Wiederholungsfragen Aussenfinanzierung , Eigenfinanzierung PDF

Title Wiederholungsfragen Aussenfinanzierung , Eigenfinanzierung
Author Michelle Dinh
Course Finanzierung & Investition
Institution Technische Hochschule Köln
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Wiederholungsfragen Außenfinanzierung, hier: Eigenfinanzierung 1. Definieren Sie die Begriffe: Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung, Innenfinanzierung und Außenfinanzierung.

Herkunft des Kapitals

Eigenfinanzierung: (=Einlagen- oder Beteiligungsfinanzierung) Zuführung von Eigenkapital von außen durch den oder die Eigentümer oder von innen durch Selbstfinanzierung aus Gewinnen oder Vermögensumschichtung Fremdfinanzierung: Zuführung von Kapital durch Dritte/Gläubiger, z.B. durch Anleihen, Lieferanten- und Bankenkredite oder aus Rückstellungen; Unterteilung in langfristige und kurzfristige Fremdfinanzierung Innenfinanzierung: Bereitstellung von Geldmitteln aus dem bereits erwirtschafteten Gewinn bzw. dem laufenden Betrieb in Form von offener und stiller Selbstfinanzierung, Finanzierung aus Rückstellungen, Abschreibungen oder Vermögensumschichtung; durch Gewinnthesaurierung (= Zurückbehalten von Gewinnen, v.a. bei Selbstfinanzierung) oder vorübergehende Nutzung erst später benötigter Reserven Außenfinanzierung: Zuführung von Geld aus unternehmensexternen Quellen in Form von Fremdfinanzierungen (kurz- und langfristig) und Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung oder Einlagenfinanzierung) in das U. Rechtliche Stellung Kapitalgeber Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung Innen1. Selbstfinanzierung aus Finanzierung aus finanzierung Gewinnen Rückstellungen 2. Finanzierung aus Vermögensumschichtung AußenBeteiligungsfinanzierung 1. Kreditfinanzierung finanzierung (Kapitalerhöhung durch 2. Ausgabe von Aktienausgabe) Anleihen

2. Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften? Einzelunternehmung Personengesellschaft: GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG, stille Gesellschaft Kapitalgesellschaften: GmbH, Ltd., AG Mischformen: GmbH & Co. KG, AG & Co. KG, KGaA Genossenschaften _____________________________________________________________________

 Haftung, Besteuerung, Leitung

Kapitalgesellschaften:  Haftet beschränkt mit Gesellschaftsvermögen  juristische Personen  Besteuerung über Körperschaftssteuer  Handelsregistereintragung in Abteilung B  Leitung über bestimmte Gesellschaftsorgane Personengesellschaften:  Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen (außer Kommanditist in KG)  natürliche Personen, kann aber Träger von Rechten und Pflichten sein  jeder Gesellschafter wird einzeln besteuert  Handelsregistereintragung in Abteilung A  Leitung grds. alle Gesellschafter gemeinsam, wenn nichts Anderes im Gesellschaftsvertrag festgehalten

3. Welche grundsätzlichen Vor- und Nachteile weisen jeweils Personenbzw. Kapitalgesellschaften auf? Personengesellschaften Vorteile Kein Mindestkapital, einfache Gründung

Nachteile Unbeschränkte Haftung Fortbestand nach Ausfall eines Freibetrag auf Gewerbesteuer Gesellschafters problematisch Gehälter der Gesellschafter können Änderung der Gesellschaftsstruktur ohne nicht als Aufwand geltend gemacht notarielle Beurkundung möglich werden Einfache Steuerung, keine Organe Kapitalgesellschaften Vorteile Haftungsbeschränkung Seriöser im Geschäftsalltag Fremdorganschaft (=Bestellung Dritter zur Geschäftsführung) möglich Einfache Übertragbarkeit einzelner Geschäftsanteile Unbeschränkte Lebensdauer

Nachteile Hohes Mindestkapital bei Gründung Hoher Verwaltungsaufwand /komplex Mögliche Doppelbesteuerung von Gewinnen durch Körperschaftssteuer Eintragung ins HR nötig, Formvorschriften bei Gründung

4. Was unterscheidet eine typische von einer atypischen stillen Gesellschaft? Typische stille Gesellschaft: keine Beteiligung an stillen Reserven; nur Nominaleinlage wird zurückgezahlt (aber: Auffüllungspflicht) und eine Benachteiligung durch

steuerliche und bilanzpolitische Bewertungen sind über die Gewinnermittlungsformel zu vermeiden; Beteiligungsvertrag formlos; Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden [kein Außenvertretungs- und Mitspracherecht (alle Verbindlichkeiten bleiben voll beim Einzelkaufmann/Gesellschaft), aber Kontrollrecht (Einsicht in JA)] Atypische stille Gesellschaft: vertragliche Beteiligung an den stillen Reserven und dem Firmenwert; Ggfs. Auch Ausübung unternehmerischer Funktionen; allerdings besteht kein Recht auf Geschäftsführung oder Vertretung; Bewertung des Anteils ist vertraglich zu regeln. [Kein Außenvertretungsrecht, aber Mitspracherecht im Innenverhältnis]

5. Was muss man tun, um eine OHG zu gründen? Mindestens zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) schließen sich zur Ausübung eines Handelsgewerbes zusammen und schließen mindestens formlos (also auch mündlich) einen Gesellschaftsvertrag. Eintragung ins Handelsregister (Unternehmensgegenstand, Sitz der Gesellschaft, Geschäftsführung und Vertretung müssen genannt werden).

6. Was ist der Unterschied zwischen einer OHG und einer GbR?  Eintragung und Firmenname; Abschluss etc. nach HGB/BGB Die GbR wird nach BGB behandelt und dient einem gemeinsamen (auch nichtgewerblichen) Zweck. Die OHG wird nach dem HGB behandelt und hat als Ziel und Zweck ein gemeinsames Handelsgewerbe zu betreiben. Mit Eintragung ins Handelsregister wird die GbR zur OHG. Bei beiden volle Haftung.

7. Wie unterscheidet sich die Haftung des stillen Gesellschafters von der des Kommanditisten? Kommanditist: haftet bis zur Höhe seiner zugesagten Einlage (Teilhafter) im Außenverhältnis wie der Vollhafter (=Komplementär), d.h. unmittelbar, gesamtschuldnerisch, direkt; auch im Außenverhältnis bekannt; bei Austritt haftet er 5 Jahre nach; wenn nicht im HR eingetragen: volle Haftung des Kommanditisten Stiller Gesellschafter: haftet im Außenverhältnis nicht gegenüber Dritten, da er den Dritten nicht bekannt ist (außer AG). Im Innenverhältnis haftet der stille Gesellschafter bis zur Höhe seiner Einlage beschränkt.

8. Wie unterscheidet sich die Haftung des OHG-Teilhabers von der eines KG-Komplementärs? Gar nicht  KG ist OHG mit zusätzlichen Kommanditisten  beide Vollhafter

9. In welchen Schritten Gesellschaft?

berechnet

man

den

Firmenwert

einer

Zuerst muss der Ertragswert eines U. ermittelt werden, also der Kaufwert. Dieser wird wie folgt ermittelt: Nettoeinzahlungsüberschüsse Ertragswert= Kapitalisierungszinsfuß Nettoeinzahlungsüberschüsse = alle zukünftigen Einzahlungen – Auszahlungen Kapitalisierungszinsfuß = üblicher Kapitalmarktzins + Risikoaufschlag Anschließend werden vom Kaufpreis das Anlagevermögen + stille Reserven und das Umlaufvermögen abgezogen.

10.Welche Organe hat eine GmbH? Beschlussfassendes Organ: Gesellschafterversammlung Überwachendes Organ: Aufsichtsrat (ab 500 Personen) Vertretendes/ausführendes Organ: Geschäftsführung

11.Warum wird das Stammkapital in der GmbH immer gesondert ausgewiesen? Die GmbH hat gegenüber ihren Gesellschaftern und deren Einlagen besondere Pflichten zu erfüllen und wird vor allem aus Transparenzgründen gesondert ausgewiesen. Außerdem bleibt das Stammkapital unverändert und wird auch bei Verlusten nicht minimiert, weswegen es gesondert ausgewiesen werden muss.

12.Ist eine GmbH &Co KG eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft? Mischform aus beidem: (Kapitalmarktorientierte) Personengesellschaft, bei der die GmbH der Komplementär (=vollhaftender Gesellschafter) ist

13.Was ist eine Kaduzierung? Was sind die Konsequenzen, wenn diese nicht erfolgreich ist? Kaduzierung beschreibt ein Ausschlussverfahren der Gesellschafter bei einer GmbH, die ihren Teil der Einlage trotz Mahnung (Zahlung von Verzugszinsen) und gesetzter Nachfrist nicht ganz oder nur teilweise erbracht haben. Als Konsequenz findet die Kaduzierung statt, also ein Verlust des Geschäftsanteils und der geleisteten Einzahlungen und Versteigerung des Anteils. Wenn die Stammeinlage weder eingezogen noch durch Verkauf gedeckt werden kann, müssen die übrigen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Anteile für den Ausfall aufkommen.

14.Was sind die Hauptunterschiede zwischen einer normalen GmbH und einer Mini-GmbH?  Startkapital, Gründungsformalitäten, Gewinnrücklagen Mini-GmbH: (auch haftungsbeschränkte UG = Unternehmergesellschaft)  Keine Einhaltung des Mindeststammkapitals  Kennzeichnung „haftungsbeschränkt“  Vollständige Einzahlung des Stammkapitals bei Gründung (min. 1 Euro) GmbH: Mindestkapital 25 000 Euro (min. 12 500 Euro Stammkapital bei Anmeldung im HR und jeder Gesellschafter muss mindestens 25% seiner Stammeinlage geleistet haben)  Sacheinlagen nicht zulässig  Bildung gesetzlicher Rücklage, in die jeweils ¼ des JÜ eingezahlt werden muss nach Verminderung durch Verlustvortrag (um durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre höhere Eigenkapitalausstattung zu erreichen) nur Musterantrag, der lediglich öffentlich beglaubigt werden muss GmbH: Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden

15.Welche Aktienarten kennen Sie? 





Gliederung nach Zerlegung des Grundkapitals: - Nennwertaktien: Summe der Nennwerte = Grundkapital - Quotenaktien: nennwertlose Aktien; auf bestimmte Quote am Reinvermögen bezogen; in Dtl. nicht zulässig - Stückaktien: Grundkapital / Anzahl Aktien = Nennwert (z.B. 3 €/Aktie); Börsenkurs von Nennwertaktien (5€) als Stückkurs/Kurswert (40€) oder Prozentkurs (800%); Dividende in % des Nennwerts (z.B. 20%)= 0,2x5=1€; Rendite = 1/40 = 0,025 = 2,5% Nach Regelung der Übertragungsmöglichkeit: - Inhaberaktien: Aktienurkunde lautet auf Inhaber; Normaltyp in Dtl.; Übertragung durch einfachen Vertrag; Ausgabe nur möglich bei voller Einzahlung des Nennbetrags - Namensaktien: auf den Namen des Aktionärs ausgestellt; vorgeschrieben sofern Nennbetrag nicht voll eingezahlt; Übertragung nur durch Indossament und Umschreibung im Aktienbuch; Eigentümersituation klar erkennbar; Einsichtnahme ins Aktienbuch der einzelnen Aktionäre möglich - Vinkulierte Namensaktien: Übertragung nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich; somit Einfluss auf Struktur der Aktieninhaber Nach dem Umfang der Rechte: - Stammaktien: Normaltyp der Aktie; gleiches – Stimmrecht in der HV, Gewinnanspruch (=Dividende), gesetzliches Bezugsrecht auf junge Aktien oder Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Anteil am Liquidationserlös – für jede Aktie

-

Vorzugsaktien: besondere Rechte insb. Bei Gewinnverteilung, Stimmrecht oder Anteil am Liquidationserlös

16.Warum bringt man Vorzugsaktien in Umlauf? Generell zur Neugewinnung von EK durch die Ausgabe neuer Aktien. Aus Unternehmersicht sind Vorzugsaktien sinnvoll, wenn durch die Emission von Aktien keine Stimmrechtsverhältnisse mit emittiert werden sollen. Stimmrechtlose Vorzugsaktien haben allerdings für den Anleger den Vorteil, an Dividendenvorzügen teilzunehmen in Form von Aufschlägen. - keine Gefährdung der Aktionärsstruktur; EK wird erhöht ohne Kontrollverlust, dient der Überbrückung eines finanziellen Engpasses - für Investoren, die reine finanzielle Interessen verfolgen und keine Kontrolle über die Gesellschaft ausüben wollen...


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