Übungen - Klausurfragen mit Lösungen (BBR) PDF

Title Übungen - Klausurfragen mit Lösungen (BBR)
Course Bürgerliches Recht
Institution Hochschule Niederrhein
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Klausurfragen mit Lösungen (BBR)...


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Besondere Gebiete des Bürgerlichen Rechts

Lösungen Prof. Dr. Dietrich Blaese

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Wiederholungsfragen zu § 1 1.) Was ist Rechtsgrundlage für die vertraglichen Nebenpflichten? §§ 241 II, 242 BGB 2.) Was ist Anspruchsgrundlagen bei der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten? § 280 BGB 3.) Wie werden Dritte in die Haftung für vertragliche Nebenpflichten einbezogen? Über § 278 BGB 4.) Was ist die Verkehrssicherungspflicht? Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktische Nebenpflicht. 5.) Welche Bedeutung hat § 31 BGB? Nach § 31 BGB ist der Verein für das Verhalten des Vorstandes verantwortlich. Das gilt für alle Repräsentanten in allen Gesellschaftsformen. 6.) Welche Bedeutung hat § 831 BGB? Nach § 831 BGB haftet der Geschäftsherr für das deliktische Handeln des Verrichtungsgehilfen. 7.) Was ist Anspruchsgrundlage für die Produkthaftung im BGB? § 823 I BGB 8.) Warum reicht in der Produkthaftung der Schutz durch die vertraglichen Nebenpflichten nicht aus? Weil der Kunde keine vertragliche Beziehung zum Produzenten hat, sondern nur zum Händler. 9.) Welche Fallgruppen der Produkthaftung kennen Sie? Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionspflicht, Produktbeobachtungspflicht. 10.) Welche Bedeutung hat das ProdukthaftungsG? Nach dem ProdHaftG haftet der Hersteller, wenn durch einen Fehler eines Produktes jemand getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird. 11.) Ist das individuelle verschulden Voraussetzung der Haftung nach dem ProdHaftG? Es handelt sich um eine verschuldensfreie Gefährdungshaftung. 12.) Warum gibt es neben der Produkthaftung nach § 823 I BGB noch ein besonderes ProdHaftG? Das ProdHaftG dient der Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EG. Beim Inkrafttreten des ProdHaftG gab es die deutsche Rechtsprechung zur Produkthaftung nach § 823 I BGB bereits.

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Vertiefungsfragen 1.) Bringen Sie die Begriffe Erfüllungsinteresse, Integritätsinteresse, vertragliche und deliktische Haftung, Haupt- und Nebenpflichten in einen Zusammenhang. § 1 I 2.) Wann und warum entspricht bei der deliktischen Haftung ein Unterlassen dem positiven Tun?§ 1 II 2 b

Wiederholungsfragen zu § 2 1.) Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen? Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen, § 305 I BGB. 2.) Wie werden AGB nach § 305 II BGB in den Vertrag einbezogen? Hinweis durch den Verwender Verschaffung einer Kenntnisnahmemöglichkeit durch den Verwender Einverständnis des Vertragspartners. 3.) Wann muss der Verwender auf seine AGB hinweisen? Bei Vertragsschluss ( Bestellschein ), nach Vertragsschluss reicht nicht ( Lieferschein, Rechnung ). 4.) Woraus ergibt sich das Einverständnis des Kunden? Wenn der Kunde den Vertrag in Kenntnis der Geltung der AGB abschließt, dann liegt darin sein konkludentes Einverständnis. 5.) Wen treffen Auslegungsrisiken bei AGB? Auslegungsrisiken gehen zu Lasten des Verwenders. 6.) Kann man in AGB die Haftung für Personenschäden ausschließen? Für Personenschäden lässt sich die Haftung niemals ausschließen. Dies ergibt sich bei Vorsatz aus § 276 III BGB und bei Fahrlässigkeit aus § 309 Nr. 7a. 7.) Kann man nach § 309 Nr. 7b die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausschließen? Bei Sach- und Vermögensschäden ist der Haftungsausschluss für Vorsatztaten nach § 276 III BGB unwirksam, für grob fahrlässiges Handeln dagegen nach § 309 Nr. 7b. Ausschließen lässt sich also nur die Haftung für Sach- und Vermögensschäden, soweit sie auf mittlerer oder normaler Fahrlässigkeit beruhen. 8.) Wie weit lässt sich die Gewährleistung beim Kaufvertrag durch AGB ausschließen? Dem Käufer müssen immer der Nacherfüllungsanspruch und das subsidiäre Recht zu Minderung und Rücktritt verbleiben, § 309 Nr. 8 b. 9.) Was sind die sogenannten Kardinalpflichten in § 307 II Nr. 2? Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, in denen es um die Leistung selbst und um wesentliche Sicherheitsinteressen des Vertragspartners geht. Diese Verpflichtungen können nicht ausgeschlossen werden.

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10.) Welche Besonderheiten zur Einbeziehung tauchen auf, wenn die AGB gegenüber einem Unternehmer verwandt werden sollen? Die Einbeziehung der AGB in den Vertrag ist durch alle rechtsgeschäftlichen Erklärungsformen möglich, insbesondere auch durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben. 11.) Wie wird im Verkehr zwischen Unternehmern die Inhaltskontrolle vorgenommen? Die Inhaltskontrolle wird allein anhand der Generalklausel vorgenommen. Allerdings werden die Rechtsgedanken der §§ 308, 309 BGB in den § 307 BGB hineingelesen. 12.) Welche Aufgabe hat das UnterlassungsklagenG? Verbraucherschützende Verbände können einen Verwender auf Unterlassung verklagen, wenn dieser AGBKlauseln verwendet, die gegen die §§ 307 – 309 BGB verstoßen.

Vertiefungsfragen 1.) Bestimmen Sie das Verhältnis zwischen der Vollständigkeitsklausel, der Schriftformklausel und § 305 b BGB. § 2 II 3 a 2.) Bestimmen Sie das Verhältnis zwischen § 309 BGB und § 475 BGB. § 2 IV 2

Wiederholungsfragen zu § 3 1.) Welche Kriterien zur Einteilung von Krediten kennen Sie? Nach der Person des Darlehnsgebers, nach der Art der Sicherheiten, nach der Laufzeit des Kredits. 2.) Wer kommt als Kreditgeber in Betracht? Banken, Privatpersonen, Geschäftspartner, die öffentliche Hand, Gesellschafter. 3.) Welche Sicherheiten kennen Sie? Bürgschaft, Garantie, Schuldübernahme, Sicherungsabtretung, Pfandrecht, Sicherungsübereigung, Eigentumsvorbehalt, Hypothek, Grundschuld. 4.) Welche Laufzeiten von Krediten kennen Sie und wie groß ist ihre Zeitspanne? Kurzfristige Kredite bis zu 3 Monaten, mittelfristige Kredite bis zu 60 Monaten, langfristige Kredite bis zu 30 Jahren. 5.) Nennen Sie einige typische gewerbliche Kreditarten. Kontokorrentkredit, Überziehungskredit, betriebliches Darlehn, Kredite auf Wechselbasis, Kredite im Außenhandel. 6.) Was ist eine Kreditwürdigkeitsprüfung?

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Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung geht es um die Frage, ob der Darlehnsnehmer nach seinem persönlichen Erscheinungsbild, seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen hinreichend Gewähr dafür bietet, dass das Darlehn auch nebst Zinsen zurückgezahlt wird. 7.) Was ist der Inhalt eines Darlehnsvertrages? Parteien, Darlehnssumme, Laufzeit, Tilgung, Verzinsung. 8.) Gehört auch die Frage nach den Sicherheiten zum Inhalt des Darlehnsvertrages? Die Verpflichtung zur Besicherung eines Darlehns ergibt sich nicht aus dem Darlehnsvertrag, sondern aus einer gesonderten Sicherungsabrede. 9.) Welche Entgelte für Kredite können Sie nennen? Zinsen, Überziehungszinsen, Bereitstellungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigung, Disagio, sonstige Nebenkosten. 10.) Beschreiben Sie die Wirkung der Annuitätenrechnung. Zinssatz und Tilgungssatz werden in der Weise kombiniert, dass bei fallendem Zinsanteil und bei steigendem Tilgungsanteil eine gleiche monatliche oder jährliche Belastung auftritt. 11.) Welchen Sinn hat die Berechnung des effektiven Jahreszinses? Durch die Berechnung des effektiven Jahreszinses werden alle Kreditkosten auf die Laufzeit des Kredites verteilt. Das schafft Markttransparenz. 12.) Welche Möglichkeiten gibt es, einen Darlehnsvertrag zu beendigen? Ordentliche Beendigung ( Befristung, ordentliche Kündigung ), außerordentliche Beendigung ( außerordentliche Kündigung ). Vertiefungsfragen 1.) Beschreiben Sie den Unterschied zwischen dem Annuitätendarlehn und dem Ratenkredit. § 3 II 7 2.) Erklären Sie die Bedeutung des Disagios. § 3 II 8

Wiederholungsfragen zu § 4 1.) Welche Risiken trägt ein Kreditgeber? Das Prozessrisiko und das Bonitätsrisiko. 2.) Wie lassen sich die Kreditsicherheiten grob einteilen? Kreditsicherheiten sind Personalsicherheiten wie die Bürgschaft und Sachsicherheiten, die an beweglichen Sachen, an Forderungen und an Grundstücken bestellt werden können. 3.) Zwischen welchen Parteien wird der Bürgschaftsvertrag abgeschlossen?

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Der Bürgschaftsvertrag wird zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger abgeschlossen. 4.) Stellen Sie die Formvorschriften des Bürgschaftsvertrages nach BGB und HGB dar. Nach § 766 BGB bedarf die Bürgschaftserklärung der Schriftform. Für Kaufleute gilt die Ausnahmeregelung des § 350 HGB. Danach kann die Bürgschaftserklärung auch mündlich abgegeben werden. 5.) Wonach richtet sich der Umfang der Bürgschaftsschuld? Der Umfang der Bürgschaft richtet sich wegen der akzessorischen Natur der Bürgschaft nach dem Umfang der Hauptschuld. 6.) Welchen Einfluss hat das Erlöschen der Hauptforderung auf die Bürgschaft? Wenn die Hauptforderung erlischt, dann erlischt auch die Bürgschaft. 7.) Was geschieht mit der Bürgschaft, wenn die gesicherte Forderung abgetreten wird? In diesem Fall geht die Bürgschaft auf den neuen Gläubiger kraft Gesetzes über, § 401 BGB. 8.) Was bedeutet die Subsidiarität der Bürgschaft im Verhältnis zur Hauptschuld? Der Bürge haftet gegenüber dem Hauptschuldner nachrangig. Er kann sich auf § 771 BGB berufen 9.) Wann ist die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB im Verhältnis zwischen Bürge und Gläubiger ausgeschlossen? Sie ist ausgeschlossen, wenn der Bürge darauf verzichtet hat, § 773 I Nr. 1 BGB und wenn der Bürge Kaufmann ist, § 349 HGB. 10.) Wie wird eine Bürgschaftsverpflichtung beendet? Der Hauptschuldner erfüllt seine Hauptschuld. Der Bürge wird in Anspruch genommen und zahlt. 11.) Was ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern? Bei einer solchen Bürgschaft muss der Bürge zahlen, sobald er zur Zahlung aufgefordert wird. Seine Rechte kann er nur in einem auf § 812 BGB gestützten Rückforderungsprozess geltend machen 12.) Welche Formen der Schuldübernahme kennen Sie und welche form dient der Kreditsicherung? Zu unterscheiden sind die befreiende Schuldübernahme und der bestärkende Schuldbeitritt, der der Kreditsicherung dient. Vertiefungsfragen 1.) Beschreiben Sie die Akzessorietät zwischen Bürgschaft und Hauptschuld. § 4 II 2 a.) aa.) 2.) Stellen Sie den Regressanspruch des Bürgen nach Forderungsübergang nach § 774 BGB dar. § 4 II 4.)

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Wiederholungsfragen zu § 5 1.) Welche Pfandrechte an beweglichen Sachen kennen Sie? Vertragliches Pfandrecht, gesetzliches Pfandrecht und Pfändungspfandrecht 2.) Wie entsteht das vertragliche Pfandrecht? Das vertragliche Pfandrecht entsteht nach § 1205 BGB durch Einigung und Übergabe. 3.) Ist auch das Pfandrecht ein akzessorisches Recht? Das Pfandrecht ist wie die Bürgschaft ein akzessorisches Recht, denn für den Bestand des Pfandrechts ist der Bestand der Forderung maßgebend, §§ 1210, 1252 BGB, der Eigentümer kann die Einreden des Schuldners geltend machen, § 1211 BGB, die Übertragung der Forderung bewirkt die Übertragung des Pfandrechts, §§ 1250, 410 BGB. 4.) Welche gesetzlichen Pfandrechte kennen Sie? Vermieterpfandrecht, Werkunternehmerpfandrecht, Pfandrechte des HGB 5.) Wie wird ein Pfandrecht verwertet? Durch Verkauf oder öffentliche Versteigerung. Dabei tilgt der Verkaufserlös die gesicherte Forderung. 6.) Welche Rechtsgeschäfte werden im Zusammenhang mit einer Sicherungsübereignung abgeschlossen? Der Kreditvertrag als die zu sichernde Forderung, die sachenrechtliche Übereignung und die schuldrechtliche Sicherungsabrede. 7.) Nach welchen Vorschriften wird die Übereignung vorgenommen? Nach den §§ 929, 930 BGB. 8.) Was ist ein Besitzkonstitut? § 930 BGB gestattet es, die Übertragung des unmittelbaren Besitzes durch die Begründung mittelbaren Besitzes zu ersetzen. Der mittelbare Besitz des Sicherungseigentümers ergibt sich nach heutiger Ansicht aus der Sicherungsabrede. 9.) Ist die Sicherungsübereignung von Teilen eines Warenlagers möglich? Sie ist möglich - aber nach dem Spezialisierungsgrundsatz des Sachenrechts müssen die übereigneten Teile räumlich-gegenständlich bestimmt sein. 10.) Wie wird der Weiterverkauf von Ware aus dem Warenlager konstruiert, wenn die Ware zur Sicherheit übereignet ist? Mit Hilfe einer Weiterveräußerungsermächtigung nach § 185 BGB. 11.) Wann tritt der Sicherungsfall ein und welche Folgen ergeben sich daraus? Der Sicherungsfall tritt ein, wenn der Schuldner bei Fälligkeit nicht leistet. Verzug oder Androhung sind nicht erforderlich. Die Verwertung erfolgt durch Verkauf oder Versteigerung, der Erlös wird zur Tilgung verwandt.

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12.) Welche Rückübertragungsmöglichkeiten bei der Sicherungsübereignung kennen Sie? Es gibt zwei Möglichkeiten, zum einen die Rückübereignung bei Erfüllung der Verbindlichkeit und zum anderen die Rückübereignung bereits bei Abschluss des Sicherungsvertrages unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung.

Vertiefungsfragen 1.) Wie wird das Problem der nachträglich eintretenden Übersicherung gelöst? § 5 III 1 c.) bb.) 2.) Welche Rechte hat der Sicherungseigentümer in Einzelzwangsvollstreckung und Insolvenz des Schuldners? § 5 III 3

Wiederholungsfragen zu § 6 1.) Welche Sicherungsrechte an Rechten gibt es? Das Pfandrecht und die Sicherungsabtretung. 2.) Wie wird ein Pfandrecht an einem Recht begründet? Es wird nach den Vorschriften begründet, die zur Übertragung des Rechts gelten. 3.) Warum spielt das vertragliche Pfandrecht an Forderungen nur eine geringe Rolle? Weil es eine Anzeige an den Schuldner voraussetzt, § 1280 BGB. 4.) Wie kann es zu einem Pfändungspfandrecht an Forderungen kommen? Durch Zwangsvollstreckung ( z.B. Pfändung eines Bankkontos, des Gehaltsanspruchs usw. ). 5.) Wie wird eine Abtretung vorgenommen? Durch Vereinbarung zwischen Altgläubiger und Neugläubiger, ohne dass eine Anzeige an den Schuldner notwendig wäre. 6.) Welche Rechtsgeschäfte gibt es im Zusammenhang mit einer Sicherungsabtretung vorgenommen? Es gibt die zu sichernde Forderung die sichernde Forderung die Sicherungsabrede die Abtretung. 7.) Erfährt der Drittschuldner von der Sicherungsabtretung? Die Sicherungsabtretung erfolgt in der Regel als stille Abtretung, so dass der Schuldner nichts davon erfährt. Erst wenn der Sicherungsfall eintritt wird die Abtretung offengelegt und die abgetretene Forderung wird eingezogen. 8.) Was ist eine Globalzession?

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Im Fall der Globalzession tritt der Unternehmer alle Forderungen des Unternehmens ab, regelmäßig auch alle zukünftigen Forderungen. 9.) Was ist eine Mantelzession? Eine Mantelzession beinhaltet die Abtretung eines bestimmten Bestandes von Forderungen und die Verpflichtung, einen Mindestdeckungsbestand durch regelmäßige Übersendung von Forderungslisten aufrecht zu erhalten. 10.) Was ist eine Inkassozession? Bei der Inkassozession wird eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten, um das Inkasso zu erleichtern. Es handelt sich nicht um eine Kreditsicherung.

Vertiefungsfragen 1.) Kann man eine Forderung mehrfach nacheinander abtreten ? § 6 III 1 2.) In welchem Verhältnis stehen der verlängerte Eigentumsvorbehalt und die Globalabtretung. § 6 III 2

Wiederholungsfragen zu § 7 1.) Welche Sicherheiten an Grundstücken sind üblich? Üblich sind Hypothek und Grundschuld, wobei die Grundschuld praktisch überwiegt. Der Eigentumsvorbehalt als Sicherungsmittel ist nach § 925 II BGB nicht zulässig, für eine Sicherungsübereignung gibt es kein Bedürfnis. 2.) Worin besteht die Rechtsnatur einer Hypothek? Es handelt sich um ein beschränktes dingliches Recht, welches zur Sicherung einer Forderung dient. Sie ist wie das Pfandrecht an beweglichen Sachen akzessorisch. 3.) Was ist zur Bestellung einer Buchhypothek notwendig? Einigung in notarieller Form, §§ 873, 1113 BGB Eintragung in das Grundbuch, § 873 BGB Forderung, § 1163 BGB. 4.) Wie wird die Hypothek verwertet? Die Hypothek führt zur Versteigerung des Grundstücks. Aus dem Erlös kann sich der Gläubiger befriedigen. 5.) Welche Ansprüche kann der Gläubiger bei einer hypothekarisch gesicherten Forderung erheben? Anspruch auf Rückzahlung des Darlehns, § 488 BGB Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung, § 1147 BGB. 6.) Welche Klagen kann der Gläubiger bei einer hypothekarisch gesicherten Forderung einreichen? Klage auf Rückzahlung des Darlehns

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Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung. 7.) Welchen Sinn hat die Klage „auf Duldung der Zwangsvollstreckung“? Die Verwertung der Hypothek soll grundsätzlich nur nach gerichtlicher Überprüfung erfolgen. Diese Überprüfung geschieht im Klagewege. Im Grunde handelt es sich um eine Feststellungsklage, mit der festgestellt wird, ob der Gläubiger das Recht hat, die Versteigerung des Grundstücks zu betreiben. 8.) Wie unterscheiden sich Grundschuld und Hypothek? Die Grundschuld entspricht der Hypothek, setzt aber keine Forderung voraus. 9.) Was sind Grundschuldzinsen? Grundschuldzinsen können von den Parteien vereinbart werden. Sie legen den Umfang der Sicherung fest, nicht jedoch den Umfang der persönlich geschuldeten Forderung wie die Darlehnszinsen. 10.) Was geschieht bei der Ablösung einer durch Grundschuld gesicherten Forderung? Die Forderung erlischt, die Grundschuld bleibt bestehen, kann aber vom Schuldner und Grundstückseigentümer zurückgefordert werden. 11.) Welche Bedeutung hat der notarielle Titel nach § 794 ZPO? In einer derartigen Urkunde kann sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Der Gläubiger braucht dann kein gerichtliches Verfahren mehr durchzuführen. 12.) Welche Bedeutung hat der notarielle Titel nach §§ 794, 800 ZPO? Bei einer Grundschuld kann sich der Schuldner und Grundstücks-eigentümer ebenfalls der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Diese Erklärung wirkt auch gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.

Vertiefungsfragen 1.) Was wird aus Forderung und Hypothek, wenn der Schuldner zahlt? § 7 II 3 2.) Wie unterscheiden sich die insolvenzrechtliche Verteilung und die Verteilung des Erlöses bei der Grundstücksversteigerung? § 7 II 3

Wiederholungsfragen zu § 8 1.) Wann ist das Amtsgericht zuständig? Das Amtsgericht ist zuständig in speziell zugewiesenen Materien, z.B. Familiensachen und Mietsachen und generell in Streitigkeiten bis 5.000 €. 2.) Wann ist das Landgericht in erster Instanz zuständig? Das Landgericht ist zuständig in speziell zugewiesenen Materien, z.B. Amtshaftungssachen und generell in Streitigkeiten über 5.000 €. 3.) Wo haben natürliche und juristische Personen ihren allgemeinen Gerichtsstand?

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Der allgemeine Gerichtsstand befindet sich bei natürlichen Personen an deren Wohnsitz, § 13 ZPO, bei juristischen Personen an deren Sitz, § 17 ZPO. 4.) Wo müssen sich Parteien durch Rechtsanwälte vertreten lassen? Vor dem Amtsgericht in manchen Familiensachen, sonst vor den Landgerichten und allen höheren Gerichten. 5.) Was ist der Inhalt einer Klageschrift? -

Parteien und Gericht bestimmter Antrag Klagebegründung.

6.) Was wird in einer Klageerwiderung vorgebracht? In der Klageerwiderung kann der Beklagte -

die Behauptungen des Klägers bestreiten Einwendungen behaupten Einreden vorbringen

7.) Welche Möglichkeiten zur Beendigung eines Zivilverfahrens kennen Sie? Vergleich, Klagerücknahme, Urteil. 8.) Wie unterscheiden sich Berufung und Revision? Die Berufung ist eine zweite Tatsacheninstanz. Sie richtet sich an die Berufungskammer des LG, wenn das AG entschieden hat, und an das OLG, wenn das LG entschieden hat. Die Revision ist eine reine Rechtsinstanz. Sie richtet sich immer an den BGH. 9.) Welche besondere Verfahrensarten kennen Sie? -

Säumnisverfahren Urkundenprozess Beweissicherungsverfahren Vorläufiger Rechtsschutz Mahnverfahren

10.) Wann ist ein Mahnverfahren sinnvoll? Ein Mahnverfahren ist sinnvoll, wenn der Schuldner sich gar nicht gegen den Anspruch wendet, sondern nicht zahlen kann.

Vertiefungsfragen 1.) Stellen Sie die unterschiedlichen Rechtswege dar. § 8 I 2.) Was besagen die unterschiedlichen Verfahrensgrundsätze im Zivil- und im Strafverfahren? § 8 I

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Wiederholungsfragen zu § 9 1.) Welche Vollstreckungstitel kennen Sie? Urteile, Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, vollstreckbare notarielle Urkunden, Vollstreckungsbescheide. 2.) In welche Vermögensgegenstände kann die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung betrieben werden? Die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung kann betrieben werden in bewegliche Sachen, in Rechte und in Grundstücke. 3.) Wer nimmt die Vollstreckung in bewegliche Sachen vor? D...


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