Title | Büchführung Skript 1 - Sommersemester |
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Course | Kostenrechnung & Buchführung |
Institution | FOM Hochschule |
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Sommersemester...
BUCHFÜHRUNG Zentrale Aufgaben der Buchführung • • • •
Dokumentation – Belege Information – für Unternehmenseigner, Finanzbehörde, Gläubiger Kontrolle – GF -> Überwachung Wirtschaftlichkeit & Liquidität Disposition – Grundlage für Planung und Investitionen
nach Handelsrecht § 238 HGB: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bcher zu fhren nach Steuerrecht • § 140 AO: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bcher und Aufzeichnungen zu fhren hat, hat die Verpflichtungen auch fr die Besteuerung zu erfllen • § 141 AO: Buchfhrungspflicht auch fr Land- oder Forstwirte, sowie f r gewerbliche Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sofern bestimmte Grenzwerte berschritten werden - Umsatz > 600 T€ oder - selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert > 25 T€ oder - Gewinn > 60 T€ •
formale Richtigkeit (§ 239 II HGB) - Belegprinzip: Keine Buchung ohne Beleg! (§ 238 I 3 HGB, § 257 I Nr. 4) - Termin der Buchung (§239 II HGB) und buchungstechnisch korrekte Verarbeitung
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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - zum Teil im dritten Buch HGB erfasst - gelten auch, wenn nicht gesetzlich geregelt - gesetzliche Nichtfixierung ermöglicht eine Rechtsfortbildung
vier Hauptgrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 1. -
Klar und übersichtlich Sachgerechte und überschaubare Organisation der Buchführung Keine Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden Übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses
2. Erfassung aller Geschäftsfälle - Leichte Überprüfbarkeit durch fortlaufend und vollständige, richtige und zeitgerechte, sowie sachgerechte Ordnung der Buchungen.
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Keine Buchung ohne Beleg! Nachprüfbarkeit anhand der Belege muss jederzeit gegeben sein Nummerierte und geordnete Aufbewahrung der Belege Gesetzlich festgehalten in § 238 I 3 HGB, § 257 I Nr. 4
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Aufbewahrung der Unterlagen 10-jährige Aufbewahrungsfrist für alle Buchungsbelege Konten, Bücher, Inventare Eröffnungsbilanzen Jahresabschlüsse
Detaillierte Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) • • •
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Grundsatz der Richtigkeit und Willkrfreiheit - nachprüfbar, objektiv, Schätzwerte willkrfrei und vertretbar Grundsatz der Klarheit - übersichtlich, klar, verständlich für sachverständige Dritte Grundsatz der Vollständigkeit - buchfhrungspflichtige Vorgänge sind im Jahresabschluss zu berücksichtigen - Berücksichtigung von Risiken - Bilanzidentität Grundsatz der Einzelbewertung - Schulden und Vermögensgegenstände einzeln und unabhängig voneinander bewerten - Verrechnungsverbot (Saldierungsverbot) Grundsatz der Stetigkeit - Änderung der Ansatz- und Bewertungsmethoden nur bei Begründung - materielle Stetigkeit: Ermittlung in gleicher Weise - formelle Stetigkeit: Ausweis in gleicher Gliederung
Bilanz
Vermögen = Aktiva
Anordnung - Funktional (AV, UM) - Nach Liquidierbarkeit
Kapital (Wert der Vermögensgegenstände) = Passiva Anordnung - Funktional (EK, FK) - Nach Fristigkeit...