Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 St GB PDF

Title Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 St GB
Author Jo W.
Course Strafrecht II
Institution Georg-August-Universität Göttingen
Pages 1
File Size 44.6 KB
File Type PDF
Total Downloads 78
Total Views 132

Summary

Wintersemester 2017/2018...


Description

Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB I. Schutzgut und –zweck: -

Eigenständiges Delikt Bedarf keines Strafantrags Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle Delikt richtet sich gegen die Interessen der Allgemeinheit

II. Unrechtstatbestand: -

Vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung und die nicht unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes von kulturellen und Gemeinnützigen Gegenständen  in Abs. 1 abschließend aufgelistet

-

Öffentliche Sammlungen = Musen und Bibliotheken  öffentlich ist eine Sammlung nur, wenn sie allgemein zugänglich ist  Staats- und Unibibliotheken

-

Gegenstände die zum öffentlichen Nutzen dienen = solche, die im Rahmen ihrer Zweckbestimmung der Allgemeinheit unmittelbar zugutekommen  Unmittelbarkeit = wenn Jedermann aus dem Publikum aus dem Gegenstand selbst oder aus dessen Erzeugnis oder der bestimmungsgemäßen Wirkung Nutzen ziehen kann  auch Gegenstände die der Verschönerung öffentlicher Wege oder Anlagen dienen

-

Beschädigung liegt nur vor, wenn auch der besondere Zweck beeinträchtigt wird...


Similar Free PDFs