Fallbeispiel - Grade: 1 PDF

Title Fallbeispiel - Grade: 1
Course Bestrahlungsplanung mit Fallbeispielen. Neue Entwicklung in der konformalen Strahlentherapie
Institution Universität Duisburg-Essen
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Fallbeispiel, Pflichtaufgabe...


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REINHARD WERNER. EINE FALLBEARBEITUNG

Eingereicht von: [Name] [Adressse] [Lehrgangsnummer]

Inhalt Abbildungsverzeichnis.........................................................................................................III Tabellenverzeichnis...............................................................................................................IV 1. Einleitung..............................................................................................................................1 2. Klärungsphase....................................................................................................................1 3. Assessment..........................................................................................................................2 3.1 Pflege...............................................................................................................................3 3.2 Soziale Betreuung........................................................................................................3 3.3 Medizin............................................................................................................................3 3.4 Wohnverhältnisse.........................................................................................................4 3.5 Soziale Einbindung......................................................................................................4 3.6 Finanzen..........................................................................................................................5 3.7 Gesetzliche Betreuung................................................................................................5 4. Serviceplanung....................................................................................................................5 5. Linking...................................................................................................................................7 6. Monitoring.............................................................................................................................8 7. Evaluation...........................................................................................................................10 8. Fazit und Reflexion...........................................................................................................11 Literaturverzeichnis..............................................................................................................12

II

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Ressourcenkarte..............................................................................2 Abbildung 2 Problemkarte....................................................................................2 Abbildung 3 Netzwerkkarte...................................................................................7

III

Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Individueller Versorgungsplan...............................................................7

IV

Reinhard Werner. Eine Fallbearbeitung | [Name]

1. Einleitung In dem vorgegebenen Fallbeispiel, das sich mit Reinhard Werner beschäftigt, bestehen multiple, komplexe, akute und prognostisch weitere eintretende Probleme. Seit dem Tod seiner Frau vor einem halben Jahr, konsolidieren sich Herrn Werners Schwierigkeiten, seinen Alltag selbstständig zu gestalten. Ihm ist bewusst, dass er Unterstützung benötigt, jedoch ist er besorgt, sich derartige Hilfsleistungen mit seinem beschränkten Einkommen gar nicht leisten zu können. Die Vorstellung, in ein Pflegeheim zu ziehen, ist für ihn unerträglich und steht laut seiner eigenen Aussage nicht zur Diskussion. Daher hat sein Hausarzt, Dr. Schmidt, Kontakt zum Pflegestützpunkt aufgenommen, dem bei seinem Hausbesuch (Herr Werner ist kaum noch fähig sich aus eigener Kraft fortzubewegen) unterversorgt

festgestellt ist

und

hat,

dass

Anzeichen

sein

Patient

zunehmender

besorgniserregend

Verwahrlosung

zeigt.

Ursprünglich wollte der Arzt Herrn Werner direkt in ein Krankenhaus einweisen, um die dringend notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen, da dieser sich aber standhaft dieser Maßnahme verweigerte, soll sein Fall nun erst einmal pflegeberaterisch eingeschätzt werden. Es besteht ein zeitlich dringender Handlungsbedarf, da sich Herr Werners Zustand zusehends verschlechtert. Alle Vorräte, die sich noch in der Wohnung befinden, stammen von seinem letzten Einkauf von vor einem Monat bzw. bestehen aus Konserven o.ä., die noch seine verstorbene Frau angeschafft hat. Seit einem Monat hat er die Wohnung nicht mehr verlassen. Case-Management ist angezeigt, da Herr Werner aus reinen Beratungsinformationen sich voraussichtlich weder selbst die notwendigen Hilfen noch diese in der gebotenen Zeit erschließen und diese miteinander wirkungsvoll vernetzten können wird, um zu gewährleisten, dass er weiterhin unabhängig seinen Alltag gestalten kann (Löcherbach et al., 2018, S. 13). Es bedarf also

eines

individuellen Versorgungsplans und

einer

Serviceplanung.

2. Klärungsphase Herr Werner unterhält mittlerweile keinerlei soziale Bindungen, weder zu seinen Nachbarn, Freunden oder Familienmitgliedern. Daher war es sein Hausarzt Dr. Schmidt, der den Kontakt zum Pflegestützpunkt aufgenommen und auf die 1

Reinhard Werner. Eine Fallbearbeitung | [Name] Dringlichkeit der Situation seines Patienten hingewiesen hat, der sich strikt einer medizinischen Behandlung verweigert. Es ist bisher unbekannt, seit wann sich Herr Werners Gesundheitszustand rapide verschlechtert hat, allerdings schlägt sich seine körperliche Schwächung und die Atemnot bei geringster Anstrengung mittlerweile auch psychisch nieder: Seit Monaten kann er nachts nicht mehr schlafen, weil er seinen eigenen Herzschlag hört und ist bereits dazu übergegangen, bei eingeschaltetem Fernseher auf dem Sofa zu schlafen. Es kann demnach nicht davon ausgegangen werden, dass sich Herr Werners Zustand ohne die angebrachte Unterstützung von allein bessert, vielmehr muss mit einer weiteren Verschlechterung der Situation gerechnet werden. Aufgrund von Herrn Werners körperlicher Eingeschränktheit hat er ebenfalls keinerlei Möglichkeiten, an finanzielle Mittel zu gelangen, er schafft es nicht einmal mehr, den Weg zum Geldautomaten oder zur Bank zu bewältigen. Herr Werner hat im Laufe des letzten halben Jahres bereits 30 Kilo verloren, was auf die Minderversorgung mit frischen Lebensmitteln zurückzuführen ist, weitestgehend ernährt er sich von Fertigprodukten, Toastbrot und Konserven. Leider gibt es keine Bezugsperson über Herrn Werner, und seinen Hausarzt Dr. Schmidt, hinaus, die zur Prekarität der Situation befragt werden könnte. Sein eingeschränkter Bewegungsradius wirft allerdings auch die Vermutung auf, dass er seiner Korrespondenz mit Ämtern nicht mehr nachgehen kann, sodass auch eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Klienten nahe liegt. Herr Werner hat seit dem Tod seiner Frau zusehends an Lebensmut eingebüßt und scheint nicht die Notwendigkeit zu sehen, seiner persönlichen Hygiene und der Pflege seiner Wohnung nachzukommen (er schafft es z.B. nicht mehr, seinen Müll zu entsorgen). Er ist nicht in der Lage, ohne fremde Hilfe Lösungsansätze für seine Situation zu generieren. Bei einem Hausbesuch wird ihm eine unterstützende Maßnahme im Rahmen des Case-Managements vorgeschlagen und erklärt, dass es sich dabei um eine befristete Unterstützung handelt, die keinesfalls in einer Unterbringung in einem Pflegeheim resultiert, da sich dies um Herr Werners primäre Sorge handelt. Ihm wird dargelegt, dass dafür

eine

Entbindung

von

der

Schweigepflicht

im

Rahmen

der

Datenschutzbestimmungen notwendig ist, er aber das Recht hat, diese jederzeit oder für bestimmte Personen zu widerrufen (Löcherbach et al., 2018, S. 19). Er zeigt sich beruhigt, als er erfährt, dass jede Entscheidung mit ihm als 2

Reinhard Werner. Eine Fallbearbeitung | [Name] Ratsuchender besprochen wird sowie die Information, Beratung und Vermittlung von Dienstleistern neutral erfolgt. Er willigt daraufhin ein, die die dafür notwendige Vollmacht für die Beratung an Stelle des Pflegebedürftigen zu unterschreiben, damit die Pflegeberatung in die Wege geleitet werden kann (Wendt, 2018, S. 37).

3. Assessment Beim Hausbesuch bei Herrn Werner wirkt dieser recht freundlich und aufgeschlossen. Allerdings bewahrheiten sich die Befürchtungen über den Zustand der Unterbringung, die durch die Erzählung des Hausarztes Dr. Schmidt entstanden sind. Die Wohnung ist unordentlich, schmutzig und gerade in der Küche sammeln sich der Hausmüll und verdorbene Lebensmittelreste. Ressourcen und Probleme stellen sich wie folgt dar: Wie bereits beschrieben, verfügt Herr Werner über keine (nennenswerten) sozialen Kontakte. Herr Werner hat sich seit dem Tod seiner Frau extrem zurückgezogen, weshalb Hilfe durch seine Nachbarn nicht zu erwarten ist. Herr Werner konstatiert sogar, sie hassten ihn und „wünschen ihm lieber den Tod“. Ein Kontakt zu Angehörigen bestehe ebenso wenig, laut seiner Aussage habe es unüberbrückbare Differenzen mit der Familie seiner verstorbenen Frau gegeben. Ob es noch Angehörige auf seiner Seite der Familie gibt, die zu Betreuungszwecken herangezogen werden können oder ob diese Differenzen möglicherweise unter der Aufsicht einer Betreuungsperson doch zu beheben sind, bedarf einer weiteren Recherche. Des Weiteren sollte eruiert werden, ob möglicherweise der Kontakt zu Freunden und Bekannten wiederhergestellt werden kann, um Herrn Werner aus seiner Isolation zu verhelfen. Zudem kann herausgefunden werden, ob Herr Werner z.B. Mitglied in einer Kirchengemeinde war, als seine Frau noch lebte, damit diese Verbindung in ein aktives Sozialleben wiederbelebt werden kann

und

ihm

so

erneut

ein

Gefühl

der

Zugehörigkeit

und

des

Gebrauchtwerdens vermittelt werden kann. Ein weiteres Gespräch mit dem Hausarzt Dr. Schmidt kann zusätzlich geklärt werden, ob Herr Werner weitere Ärzte konsultiert hat, die das bestehende Ressourcen- und Informationsportfolio sinnvoll erweitern können. Insofern zeigt die Ressourcenkarte bisher nur zwei sichere Posten, Herrn Werners Hausarzt und den Pflegestützpunkt, die 3

Reinhard Werner. Eine Fallbearbeitung | [Name] Verfügbarkeit der

mit Fragezeichen versehenen Ressourcen ist noch

abzuklären.

Dr. Schmidt, Hausarzt

Kirche?

weitere Ärzte?

Hr. Werner Freunde?

Pflegestützpunkt

Bekannte?

Familie?

Abbildung 1 Ressourcenkarte (nach Monzer, 2018, S. 87)

Die Problematik im Fall Herr Werner gestaltet sich vielschichtig. Als auslösendes Moment kann hier definitiv der Tod seiner Frau vor einem halben Jahr gewertet werden. Vermutlich ist hier auch der Grund für die zunehmende Vernachlässigung seines körperlichen Erscheinungsbilds und des Zustands der Wohnung zu suchen. Er gibt selbst an, dass die Vernachlässigung sozialer Kontakte

und

seine

beginnende

Isolation

mit

diesem

Umstand

zusammenhängen. Er beschreibt, seitdem seinen Lebensmut verloren zu haben und eindeutige Resignation zu verspüren, die dazu führt, dass er keine Notwendigkeit zu persönlicher Hygiene und zur Verrichtung hauswirtschaftlicher Aufgaben mehr sieht. Dabei liegt die Vernachlässigung der Körperpflege auch daran, dass seine körperliche Bewegung maßgeblich eingeschränkt ist: Er beschreibt, dass er es kaum noch fertigbringt, sich selbst zu waschen, sich die Haare zu waschen oder zu baden ist ihm unmöglich. Aufgrund seiner körperlichen Schwäche, die in Teilen auf den Gewichtsverlust zurückzuführen sein dürfte, ist auch das An- und Ausziehen nur unter enormem Kraftaufwand möglich. Seine Antriebsarmut, vermutlich ausgelöst durch den traumatischen Verlust seiner Ehefrau, zeigt sich in der fast vollständigen Isolation: Zum letzten Mal hat er seine Wohnung vor einem Monat verlassen, als er noch einmal 4

Reinhard Werner. Eine Fallbearbeitung | [Name] Einkäufe getätigt hat und von deren Überresten er sich bis heute ernährt bzw. von den konservierten Lebensmitteln, die noch zu Lebzeiten seiner Ehefrau eingekauft wurden. Diese sind so gut wie aufgebraucht und stellen ebenfalls keine ausgewogene Ernährungsgrundlage dar. Die Tatsache, dass er sich kaum fortbewegen kann, resultiert auch in dem Umstand, dass er keine Möglichkeit hat, an finanzielle Mittel zu gelangen, weil er den Weg zur Bank oder zum Geldautomaten nicht mehr bewältigen kann. Außerdem kann er keine organisatorischen Aufgaben mehr erledigen, z.B. amtliche Korrespondenzen oder das Rücksenden von Anträgen, weil selbst der Weg zum Briefkasten oder zur Post ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Zusätzlich zur generellen Eingeschränktheit und körperlichen Schwäche kommt die Tatsache, dass Herr Werner bei der kleinsten Anstrengung in Atemnot gerät. Teilweise ist er nicht mehr Herr über seine Beine und bricht regelrecht zusammen. Selbst innerhalb seiner Zweizimmerwohnung, muss er sich entlang der Möbel bewegen, um sich einen Halt verschaffen zu können. Dementsprechend verbringt er den Großteil seines Tages im Sitzen oder Liegen. Dennoch leidet er an Erschöpfung, da er nachts keine Ruhe findet, weil er seinen eigenen Herzschlag hört. Um zumindest ein wenig Erholung zu finden, schläft er daher seit Monaten bei eingeschaltetem Fernseher auf dem Sofa.

Antriebsarmut Versorgung mit Lebensmitteln

Isolation

Trauma durch Tod der Ehefrau

Überforderung

Hr. Werner

Atemnot

finanzielle Mittel

familiäres Zerwürfnis

Erschöpfung

COPD & Tabaksucht

Schlafprobleme Immobilität

5

Reinhard Werner. Eine Fallbearbeitung | [Name] Abbildung 2 Problemkarte (nach Monzer, 2018, S. 89)

3.1 Pflege Grundsätzlich verschließt sich Herr Werner der Unterstützung durch die Pflegeberatung nicht, er sieht ein, dass er seinen Alltag ohne Hilfe nicht angemessen bewältigen kann. Allerdings ist er unschlüssig, wie er diese Inanspruchnahme finanziell stemmen soll und will unter keinen Umständen aus seiner Wohnung ausziehen bzw. keinesfalls in ein Pflegeheim umziehen. Hinsichtlich dieses ersten Eindrucks ist davon auszugehen, dass er Sachverhalte, Informationen und Anforderungen durchaus nachvollziehen kann. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass er voraussichtlich unterstützende Maßnahmen abwehren wird, wenn er die Gefahr sieht, aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen zu werden. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Herr Werners kognitive Leistungen durch die körperliche Verwahrlosung und den Verlust von Lebensmut (der in einer depressiven Grundstimmung münden kann) entsprechend nachlassen und er sich

schlussendlich

beratenden

Maßnahmen

verwehren

könnte.

Die

Vernachlässigung alltäglicher Tätigkeiten bzw. das Unvermögen, diese angemessen

durchzuführen, bietet allerdings

bereits

ohne

zusätzliche

Erschwernisse eindeutige Herausforderungen für den Pflegeaspekt der Beratung. Da Herr Werner kaum noch in der Lage ist, selbst kurze Strecken ohne Unterstützung zu laufen oder sich selbst zu waschen oder anzuziehen, steht die Verrichtung mehrschrittiger Alltagshandlungen überhaupt nicht zur Diskussion. Exemplarisch können hier der Lebensmitteleinkauf, die Zubereitung warmer Speisen, die Reinigung seiner Wäsche oder die Verrichtung organisatorischer Aufgaben angeführt werden. Seine Antriebslosigkeit und der mangelnde

Lebensmut,

gepaart

mit

einer

möglichen

depressiven

Stimmungslage, können in einer sich weiter reduzierende Mobilität und zunehmende Isolation prognostizieren. Sollte sich dieser Zustand konsolidieren oder sogar verschlimmern, kann auch eine kognitive Verschlechterung seiner Konstitution nicht ausgeschlossen werden, die sich in der abnehmen Fähigkeit, relevante Entscheidungen zu treffen, niederschlagen könnte. Auch seine bestehende Isolation und die bereits vernachlässigten sozialen Kontakte zu Nachbarn, Freunden und Familienmitgliedern sind von dieser Grundkonstitution 6

Reinhard Werner. Eine Fallbearbeitung | [Name] betroffen. Eine neue Kontaktaufnahme wird durch diese selbstauferlegte und durch den Gesundheitszustand erzwungene Isolation beinahe unmöglich gemacht. Durch seine mangelnde Energie und den fehlenden Lebensmut wird Herr Werner kaum aus eigenem Antrieb versuchen, zerbrochene soziale Kontakte

wiederaufleben

zu

lassen.

Es

obliegt

der

Pflegeberatung,

einzuschätzen, wie ernsthaft die Beziehung zwischen dem Klienten und seinen Nachbarn bzw. Familienmitgliedern tatsächlich ist, und ob hier nicht vielleicht Annäherungsversuche unternommen werden können. Allerdings drängt sich auch hier angesichts der Einschätzungen von Herrn Werner, seine Nachbarn „wünschen ihm lieber den Tod“ und die Differenzen mit der Familie seiner verstorbenen Ehefrau seinen unüberbrückbar, der Eindruck auf, dass hier die emotionale Wahrnehmung des Klienten seine rationale Wertung eindeutig trübt. Aus dem ersten Hausbesuch und dem Eingangsgespräch mit Dr. Schmidt wird darüber hinaus noch nicht ersichtlich, ob dieser Eindruck von Herrn Werner diesen konsequent charakterisiert, oder ob sein Verhalten abhängig von seiner Tagesform

ist.

So

besteht

durchaus

die

Möglichkeit,

dass

er

sich

stimmungsabhängig gegen pflegerische Maßnahmen wehren könnte, gerade wenn sich sein mentaler Zustand in Richtung einer tatsächlichen Depression entwickeln sollte. Auch Herr Werners starker Gewichtsverlust innerhalb der letzten sechs Monate ist aus pflegerischer Perspektive bedenklich und bedarf entsprechender Maßnahmen (bei einer Größe von 1,81 Meter wiegt er nur noch 68 Kilo, was einem BMI von 20 entspricht, der sich zwar noch im Normalbereich befindet, sich aber bereits dem Grenzbereich zum Untergewicht nähert). Auch sein eingeschränkter Bewegungsradius ist insofern prekär, als dass Herr Werner seine Körperpflege allein nicht mehr durchführen kann bzw. diese nur in reduzierter Weise möglich ist. Auch seine Kleidung ist verschmutzt und riecht unangenehm, was auch daran liegen kann, dass es ihm durch die Abhängigkeit von seiner verstorbenen Ehefrau an der Erfahrung fehlt, diese Arten der Hausarbeit zu verrichten. Auch seine Ernährungsweise, die weitestgehend auf dem Verzehr von Fertiggerichten und Broten basiert, kann darin begründet liegen.

7

Reinhard Werner. Eine Fallbearbeitung | [Name] 3.2 Soziale Betreuung Die von Dr. Schmidt übermittelte Diagnose (vgl. Kapitel 3.3) gibt keinen Hinweis auf

eine

medizinische

Einschränkungen,

die

Begründung Herr

Werner

für

die

immensen

aufweist,

z.B.

körperlichen rheumatische

Vorerkrankungen oder Osteoporose. Selbst wenn seine Bewegungsunfähigkeit psychosomatischer Natur sein sollte, weist sie eindeutige Auswirkungen auf seinen Alltag auf. So bereiten ihm z.B. selbst kurze Wege innerhalb der Wohnung Probleme. Die Tatsache, dass er beim Gehen zusammenbricht, weil er seine Beine nicht hinreichend koordinieren kann, scheint eine weitere Konsul...


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