Wiederholungsfragen BGB RFI Puchelt PDF

Title Wiederholungsfragen BGB RFI Puchelt
Author Fathan Idham
Course Recht für Informatiker
Institution Technische Hochschule Mittelhessen
Pages 11
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Summary

Wiederholungsfragen RFI PucheltVorlesung IErläutern Sie, weshalb das „Grundgesetz" aus Ihrer Sicht eine Verfassung ist! Verfassung, weil es als Maßstab für das staatl. Handeln in Deutschland gilt.  Weil es die Rechte des Bürgers gegen den Staat sicherstellt. o Persönlichkeitsrecht o Meinungsfreihe...


Description

Wiederholungsfragen RFI Puchelt Vorlesung I Erläutern Sie, weshalb das „Grundgesetz" aus Ihrer Sicht eine Verfassung ist!  



Verfassung, weil es als Maßstab für das staatl. Handeln in Deutschland gilt. Weil es die Rechte des Bürgers gegen den Staat sicherstellt. o Persönlichkeitsrecht o Meinungsfreiheit Rechte des Bürgers vs. Staat = Abwehrrechte. o Ungehinderte Meinungsäußerung

Wie ist das Grundgesetz aufgebaut?     

Grundrechte Bund und Länder Bundesorgane Gesetzgebung Weitere Bestimmungen

Nennen Sie die wichtigsten Verfassungsprinzipien und erläutern Sie kurz, was sich dahinter verbirgt! 

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Grundrechte o Freiheits- und Gleichheitsrechte ggü. Staat o Unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar Demokratie o Volk legt fest wer regieren darf Republik / Sozialstaat o Staat sorgt für ein menschenwürdiges Leben seiner Bürger Bundesstaat o Alle 16 Bundesländer haben eigene:  Regierung, Parlament, Verwaltung o Bundesländer müssen bei Gesetzgebung beteiligt werden Rechtsstaat o Staat und alle Bürger müssen Gesetze achten Staatorganisation o Gewaltenteilung in:  Gesetzgebende Gewalt (Legislative)  Ausführende Gewalt (Exekutive)  Rechtsprechende Gewalt (Judikative) o So soll ein Machtmissbrauch verhindert werden

Weshalb wurde die in der Hessischen Verfassung bis 2018 verankerte Todesstrafe seit langer Zeit nicht verhängt oder vollstreckt? -

Bundesrecht steht über Landesrecht Todesstrafe wurde mit Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) abgeschafft

Welche Rechtsbereiche kennen Sie? Erläutern Sie die wichtigsten Unterschiede! -

Zivilrecht: o o Staat als Regulator zw.: § Bürger vs. Bürger § Unternehmer vs. Verbraucher § Vermieter vs. Mieter § Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber

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Öffentliches Recht: o Staat vs. Bürger:  § Inkl. Abwehrrechte f. Bürger o Regelt Beziehungen des Einzelnen zur öffentlichen Gewalt (Staat, Land, Gemeinde, öffentl. Körperschaft) Strafrecht: o Staat vs. Bürger  Sanktion für abweichendes Verhalten  Einseitig

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Woran entscheidet sich, ob das Handeln einer Behörde auf dem Zivil- oder Verwaltungsrechtsweg „überprüft" werden kann? (Denkanstoß: Bußgeldbescheid vs. Kugelschreiber-Bestellung des Ordnungsamtes) -

Nach dem Rechtsweg o Zugang zur Gerichtsbarkeit

Was versteht man unter ordentlicher Gerichtsbarkeit? -

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Ältester Zweig der Rechtsprechung Zivilgerichte und Strafgerichte Freiwillige Gerichtsbarkeit o Beurkundungen o Grundbuchangelegenheiten o Testamentseröffnungen Rechtsmittel: Berufung und Revision

Warum gibt es im Zivilrecht „Spezialgerichte"? Welche kennen Sie? In welchem Bereich macht dies ggf. auch Sinn? -

Arbeitsgerichtsbarkeit (Streitfälle aus dem Arbeitsleben) Sozialgerichtsbarkeit (Streitfälle rund um Sozialversicherung) Verwaltungsgerichtsbarkeit (Überprüfung Entscheidungen staatlicher Behörden) Finanzgerichtsbarkeit (Überprüfung Entscheidungen Finanzamt)

Vorlesung II Welche Gerichte können in Deutschland erstinstanzlich für Zivilrechtsstreite zuständig sein? Wonach wird differenziert? -

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Amtsgericht o Allg. Rechtsstreitigkeiten Streitwert bis 5.000 € o Familienrechtliche Verfahren o Verfahren der freiw. Gerichtbarkeit o Mietrechtliche Streitigkeiten Landgericht o Allg. Rechtsstreitigkeiten Streitwert über 5.000 €

Beschreiben Sie einen Instanzenzug und erläutern Sie den Unterschied zwischen Berufung und Revision (Zivilrecht)! -

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Instanzenzug:

Berufung (§§ 511 ff. ZPO) o Es werden die tatsächlichen Feststellungen des Urteils (= der Sachverhalt) überprüft o Es wird überprüft, ob das Gericht die richtigen (rechtlichen) Schlussfolgerungen gezogen hat Revision (§§ 542 ff. ZPO)

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Es wird lediglich überprüft, ob das Gericht die richtigen (rechtlichen) Schlussfolgerungen gezogen hat

Welche wichtigen Grundprinzipien & Verfahrensabschnitte des Zivilverfahrens kennen Sie? Erläutern Sie die genannten Begriffe in gebotener Kürze! -

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Grundprinzipien o Dispositionsmaxime (§ 253 ZPO) – „Wo kein Kläger, da kein Richter“:  Bei einem Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass ein Verfahren nicht von Amts wegen eingeleitet wird, sondern es bleibt den Parteien überlassen, Klage zu erheben oder nicht. o Beibringungsgrundsatz (§ 282 ZPO):  Das Gericht befindet über den Sachverhalt, wie er von den Parteien präsentiert wird, es stellt keine eigenen Sachverhaltsermittlungen an  Abgrenzung zur Beweisaufnahme! o Grundsatz der Mündlichkeit (§ 128 ZPO):  Die Parteien verhandeln den Sachverhalt in einer mündlichen Verhandlung  Schriftsätze können vorbereitend erstellt werden Verfahrensabschnitte o Erkenntnisverfahren Klageerhebung Prozessleitung durch das Gericht  Früher erster Termin  Schriftliches Vorverfahren  Mündliche Verhandlung / Beweisaufnahme  Entscheidungen (Urteil / Beschluss) Zwangsvollstreckung  Dient:  der Durchsetzung  des in einem Vollstreckungstitel niedergelegten Anspruchs  mit der Hilfe staatlicher Vollstreckungsorgane.  Sie ist im 8ten Buch der ZPO geregelt  Was ist für eine Zwangsvollstreckung erforderlich?  Titel  Klausel  Zustellung  

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Wozu dient einstweiliger Rechtsschutz („eR“)? Erläutern Sie kurz dessen Besonderheiten und zeigen Sie auf, in welchen (tatsächlichen) Bereichen „eR“ besonders relevant ist! -

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Beschleunigtes Verfahren für Eilfälle (Art. 19 IV GG) Dinge oder Personen können geschützt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällt Erlass erfolgt durch Gericht oder Behörde Instrumente (§§ 916 ff. ZPO): o Arrest:  Oft in Zusammenhang mit Geld-Forderungen  Als Prävention der Vermögensverschiebung vor Beendigung des Prozesses o Einstweilige Verfügung  Bei Belästigung oder Bedrohung  Verbot der Kontaktaufnahme Dient der Sicherung des klägerischen Anspruchs Hier besonders in folgenden Bereichen wichtig: o Wettbewerbsrecht o Äußerungsrecht o Presserecht o Urheberrecht

Vorlesung III Erläutern Sie kurz, was sich hinter dem Begriff Schiedsgerichtsbarkeit verbirgt, wann eine Angelegenheit durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann und welche Vor- und Nachteile dies hat! -

Privatrechtliche Streitigkeiten werden durch ein von den Parteien vereinbartes Schiedsgericht geklärt Üblicher Anwendungsfall: Sportereignisse („Pechstein") Erfordert eine Vereinbarung der Parteien o In IT-Streitigkeiten u.U. sinnvoll! o

Es gibt diverse Anbieter und Standards, deren Zuständigkeit bzw. Geltung vertraglich vereinbart werden kann

Beschreiben Sie den Ablauf eines Mahnverfahrens! Wann macht die Einleitung eines Mahnverfahrens Sinn, wann ist die Erhebung einer Klage sinnvoller? -

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Ablauf: o Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides o Erlass des Mahnbescheides o Zustellung des Mahnbescheides an den Schuldner:  Variante A:  Schuldner legt keinen Widerspruch ein  Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides  Erlass Vollstreckungsbescheid  Ggf. Einspruch des Schuldners gegen den Vollstreckungsbescheid  Abgabe an Streitgericht  Variante B:  Schuldner legt fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein  Abgabe an Streitgericht Es ist sinnvoll, wenn Forderung nach Auffassung des Gläubigers unstreitig ist und er nicht damit rechnet, dass sich der Schuldner gegen den Mahnbescheid zu Wehr setzt. Wenn der Schuldner Widerspruch gegen den MB oder Einspruch gegen den VB einlegt, würde es einen Rechtsstreit verzögert und verteuert

Erläutern Sie kurz die wichtigsten Grundsätze des BGB und skizzieren Sie den Aufbau des BGB! -

Skizze:

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Grundsätze: o

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Privatautonomie:  Gibt dem Einzelnen die Freiheit, seine Rechtsgeschäfte (Lebensverhältnisse) selbst zu regeln, die von der Rechtsordnung anerkannt werden. Abschlussfreiheit:  verleiht das Recht, frei zu entscheiden, mit wem und ob ein Vertrag abgeschlossen wird. Inhalts- und Gestaltungs- bzw. Formfreiheit:  das Recht, frei über den Inhalt des Vertrages zu entscheiden.

Welche zwei Bestandteile hat eine Willenserklärung? Was ist erforderlich, damit diese Bestandteile vorliegen?

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Handlungswille = Bewusstsein zu handeln (Hypnose, Schlaf, äußere Gewalteinwirkung) Rechtsbindungswille = Bewusstsein, eine irgendwie rechtserhebliche Handlung vorzunehmen (Gefälligkeiten Nachbar / Familie) bestimmter Geschäftswille (Bewusstsein, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen) Fehlt der objektive Tatbestand, liegt keine Willenserklärung vor (1a,b,c) Objektive Erklärung muss mit subjektivem Willen übereinstimmen

Vorlesung IV Wie kommt ein Vertrag zustande? -

Durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen Vertrag = einverständlich getroffene Regelung eines Rechtsverhältnisses

Erklären sie kurz den Begriff „invitatio ad offerendum“! Wo kommt diese Rechtsfigur häufig zum Einsatz? Weshalb? -

bezeichnet eine rechtlich nicht beachtliche Handlung zur Vertragsanbahnung. Vertrag kommt erst zustande, wenn die eingeladene Person ein Angebot abgibt und der andere das Angebot daraufhin annimmt Beispiele: o Warenangebote im Supermarkt o Waren- und Leistungsangebote in Werbeprospekten, Plakaten etc. o

Waren- und Leistungsangebote auf Internet-Seiten

Was verbirgt sich hinter dem Abstraktionsprinzip? Wie viele Rechtsgeschäfte tätigen Sie bei einem üblichen Zeitungskauf am Kiosk, wenn Sie Wechselgeld erhalten? -

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Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (z. B. Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (z. B. Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrags) rechtlich getrennt voneinander betrachtet werden (Trennungsprinzip). Zwei Rechtsgeschäfte, nämlich: o Verpflichtungsgeschäft:  verpflichtet eine Person zur Erbringung einer Leistung o Verfügungsgeschäft  Ist die eigentliche Übertragung des Gegenstandes und bewirkt die Leistung

Erläutern Sie drei mögliche Wege, sich von einem geschlossenen Vertrag wieder zu lösen und beschreiben Sie jeweils einen typischen Anwendungsfall! -

Anfechtung o Erfordert Anfechtungsrecht und Anfechtungserklärung o Anwendungsfall:  Täuschung  Drohung  Inhaltsirrtum  ….

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Widerruf o Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen o Widerrufsgrund nicht erforderlich Rücktritt o Erfordert Rücktrittsrecht und Rücktrittserklärung...


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