Verfassungsorgane - Vorlesungsnotizen 50 PDF

Title Verfassungsorgane - Vorlesungsnotizen 50
Course Politik
Institution Gymnasium (Deutschland)
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Aufgaben...


Description

IV.43 Politik

Die Verfassungsorgane spielerisch kennenlernen – Eine Lerntheke Stefanie Rapp Illustrationen von Stefanie Rapp

Durch die selbstständige Arbeit an Stationen setzen sich die Lernenden auf spielerische und methodisch abwechslungsreiche Weise mit den Verfassungsorganen und deren Aufgaben auseinander. Dabei wenden sie auch Auszüge aus dem Grundgesetz an. In mehreren Schaubildern wird das System der Gewaltenverschränkung visualisiert. © Stefanie Rapp

KOMPETENZPROFIL Klassenstufe: Dauer: Kompetenzen: Thematische Bereiche: Zusatzmaterialien:

9–10 8–9 Unterrichtsstunden Aufgaben der Verfassungsorgane analysieren und vergleichen, Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung erläutern Grundgesetz, Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, Gewaltenteilung, Gewaltenverschränkung, Gesetzgebungsprozess Wahlstationen zur Lerntheke, Tabu-Spielvorlage

Fachliche Hinweise Das politische System der Bundesrepublik Deutschland ist vor allem von den Erfahrungen aus der Weimarer Republik geprägt, in der es den Nationalsozialisten gelang, die Demokratie auszuhebeln und eine Diktatur zu installieren. Um die Demokratie zu stärken, wurde mit dem Grundgesetz eine Verfassung geschaffen, nach der sich die Verfassungsorgane in besonderem Maße gegenseitig kontrollieren und die Gewalten damit verschränkt sind. Das Grundgesetz nennt fünf Bundesorgane:

den

Bundestag,

den

Bundesrat,

die

Bundesregierung,

das

Bundesverfassungsgericht und den Bundespräsidenten. Dieses System hat sich in den vergangenen 70 Jahren bewährt. Die V Verfass erfass erfassu ungso ngsorga rga rgane ne

Die Organe und Institutionen werden in diesem Beitrag immer durch bestimmte Symbole dargestellt, die in der folgenden Übersicht zusammengestellt sind:

Die Bürger wählen den Bundestag und die Landesparlamente und haben so Einfluss auf das politische System.

Der Bundestag wird direkt gewählt. Er selbst wählt den Bundeskanzler, der die Bundesregierung zusammenstellt, bildet die Hälfte der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt, und wählt jeweils die Hälfte der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts.

Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt und von diesem ernannt. Er bildet die Bundesregierung und bestimmt deren Politik.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die vom Bundeskanzler bestimmt und vom Bundespräsidenten ernannt werden.

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten, die jeweils zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt werden. Es ist u. a. zuständig bei Organstreitigkeiten, für Parteiverbotsverfahren und Verfassungsbeschwerden.

Die Landesparlamente werden von den Bürgern der Bundesländer gewählt.

Der Ministerpräsident eines Landes wird vom Landesparlament gewählt und erhält damit den Auftrag zur Bildung einer Landesregierung.

Die Landesregierungen werden ähnlich wie die Bundesregierung gebildet. Die gewählten Ministerpräsidenten stellen Kabinette aus Landesministern für jeweils einen Fachbereich zusammen.

Der Bundesrat wird aus den Landesregierungen der 16 Bundesländer gebildet. Er hat neben dem Bundestag die Aufgabe der Legislative und kontrolliert zudem den Bundestag.

Die Bundesversammlung wird nur zur Wahl eines Bundespräsidenten einberufen. Sie besteht zu einer Hälfte aus den Abgeordneten des Bundestags, zur anderen Hälfte aus Personen, die von den Landesparlamenten bestimmt werden.

Der Bundespräsident hat offiziell das höchste staatliche Amt inne und repräsentiert das einzige Bundesorgan, das nur aus einer Person besteht. Er ernennt die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts nach deren Wahl in Bundestag und Bundesrat, schlägt dem Bundestag einen Bundeskanzler vor und ernennt diesen nach der Wahl. Er ernennt auch die Bundesminister auf den Vorschlag des Bundeskanzlers.

Weiterf eiterführ ühr ühren en ende de M Medie edie edien n



www.bundesregierung.de/breg-de



www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html

Alles über die Bundesregierung erfahren Sie auf dieser Website. Die offizielle Website des Bundesverfassungsgerichts mit Informationen zum Gericht selbst und zu verschiedenen Entscheidungen. 

www.bundespraesident.de/DE/Home/home_node.html Auf der offiziellen Website des Bundespräsidenten werden das Amt und seine Aufgaben, aktuelle Termine sowie die ehemaligen Bundespräsidenten präsentiert.



www.bundesrat.de/DE/homepage/homepage-node.html 

Auf der Website des Bundesrats erhalten Sie Informationen zu Aufgaben, Sitzungen,

Terminen und vielem mehr. 

www.bundestag.de/ 

Die Website des Bundestags liefert Informationen zu den Ausschüssen und zu den

Abgeordneten. Auch das Grundgesetz kann hier online eingesehen werden. 

https://www.bpb.de/lernen/themen-im-unterricht/politisches-system/ Weitere Informationen zum politischen System der Bundesrepublik finden Sie auch auf der Internetpräsenz der Bundeszentrale für politische Bildung.

Didaktisch-methodisches Konzept Auf Aufba ba bau u de derr Ei Einhei nhei nheitt

Die Einheit beginnt mit einer gemeinsamen Phase im Plenum, wobei die Grundlagen erarbeitet werden, und geht dann in eine freie Arbeitsphase mit Stationenlernen über. Der Abschluss erfolgt dann wieder gemeinsam in der Klasse. Zur Einführung in die Thematik dient ein Würfelspiel, dessen Regeln in den Hinweisen zu M 1 erläutert werden. Ziel des Spieles ist, dass die Schüler die Bedeutung einer Kontrolle über gemeinsame Regeln spüren. In einer ersten Version dürfen die Gruppen eigene Regeln aufstellen, in der zweiten Version muss über Regeln in drei Instanzen entschieden werden. Das macht das Spiel langwieriger, aber gerechter. Die Reflexion leitet über zur Thematik der Gewaltenteilung. Die Schüler lernen auch die einzelnen Verfassungsorgane kennen, bevor diese im Stationenlernen vertieft werden. Auf diesen Einstieg folgt die Arbeit an den einzelnen Stationen. Hier haben Sie bei der Gestaltung verschiedene Differenzierungsmöglichkeiten, die in den Hinweisen zum Stationenlernen erläutert werden. Eine einfache Möglichkeit, die Bearbeitung der Aufgaben zu erleichtern, besteht darin, den Schülern Partner- und Gruppenarbeit zu ermöglichen und/oder ein Helfersystem zu nutzen. Außerdem ist es wichtig, den Schülern während der Stationenarbeit unterstützend zur Seite zu stehen. In jedem Fall sollten Sie genügend Zeit einplanen und etwas zeitlichen Puffer nach hinten bereithalten. Der Abschluss erfolgt wieder in einer gemeinsamen Arbeitsphase, in der die Ergebnisse des Stationenlernens gesichert werden. Indem die Verfassungsorgane hier in eine gemeinsame Übersicht gebracht werden, können Sie dabei auch den Lernerfolg nachprüfen und gegebenenfalls einzelne Sachverhalte noch einmal erklären. Me Metho tho thodis dis discher cher Sch Schw werp erpunk unk unktt de derr U Unt nt nterr err errich ich ichtsre tsre tsreihe ihe

Das Stationenlernen hat neben der selbstständigen Arbeit mit den Materialien folgende methodischen Schwerpunkte: Die Schüler beschaffen sich mithilfe der Arbeitsblätter selbst Informationen. Dazu nutzen sie auch das Internet. Stellen Sie dazu entweder einen Computerraum zur Verfügung oder erlauben Sie die Benutzung von Smartphones. Letzteres ist von folgenden Voraussetzungen abhängig: diesbezügliche allgemeine Regeln und funktionierendes WLAN an Ihrer Schule sowie Erfahrungen mit Ihrer Klasse. Kontrollieren Sie in jedem Fall, dass Smartphones ausschließlich für die jeweilige Recherche verwendet werden. Längere Links zu Websites sind auch als QR-Code auf den Arbeitsmaterialien angegeben. Die Schüler setzen sich selbstständig mit dem Grundgesetz auseinander. Dazu relevante Auszüge des Grundgesetzes sind auf den einzelnen Materialien abgedruckt. Sie können auch einen Klassensatz des Grundgesetzes über die Bundeszentrale für politische Bildung bestellen. Wenn das Internet zur Verfügung steht, ist der Einsatz der Grundgesetz-App noch einfacher. Sie

kann

unter

folgendem

Link

kostenfrei

installiert

werden:

http://www.bpb.de/shop/multimedia/mobil/157479/grundgesetz-der-bundesrepublikdeutschland Die Schüler üben die Analyse und die eigene Erstellung von Schaubildern, je nach Schwierigkeitsgrad mehr oder weniger geleitet.

Auf einen Blick Einführung: Gewaltenteilung und Verfassungsorgane 1./2. Stunde M 1a

Wer holt den Preis? – Würfelspiel mit Gruppenregeln

M 1b

Wer holt den Preis? – Würfelspiel mit Mehrheitsregeln

M 1c

Wer holt den Preis? – Spielfeld

M2

Staatliche Gewaltenteilung

M3

Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung

Kompetenzen: Die Schüler analysieren den Sinn allgemein anerkannter Spielregeln. Sie übertragen ihre Ergebnisse auf die Teilung von Gewalten im politischen Bereich. Benötigt:

 Würfel, Scheren, Kleber  Grundgesetz im (halben) Klassensatz oder Internetzugang

Stationenlernen zu den Verfassungsorganen 3.–7. Stunde M4

Laufzettel

M5

Der Bundestag

M6

Der Bundesrat

M7

Der Bundespräsident

M8

Die Bundesregierung

M9

Das Bundesverfassungsgericht

Kompetenzen: Die Lernenden analysieren und vergleichen die Aufgaben der Verfassungsorgane. Benötigt:

 Scheren und Kleber  Internetzugang

Ergebnissicherung 8./9. Stunde M 10

Wer kontrolliert wen?

Kompetenzen: Die Schüler überprüfen und sichern das in den vergangenen Stunden Erlernte. Benötigt:

 OHP bzw. Beamer/Whiteboard

Erklärung zu Differenzierungssymbolen Finden Sie dieses Symbol in den Lehrerhinweisen, so findet Differenzierung statt. Es gibt drei Niveaustufen, wobei nicht jede Niveaustufe extra ausgewiesen wird.

einfaches Niveau

mittleres Niveau

schwieriges Niveau

Wer holt den Preis? – Würfelspiel mit Gruppenregeln M 1a

Ziel des Spiels ist es, den Preis zu bekommen. Die Besonderheit: Die Regeln dürfen die Spieler zum Teil selbst bestimmen!

Rege egeln ln

Gespielt wird in fünf Gruppen. Jede Gruppe wählt eine Spielfigur. Ziel des Spieles ist es, den Preis zu bekommen. Es wird im Uhrzeigersinn gespielt. Das Team, das an der Reihe ist, würfelt und darf seine Spielfigur entsprechend der gewürfelten Augenzahl vorziehen. Gelangt eine Spielfigur auf ein Feld, auf der bereits eine Figur steht, dann muss die bereits dort stehende Figur auf den Start zurück. Die dunklen Felder sind Ereignisfelder. Wenn eine Figur auf solch ein Feld kommt, darf sie sich eine beliebige Regel für das Spiel ausdenken.

Wer holt den Preis? – Würfelspiel mit Mehrheitsregeln M 1b

Ziel des Spiels ist es, den Preis zu bekommen. Die Spieler dürfen die Regeln selbst bestimmen, diese müssen allerdings gemeinsam abgestimmt werden.

Rege egeln ln

Jede Gruppe entsendet ein Gruppenmitglied ins Parlament und ein Gruppenmitglied an das Gericht. Kommt nun eine Gruppe auf ein Ereignisfeld, darf sie sich eine Regel überlegen. Diese Regel muss nun im Parlament abgestimmt werden. Bekommt die Regel keine Mehrheit im Parlament, muss sie von der Gruppe geändert werden und wieder zur Abstimmung ins Parlament gegeben werden, bis eine Regel gefunden ist, die dort eine Mehrheit bekommt. Hat eine Regel eine Mehrheit bekommen, geht sie an das Gericht. Die Mitglieder des Gerichtshofes bestimmen nun, ob diese Regel gerecht ist oder nicht. Wird sie nicht als gerecht befunden, muss die Gruppe erneut dem Parlament eine Regel vorschlagen.

Wer holt den Preis? – Spielfeld M 1c

ZIEL 39 40 38 41

9 Staatliche Gewaltenteilung M2 Beim Spiel habt ihr gelernt, dass es nicht einfach ist, darüber zu entscheiden, wer „das Sagen hat“. Politisch spricht man hier auch von „Gewalten“. Wie sind diese in der Bundesrepublik verteilt?

Auf Aufgab gab gaben en

1. Lest den Auszug aus dem Grundgesetz. Beschreibt in eigenen Worten, was darin steht.

2. Was gehört wozu? Ordnet den Begriffen „Legislative“, „Exekutive“ und „Judikative“ jeweils die richtigen Beschreibungen und deutschen Begriffe zu. 3. Welche Funktion hat die Gewaltenteilung? Notiert eure Vermutungen. Grundgesetz

Artikel 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.



Legislative



Judikative



Exekutive



rechtspreche nde Gewalt



gesetzgeben de Gewalt



ausführende Gewalt



In der Regel ist für die Formulierun g der Gesetze eine „gesetzgebe nde Versammlun g“ zuständig. Dies ist keine einmalige Arbeit: Oft wird klar, dass ein Gesetz fehlt oder es nicht mehr passt. Dann wird über Veränderung en diskutiert.



Sie führt Gesetze aus und sorgt damit für deren Umsetzung im Alltag. Zu ihr gehören z. B. Polizisten, die Verwaltung, aber auch Regierungen .



Gerichte sind dafür zuständig, dass Verstöße gegen Gesetze nach festgelegten Regeln verhandelt werden. Sie setzen Strafen gegen diejenigen fest, die verurteilt werden. Dabei sind sie unabhängig und müssen sich nur an die Gesetze halten.

Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung M3 Im Grundgesetz der Bundesrepublik sind sogenannte „Verfassungsorgane“ festgelegt. Dies sind Personen oder Personengruppen, die bestimmte staatliche Aufgaben übernehmen und damit auch einen Teil der staatlichen Gewalt ausführen.

Auf Aufgab gab gaben en

1. Lies den Infotext. 2. Suche im Grundgesetz danach, in welchen Abschnitten die Verfassungsorgane festgelegt sind.

3. Erkläre, inwiefern eine Teilung der Macht Machtmissbrauch verhindern kann. Denke hierbei an die erste Stunde der Unterrichtsreihe! 4. Schneide die Symbole der einzelnen Verfassungsorgane aus. Welcher Gewalt würdest du sie am ehesten zuordnen? Lege die Symbole in das Schema unten. 5. Überprüfe deine Zuordnung im Verlauf des Stationenlernens. Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft. Ein Grundgedanke nach der Erfahrung mit der Nazi-Diktatur war es, die staatliche Gewalt so zu verteilen und zu kontrollieren, dass eine neue Diktatur verhindert werden kann. Die Gewalten werden ausgeführt durch sogenannte Verfassungsorgane, die im Grundgesetz festgelegt

sind:

Bundesregierung,

Bundesrat,

Bundesverfassungsgericht,

Bundestag

und

Bundespräsident. Die Gewalten sind aber nicht immer genau einem Verfassungsorgan zuzuordnen, vielmehr kontrollieren sie sich gegenseitig. Das nennt man Gewaltenverschränkung. Mehr über die unterschiedlichen Verfassungsorgane lernst du in den nächsten Stunden an verschiedenen Lernstationen.

Bundesregieru ng

Bundesrat

Bundesverfassu ngsgericht

Bundestag

Bundespräsident

Legislative

Exekutive

Judikative

Laufzettel M4 In den nächsten Stunden könnt ihr die einzelnen Verfassungsorgane an verschiedenen Stationen näher kennenlernen.

Auf Aufgab gab gabe e

Bearbeitet die Stationen zu den Verfassungsorganen. Die Reihenfolge könnt ihr selbst bestimmen. Die dick gedruckten Stationen sind Pflicht, die übrigen sind Wahlstationen. Kreuzt nach der Bearbeitung an, wie gut ihr mit der Station zurechtgekommen seid. Klärt Fragen mit eurer Lehrkraft.

Bundestag







Bundesrat







Bundespräsident







Die Bundespräsidenten







Bundesregierung







Bundeskanzler-Memory







Bundesverfassungsgericht







Der Bundestag M5 Als erstes Verfassungsorgan im Grundgesetz wird der Bundestag genannt. In den Artikeln 38–49 werden die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Bundestags festgelegt.

Auf Aufgab gab gaben en

1. Stelle die Aufgaben des Bundestages in einem Schaubild dar.

a) Normale Variante: Verwende die Grafiken und Stichworte als Hilfe. b) Schwierigere Variante: Entwirf das Schaubild nur auf Grundlage der Auszüge aus dem Grundgesetz. Es sollte folgende Fragen beantworten: Wie und von wem wird der Bundestag gewählt? Welche Voraussetzungen gelten für Abgeordnete? Wie wird die Arbeit des Bundestages geschützt? 2.

Wen und was kontrolliert der Bundestag? Wer kontrolliert den Bundestag?

Ein wichtiger Teil der Arbeit des Bundestags sind die Ausschüsse. Fasse die Aufgaben der Ausschüsse mithilfe folgender Webseite zusammen: https://www.mitmischen.de/bundestag-wissen/lexikon/a/ausschuss.

Im Bundestag wird über unterschiedliche Auffassungen vom richtigen Weg in der Politik diskutiert. Zu den Aufgaben gehören die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin und die Kontrolle der Bundesregierung. Aktuell sitzen im Bundestag 709 Abgeordnete. Durch seine gesetzgebende Funktion, an der auch der Bundesrat beteiligt ist, ist der Bundestag das wichtigste Organ der Legislative in Deutschland. Seine Rolle im politischen System der Bundesrepublik Deutschland und seine Aufgaben sind im Grundgesetz beschrieben.

III. Der Bundestag Artikel 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. Artikel 39 (1) Der Bundestag wird […] auf vier Jahre gewählt. […] Artikel 40 (1) Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. […] Artikel 43 (1) Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen. (2) Die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung […] haben zu allen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse Zutritt. Sie müssen jederzeit gehört werden.

geordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage nem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur rtung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen. n einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur rtung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden genommen wird. enehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines eten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich. Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige ung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.

e älter als 18 Jahre sind

r: rig er des ganzen Volkes an Aufträge oder Weisungen den rem Gewissen unterworfe...


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