Klausur Beispielhafte (Fragen + Antworten) PDF

Title Klausur Beispielhafte (Fragen + Antworten)
Author Najib riahi
Course Vertragsmanagement II
Institution Fachhochschule Dortmund
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Summary

Vertragsmanagement II Klausur Beispielhafte (Fragen und Antworten)...


Description

Klausur Beispielhafte Fragen & Aufgaben __________________________________________________________________________________ Was wird im Arbeitsrecht unter dem Weisungsrecht des Arbeitgebers verstanden? Der Arbeitgeber darf auf Grundlage des Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen. __________________________________________________________________________________ A nimmt seine Tätigkeit bei der B-GmbH am 01.10.2016 auf. Wie viele Tage Urlaub stehen dem A bei der B-GmbH nach dem Bundesurlaubsgesetz für das Jahr 2016 zu, wenn in dem Betrieb an 6 Tagen in der Woche gearbeitet wird? 4 Werktage, 6 Werktage oder 8 Werktage? 6 Werktage (24 Mindesturlaub : 12 Monate x 3 Restmonate = 6 Urlaubstage) __________________________________________________________________________________ C und D kommen überein, dass der C ab dem 01.10.2016 bei dem D als Lagerist in Vollzeit arbeiten soll. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 44 Stunden, verteilt auf sechs Werktage. Als Stundenlohn erde , € etto) vereinbart. Stehen die Abreden hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit sowie bezüglich der Entgelthöhe in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben? Die Arbeitszeit ist in Ordnung, da maximal 48 Std/Woche (8 Std/täglich x 6 Werktage = 48 Std/Woche) gearbeitet werden darf (§3 Satz 1 ArbZG). Die 6 Werktage sind auch in Ordnung, da alle Kalendertage als Werktage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. (§ 3 Abs. 2 BUrlG) Die , € etto gehe in Ordnung, da der Stundenlohn ,€ x , = ,€ rutto über dem Mindestlohn von 8,84 € rutto liegt. (§1 Abs. 2 MiLoG) __________________________________________________________________________________ Aufgabe 1 – Strategischer Ansatz Was verstehen Sie unter „strategisch“? Geplante / Gezielte Verhaltensweise Was Verbirgt sich hinter dem Ansatz, das Vertragsrecht als ein strategisches Managementinstrument zu begreifen? xx Wie stehen die Begriffe „Effizienz“, „Effektivität“ und „Strategie“ zueinander? Effizienz = Kosten/Nutzen Effektivität = Wirksamkeit Strategie = geplante Verhaltensweise zur Erreichung der Ziele __________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________ Aufgabe 2 – Bitte definieren Sie Den Begriff „Arbeitgeber“ Person oder Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigt  Weisungsrecht Den Begriff „Arbeitnehmer“ Personen die in einem rechtlichen Rahmen ein Arbeitsverhältnis besitzen  kein Weisungsrecht __________________________________________________________________________________ Aufgabe 3 – Wer ist Arbeitgeber? Bernd Brot betreibt eine kleine Bäckerei Marion Müller hat einen kleinen Friseursalon Andrea Fleißig ist Geschäftsführerin der Gut & Günstig UG (haftungsbeschränkt) Gerd Kleinlich ist Mitglied des Aufsichtsrats der Groß & Erfolgreich AG (Vorstand) Rolf Rüstig ist Personalvorstand bei der Größer & Erfolgreicher SE Fett = Arbeitgeber Arbeitgeber = Wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt

__________________________________________________________________________________ Aufgabe 4 – Wer ist Arbeitnehmer? Zahnärztin Müller behandelt den Paul Paulsen Maler Schmidt tapeziert die Wohnung von Familie Franz Herr Schnell liefert mit seinem PKW Pakete aus Architekt Hauser entwirft für die Stadt Dortmund ein Bürogebäude Programmiererin Petra Petersen entwickelt eine neue Software Fett = Arbeitnehmer Arbeitnehmer = Wer weisungsgebunden für einen anderen (=Arbeitgeber) gegen Entgelt arbeitet

__________________________________________________________________________________ Aufgabe 5 – Bitte definieren Sie Den Begriff „Arbeitsverhältnis“ Rechtliche und Soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber/-nehmer Den Begriff „Arbeitsvertrag“ Privatrechtlicher Vertrag zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber/-nehmer __________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________ Welche Ziele verfolgt das Arbeitsrecht? Individuales Arbeitsrecht

=

Kollektives Arbeitsrecht

=

Schutzfunktion

=

Ordnungsfunktion

=

Regelt die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer (z.B. Arbeitsvertrag) Regelt die Beziehung zwischen den Tarifparteien und zwischen Arbeitgeber und Belegschaft (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) Arbeitsrecht ist in weiten Teilen Arbeitnehmerschutzrecht (Schutz des schwächeren Vertragsteils) Gewährleistet durch die Arbeitsgerichtsbarkeit

Ausgleich von Interessengegensätzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern __________________________________________________________________________________ Was wird im Arbeitsrecht unter der Vertragsfreiheit begriffen? Der Arbeitsvertrag unterliegt der Freiheit ob überhaupt ein AV geschlossen wird, mit wem, mit welchem Inhalt und in welcher Form er abgeschlossen wird. Grenzen hat die Vertragsfreiheit in entgegenstehenden Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der AV darf grundsätzlich nicht einseitig belastend und der Interessenausgleich nicht offensichtlich unangemessen sein. Diese arbeitsrechtlichen Grundsätze und Vorschriften dienen grundsätzlich dem Schutz des AN. Dies bedeutet, dass von Gesetzen, Tarifverträgen u.ä. grundsätzlich nicht zu Lasten des AN wohl aber zu Lasten des AG abgewichen werden kann (z.B. bei Kündigungsfristen). __________________________________________________________________________________ Aufgabe 6 – Die Normenpyramide 1. 2. 3. 4. 5. 6.

Grundgesetz Gesetz- und Rechtsverordnung Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers

Ordnungsprinzip (↓)

=

Tarifvertrag u. Betriebsvereinbarung erfassen im Rahmen ihres Geltungsbereiches Arbeitsverträge wie ein Gesetz. Sie schaffen damit eine einheitliche Ordnung. Wird eine derartige kollektiv-vertragliche Regelung durch eine spätere ranggleiche abgelöst, so tritt nach dem Grundsatz des OP diese an die Stelle der früheren, gleichgültig, ob sie für den AN günstiger ist o. nicht Günstigkeitsprinzip (↑) = Das Günstigkeitsprinzip ist eine rechtswissenschaftliche Kollisionsregel, die besagt, dass von mehreren im Einzelfall anwendbaren Rechtsnormen die für den Betroffenen günstigere anzuwenden und die ungünstigere verdrängt ist z.B. Mindestlohngesetz,  wenn mehr angeboten wird, dann gilt das bessere Angebot __________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________ In welcher Vorschrift ist das Ordnungsprinzip bezüglich der nationalen Rechtsquellen niedergelegt? Im Arbeitsrecht __________________________________________________________________________________ Welche nationalen Rechtsquellen sind für das Arbeitsrecht von zentraler Bedeutung? BGB, Gewerbeordnung, HGB, Arbeitnehmerschutzgesetze, Tarifvertragsgesetz, Betriebsverfassungsund Mitbestimmungsgesetz, Sozialgesetzbuch __________________________________________________________________________________ Fall 1 – Die Vertragsbedingungen der A: A vereinbart mit der B-GmbH, dass sie dort ab dem 01.11.2016 als Sachbearbeiterin im Einkauf arbeiten wird. Einige der Vertragsbedingungen sind: 12 Tage Urlaub in jedem Beschäftigungsjahr Diese Klausel ist unwirksam, da nach §3 Absatz 1 und 2 BurlG der Urlaub im Jahr mindestens 24 Werktage betragen muss. Kein Gewerkschaftsbeitritt Diese Klausel ist unwirksam, da nach Art.9 Absatz 3, Satz 2 GG(Grundgesetz) kein Abreden dieses Rechtes einzuschränken ist. Bei Krankheit keine Bezüge für die ersten drei Tage (sog. Karenztage) Diese Klausel ist unwirksam, da nach §3 Absatz 1, Satz 1 und §3 Absatz 3 EFZG der Arbeitgeber das Entgelt bei Krankheit fortzahlen muss. Zulage zum Tariflohn in Höhe von 10% Diese Klausel ist wirksam, da hier das nach §4 Absatz 3, das Günstigkeitsprinzip eintritt. Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers sind zulässig. Bis zu 10 Überstunden/Woche ohne Vergütung Diese Klausel ist wirksam, da nach §3 Satz 2 ArbZG die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann. __________________________________________________________________________________ Aufgabe 7 – Was meinen Sie? Widerspricht mehreren Gesetzen  §1, §7, §11 AGG

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__________________________________________________________________________________ Aufgabe 8 – Bitte beurteilen Sie Diskriminierung des Geschlechts nach §1 AGG

__________________________________________________________________________________ Das Vorstellungsgespräch Offenbarungspflicht des Bewerbers bei einem Leistungshindernis und/oder einem erkennbar ausschlaggebenden Umstand.  Fragerecht des Arbeitgebers bei einem unmittelbaren Bezug zur künftigen Tätigkeit.  Anfechtbarkeit nach §123 BGB bei einer Verletzung der Offenbarungspflicht (Täuschung durch Unterlassen) sowie bei einer unzutreffenden Beantwortung einer zulässigen Frage (Stichwort: „Recht zur Lüge “).  Anfechtung nach §119 Abs.2 BGB bei Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person (z.B. Ehrlichkeit, Vertrauenswürdigkeit eines Kassierers, sittliche Unbedenklichkeit eines Erziehers).  Anfechtungsfrist §121 bzw. §124 BGB  Wirkung der Anfechtung §142 BGB  Ex tunc  von Anfang an als nichtig anzusehen  Ex nunc  Vertragsverhältnisse werden beispielsweise durch eine Aufhebungsvereinbarung oder eine Kündigung für die Zukunft beendet. Alle bis dahin auf der Grundlage des Vertrages bewirkten Leistungen behalten ihren Rechtsgrund. __________________________________________________________________________________ Aufgabe 9 – Das Vorstellungsgespräch Sie führen ein Vorstellungsgespräch. Wonach dürfen Sie fragen? Worauf muss die/der Bewerber(in) von sich aus hinweisen? Bei welchen Fragen darf Sie/Er lügen?



 Alter   Herkunft, Staatsbürgerschaft   Beruflicher Werdegang  +  Vergütung beim letzten Arbeitgeber   Schwangerschaft, Kinderwunsch   Sexuelle Orientierung, Partnerschaft   Krankheit, (Schwer)Behinderung  - (nur bei Leistungshindernis)  Religion, Weltanschauung   Mitglied in Partei und/oder Gewerkschaft   Führerscheinentzug, Vorstrafen, Ermittlungsverfahren  - (nur bei unmittelbaren bezügen) __________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________ Was ist bei der Anfertigung einer Stellenausschreibung zu beachten?  Geschlechtsneutral formulieren  Keine Altersgrenzen  Nicht an Behinderung anknüpfen  Rasse und ethnische Herkunft __________________________________________________________________________________ Was wird unter der Offenbarungspflicht eines Stellenbewerbers verstanden? Der Bewerber muss bei einem Leistungshindernis und/oder einem erkennbaren ausschlaggebenden Umstand dem AG Offenbarung Leisten. __________________________________________________________________________________ Fall 2 – Das Führungszeugnis: Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs erwähnt der Personalchef, dass Ihre Einstellung von der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses abhängig gemacht wird. Ist das zulässig? Nein es ist nicht zulässig, da der Arbeitgeber nach §30 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) nur ein beschränktes Führungszeugnis verlangen kann. __________________________________________________________________________________ Fall 3 – Berufskraftfahrer A: A ist Berufskraftfahrer. Er einigt sich mit der B-GmbH, dass er dort ab dem 01.12.2016 als Fahrer arbeiten soll. Dass der A - erst kürzlich seinen Führerschein für ein Jahr abgeben musste, - vor einigen Wochen einen LKW-Unfall hatte und - jüngst an Tuberkulose erkrankt war, verschweigt er. Als der Arbeitgeber davon einige Zeit später per Zufall erfährt, will er von dem Vertragsschluss nichts mehr wissen. Wie beurteilen Sie die Rechtslage? Der Arbeitnehmer hat eine Offenlegungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Da der Arbeitnehmer dem AG die Abgabe des Führerscheins nicht mitgeteilt hat, kann der AG seine WE anfechten. Der Arbeitsvertrag ist also nie da gewesen. Dass er vor einigen Wochen einen Unfall hatte ist unwesentlich, da keine Schuld Angabe vorhanden ist und es nichts mit seiner Arbeitskraft zu tun hat. Da der AN nicht mehr krank ist, hat er keine Offenlegungspflicht gegenüber dem AG. __________________________________________________________________________________ Welche Fragen muss ein Stellenbewerber wahrheitsgemäß beantworten und unter welchen Umständen darf er lügen? Zulässige Fragen müssen in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem angestrebten Job stehen und zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und der Eignung des Bewerbers dienen. Zulässige Fragen

=

Familienstand, Anzahl und Alter etwaiger Kinder, Beruflicher Werdegang, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Schul- oder Ausbildungsabschlüssen, Wehr- oder Zivildienst, einer etwaigen Schwerbehinderung Unzulässige Fragen = Alter, Herkunft, Staatsbürgerschaft, Vergütung beim letzten Arbeitgeber, Schwangerschaft, Kinderwunsch, sexuelle Orientierung, Partnerschaft, Krankheit, Religion, Mitgliedschaft in Partei und/oder Gewerkschaft, Führerscheinentzug, Vorstrafen, Ermittlungsverfahren __________________________________________________________________________________

Der Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, d.h. es gibt eine gegenseitige Leistungszusage: Arbeit ./. Vergütung  Gesetzliche Grundlage §611 BGB  Angebot und Annahme (d.h. zwei übereinstimmende Willenserklärungen)  Vertragsfreiheit ob, mit wem, was (vgl. §105 GewO  Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und ihre Grenzen)  §305b BGB Individuelle Abreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)  Bei vorformulierten Arbeitsverträgen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen  Folge: Klauseln, die den anderen Vertragsteil unangemessen benachteiligen, sind gemäß §307 Abs. 1 BGB unwirksam  §2 NachwG Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen  Geschäftsfähigkeit (d.h. volljährige natürliche Personen, juristische Personen)  Geschäftsunfähige Personen (vgl. §§104, 105 BGB)  Beschränkt geschäftsfähige Personen (vgl. §106 ff. BGB, Berufsausbildungvertrag, JArbSchG)  Bei Existenz eines Betriebsrats §99 ff. BetrVG __________________________________________________________________________________ Fall 4 – Die 16-Jährige A: A ist 17 Jahre alt und unterschreibt bei einem Supermarkt einen Arbeitsvertrag, nach dem sie an der Kasse eshäftigt ird. Für ihre Tätigkeit soll die A rutto ,€ je Stude erhalte. - Wie beurteilen Sie die Wirksamkeit des Vertragsschlusses? - Wie beurteilen Sie die Wirksamkeit der Entgeltabrede? 

Mit Genehmigung der gesetzlichen Vertreter kann die A den AV rechtmäßig unterschreiben. Ansonsten kann der Vertrag nach §108 BGB als unwirksam erklärt werden. Die Entgeltabrede ist aufgrund des Mindestlohngesetztes nach §1 Absatz 1 MiLoG unwirksam, da jeder Arbeitnehmer/in nach § Asatz  Satz  idestes ,€/Std ekoe uss uss. __________________________________________________________________________________ Beschreiben Sie eine typische Situation, welche eine Anfechtung des Arbeitsvertrags zur Folge haben kann. Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person. Zum Beispiel, wenn jemand Krankenpfleger ist und beim Vorstellungsgespräch verschwiegen hat, das sein Rücken stark geschädigt ist, sodass er nichts mehr heben kann. __________________________________________________________________________________ Was sind die Unterschiede zwischen einem Arbeitsvertrag und seiner Niederschrift? Ein Arbeitsvertrag kann Mündlich, sowie auch Schriftlich gestellt werden. Die Unterschiede liegen in der Formfreiheit. Im Nachweis sind wesentliche Eckdaten aufzuführen. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag kann mehr Feinheiten enthalten. __________________________________________________________________________________ Über welchen Mindestinhalt muss eine Vertragsniederschrift verfügen? Vertragsgegenstand, Vertragsparteien, Vertragstyp __________________________________________________________________________________

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Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer eine Niederschrift des geschlossenen Arbeitsvertrags verlangen? Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. __________________________________________________________________________________ Was habe ich zu beachten, wenn ich einen Arbeitsvertrag mit einer Person schließen möchte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat? Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile) oder ihre Ermächtigung erforderlich. Eine Ermächtigung kann von den Eltern formfrei, also auch durch stillschweigende Duldung des Verhaltens des Minderjährigen, erteilt werden. Der Umfang der Ermächtigung kann in beliebiger Weise festgelegt werden. Liegt die Zustimmung oder Ermächtigung vor, so ist der Minderjährige für alle das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsgeschäfte (z.B. Entgegennahme des Entgeltes, Änderung der Arbeitsbedingungen, Beendigung des Vertragsverhältnisses) unbeschränkt geschäftsfähig. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. __________________________________________________________________________________ Auf welche Weise kann ein Arbeitsvertrag geschlossen werden? In Schriftlicher Form oder Mündlicher solange zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) vorliegen, dies ist ein Teilaspekt der Formfreiheit des Arbeitsvertrags. __________________________________________________________________________________ Fall 5 – Der Student S: S Studiert an der FH Dortmund BWL. Um sein Studium finanzieren zu können, arbeitet er bei der BGmbH. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Kann S einen solchen oder etwas Anderes verlangen, wenn er bei der B-GmbH, - im August 2016 (vorlesungsfreie Zeit) für drei Wochen tätig ist? - regelmäßig fünf Stunden in der Woche arbeitet? Er kann keinen verlangen, da nach §2 Absatz 1 NachwG zwar die Nachweispflicht des Arbeitgebers besteht aber er nur nach §1 Satz 1 NachwG eine vorübergehende Aushilfe von höchstens einem Monat ist. Da er regelmäßig Arbeitet muss der Arbeitgeber nach §2 Absatz 1 NachwG spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen. Dies muss in Schriftform passieren, da nach §2 Absatz 1, Satz 3 die elektronische Form ausgeschlossen ist. __________________________________________________________________________________ In welcher gesetzlichen Vorschrift sind die zentralen Pflichten der Arbeitsvertragsparteien niedergelegt? Gewerbeordnung z.B. §106 GewO __________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________ Fall 6 – Der Betriebsrat bei der C-AG: Bei der C-AG existiert ein Betriebsrat. - Was hat der Vorstand zu beachten, wenn er Frau A zum 01.01.2017 einstellen möchte? - Ist es in rechtlicher Hinsicht von Bedeutung, wenn der Vorstand den Betriebsrat für überflüssig erachtet und ihn daher nicht zu Kenntnis nimmt? Xx __________________________________________________________________________________ Aufgabe 10 – Die Versetzung von Frau F Herr B betreibt in Dortmund eine Reinigung mit mehreren Annahmestellen, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. In einer Annahmestelle gibt es plötzlich einen Personalengpass, der nicht vorhersehbar war. Deshalb entschließt sich der B, Frau F dorthin zu versetzen, bis sich die personelle Situation in der Annahmestelle entspannt hat. B er...


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