GE 1.2 Zusammenfassung Schuck PDF

Title GE 1.2 Zusammenfassung Schuck
Author Anna Lohr
Course Einführung in die (inklusive) Geistigbehindertenpädagogik I
Institution Justus-Liebig-Universität Gießen
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Summary

hierbei handelt es sich um eine Zusammenfassung vom Proseminar GE 1.2 für die MAP in GE I...


Description

Zusammenfassung GE 1.2 2. Sitzung: Begriff und Geschichte bis zum 19. Jahrhundert früher: Irre, Idioten, Geisteskranke oder Schwachsinnige Begriffsvielfalt: 

kognitive/ intellektuelle/ mentale Beeinträchtigung



praktisch Bildbare



Seelenpflege bedürftige Menschen (Anthroposophie)



Schülerschaft mit dem Schwerpunkt geistige Behinderung

Begriffe „geistige Behinderung“ / „Menschen mit geistiger Behinderung“ noch gar nicht so alt  auf Initiative der Lebenshilfevereinigung 1958 erst eingeführt Man ist nie aus Begriffsdiskussion raus, denn nur weil ein Begriff sich überall etabliert hat muss er nicht richtig sein  People First: Wunsch der Umbenennung in „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ Menschen lernen anders, manchmal langsamer oder brauchen Unterstützung; viele gesunde Menschen denken, sie seien dumm und könnten nichts lernen  die gleiche Behinderung gibt es nicht, jeder muss individuell betrachtet werden

Sicht auf Menschen mit geistiger Behinderung Zu Beginn der

Epoche: Mittelalter

Menschheitsgeschich te Nur wenig Rücksicht auf gebrechliche, kranke und geschädigte Menschen In Hochkulturen (Sumerer, Babylonier und Ägypter) wurden Menschen mit geistiger Behinderung in der Regel verstoßen oder getötet

Epoche:

Epoche: 19. Jhd.

Neuzeit/ Geistige Behinderung = unerklärliches Phänomen Einfluss von Dämonen und Geistern, des Teufels oder Strafe Gottes mystisch-religiöse Abwehrmechanisme n

Aufklärung Allgemeine Menschenbildung und Erziehung zur gesellschaftliche n Brauchbarkeit Soziale Sonderstellung und unterschiedliche Wertschätzung von Menschen

Pädagogische Jahrhundert  Aufmerksamkeit hinsichtlich institutioneller Bildung und Erziehung Erziehungsversuch e zeigen erfolgreiche Wirkung

Römer, Griechen und Germanen: Aussetzen und Kindsmord zum Teil gottesähnliche Verehrung (indischer/ asiatischer Raum)

mit gB keine Anerkennung von Lebensrecht und Menschenwürde

Meist Leben am Rande der Gesellschaft, auf Almosen angewiesen Abgeschoben in Klöster, Armenhäuser, Hospitäler, Irrenanstalten Undurchdringbar er Teufelskreis  selbsterfüllende Prophezeihung

Systematische institutionelle Betreuung von erwachsenen Menschen mit gB Zuwendung zu Menschen mit gB aus drei Beweggründen 1. Medizinische s 2. Pädagogisch -soziales 3. Und religiöskaritatives Interesse

Pestalozzi

Persönlichkeiten des 19. Jhd. Edouard Séguin (18121880) prinzipielle Erzieh- und Sozialisierbarkeit von Kindern mit gB Begründer der wissenschaftlichsystematischen Geistigbehindertenpädagogi k

John Langdon Jan Daniel Georgens (1823) & Down (1826-1896) Heinrich Marianus Deinhardt (1821-1880) Heil- und Sonderanstalt Levana Entdeckung des heutigen Downsystematische Begründung Syndroms ihrer praktischen Erziehungserfahrungen Erziehungsheim für Kinder mit gB wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Geistigbehindertenpädagogik  zwei Bände: Die Heilpädagogik

Johann Heinrich Pestalozzi 

Vorläufer der Anschauungspädagogik und der daraus Ende des 19. Jhd. entstandenen Reformpädagogik



Erziehungsanstalt auf dem Neuhof (1777/78): nahm neben verwahrlosten Kindern auch zwei „schwachsinnige“ Kinder aus einem Tollhaus auf

Undurchdringbarer Teufelskreis

Ausschluss vom gesellschaftlichen Zusammenleben

Entsprachen somit dem Bild, dass sich die Umgebung von ihnen machte

Teufelskreis

keine erzieherische Fürsorge

keine Entwicklung von Kommunikationsund Verhaltensweisen

Anstaltsgründungen im 19. Jhd. 

1845: Heil- und Bildungsanstalt für Blödsinnige in Berlin durch Carl Wilhelm Saegert (1809-1879), Direktor der königlichen Taubstummenanstalt Berlin



1863: Alsterdorfer Anstalten bei Hamburg durch Heinrich Sengelmann



1872: Anstalt für Epileptiker in Bethel durch Friedrich von Bodelschwingh



1884: Ursprenger Anstalten, eine der größten Einrichtungen



Alle Erziehungs- und Bildungseinrichtungen waren privatisiert, sehr klein und hatten Finanzierungsprobleme



bis 1870: 27 Anstaltsgründungen, lediglich 4 durch Behörden/ Regierungen



1870-1900: 52 Anstaltsgründungen, nur 10 durch Behörden/ Regierungen



Anstalt Hubertusburg in Sachsen ein Beispiel für eine, als Staatsanstalt gegründete Einrichtung, die finanziell relativ sicher war

= staatliches Interesse blieb trotz der Anstaltsgründungen gering Unterscheidung zwischen Bildungsfähigkeit  Eingliederung in Gesellschaft und Bildungsunfähigkeit  Kinder konnten wieder entlassen werden, zurück zu den Familien oder

1. Bewahr-Anstalten Zuweisung von bildungsunfähigen Kindern, die somit von schulischen Bemühungen ausgeschlossen waren, wurden gesammelt, um Familien zu entlasten 2. Beschäftigungs-Anstalten wenn Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse nicht einzulösen waren Ausweitung auf erwachsene Menschen mit gB, die dann ebenfalls Beschäftigungs- und Wohnmöglichkeiten in der Anstalt bekamen  große Anstalten waren keine Bildungs- und Erziehungseinrichtungen mehr, Bewahrung der Personen ohne Angebote zur Weiterentwicklung Modernisierungsschub der Moderne mit Beginn des 19. Jhd. brachte die Institutionalisierung für Menschen mit gB und psychischen Erkrankungen Professionelle in den Institutionen konnten eher zur Entfaltung ihrer Möglichkeiten beitragen als die Angehörigen zu Hause Nicht nur Vorteile: 

Bedeutung der gemeinschaftlichen Solidarität in Familie, Nachbarschaft und Kommune ging zurück



Unweigerliche Folgen der Institutionalisierung für Menschen mit gB: aus familiären Lebenswelten gerissen, selektiert, homogenisiert und potenziell lebenslang in Institutionen konzentriert

Mehrdimensionale Perspektive 

Erforschung des komplexen Phänomens des „Schwachsinns“ durch Mediziner, Pädagogen, Theologen



1860: Pädagogen setzten sich stärker durch, Mediziner zogen sich zurück  man hatte erkannt, dass durch Erziehung und Betreuung mehr zu erreichen war als durch medizinische Therapie

Schulische Betreuung 

Ende des 19. Jhd.: Sonderklassen an Volksschulen für schwachsinnige Kinder zu deren Beschulung



Karl Ferdinand Kern (1863): Wunsch nach Einrichtung einer eigenen Schule für Kinder, die in der regulären Schule nicht mitkommen



Heinrich E. Stötzner (1864): Schule für diejenigen, die in der Volksschule versagten und mit dem Unterrichtsgeschehen nicht zurechtkommen  1867: erste Klasse für schwachbefähigte Kinder in Dresden  1880: Schultyp setzt sich durch und verbreitet sich

Viele Kinder trz ohne Schule, da sie den Anforderungen nicht gerecht wurden (= zurück in die Anstalten) 1910: spezielle Klassen, sog. Vorklassen, Vorstufen, Vorbereitungsklassen oder Sammelklassen; Zielgruppe  „schwer schwachsinnige“ und „nicht hilfsschulfähige“ Kinder = nicht mehr ausgeschlossen

3. Sitzung: Geschichtliche Entwicklungen von 1918 – 1933 Karl Binding (Professor für Strafrecht) und Alfred Hoche (Freiburger Arzt und Psychiater) veröffentlichen 1920 ihre Schrift „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form.“  Legimitation von Patiententötungen, gelten als Wegbereiter der Massenvernichtung der Nazis (Hoche distanziert sich davon)  Betitelungen durch Binding und Hoche: Idioten, leere Menschenhüllen, Halbe-, Viertels- und Achtelskräfte, Defektmenschen, wertlose/ geistige Tote, lebensunwertes Leben, Ballastexistenzen, körperlich und geistig Erkrankte Argumente der beiden: 

Die Anstalten werden anderen Zwecken entzogen



Pflegekräfte könnten die Zeit sinnvoller nutzen



größtmögliche Leistungsfähigkeit Aller



Entlastung für unsere nationale Überbürdung

4. Sitzung: Behinderung im Nationalsozialismus 1933 – 1945

Sozialdarwinismus: nationalsozialistische Politik der Ausgrenzung und Vernichtung basierte auf Theorien, deren Anfang mit den Arbeiten des Biologen Darwin & des Genetikers Mendel nahmen. Nationalsozialisten wendeten die Auslesetheorien Darwins an der Menschheit an.  Auslese der Besten einer Art und Vernichtung der Minderwertigen. Darwin selbst übertrug seine Theorien niemals auf den Menschen oder regte gar soziale Auslese an! Begrenzung auf Pflanzen Sozialdarwinisten: Tille, Haeckel, Ploetz, Schallmayer Eugenik (Erbgesundheitslehre): Begriff für Maßnahmen der Erb- und Rassenhygiene den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen zu vergrößern (positive Eugenik) und den negativ bewerteten Anteil der Erbanlagen zu verringern (negative Eugenik).  Verbesserung der menschlichen Rasse Begründer der Eugenik: Galton  Buch: „Erbliche Anlagen und Eigenschaften“ 1895 Sozialdarwinismus und Eugenik waren Haupttheorien für die Begründung der „Ausmerzung“ Kranker, Behinderter und Randständiger in Hitlers Buch „Mein Kampf“ Gesetz zu Verhütung erbkranken Nachwuchses: 

1920er Jahre: Beginn der Aberkennung des Lebensrechtes schwachsinniger und als schulbildungsunfähig geltender Menschen Eugenische Maßnahmen zur Verhinderung der „Schwächung der Erbsubstanz des deutschen Volkes“  Menschen wurden geschlechtergetrennt weggesperrt, um Nachwuchs zu verhindern



1920er/1930er Jahre: Gesetzesentwürfe zur Zwangssterilisation auf denen das 1933 beschlossene Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuches basierte  Inkrafttreten löst 1934 eine Welle von Zwangssterilisationen aus, alle Randgruppen waren betroffen

Zwangssterilisation  Erbgesundheitsgericht Vor der Zwangssterilisation: Gutachten zur Feststellung einer ZS  Entscheidung durch zwei Ärzte und einen Juristen in einer Verhandlung vor einem sog. Erbgesundheitsgericht Reichsschutzpflichtgesetz 1938

Kinder wurden gemeldet und aussortiert = Reinigung der Schule Versuch der Hilfsschullehrer – schwachsinnige Kinder sind für Arbeiten brauchbar, wo der geistig hochstehende Mensch innerlich verkümmert NS- Euthanasieverbrechen 

Mitte der 1930er Jahre: NS-Spitze wollte die Insassen der Heil- und Pflegeanstalten ermorden



1935: Reichsärzteführer Dr. Gerhard Wagner drängte Hitler dazu, erst im Kriegsfall eine Ermordung tausender Psychiatriepatientinnen und – patienten anzuordnen



Bis 1939: staatlich verordnetes Stillschweigen über die systematische Durchführung dieser geplanten Morde



1938/1939: „Fall Knauer“ = "Anstoß" oder "Anlaß" für den Beginn der "Kindereuthanasie"; Junge war körperlich behindert und wurde deswegen ermordet



1939: Beginn des systematischen Euthanasie-Programms damalige Denktradition: liberale, aufklärerische Bewegung für das Recht auf den eigenen Tod Annahme, dass Insassen der Behinderteneinrichtungen ein qualvolles, unwürdiges Leben führen und deren Tötung ein Akt humaner Menschlichkeit sei, um sie von ihrem Leid zu erlösen. Tötung entspräche ihrem mutmaßlichen Willen. „Kindereuthanasie“ als geheime Reichssache o Zielgruppe: Säuglinge und Kleinkinder mit geistigen und körperlichen Behinderungen o flächendeckendes Versorgungsnetz von über 30 Kinderfachabteilungen in die die humane Erlösungsabsicht integriert wurde o Erlass 18.08.1939  Verpflichtung aller Hebammen, Geburtshelfer und Leiter von Entbindungsanstalten, alle „idiotischen und mißgebildeten Neugeborenen“ beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Gesamtzahl der Getöteten wir auf 5.000 geschätzt.



Juli 1939: Ausweitung des Tötungssystems auf Erwachsene



01.09.1939: Hitler-Erlass, der Ärzte ermächtigte, unheilbar Kranke zu töten  einzige Grundlage der Massenvernichtung (sein Wort war Gesetz)

Berlin, Tiergartenstr. 4  Aktion T4 (1939-1941) ca. 80.000 – 100.000 Getötete in 2 Jahren T4-Gasmordanstalten: Brandenburg an der Havel, Bernburg an der Saale, Sonnenstein/ Pirna, Hadamar/ Limburg, Grafeneck/ Württemberg, Hartheim/ Linz 

18.10.1939: „Probedurchlauf“ einer Vergasung von hunderten Menschen mit Behinderung



Ende 1939: Beginn der Erfassung der Insassen von Heil- und Pflegeanstalten



1940: Teile der deutschen Bevölkerung wussten von den Tötungsaktionen an Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistiger Behinderung.



Verschleierungsversuch durch Trostbriefe:  „plötzlich“ und „unerwarteter“ Tod  Tod soll als Erlösung erfasst werden  „aus seuchenpolizeilichen Gründen“ dürften Leichen nicht an Familienangehörige zurückgegeben werden – Einäscherung, weil sonst Angehörige & Ärzte vielleicht die wirkliche Todesursache hätten feststellen können  Bürokratische Einzelheiten, Übersendung der Urne bei einer 14 Tagesfrist – Brief kam oft zu spät und Frist war abgelaufen  Pannen bei der Vertuschung  zwei Urnen an eine Familie, in einem Ort mehrere Todesnachrichten gleichzeitig (Leute verglichen Trostbriefe), Todesursachen an Organen wie z.B. Blinddarmentzündung, obwohl Patient seit Jahren keinen Blinddarm haben



1941-1943: „Sonderbehandlung 14f13“ o Initiiert von SS-Reichsführer Heinrich Himmler o Selektion und Tötung von kranken und nicht mehr arbeitsfähigen KZHäftlingen. Zahl der Opfer wurde auf 20.000 geschätzt.

5. Sitzung: Pädagogische Fortschritte im 20./21. Jhd. 

1958: Lebenshilfegründung



1964: Schulpflicht von geistig behinderten Kindern



1973: People First (USA), 1996: Netzwerk People First Deutschland



1975: Psychiatrie- Enquete



1981: Krüppel-Tribunal



1994: KMK-Empfehlungen



1994: Salamanca-Erklärung



2002: Deklaration von Madrid



2008: Persönliches Budget

6. Sitzung: (Lebens-) Situationen von Menschen mit g. Behinderung Bedeutung der historischen Entwicklungen im Rahmen der Geistigbehindertenpädagogik Konzepte und Leitideen im Alltag Normalisierungsprinzip 

1959 - Formulierung durch dänischen Juristen Bank-Mikkelsen



1969 – Konkretisierung durch Nirje, Impentierung Acht-Punkte-Programm



Ziel: Humanisierung der Lebensbedingungen von Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen

Selbstbestimmtes Leben 

1960er Jahre – Independent-Living Bewegung in den USA



1990er Jahre – Selbstbestimmungsgedanke in Deutschland

Selbstbestimmung = Beseitigung gesellschaftlicher Benachteiligungen und Schaffung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung (das heißt nicht, dass man nicht helfen soll!) Inklusion im Sinne der UN-BRK 

2006 – Verabschiedung



2009 – Radizierung in Deutschland



Vordergründiges Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und damit die Sicherung der Lebensqualität dieses Personenkreises (auch außerschulische Bereiche!)

9. Sitzung: Bildung und Erziehung in der Schule Immanuel Kant „Der Mensch kann nur Mensch werden durch Erziehung. Er ist nichts, als was die Erziehung aus ihm macht.“ „Der Mensch ist educandus, ein zu erziehender, ein zu bildender.“ 

Durch Erziehung  Anerkennung als vollwertiger Mensch



Grundbegriff für Erziehungswissenschaft, die aber auf den Bildungsbegriff verzichten kann

Begriff der Erziehung 1. Gesamtheit der von Menschen vorgenommenen intentionalen (absichtlichen) und funktionalen (mitgegeben) Handlungen als Höherführung zu Sozialisation, Enkulturation & Personalisation 2. Das Ergebnis des Erzogenseins 3. Erziehung im engeren Sinne als Führung zur Haltung, Selbstbestimmung und Mündigkeit eines verantwortlichen Gewissens Erziehung = Zusammenhang zwischen sozialen Handlungen und Erziehungsvorstellungen In allen Gesellschaften gibt es Erziehung  ritualisierte und charakteristische Übergänge vom Kindheits- in den Erwachsenenstatus „geschichtlich, gesellschaftlich und kulturell hochgradig unterschiedliches, zuweilen selbst sozial unbekanntes Phänomen“ Verständnis von Erziehung nicht unter völliger Beliebigkeit 2 Funktionen in modernen Gesellschaften  Elemente von Kontinuität in den Zeiten der Veränderungen  Koordination inklusiver Bemühungen durch Bindung an alltagskulturelle Verbindlichkeiten Erziehung erfolgt durch die Konstitution von Positionen einer älteren und jüngeren Generation  Aneignung & Vermittlung

Bildungsverständnis nach Klafki „Allgemeine Bildung […] als Anspruch aller Menschen auf allseitige Bildung im Medium der allgemeinen, Schlüsselprobleme der Menschheit heute (also nicht: kleinere Gruppen von Begabten in kognitiver Hinsicht in spezialisierten Bereichen)“ 3 Grundfähigkeiten  absolut notwendig laut Klafki 1. Selbstbestimmungsfähigkeit 2. Mitbestimmungsfähigkeit 3. Solidaritätsfähigkeit Bildungsbegriff 

Komplexer, lebenslanger emanzipatorischer Prozess der Selbstwerdung (Personagenese)



Teilprozess der Sozialisation mit dem Ziel der Mündigkeit durch pädagogische Begleitung und Unterstützung

Umfassendes Verständnis: Bildung = Entfaltung und Prägung des ganzen Menschen als unteilbare Ganzheit von Leib, Seele und Geist

Bildungsbarrieren/ Grenzen von Bildung Grenzen hinsichtlich… 1. der Zeit: Bildung ist immer begrenzt, Prioritätensetzung 2. individueller Faktoren: körperliche, geistige und motivationale Bedingungen 3. äußere Bedingungen und gesellschaftliche Einstellungen: fehlende Gelegenheiten und Unterstützung zum Lernen, keine gesellschaftlichen Mittel, weil manchen Menschen Bildung nicht zugetraut wird Recht auf Bildung von Menschen mit geistiger Behinderung Weltweit & Allgemein Vereinte Nationen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 

Artikel 26 1. Jeder hat das Recht auf Bildung

2. Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. 3. Eltern haben das vorrangige Recht, die Art der Bildung für die Kinder zu wählen UN-Konvention über die Rechte des Kindes 

Artikel 28: Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung

Weltweit & Behindertenspezifisch UN-Behindertenrechtskonvention 

Artikel 24, Bildung

UN-Konvention über die Rechte des Kindes 

Artikel 23: Förderung behinderter Kinder

Deutschland & Allgemein Grundgesetz  KEINE ausdrückliche Normierung des Rechts auf Bildung, Recht der Bildung ergibt sich aus festgeschriebenen Grundrechten

Hessen & Allgemein Hessisches Schulgesetz 

§1 Recht auf schulische Bildung



§56 Begründung der Schulpflicht

Hessen & Behindertenspezifisch Hessisches Schulgesetz 

§49 Förderauftrag



§61 Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung

Bildung und Erziehung im Kontext GB 

Anerkennung von Bildbarkeit und Notwendigkeit von Erziehung des Menschen mit gB KEIN GESICHERTES KULTURGUT



Im geschichtlichen Verlauf: o Aberkennung von Bildung & Bildungsunfähigkeit o Erziehungsfähig (trainierbar), jedoch nicht schulbildungsfähig



Zuschreibung Bildungsunfähigkeit führte zu MASSIVER INHUMANITÄT und zur AUSGRENZUNG AUS SOZIALEM PROZESS VON BILDUNG UND ERZIEHUNG



Nach 1945: Übernahme des §11 des Reichsschulpflichtgesetzes von 1938 in die Schul...


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