Fall 3 Berufung Bau R - Beispielfälle PDF

Title Fall 3 Berufung Bau R - Beispielfälle
Author Jakub Malecki
Course Verwaltungsrecht
Institution Johannes Kepler Universität Linz
Pages 1
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Summary

Beispielfälle ...


Description

Klausurenkurs Verwaltungsrecht (WS 2015/2016)

Fall 3: Berufung Maria M ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 123/45 in Freistadt und dem darauf befindlichen Mehrparteienhaus. Auf dem unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstück (EZ 678/9) soll ein moderner Bürogebäudekomplex gebaut werden, welcher eine durchgehende Außenverglasung aufweist. Da Maria M in Perg wohnt (Geranienweg 56, 4320 Perg, OÖ), erfährt sie vom geplanten Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück erst durch die Ladung zur mündlichen Verhandlung, die am 23.09.2015 um 14.00 Uhr stattfinden soll. Am 23.09.2015 befindet sich Maria M gerade mit ihrem PKW auf dem Weg zur mündlichen Bauverhandlung, als ihr Auto von einem unvorsichtig Überholenden frontal gerammt wird. Maria M erleidet bei diesem Unfall einen komplizierten Beinbruch und darf das Krankenhaus erst am 08.10.2015 verlassen. Am 10.10.2015 übersendet sie an das Gemeindeamt von Freistadt ein Schreiben mit den nachfolgenden Einwendungen: 1. Das Gebäude soll einen Abstand von nur 2,5 m zur Grenze des Grundstücks Nr. 123/45 aufweisen. Dies ist meiner Auffassung nach zu wenig. 2. Des Weiteren ist problematisch, dass das Gebäude eine Höhe von 35 m aufweisen soll, obwohl der Bebauungsplan für dieses Grundstück nur eine Maximalhöhe von 30 m erlaubt. 3. Außerdem wird durch die gewölbte Glasstruktur das Sonnenlicht derart gebündelt, dass der Lichteinfall in die Wohnräume meiner Mieter blendend hell sein wird. In diesem Schreiben erörtert Maria M auch umfangreich unter Beilage ärztlicher Bestätigungen, weshalb ihre Einwendungen nicht früher erfolgen konnten. Am 13.10.2015 erteilt der Bürgermeister von Freistadt die Baubewilligung (GZ Bau123/15) für das Projekt. In der Begründung des Bescheids geht der Bürgermeister nicht auf die Einwendungen von Maria M ein und weist diese „mangels Parteistellung“ lapidar als unzulässig zurück. Der Bescheid soll Maria M am 14.10.2015 mittels RSb-Sendung zugestellt werden. Der Briefträger trifft an Marias Adresse jedoch niemanden an. Da er an diesem Tag unter Zeitdruck steht und keinen Briefkasten oder sonstige Möglichkeit entdecken kann, an der er die Notiz mit der Verständigung hinterlassen kann, befestigt er die Verständigung über die Hinterlegung direkt an der Haustüre. Das Klebeband, mit dem er die Notiz befestigt hat, hält jedoch nicht lange und so fällt die Notiz mit der Verständigung in einen Schlitz zwischen den Pflastersteinen vor der Haustüre. Erst am 18.10.2015 entdeckt Maria die Verständigung und holt noch am selben Tag den Bescheid vom Postamt ab. Aufgabe 1: Verfassen Sie für Maria das zweckentsprechende Rechtsmittel mit dem letzten Tag der Frist! Variante: Als der Postbote Maria M die Ladung zur mündlichen Bauverhandlung zustellen will, öffnet deren 7-jährige Tochter Anna die Tür. Der Postbote bittet Anna, ihrer Mutter den Brief zu übergeben. Aufgrund des Erledigens der Hausübungen und des Besuchs ihrer Schulfreundin Sarah vergisst Anna, den Brief ihrer Mutter auszuhändigen. Zwei Tage nach der mündlichen Bauverhandlung meldet sich ein Mieter bei Maria M und erzählt ihr vom Bauvorhaben und der erfolgten mündlichen Verhandlung. Aufgabe 2: Was kann Maria M in dieser Situation machen, wenn sie Einwendungen erheben möchte?...


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