Übungen - fall costa / enel PDF

Title Übungen - fall costa / enel
Course Europarecht I
Institution Leibniz Universität Hannover
Pages 2
File Size 137.4 KB
File Type PDF
Total Downloads 23
Total Views 128

Summary

Fall Costa / ENEL...


Description

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie Europarecht I

Vorrang

• •

bereits in

Van Gend & Loos

vorentschieden.

≠ VölkerR), effet

2 Strategien des EuGH: EU-Recht = neue Rechtsordnung ( utile.

Fall Costa / ENEL

Dimension 1: Normenhierarchie



absoluter Vorrang, sogar Sekundärrecht geht den nationalen Verfassungen vor.

Dimension 2: Zeit (lex posterior)



absoluter Vorrang, das EU-Recht geht auch späteren nationalen Gesetzen vor.

Dimension 3: Verwerfungskomp.



gemäßigt zentral: nat. Gerichte dürfen nationales Recht, das gegen EU-Recht verstößt, außer Acht lassen (entgegen Art. 100 I GG!) – EU-Recht hingegen darf nur vom EuGH verworfen werden (Foto-Frost-Rspr.).

Dimension 4: Rechtsfolgen



relativer Vorrang: nur Anwendungsvorrang, kein Geltungsvorrang.

Dimension 5: Komp.-Kompetenz



(P) sehr umstritten! EuGH: absoluter Vorrang, EuGH entscheidet. BVerfG:

Maastricht-Urteil,

BVerfG hat Reser-

vekompetenz.



Begründung zum Vorrang:

≠ VölkerrR).

(1) Unionsrecht = neue Rechtsordnung (

(2) Legitimation: Mitgliedstaaten haben ihre Souveränität selbst beschränkt. (3) Telos: Geist und Ziele der Verträge. (4) Telos: Pragmatik und Funktion dem Unionsrechts. (5) Wortlaut des Art. 288 II AEUV [249 II EG] (schwach, da nur bzgl. VO).

1



weitere Fälle:

Internationale Handelsgesellschaft (Solange I), Foto-Frost,

Simmenthal II.



Reaktion in den Mitgliedstaaten: erstaunlich schwach! Möglicher Grund: 1964 galt noch das Einstimmigkeitsprinzip, so dass die vorrangigen Regeln ohnehin von allen angenommen worden waren.

• •

Reaktion der nationalen Gerichte: sehr problematisch! BFH rebelliert.

BVerfG rebelliert erst (Solange

I),

nähert sich dann wieder an (Vielleicht,

Eurocontrol, Solange II / Wünsche, Kloppenburg).



BVerfG rebelliert erneut, diesmal weil Art. 352 AEUV zu großzügig angewendet wird und EuGH das billigt:

Maastricht-Urteil.

→ Art. 352 AEUV wird weniger angewendet, Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 III EUV [Art. 5 EG]) wird eingeführt.



neuste Entwicklungen:

Lissabon-Urteil

des BVerfG (2009): ultra-vires-Kontrolle bei sog. „ausbrechen-

den Rechtsakten“ Honeywell-Urteil

und „Identitätskontrolle“ der deutschen Verfassung. des BVerfG (2010): Kontrollanspruch zurückgenommen, ult-

ra-vires-Kontrolle nur noch, wenn Kompetenzverstoß „hinreichend qualifiziert“, d.h. wenn „offensichtlich“ und dadurch „strukturell bedeutsame“ Kompetenzverschiebung zwischen EU und Mitgliedstaaten.

2...


Similar Free PDFs