Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag PDF

Title Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag
Author Alexander Dücker
Course Schuldrecht BT
Institution Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
Pages 2
File Size 43.9 KB
File Type PDF
Total Downloads 46
Total Views 138

Summary

Schuldrecht BT - Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag...


Description

C.III - Unechte GoA 1. Irrtümliche Eigengeschäftsführung Handelnde glaubt, er besorge ein eigenes Geschäft, obwohl es sich um ein fremdes handelt (Kriterium: Fremdgeschäftsführungsbewusstsein)! - ob Irrtum verschuldet, unerheblich ! - Keine Anwendbarkeit §§ 677 ff. (kein Fall der GoA) ! - Anwendbarkeit der §§ 823 ff., 812 ff., soweit §§ 987 ff. nicht vorgehen! 2. Angemaßte Eigengeschäftsführung, § 687 II Bsp.: T nimmt für M Paket entgegen, um es auf eigene Rechnung zu verkaufen ! Tatbestand: Handelnde führt ein objektiv fremdes Geschäft als eigenes (Kriterium: FGW)! Rechtsfolge: Ansprüche Geschäftsherr: ! - GoA -> Rechte des GH aus §§ 681, S.2, 677; 678, 682 -> § 687 II ist dann Rechtsfolgenverweis (kein Anwendbarkeit der §§ 679, 680) ! - allgemeine Vorschriften: Rechte des GH aus §§ 987 ff., 812 ff, 823 ff. ! 1. Ansprüche aus GoA ! - Rechte des GH: §§ 681 S.1, 677 (umfasst ist auch der Verletzergewinn nach §§ 687 II S.1, 681 S.2, 667) ! - §§ 687 II, 678 (Übernahmeverschulden wird regelmäßig zu bejahen sein, kein Ausführungsverschulden notwendig) ! - Rechte des GF: Aufwendungsersatz nach §§ 687 II, 684 S.1, 818 III (Beachte: § 687 II S.2 verpflichtet GH nur zum Aufwendungsersatz, nicht zum Ersatz dessen, was der GH aus § 684 S.1 erlangt hat) ! 2. allgemeine Vorschriften! - Rechte des GH: ! - Rechte des GF: ! GoA und allgemeines Persönlichkeitsrecht Fall: J führt mit D Interview, auch Fotos von D auf Roller von F. Foto verkauft J an F für 2.000 €, versichert D mit Veröffentlichung einverstanden. F verwendet Bild für Reklame ! 1. Ansprüche J aus GoA ! 1. Voraussetzungen ! 1. Fremdes Geschäft: Weitergabe der Fotos (Einwilligung § 22 KUG (-), Entbehrlichkeit § 23 KUG (-) ! 2. Kenntnis der Fremdheit! 3. Eigengeschäftsführungswille! 4. Ohne Auftrag oder sonstige Geschäftsberechtigung! 2. Rechtsfolge! 1. J wird behandelt als habe er das fremde Geschäft auf Rechnung des D geführt. ! 2. J muss das Erlangte gem. §§ 687 II 1, 681 S.2, 667 herausgeben. Dies umfasst auch, wie bei § 816 I 1, das aufgrund eines Vertrags zugeflossene Äquivalent ! 3. Anspruch D gegen J auf Zahlung von 2.000 € ! 2. J findet Forderungen völlig überzogen -> Gegenansprüche? ! 1. Voraussetzungen (s.o) ! 2. Aufwendungsersatz: kann Teilbetrag des Honorars einbehalten! Fall: SIXT verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit. Ein Bild durchgestrichen ! trat von seinen Ämtern zurück. warb ohne Einwilligung mit Anzeige ! - Fremdes Geschäft: Weitergabe der Fotografie? ! - Einwilligung und Entbehrlichkeit gem. §§ 22, 23 KUG (-) ! - aber: s. Folie! +! Fall: S - bei F angestellt - macht Auto kaputt. F sagt S Reparatur max. 300 €. S bringt zu Q, erwähnt Limit nicht. erst Mitnahme für 300 €. Später mehr als 600 €. Q bittet S, dieser mittellos und mehrjährige Haftstrafe. Sechs Wochen später verlangt Q von F den Betrag. ! Q -> F Zahlung 300 € !

- §§ 631, 632 II ! - Stellvertretung -> im fremden Namen? ausdrücklich (-), aus den Umständen (-) ! - Mitverpflichtung, § 1357 -> (-) ! - § 994, Verwendungsersatz ! - Kein EBV (F ist mit Qs Besitz einverstanden) ! - Erlöschen, § 1002: Frist von 1 Monat nach Rückgabe ! - §§ 670, 683 S. 1, 677 ! - Anwendbarkeit (+) ! - Geschäftsbesorgung (+)! - Für einen anderen, § 677 ! - Bewusstsein Fremdheit, § 687 I ! - Fremdgeschäftsführungswille ! - P: auch-fremdes Geschäft (-> auch im Auftrag des S)! - nicht anwendbar (Aufwendungsersatz von nicht vertragl. gebundenem Dritten) ! - GoA anwendbar (Rspr.) - 677 an Fremdnützigkeit orientiert, Belasteten kommt Geschäftsführung zugute !

- FGW beim auch-fremden Geschäft zu vermuten? ! - Reparatur = Sache des Eigentümers -> Vermutung (+) ! - pflichtgebundener Geschäftsführer -> eigene Aufgaben? ! - äußere Umstände: Übersendung Reparaturauftrag an F -> FGW (+) ! - Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung (+) ! - Rechtfertigung der Übernahme der Geschäftsführung, §§ 683, 684 S.1 ! - Im evtl. mutmaßl. Willen des Geschäftsherrn - explizit Nichtwille erklärt ! - nachträgliche Genehmigung, § 684 S. 2 (-) ! - Mangels Rechtmäßigkeit der GoA: §§ 683 S. 1, 670 (-) !

- §§ 684 S.1, 812 ff. ! - Voraussetzungen der § 677 ! - P: vorrangige Leistung des Geschäftsführers an Dritten -> egal, da Prüfung der Grds. der Mehrpersonenverh. inkosequent wäre, wenn man § 684 als RF-Verweisung ansieht. !

- Daher wie folgt: ! - Herausgabe des Erlangte -> in natura unmöglich ! - § 818 II: Ersatz des objektiven Wertes ! - 300 € übersteigende Reparatur wurde aufgedrängt ! - Unter Berücksichtigung des § 818 III -> Subjektivierung des Wertbegriffs ! - nicht objektiver Wert! - sondern das, was F sich Verwendbarkeit kosten lassen wollte => nur 300 € ! - Schuld erloschen, da S und F Gesamtschuldner iSd § 421 !

- § 812 I 1 Fall 2 direkt (-)...


Similar Free PDFs