Schema Gefährliche Körperverletzung § 224 I St GB PDF

Title Schema Gefährliche Körperverletzung § 224 I St GB
Author Dennis Bonev
Course Strafrecht AT
Institution Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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Schema Gefährliche Körperverletzung § 224 I StGB

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a)Tatbestand des § 223 StGB b) Gefährliche Mittel / Begehungsweise 1) Nr. 1: Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen Gift Gift ist jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit schädigen kann. 2) Nr. 2: Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug Waffe Unter „Waffe“ ist eine solche im technischen Sinn zu verstehen, die zwecks Kampfunfähig-Machung, Verletzung oder Tötung gefertigt wurde, also Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffen. Sie müssen von vornherein dazu bestimmt sein, (nicht notwendigerweise Menschen) zumindest erhebliche Verletzungen zuzufügen. oder Gefährliches Werkzeug Ein gefährliches Werkzeug ist jeder bewegliche (a.A. vertretbar) Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen. 3) Nr. 3: hinterlistiger Überfall Ein Überfall ist ein überraschender oder unerwarteter Angriff. Dieser ist hinterlistig, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren.

4) Nr. 4: gemeinschaftliche Begehung mit einem anderen Beteiligten Erforderlich für die Erfüllung des Qualifikationsmerkmals der "gemeinschaftlichen" Begehung ist es, dass das Opfer am Tatort mindestens zwei Personen gegenübersteht. Wobei es ausreicht, wenn lediglich einer die Körperverletzungshandlung unmittelbar ausführt, sofern der andere oder die anderen zu dieser zumindest aktiv Beihilfe leisten. (Die Täter müssen voneinander wissen)

5) Nr. 5: lebensgefährdende Behandlung Eine lebensgefährdende Behandlung liegt bei einer Begehungsweise, die nach den Umständen des konkreten Falles wie der Art, Dauer und Stärke der Einwirkung objektiv generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen. c) Kausalität Nach der c.s.q.n. - Formel ist eine Handlung kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. d) Objektive Zurechnung Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert. 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. der objektiven Tatbestandes Vorsatz ist das Wissen und Wollen zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände. II. Rechtswidrigkeit Allgemeine Rechtfertigungsgründe III. Schuld Allgemeine Entschuldigungsgründe IV. Ergebnis...


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