Prüfungsschema §823 I BGB PDF

Title Prüfungsschema §823 I BGB
Author Katharina Borsch
Course Schuldrecht AT
Institution Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
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Prüfungsschema §823 I BGB...


Description

Prüfungsschema §823 I BGB ( rechtswidrige Handlung) OS: K könnte gegen M einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 750€ aus §823 BGB haben. 1. Rechtsgutverletzung Dafür müsste eines der in §823 I BGB genannten Rechtsgüter des K verletzt worden sein. Durch Beschädigung des Autos von K durch M wurde sein Eigentum verletzt. Demnach liegt eine Rechtsgutverletzung vor. 2. Handlung Außerdem müsste eine Handlung vorliegen. Eine Handlung ist jedes willensgetragene menschliche Verhalten. Hier hat M mit einem Pfahl gegen das Auto gestoßen. Eine menschliche Handlung liegt somit vor. 3. Haftungsbegründete Kausalität Weiterhin müsste die Handlung kausal für die Rechtsgutverletzung sein. Die Haftungsbegründende Kausalität bestimmt sich nach der Adäquanztheorie. Kausal ist demnach jede Handlung die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg entfällt. Zudem darf der Kausalverlauf vom Standpunkt eines optimalen Beobachters aus nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegen. Die Handlung des M (Stoßen des Autos mit einem Pfahl) kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass die Rechtsgutverletzung (Beschädigung des Autos) entfällt. Auch stand der Kausalverlauf nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit. Die Handlung des M war somit kausal für die Rechtsgutverletzung. 4. Rechtswidrigkeit Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht wird die Rechtswidrigkeit indiziert, soweit die Rechtsgutverletzung vorliegt. Rechtfertigungsgründe greifen vorliegend nicht ein. Die Handlung des M war somit auch rechtswidrig. 5. Verschulden M müsste vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Fahrlässig handelt, wer die objektiv erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 II BGB). Ein Arbeiter hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei Ausführung seiner Arbeiten keine Schäden anrichtet. Vorliegend hat M laut Sachverhalt unachtsam gehandelt. Damit verletzte er seine Sorgfaltspflicht. 6. Schaden und haftungsausfüllende Kausalität Es müsste eine haftungsausfüllende Kausalität zwischen der Rechtsgutverletzung und dem Schaden vorliegen. Ohne diese Eigentumsverletzung, also der Beschädigung des Autos, wäre der Schaden in Höhe von 750€ nicht angefallen. Somit führt hier die Rechtsgutverletzung unproblematisch zum Schaden. 7. Ergebnis...


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