Title | Einführung + Fallbeispiel Hamster - 10-07-17 |
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Author | Robin Tschann |
Course | Einführung in die Rechtswissenschaften |
Institution | Universität Innsbruck |
Pages | 3 |
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Fallbeispiel - Wintersemester 2017...
Freitag, 6. Oktober 2017
Einführung in die Rechtswissenschaften Öffentliches ^Verfassungsrecht „Abwehrrecht des Einzelnen Gegen den Staat ->öffentliche Behörden betroffen
privates Recht
Zwingendes
nachgiebiges Recht ^größtenteils im Privatrecht
Strafrecht kennt grundsätzlich nur Vorsatzdelikte -> Ausnahmen z.B. fahrlässige Tötung/Körperverletzung (fahrlässigen Diebstahl gibt es z.B. nicht) Verwaltungsrecht -> wird nicht von Strafgericht durchgesetzt -> sondern vom Verwaltungsgericht
Exekutive und Legislative setzen Gesetze durch Gleichheit vor dem Gesetz Vertragsrecht Verbraucherschutz (Schutz des „Schwächeren“/Rechtlich unerfahrenen Vertragspartner) -> Ausgleich der „Unwissenheit“ Willenserklärungen -> Anbot und Annahme Preis/Ware/Qualität/Menge wichtige Bestandteile des Angebots (Bloße Präsentation von Waren in z.B. Schaufenster/Vitrinen/oder Internet stellt im Prinzip kein Angebot dar) Anbot wird zu Beginn vom Kunden gestellt und wird vom „Verkäufer“ angenommen. Mangelhafte Waren: Mängelrüge (!) Recht im Alltag - Rechtliche Berührungspunkte im Tagesablauf Wer hat Schuld? z.B. von Auto angefahren Krankenhausaufnahmevertrag (Krankenhaus) / Behandlungsvertrag (Niedergelassener Arzt) o Krankenhausträger schuldet somit angemessene Behandlung o Krankenhausträger (bsp. GmbH) stellt „Gehilfen“ (Gehilfenhaftung) (=“Erfüllungsgehilfe“ -> egal ob Dr./Prof./etc.) an (Doktoren, Krankenpfleger, etc) Arbeitsunfall Arbeitsschutz gegeben Mobbing -> Dienstgeber muss tätig werden, kann ansonsten Schadensersatzpflichtig werden Bsp. Fitnessstudio Kündigung unter Einhaltung Kündigungsfrist Bei befristeten Verträgen grundsätzlich KEIN ordentliches Kündigungsrecht (außerordentliche Kündigung jedoch möglich)
Freitag, 6. Oktober 2017 Außerordentliche Kündigung: Vertrag kann aufgelöst werden, wenn Zusammenarbeit mit der anderen Partei nicht mehr möglich ist) Bei zu langen Bindungsfristen -> könnte Gericht überlange Bindungsfrist als „Sittenwidrig“ erklären und Kündigung ermöglichen o
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsinhalte werden nicht komplett neu ausgelegt -> Vertragsvorlagen werden verwendet
Verstoß gegen Vertrag/gute Sitten
Ablauf LV Einführung in Rechtswissenschaften Mo/Fr -> 4 Stunden/Woche LV Prüfungstermine (nur schriftlich) -> 11.12.2017 – 29.01.2017 – 02.03.2017 Anmeldung wird im Dezember freigeschalten (wird bekannt gegeben) Offene theoretische Fragen + multiple Choice + kleinere Fallbeispiele/Sachverhalte (wie in der Vorlesung auch besprochen werden) Insg. ca 50 Punkte -> 30 Pkt. theoretische Fragen -> 20 Pkt. Fallbeispiele Unkommentierte Rechtsbücher dürfen verwendet werden Kodex -> Einführungsgesetzte (wie auf OLAT) Literatur: Markl/Pittl, Einführung in das Privat- und Wirtschaftsrecht, 4. Auflage 2015, Neuer wissenschaftlicher Verlag OLAT -> Unterlagen/LV Folien Studien-/Prüfungsliteratur -> im OLAT -> Prüfungsstoff sind Vorlesungsinhalte und von Pittl vorgegebene Kapitel Gliederung in 3 Teile: 1. 2. 3. 4.
Grundlagen des Rechts Privatrecht (ausführlichster Teil) Öffentliches Recht (2ter Bereich Grundlagen) -> beginn mit Methodenlehre
Fall 1: Sachverhalt: der angetrunkene britische Gaststudent James brät den Hamster seiner WGMitbewohnerin Stefanie in einer Pfanne. Ist der Sachverhalt rechtlich überhaupt relevant? Ja (nur wenn es zur Anzeige durch Mitbewohnerin kommt)
Tiere vor dem Gesetz -> Gegenstand Sachbeschädigung? Schadensersatzansprüche Tierquälerei? (Tierschutzgesetz) Durch Alkoholisierung verminderte Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) Mutwillig/Böswillig? Niedere Triebe?
Freitag, 6. Oktober 2017
Möglicher Tatbestand: Diebstahl Zu prüfen -> wer ist Eigentümer des Hamsters? (Eigentumsrecht) Eine Handlung = Braten des Hamster Strafrecht Wem gehört der Hamster? Was passiert mit dem Hamster? Diebstahl Sachbeschädigung Tierquälerei
Zivilrecht Stefanie hat keinen Hamster mehr – evtl neuer Hamster?
Verwaltungsrecht Öffentliche Ordnung Tierschutz
Schadensersatz Ersatz für emotionale Bindung
Tierschutzgesetz Verbot der Tötung ohne vernünftigen Grund
Motivation der Tat (Schädigung des Hamsters/Diebstahl bzw Bereicherung) Tierschutzgesetz (Tiere sind keine Sachen -> werden daher speziell geschützt durch Tierschutzgesetz) Mutwillig (=„Lust“ am Töten“) Zivilrecht -> Wer war Eigentümer des Hamsters? Schadensersatz Schadensersatz (Hamster wird als Gegenstand mit Wert gewertet)-> Differenzmethode (Wert vor der Tat/Schaden nach der Tat) Immaterieller Schaden (Bindung an Tier)=Mehr Schadensersatz als nur der Kaufpreis -> Verkehrswert (spezielle Rasse etc)
Nachtrag Fallbeispiel Hamster: Betrunken zu sein, befreit grundsätzlich nicht von strafrechtlicher bzw schadenersatzrechtlicher Verantwortung, weil ... (Hilfe: § 287 StGB und § 1307 ABGB) Er begibt sich wissentlich in den Zustand der Angetrunkenheit, somit keine Schuldminderung...