IBWL Final - für die klausur PDF

Title IBWL Final - für die klausur
Author Semih Mutlu
Course Betriebswirtschaftslehre
Institution Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Pages 2
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Summary

für die klausur...


Description





MEK (FM) MGK MK FEK (FL) FGK FK



HK VwGK VtGK



SK

(MK+FK)

BAB (monatlich) MGKZuschlag= MGK/FM [%] FGKZuschlag = FGK/FL [%] VtGKZuschlag = VtGK/HK [%] VwGKZuschlag = VwGK/HK [%] Gewinn: Betriebserfolg= Leistungen – Kosten Unternehmenserfolg= Erträge – Aufwendungen Wirtschaftlichkeit: W = Output/Input = Sollkosten/Istkosten z.B: W = (Stckzahl * VKPreis pro Stck) / (Stckkosten+sonst. Kosten + Lohnkosten) Produktivität: (Material-) = Erzeugte Menge/Materialeinsatz (Arbeits-) =Erzeugte Menge/Arbeitsstunden (Betriebsmittel-)=erz. Menge/Maschinenstunden Rentabilität: EKR= Gewinn/Eigenkapital GKR=(Gewinn+Zinsen)/Eigenkapital+Darlehen) FKR=(Gewinn Darlehen)/Darlehen BEP: E(x) = K(x) E(X)= Umsatzerlös/Stck * x K(x)= var. Kosten/Stck * x + Fixkosten Kalk Zinsen =((Anschaffung+RestVK)/2)*i Kalk. Ab.= (Wiederbeschaf – RestVK)/ Nutzungsd. Stat. Kostenvergleichsrechnung: Kalk Ab +kalk Zins +var. War +fixe Wart+ evtl. (Material+Energie+Personal) =GK Zins: g=g+q t q=1+i Abzinsen: - t „vor“ X Jahren RBF =(1-qt)/i Bsp. 10 Jahre t=-10 C= Ein/Aus + RBF (f. Jahre u. Zinssatz)*E/A pro Jahr ANF=1/RBF Opt. Produktionsprogramm 1) Nettoerlös/Stck – var. Stckkosten = Gewinn/Stck 2) Wieviel Produkte/h = Gewinn/h des Produktes > Anfangen mit höchstem Gewinn pro Stunde!! 3) Absatzmenge*Prodzeit/Stcl = ges. Zeit f. Prod.X 4) ges.Zeit-Zeit f. Prod X = verbleibende Zeit 5) nächst profit. Prod… bis ges. Zeit verbraucht OHG Gewinn n. HGB: Gewinn 4% d. Kapitalanteils Auslage: Monate Kapital nicht zur Verfügung (x/12) Einlage: Monate Kapital zur Verfügung (x/12) Ein/Aus * (x/12) = X X*4% = Ein/Aus Y Ges. Jahresgewinn – ∑ Verzinsung (4%) Kapitaleinl. + ∑ Ein/Auslagen Y= Gewinn aufgeteilt auf Anzahl d Gesellschafter=Gewinnanteil Gewinnaufteilung pro Gesellschafter= Zinsen (4%) auf Kapitaleinlagen+ ∑ Ein/Aus d. GS+ Gewinnanteil Firma = Name d. kaufm. Unternehmens (§ 17 HGB). Shareholder Aktionär! Vermögensmaximierung der Unternehmensleitung ausschließlich im Interesse der Shareholder. Die Unt.leitg. Entscheidet so , dass Einkommens- und Vermögenspositionen der Shareholder besser. (Shareholder-Value Konzept) SV= Marktwert des Eigenkapitals. Bei börsennot. Unternehmen: Produkt aus Aktien und Kurs. Stakeholder Koalition versch. Anspruchsgrup., die vom Handeln direkt/indirekt betroffen sind. Anspruchsgruppen leisten Beitrag, also auch Ansprüche. Ziel ist Steigerung des Allgemeinwohls statt Gewinn MaxAnspruchsgruppen: Eigentümer, Anteileigner; Fremdkapitalgeber; Arbeitnehmer; Managment; Kunden; Lieferanten; Staat; Öffentlichkeit „Stille Gesellschaft“ Beteilung am hadelsgesellschaft ohne gesellschafter zu sein; – Beteiligung am Handelsgewerbe eines Kaufmanns (Innengesellschaft); – Einlage geht in das Vermögen des Kaufmanns über; – Gewinnbeteiligung, evtl. Verlust begrenzt auf die Einlage; – bei angenommener Mitunternehmerschaft des Stillen spricht von einer atypischen stillen Gesellschaft Gesellschaftern einer KG – bei mind. einem Gesellschafter ist die Haftung beschränkt auf seine Einlage (Kommanditist) – bei mindestens einem Gesellschafter ist die Haftung nicht beschränkt (Komplementär ) GmbH Juristische Person und Handelsgesellschaft; Haftungsbegrenzung auf das GSvermögen; kann zu jedem gesetzlich zul. Zweck gegründet werden a) notarieller Gesellschaftsvertrag · Mindestinhalt: Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals b) Bestellung der Geschäftsführer c) Schaffung der Eintragungsvoraussetzungen Stammkapitals (25.000€), min. 12.500€ eingezahlt Bareinlagen 25% Sacheinlagen 100% Anmeldung zum Handelsregister d) Entstehung der GmbH durch Eintragung

OHG formfreier Gesellschaftsvertrag, Anmeldung

Handelsregister, Entstehung: Aufnahme der Geschäfte oder Eintragung HR, Innenverhältnis: Geschäftsführung n. Regelung im GSvertrag, ansonsten Einzelgeschäftsführung, außergewöhnl. G. Zustimmung aller GS. Gesamthandvermögen, kein Minestkapital, GuV Beteiligung nach GSVertrag, Gewinn 4% auf Kapitalanteil, darüber Gewinn/Verlust nach Köpfen Außenverhältnis: Vertretung n GSVertrag sonst Einzelvertr., Haftung mit GSVermögen, persönl., unbeschr., unmittelbare, gesamtschulderische Haftung aller GS; neue GS haften für Altschulden, ausscheidende GS noch max. 5 Jahre Sonderform PartG : PG für Freiberufler, keine HandelsGS, BSp Zusammenschluss v. Ärzten Kommanditgesellschaft (KG) Begriff (§§ 161 HGB) Personengesellschaft zum Betrieb eines Handelsgewerbes; gemeinschaftliche Firma; bei mindestens einem Gesellschafter ist die Haftung beschränkt (Kommanditist); bei mindestens einem Gesellschafter ist die Haftung nicht beschränkt (Komplementär) Gründung formfreier Gesellschaftsvertrag; Anmeldung zum Handelsregister; meist Umwandlung aus einer OHG, seltener Neugründung; die Namen der Kommanditisten sind mit ihren jew. Haftsummen ins HR einzutragen Rechtsstellung der Komplementäre entspricht der Rechtsstellung der OHG-Gesellschafter Rechtsstellung des Kommanditisten (§§ 163 ff. HGB) keine Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis; Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften; keine Mitwirkung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses; Kontrollrechte (mgl. Kontrollorgane: Beirat, Verwaltungsrat); Beteiligung an Gewinn und Verlust Haftung des Komplementärs analog dem OHGGesellschafter Haftung des Kommanditisten vor Eintragung wie Komplementär, bei Gründung und Eintritt; nach Eintragung unmittelbare Haftung bis zur Einlagenhöhe, Ausschluss der Haftung soweit die Einlage geleistet und nicht zurückerstattet OHG vs. GmbH: Haftung OHG: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten privatvermögen Die gesellschaft haftet mit ihrem gesamten vermögen Haftung GmbH: Die gesellschaft Gmbh haftet mit ihrem gesamten vermögen Gesellschafter haften beschränkt mit ihren Einlagen Vertretung OHG: Jeder gesellschafter Vertretung GmbH: geschäftsführer Gründung OHG: Eintragung ins handelsregister, formloser gesellschaftsvertrag Gründung GmbH: Notarieller gesellschaftsvertrag, eintragung ins Handelsregister Grungbegriffe Haftung: i.S.d. Gesellschaftsrechts ist das Entstehen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft Geschäftsführung: betrifft das Innenverhältnis, sog. „rechtliches Dürfen“. Kompetenzüberschreitung dritten ist unwirksam. Vertretung: betrifft das Außenverhältnis, sog. „rechtl. Können“. Damit werden Kompetenzen im Verhältnis Dritten geregelt. Einzelunternehmen, Stiftung, Gesellschaften: Personengesellschaften: GbR, OHG, KG, PartG Körperschaften: Verein, Genossenschaft, Kapitalgesellschaft: GmbH, AG, KGaA Finanzierungsleasing vs. Operating-Leasing Operating leasing: Das Leasingverhältnis ist kurzfristig und jederzeit kündbar. Der Leasinggeber trägt das Risiko des Leasing Gegenstandes. Finanzierungs-Leasing Der Leasingnehmer trägt Risiko der techn. und wirtschaftl. Entwertung d. Leasinggegenstandes. Vertrag langfristig. unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter (Immobilien und Mobilien). während der Grundmietzeit i.d.R. unkündbar. danach weitere Vertragsausgestaltungen möglich: – Rückgabe des Leasinggegenstandes (Regelfall), – Der Leasingnehmer erwirbt d. Leasinggegenstand, – Verlängerung des Leasingvertrages, – Andienungsrecht des Leasingebers. Investitionsarten (Art /Beispiele) Rationalisierungsinvestition/Energiesparen, Automatisierung der Technik Sachinvestitionen/Anschaffung neuer Maschinen Ersatzinvestitionen/ Ersatz veralteter Maschinen Errichtungsinvestitionen/ Bau einer neuen Lagerhalle Erweiterungsinvestitionen/ Anbau an ein bestehendes Lager Immaterielle Investitionen /Entwicklung eines Software, Werbung Anmeldung eines Geschäftsbetriebs 1. Eröffnung muss Ortsbehörde Angezeigt werden. 2. Eintrag ins Handelsregister 3. Finanzamt melden 4. Anmeldung Berufsgenossenschaft 5. bei zuständiger Ind. u. Handelskammer melden

- Möglichkeit der Mehrfachunterstellung - jede untergeordnete Stelle kann von mehreren vorgesetzten Stellen Anweisungen empfangen - Prinzip der Spezialisierung Einliniensystem

- Prinzip der Auftragserteilung und des Auftragsempfangs - jede untergeordnete Stelle empfängt nur von der vorgesetzten Stelle Anweisungen es wird verhindert, dass eine Stelle widersprüchliche Anweisungen erhält Stabliniensystem

- Vorteile von Ein- und Mehrliniensystemen sollen vereint werden -Prinzip der Einheit der Auftragserteilung -Konzentration des Wissens Formen der Aufbauorganistation

Funktionale Organisation

-gleichartige Verrichtung auf der zweiten Hierarchieebene -Gliederung in der dritten Hierarchieebene nach Verrichtung oder Objekten Divisionale Organisation

-gleichartige Produkte oder Produktgruppen auf der zweiten Hierarchieebene -Stäbe sind möglich und üblich -Gliederung in der dritten Hierarchieebene nach Verrichtung oder Objekten Matrixorganisation

-jede Stelle ist einem Funktionsleiter und einem Spartenleiter verantwortlich -Mischform aus verrichtungs- und objektbezogener Organisation Ökonomische Prinzipien: Das Maximumprinzip Mit den gegebenen Mitteln ist eine größtmögliche Wirkung zu erzielen. absolute Ziele: Gew.max.; Nutz.max.; Vermög.max.; Einkom.max.; Um.max.; Abs.max. relative Ziele:  Rentabililätsmax.  Marktanteilmax. Das Minimumprinzip Die angestrebte Wirkung ist mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz zu erreichen. Kostenminimierung

Mehrleitungssystem

Def. Betrieb Ist die tech. Einheit, in der die wirtsch. Tätigkeit ausgeübt

wird. Firma ist der Name des kaufm. Unt. Betriebstypologie Merkmal Betriebstypen Produktionssektor  Primärer Sektor  Sekundärer Sektor  Tertiäer Sektor Betriebsgröße  Kleinbetrieb  Mittelbetrieb  Großbetrieb Produktionsfaktoren  Kapitalintensive Betr.  Arbeitsintensive Betr. Leistungserstelllung  Sachleistungsbetrieb  Dienstleistungsbetrieb Branche  Landwirtschaft  Energieversorgung  Prod. Gewerbe  Handel Produkthaftung Prod.haft. d. Herst. gegnü.Endverbr.aus Garan. und k.n.v.Herst.ausgschl.werden Hersteller: -jedes Herst. f. wirtsch. Zwecke -jede freiw. Auslieferung -haftb. i.d.Herst. des Endpro., jeder Zulief., quasi-herst., imp. und subsidiär auch Händler Haftungsausschlüsse: -kein Inverkehrbringen -Fehlerfrei. b. Herst. n.dem.Stand d. Technik z. Zeitp. des Inverkehrbringens -k. wirtsch. Zweck Rechtsfolgen: -Ers. v. Pers. und Sachschäden, n. Schä. a.Prod. sel. -Haftgshöchstbeträge: Per. 85.Mio €; mater. k.Gre. -Verj. n. 3 Jahren; endg. n. 10Jahren n. Prod.einf. Produkt: -Bew. Sachen -landw. Erzeugnisse -Elektrizität Produktfehler: Fehler liegt vor wenn Prod. n. Sich. bietet, bei Dahrbietung und Gebrauch. Bedürfnisse Bedürfnisse sind vom Menschen empfundene subjektive Mangelempfinden, mit dem Wunsch diese zu beseitigen. Einteilung Bedürfnisse nach Maslow 5. Bedürfnis nach Selbstverwirklichung 4. Bedürfnis nach Wertschätzung 3. Soziale Bedürfnisse 2. Sicherheitsbedürfnisse 1. Physiologische Bedürfnisse Stellenarten in der Unternehmensorganisation • Instanzen (Leitungstellen) • Ausführungsstellen • Stabsstellen (Leitungshilfsstellen) mögliche Erklärungen: Organisation Ein Unternehmen ist eine Organisation (Systemansatz). Ein Unternehmen hat eine bestimmte Organisation. Organisation ist eine zielgerichtete Tätigkeit. Organisation ist das Ergebnis einer zielgerichteten Tätigkeit. Abgrenzungen Disposition: Entscheidung im Einzelfall Improvisation: von vornherein befristete Entscheidungen Organisationsziele z.B.: Produktivität, Wirtschaftlichkeit, Zukunftssicherung, Image, Koordination, Motivation, Kontrolle, Transparenz, Flexibilität, Humanität Aufbauorganisation ist die aufgabenteilige Aufteilung eines Unternehmens in funktionsfähige Teileinheiten (Stellen, Abteilungen). Es wird die Verknüpfung der Teileinheiten, deren Beziehungszusammenhang sowie die Koordination der Teileinheiten festgelegt. Die Aufbauorganisation wird auch als Gebildestrukturierung bezeichnet. Ablauforganisation die sinnvolle räumliche und zeitliche Strukturierung des für die betriebliche Leistungserstellung erforderlichen Arbeitsprozesses. Es wird bestimmt, wie sich die betrieblichen Arbeitsvorgänge unter zeitlichen und unter Reihenfolgegesichtspunkten bewältigen lassen. Die Ablauforganisation wird auch als Prozessstrukturierung bezeichnet. Stelle ist die kleinste organisatorische Einheit des Betriebes. Sie ist das Grundelement der Aufbauorganisation. Bei der Stellenbildung wird auf die formale Erwartung, die ein Unternehmen an eine Person stellt. Dies können qualitative Anforderungen (Normaleignung) und quantitative Anforderungen (Normalkapazität) sein. Arten von Kompetenzen eines Stelleninhabers Entscheidungskompetenz; Anordnungskompetenz; Vertretungskompetenz; Verfügungskompetenz; Informationskompetenz; Kontrollkompetenz Stellenarten Instanzen (Leitungstellen); Ausführungsstellen; Stabsstellen (Leitungshilfsstellen) Abteilung werden auf Grund der Zusammengehörigkeit bestimmter Stellen gebildet. Rechtsformwahl eines Unternehmens Kriterien Mitbestimmung; Organisation; Haftung; Kontrolle; Finanzierung; Vermögensordnung; Publizität; Unternehmensmitbestimmung; Steuerrecht;...


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