Title | Falllösungsschema 6 - Das fahrlässige unechte Unterlassungsdelikt |
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Course | Strafrecht |
Institution | Wirtschaftsuniversität Wien |
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Zusammenfassung Falllösungsschema 6 - Das fahrlässige unechte Unterlassungsdelikt nach Kienapfel/Höpfel/Kert...
Das fahrlässige unechte Unterlassungsdelikt (6) I. Vorprüfungen Wie vorsätzliches sowie fahrlässiges Begehungsdelikt (1 bzw 3)
II. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs b) Nichtvornahme des gebotenen Tuns c) Tatsächliche Handlungsmöglichkeit d) Objektive Sorgfaltswidrigkeit der Unterlassung (§ 6) Der Sorgfaltsmangel kann insb das Nichterkennen des drohenden Erfolgseintritts, das Übersehen eines Rettungsmittels, das Verkennen der tatsächlichen Erfolgsabwendungsmöglichkeit, der hypothetischen Kausalität oder der eine Garantenstellung begründenden tatsächlichen Umstände betreffen e) Hypothetische Kausalität f) Objektive Zurechnung des Erfolgs (nur bei entsprechendem Anlass) aa) Adäquanzzusammenhang = atypischer Kausalverlauf bb) Risikozusammenhang (siehe fahrlässiges Begehungsdelikt (3)) Es hat sich genau das Risiko verwirklicht, das mit der Rechtsnorm verhindert werden sollte cc) Rechtmäßiges Alternativverhalten (nur bei entsprechendem Anlass) g) Garantenstellung (§ 2 StGB, siehe vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt (5))
2. Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen (§ 2) Da die Fahrlässigkeitsdelikte des StGB reine Erfolgsdelikte sind, entfällt bei ihnen eine Gleichwertigkeitsprüfung (str)
III. Rechtswidrigkeit Wie vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt (5)
IV. Schuld 1. Schuldfähigkeit (§ 11 StGB, § 4 JGG): Nur bei entsprechendem Anlass 2. Subjektive Fahrlässigkeitselemente (siehe fahrlässiges Begehungsdelikt (3)) 3. Unrechtsbewusstsein (siehe fahrlässiges Begehungsdelikt (3)) 4. Zumutbarkeit des gebotenen sorgfaltsgemäßen Verhaltens
V. Zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit, Strafausschließungsgründe, Strafaufhebungsgründe Wie fahrlässiges Begehungsdelikt (3)
VI. Ergebnis A hat sich wegen Unterlassung dem Delikt XY gemäß § … StGB strafbar gemacht und ist somit mit einer Freiheitsstrafe von … Jahren/Monaten oder mit einer Geldstrafe von … € zu bestrafen
VII. Beachte
Lässt sich bei einem fahrlässigen unechten Unterlassungsdelikt entweder schon die objektive Sorgfaltswidrigkeit oder jedenfalls die Garantenstellung mit Sicherheit verneinen, ist es aus prüfungsökonomischen Gründen zulässig, die Prüfung auf die Verneinung dieses Merkmals zu konzentrieren und das Vorliegen der übrigen Merkmale offenzulassen...