Klausur 1 Februar 2016, Fragen PDF

Title Klausur 1 Februar 2016, Fragen
Course Vertragsrecht
Institution Fachhochschule Dortmund
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Prof. Dr. Michael Bohne FH Dortmund

Name, Vorname: ___________________ Matrikelnummer: __________________

Klausur „Vertragsmanagement I“ (90311) vom 1.02.2016, 10.00-11.00 Uhr Hilfsmittel: Text des BGB

Fall 1: A bestellt im Nobelrestaurant des R telefonisch einen Tisch für vier Personen am Muttertag um 12.00 Uhr. Dort eingetroffen müssen A und seine Familie feststellen, dass R lediglich ein „Muttertagsmenü“ anbietet, bestehend aus zwei Vor- und drei Hauptspeisen zur Auswahl. Keines der drei Hauptgerichte sagt A und seiner Familie zu. Daraufhin wollen sie das Lokal verlassen. R stellt sich ihnen aber in den Weg und besteht auf einer Abstandssumme von 15,00 Euro pro Person mit der Begründung, dass er den Tisch – was zutrifft – an diesem Tag hätte mehrfach vergeben können. Welche Ansprüche stehen dem R zu?

Fall 2: Der 16jährige J wünscht sich schon lange ein neues Fahrrad. Nachdem er zu seinem letzten Geburtstag von seinen Eltern 500 Euro geschenkt bekommen hat, begibt er sich in das Geschäft des B, der Mountainbikes anbietet. Dort sucht er sich ein besonders sportliches Modell für 500 Euro aus und vereinbart mit dem B, diesem den Kaufpreis am nächsten Tag zu bringen. Der B händigt ihm das Fahrrad schon einmal aus, damit der J nach Hause fahren kann. Als der J zuhause mit dem neuen Mountainbike ankommt, ist seine Mutter entsetzt. Sie will nicht, dass der J ein solches sportliches Rad fährt, da sie das Verletzungsrisiko für zu groß hält. Daher sagt sie dem J, er solle das Fahrrad sofort zum B zurückbringen. Der J denkt aber gar nicht daran das Fahrrad zurückzubringen oder es zu bezahlen. Kann der B von J die Zahlung des Kaufpreises verlangen?

Fall 3 (Abwandlung von Fall 2): Der 16jährige J wünscht sich schon lange ein neues Fahrrad. Nachdem er zu seinem letzten Geburtstag von seinen Eltern 500 Euro geschenkt bekommen hat, begibt er sich in das Geschäft des B, der Mountainbikes anbietet. Bei der Verkaufsverhandlung über ein bestimmtes Fahrrad für 450 Euro behauptet der B, dass dieses Mountainbike das „neueste Modell“ sei, wobei er allerdings weiß, dass es sich nur um ein Vorgängermodell handelt. Der J willigt in den Kauf ein und bezahlt die 450 Euro. Der B händigt ihm daraufhin das Fahrrad aus, damit der J nach Hause fahren kann.

2 Als der J zuhause mit dem neuen Mountainbike ankommt, ist seine Mutter entsetzt. Sie will nicht, dass der J ein solches sportliches Rad fährt, da sie das Verletzungsrisiko für zu groß hält. J weigert sich das Fahrrad zurückzubringen. Allerdings erfährt er einige Tage später, dass es sich bei dem Fahrrad nicht um das neueste Modell handelt und ruft deswegen wütend bei B an. Er teilt dem B mit, er könne sich das Fahrrad „sonst wohin schieben“. Er wolle mit dem Kauf nichts mehr zu tun haben. Welche Ansprüche stehen B in dieser Variante gegen J zu?...


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