Einführung + Fallbeispiel Hamster - 10-07-17 PDF

Title Einführung + Fallbeispiel Hamster - 10-07-17
Author Robin Tschann
Course Einführung in die Rechtswissenschaften
Institution Universität Innsbruck
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Summary

Fallbeispiel - Wintersemester 2017...


Description

Freitag, 6. Oktober 2017

Einführung in die Rechtswissenschaften Öffentliches ^Verfassungsrecht „Abwehrrecht des Einzelnen Gegen den Staat ->öffentliche Behörden betroffen

privates Recht

Zwingendes

nachgiebiges Recht ^größtenteils im Privatrecht

Strafrecht kennt grundsätzlich nur Vorsatzdelikte -> Ausnahmen z.B. fahrlässige Tötung/Körperverletzung (fahrlässigen Diebstahl gibt es z.B. nicht) Verwaltungsrecht -> wird nicht von Strafgericht durchgesetzt -> sondern vom Verwaltungsgericht

 Exekutive und Legislative setzen Gesetze durch Gleichheit vor dem Gesetz Vertragsrecht  Verbraucherschutz (Schutz des „Schwächeren“/Rechtlich unerfahrenen Vertragspartner) -> Ausgleich der „Unwissenheit“ Willenserklärungen -> Anbot und Annahme  Preis/Ware/Qualität/Menge wichtige Bestandteile des Angebots (Bloße Präsentation von Waren in z.B. Schaufenster/Vitrinen/oder Internet stellt im Prinzip kein Angebot dar)  Anbot wird zu Beginn vom Kunden gestellt und wird vom „Verkäufer“ angenommen.  Mangelhafte Waren: Mängelrüge (!) Recht im Alltag - Rechtliche Berührungspunkte im Tagesablauf Wer hat Schuld? z.B. von Auto angefahren  Krankenhausaufnahmevertrag (Krankenhaus) / Behandlungsvertrag (Niedergelassener Arzt) o Krankenhausträger schuldet somit angemessene Behandlung o Krankenhausträger (bsp. GmbH) stellt „Gehilfen“ (Gehilfenhaftung) (=“Erfüllungsgehilfe“ -> egal ob Dr./Prof./etc.) an (Doktoren, Krankenpfleger, etc) Arbeitsunfall  Arbeitsschutz gegeben  Mobbing -> Dienstgeber muss tätig werden, kann ansonsten Schadensersatzpflichtig werden Bsp. Fitnessstudio  Kündigung unter Einhaltung Kündigungsfrist  Bei befristeten Verträgen grundsätzlich KEIN ordentliches Kündigungsrecht (außerordentliche Kündigung jedoch möglich)

Freitag, 6. Oktober 2017 Außerordentliche Kündigung: Vertrag kann aufgelöst werden, wenn Zusammenarbeit mit der anderen Partei nicht mehr möglich ist)  Bei zu langen Bindungsfristen -> könnte Gericht überlange Bindungsfrist als „Sittenwidrig“ erklären und Kündigung ermöglichen o

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Vertragsinhalte werden nicht komplett neu ausgelegt -> Vertragsvorlagen werden verwendet

Verstoß gegen Vertrag/gute Sitten

Ablauf LV Einführung in Rechtswissenschaften Mo/Fr -> 4 Stunden/Woche LV Prüfungstermine (nur schriftlich) -> 11.12.2017 – 29.01.2017 – 02.03.2017  Anmeldung wird im Dezember freigeschalten (wird bekannt gegeben)  Offene theoretische Fragen + multiple Choice + kleinere Fallbeispiele/Sachverhalte (wie in der Vorlesung auch besprochen werden)  Insg. ca 50 Punkte -> 30 Pkt. theoretische Fragen -> 20 Pkt. Fallbeispiele  Unkommentierte Rechtsbücher dürfen verwendet werden Kodex -> Einführungsgesetzte (wie auf OLAT) Literatur: Markl/Pittl, Einführung in das Privat- und Wirtschaftsrecht, 4. Auflage 2015, Neuer wissenschaftlicher Verlag OLAT -> Unterlagen/LV Folien Studien-/Prüfungsliteratur -> im OLAT -> Prüfungsstoff sind Vorlesungsinhalte und von Pittl vorgegebene Kapitel Gliederung in 3 Teile: 1. 2. 3. 4.

Grundlagen des Rechts Privatrecht (ausführlichster Teil) Öffentliches Recht (2ter Bereich Grundlagen) -> beginn mit Methodenlehre

Fall 1: Sachverhalt: der angetrunkene britische Gaststudent James brät den Hamster seiner WGMitbewohnerin Stefanie in einer Pfanne. Ist der Sachverhalt rechtlich überhaupt relevant?  Ja (nur wenn es zur Anzeige durch Mitbewohnerin kommt)

     

Tiere vor dem Gesetz -> Gegenstand Sachbeschädigung? Schadensersatzansprüche Tierquälerei? (Tierschutzgesetz) Durch Alkoholisierung verminderte Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) Mutwillig/Böswillig? Niedere Triebe?

Freitag, 6. Oktober 2017

 Möglicher Tatbestand: Diebstahl  Zu prüfen -> wer ist Eigentümer des Hamsters? (Eigentumsrecht) Eine Handlung = Braten des Hamster Strafrecht Wem gehört der Hamster? Was passiert mit dem Hamster? Diebstahl Sachbeschädigung Tierquälerei

Zivilrecht Stefanie hat keinen Hamster mehr – evtl neuer Hamster?

Verwaltungsrecht Öffentliche Ordnung Tierschutz

Schadensersatz Ersatz für emotionale Bindung

Tierschutzgesetz Verbot der Tötung ohne vernünftigen Grund

Motivation der Tat (Schädigung des Hamsters/Diebstahl bzw Bereicherung) Tierschutzgesetz (Tiere sind keine Sachen -> werden daher speziell geschützt durch Tierschutzgesetz) Mutwillig (=„Lust“ am Töten“) Zivilrecht -> Wer war Eigentümer des Hamsters? Schadensersatz Schadensersatz (Hamster wird als Gegenstand mit Wert gewertet)-> Differenzmethode (Wert vor der Tat/Schaden nach der Tat) Immaterieller Schaden (Bindung an Tier)=Mehr Schadensersatz als nur der Kaufpreis -> Verkehrswert (spezielle Rasse etc)

Nachtrag Fallbeispiel Hamster: Betrunken zu sein, befreit grundsätzlich nicht von strafrechtlicher bzw schadenersatzrechtlicher Verantwortung, weil ... (Hilfe: § 287 StGB und § 1307 ABGB)  Er begibt sich wissentlich in den Zustand der Angetrunkenheit, somit keine Schuldminderung...


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