Schreibaufgabe 10 Biwi Bot PDF

Title Schreibaufgabe 10 Biwi Bot
Course Biwi 5 - Seminar
Institution Universität Leipzig
Pages 1
File Size 37.2 KB
File Type PDF
Total Downloads 15
Total Views 136

Summary

Schreibaufgabe für Modul Bildungswissenschaften 05 der Ewi...


Description

Die Salamanca-Erklärung und die UN-Behindertenrechtskonvention spielen in der Entwicklung von einer Integration zur Inklusion eine sehr große Rolle. Ab den 1980er Jahren fand in Europa ein Bewusstseinswandel gegenüber der Inklusion statt. Der Leitspruch „Alle sind gleich – alle sind anders“ entwickelte sich. Die Menschen erkannten, dass sich nicht das Individuum an die Gesellschaft anpassen muss, sondern die Gesellschaft auf die Bedürfnisse der Einzelnen. Dieser Inklusionsdiskurs entwickelte sich auf vielen verschiedenen Ebenen und mit verschiedenen Ausprägungen. Die Salamanca-Erklärung von 1994 war ein Eckpunkt dieses Sinnenwandels. Diese forderte eine Pädagogik, die den individuellen Bedürfnissen aller Kinder gerecht wird. Dazu wurden folgende Ziele erklärt: Zum einen sollen diskriminierende Haltungen gegenüber Minderheiten abgebaut und letztlich verhindert werden. Und zum anderen soll die Beschulung durch inklusive Settings die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit fördern. Die Salamanca-Erklärung lieferte die politische Grundlage für die Forderung nach Inklusion. Allerdings wurde damals der Begriff „inclusive“ mit „integrativ“ gleichgesetzt, da der pädagogische Inklusionsbegriff in Deutschland noch nicht bekannt war. Auch die UN-Behindertenkonvention von 2008 war ein wichtiger Pfeiler der Entwicklung. Die Ziele waren, die Erleichterung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und die Verhinderung von Diskriminierung. Im Artikel 24 wurde explizit die Bildung thematisiert und ein inklusives Bildungssystem gefordert. Zudem hat die Konvention die allgemeine gesellschaftliche Debatte um Inklusion in Deutschland zusätzlich befördert. Allerdings wird auch im Jahre 2008 die Inklusion immer noch mit der Integration gleichgesetzt. Insgesamt existieren vier Formen des Umgangs mit Vielfalt im Bildungssystem aus der allgemein pädagogischen Sicht. Die erste ist die Inklusion. Im Grundgesetzt ist die Inklusion im Artikel 3.3 aufgeführt. Das Grundrecht auf Inklusion resultiert nach Wocken aus dem Benachteiligungsverbot des Grundgesetztes. Die Inklusion fordert die Aufhebung der „Zwei-Gruppen-Theorie“. Damit auch der Kategorie „behindert“ und „nicht-behindert“ aufgelöst wird. Zudem bezieht sich die Inklusion nicht nur auf Behinderung, sondern auf alle lernrelevanten Differenzlinien, wie zum Beispiel Migrationshintergrund, sozioökonomischer Hintergrund, Geschlecht usw. Die zweite Form ist die Integration. Diese wird häufig als synonymische Verwendung für „Inklusion“ genutzt. Integration beschreibt aber den Einbezug weiterer Heterogenitätsdimensionen und unter anderem auch integrative Maßnahmen, wie zum Beispiel auch bei schicht- oder migrationsspezifischer Benachteiligung oder Genderfragen. Die dritte Form ist die Segregation oder auch Separation. Hierbei wird die Allokationsfunktion (Selektion) nach Fend als Strategie genutzt. Die vierte Form ist die Exklusion. Als Exklusion wird die Ausgrenzung von Einzelnen beziehungsweise Personengruppen definiert. Dies betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern alle, die nicht den vorherrschenden gesellschaftlichen Normen entsprechen. Zudem muss zwischen Fremdexklusion und Selbstexklusion unterschieden werden....


Similar Free PDFs