Lösung Ü Zeitliche Abgrenzungen PDF

Title Lösung Ü Zeitliche Abgrenzungen
Author Katharina Borsch
Course Jahresabschluss/-analyse /Jahresabschlussanalyse der Finanzdienstleister (RFS)
Institution Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
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Summary

Lösung zur Übung ...


Description

 Bilanzen & Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente

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Bilanzanalyse 

MUSTERLÖSUNG Übung Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen/Erträge Übung 1 Vervollständigen Sie folgende Aussagen: (1.) Sonstige Verbindlichkeiten werden für Aufwendungen des alten Geschäftsjahres gebucht, die Ausgaben des neuen Geschäftsjahres darstellen. (2.) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben im alten Jahr gebildet, die Aufwand des neuen Geschäftsjahres darstellen. (3.) Sonstige Forderungen werden für Erträge des alten Jahres gebildet, die Einnahmen des neuen Jahres darstellen. (4.) Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen des alten Jahres gebildet, die Ertrag des neuen Geschäftsjahres darstellen. Übung 2 Welche zeitlichen Abgrenzungen der Aufwendungen und Erträge müssen für folgende Geschäftsvorfälle vorgenommen werden? Nennen Sie die relevanten Abgrenzungsposten und begründen Sie kurz. (1.) Die Miete für eine von uns gemietete Lagerhalle beträgt monatlich 2.000,00€. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wird festgestellt, dass die Dezembermiete erst im Januar überwiesen wurde. sonstige Verbindlichkeiten (2.) Die Feuerversicherungsprämie (Gebäude) für das kommende Kalenderjahr wurde am 27.12. durch Banküberweisung beglichen: 850,00€. aktive Rechnungsabgrenzung (3.) Unser Darlehensnehmer hat die Zinsen für das erste Quartal des neuen Geschäftsjahres bereits am 15.12. des Abschlussjahres überwiesen: 350,00€. passive Rechnungsabgrenzung (4.) Wir erhalten am 31. März die Darlehenszinsen für die Monate Oktober bis März durch Banküberweisung: 600,00€. sonstige Forderungen 

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Bilanzanalyse 

(5.) Die Halbjahresmiete (Oktober bis März) für eine vermietete Lagerhalle erhielten wir im Voraus überwiesen: 9.000,00€. passive Rechnungsabgrenzung (6.) Die Haftpflichtversicherung für das Betriebsgebäude wurde am 01.11. für ein Jahr im Voraus bezahlt: 2.400,00€ aktive Rechnungsabgrenzung (7.) Für einen schwebenden Prozessrechnen wir zum Bilanzstichtag mit Gerichtskosten in Höhe von 12.000,00€. Der Gebührenbescheid des Gerichts am 20.04. des nächsten Jahres lautet über a) 12.000,00€ b) 15.000,00€ c) 10.000,00€ Die Zahlung erfolgt durch Postbanküberweisung. Rückstellung (8.) Bildung einer Prozesskostenrückstellung in Höhe von 32.800,00€ und einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen über 68.000,00€. Rückstellung Übung 3 Um welche Art von Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich bei den folgenden Beispielen und unter welcher Position sind sie zum 31.12.2005 in der Bilanz der Y-AG zu erfassen? (1.) Getätigte Mietvorauszahlung für die ersten sechs Monate von 2006 in Höhe von 12.000,00 €. Ausgabe jetzt, Aufwand später; strenger Zeitraumbezug, deshalb transitorisches Aktivum. Ausweis unter: Aktivseite, C. Rechnungsabgrenzungsposten, € 12.000,-. (2.) Erhaltene Anzahlung für eine Lieferung, die in 2006 erfolgen soll: 34.000,00 €. Entnahme jetzt, Ertrag später; kein strenger Zeitraumbezug, deshalb auch Rechnungsabgrenzungsposten. Ausweis unter: Passivseite, C. 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, € 34.000,-.



kein

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(3.) Am 01.10.2005 wurde ein neuer Firmen-PKW angemeldet. Die Kfz-Steuer von 400,00 € ist jährlich im Voraus zu entrichten. Ausgabe jetzt, Aufwand später; strenger Zeitraumbezug, deshalb transitorisches Aktivum. Ausweis unter: Aktivseite, C. Rechnungsabgrenzungsposten, € 300,-. (4.) Aus empfangenen Rohstofflieferungen ist noch eine Rechnung in Höhe von 25.000,00 € offen. Ausgabe jetzt, Aufwand jetzt oder später; kein strenger Zeitraumbezug, deshalb kein Rechnungsabgrenzungsposten. Ausweis unter: Passivseite, C. 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, € 25.000,-. (5.) Für das Jahr 2005 werden restliche kalkulatorische Abschreibungen in Höhe von 15.200,00 € veranschlagt, die aber erst im nächsten Jahr zu Einzahlungen führen werden. Keine periodengerechte Abgrenzung, da kalkulatorischer Posten. Widerspruch gegen Grundsatz der Pagatorik (HGB). (6.) Es wurde ein Kredit in Höhe von 100.000,00 € mit einer Laufzeit von zehn Jahren aufgenommen, die Auszahlungsquote betrug 90%. Ausgabe jetzt, Aufwand später; strenger Zeitraumbezug, deshalb transitorisches Aktivum. Ausweis des Disagios unter: Aktivseite, C. Rechnungsabgrenzungsposten; € 10.000,- (handelsrechtlich besteht für das Disagio ein Aktivierungswahlrecht (§250 Abs. 3 HGB); steuerrechtlich eine Aktivierungspflicht (7.) Erhaltene Pachtvorauszahlungen (300,00 €) für das erste Quartal 2006. Einnahme jetzt, Ertrag später; strenger Zeitraumbezug, deshalb transitorisches Passivum. Ausweis unter: Passivseite, D. Rechnungsabgrenzungsposten, € 300,-. (8.) Die Miete für ein im letzten Halbjahr genutztes Lagerhaus wurde noch nicht gezahlt (3.000,00 €). Am 30.11.2005 zog die Y-AG aus der Lagerhalle aus. Aufwand jetzt, Ausgabe jetzt; kein antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten, da die Ausgabe bereits vorliegt und nicht gegenüber dem neuen Geschäftsjahr abgegrenzt werden muss. Ausweis unter: Passivseite, C. 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, € 3.000,-.



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(9.) In der belgischen Betriebsstätte der Y-AG liegen zum 31.12.2005 noch Waren auf Lager, die von der Y-AG geliefert wurden. Hierfür wurden Zölle in Höhe von 24.000,00 € bezahlt. Während des Jahres wurden diese als Aufwand verbucht. Ausgabe jetzt, Aufwand später: Gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 1 HGB dürfen als Aufwand berücksichtigte Zölle, soweit sie auf Waren entfallen, die zum Bilanzstichtag noch auf Lager liegen, in der Bilanz als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden („Rechnungsabgrenzungsposten im weiteren Sinne‘). Antizipativ, sonstige Verbindlichkeit; Ausweis unter: Aktivseite, C. (10.) Ende 2005 erhält die Y-AG einen Kostenvoranschlag für eine Flachdachreparatur einer Produktionshalle in Höhe von 60.000,00 € zuzüglich 19% USt. Aus Witterungsgründen kann die notwendige Reparatur erst im Frühjahr 2006 ausgeführt werden. Reparaturaufwand an Rückstellungen

60.000€

(11.) Ein Prozess gegen die Y-AG wird am 15.11.2005 weitgehend zu ihren Gunsten entschieden. Hierfür war im Jahr 04 eine Rückstellung in Höhe von 8.000,00 € gebildet worden. Es müssen jedoch nur 600,00 € an die Gerichtskasse gezahlt werden (Banküberweisung). Rückstellungen 8.000€

an Bank an sonstige betriebliche Erträge

600€ 7.400€

Übung 4 Wie jeden 31. Dezember wächst eine neue Jahresabschlussfalte auf Gregor Grundbuchs leidgeprüfter Stirn. Diesmal ist es eine bunte Reihe potentieller Kandidaten für die Rechnungsabgrenzungsposten im Jahresabschluss 2004, über denen der Chef-Bilanzierer der Flug-AG brüten muss. Besonders vier Geschäftsvorfälle verursachen Gregor Kopfschmerzen: (1.) Bereits im September 2004 hat die Flug-AG die Leasingraten für drei Flugzeuge überwiesen. Insgesamt wurde 1 Mio. € für die Raten vom Juni 2004 bis März 2005 überwiesen (= 10 Monate). Die Leasingraten wurden 2004 für Januar 2005 bis März 2005 gezahlt und stellen einen Aufwand für das Jahr 2005 dar. Da die Auszahlung vor, der Aufwand aber nach dem Abschlussstichtag lagen, sind sie nach § 250 Abs. 1 S. 1 HGB als aktivischer RAP in Höhe von 300.000€ auszuweisen.



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(2.) Gregors Vater, Geschäftsführer des Unternehmens, hat vergessen, im Dezember 2004 fällige Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 30.000,00 € zu überweisen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind am Abschlussstichtag noch nicht überwiesen. Da der Aufwand vor, die Auszahlung aber nach dem Abschlussstichtag liegt, muss in der Bilanz zum 31.12.2004 eine sonstige Verbindlichkeit gebucht werden. (3.) Ein Mitarbeiter der AG hat die Januarmiete für eine firmeneigene Wohnung bereits im November 2004 überwiesen (2.000,00 €). Die bereits im November 2004 erhaltene Mietzahlung darf 2004 noch nicht als Ertrag gebucht werden, sondern ist als passivischer RAP abzugrenzen, da die Einzahlung vor, der Ertrag jedoch nach dem Abschlussstichtag lag. (4.) Erst ab dem 2. Quartal 2005 kalkuliert Gregor Grundbuch mit Umsatzsteigerungen aus einem großangelegten Werbefeldzug, der im November 2004 begonnen wurde. Bis Ende Dezember 2004 betrugen die Kosten für den Werbefeldzug 200.000,00 €. Gregor hofft auf eine Umsatzsteigerung von 350.000,00 € im kommenden Jahr. Der Werbefeldzug stellt eine zukunftsbezogene Zahlung des abgelaufenen Geschäftsjahres dar, es fehlt jedoch der Bezug auf einen bestimmten Zeitpunkt. Trotz der Prognose sind der Eintrittszeitpunkt, die Dauer und die Höhe der Erfolgswirksamkeit unbekannt. Ein Werbezeitpunkt wird nur dann durchgeführt, wenn dadurch eine kurz-, mittel- oder langfristige Umsatzsteigerung erwartet wird. Da kein Vermögensgegenstand vorliegt, darf dieser auch nicht abgegrenzt werden. a) b) c)



Erläutern Sie die Notwendigkeit einer periodengerechten Gewinnermittlung im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlussarbeiten. Definieren Sie, was unter Rechnungsabgrenzungsposten zu verstehen ist, und stellen Sie mögliche Ausprägungen dar. Helfen Sie Gregor bei der Bilanzierung der vier Geschäftsvorfälle....


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