehnende Askese. Umgekehrt könne sie die die eigene spezifische, heilige Gesinnung betätigen und sei hier als Qualität des von Gott erwählten Werkzeuges anzusehen. Die innerweltliche Askese sei hierbei einem religiösen Virtuosen als Pflicht auferlegt. Die Welt bleibt in der Auffassung ein Ort der Sündhaftigkeit, da hier durch Ablenkung das religiöse Heilsgut gefährdet sei (vgl. S.328-29)....