Fall 4 - übung PDF

Title Fall 4 - übung
Author Larissa Imbach
Course Öffentliches Recht Übungen
Institution Universität Bern
Pages 2
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Summary

übung...


Description

Fall 4: Nur Küsse schmecken besser Die Diskriminierung, bzw. Gleich- oder Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Produkten sind in casu sehr wichtig.

Frage 1 Szenario 1: Mindestalkoholgehalt Sind solche Standards für ein Produkt z.B. Mindestalkoholgehalt geeignet, Art. 34 AEUV zu verletzen oder beeinträchtigen? Es liegt in casu keine mengenmässige Beschränkung vor. In Frage kommt jedoch eine Massnahme gleicher Wirkung. Der EuGH hat die Massnahme gleicher Wirkung definiert. Bei mengenmässigen Beschränkungen sind nur ausländische Waren betroffen. Nie inländische. Die Definition des EuGHs ist sehr weit gefasst und fast nicht mehr von dem Wortlaut von Art. 34 AEUV erfasst. Vertriebsbezogene Massnahmen (z.B. Ladenöffnungszeiten) müssen in fact und in law die gleiche Wirkung haben, damit sie von Art. 34 AEUV erfasst/ausgeschlossen sind (?) vgl. Gerichtsentscheide. Dies liegt in casu jedoch nicht vor, denn es geht hier nicht um den Vertrieb, sondern es geht hier um das Produkt. In casu fällt es unter Dassonville, weil durch die Mindestalkoholgehaltsregelung der Handel behindert werden kann. Vgl. auch die Cassis-Rechtsprechung. «Wird ein Produkt legal in einem EU-Land hergestellt, so soll es auch grundsätzlich überall in der EU verkauft werden können» Landesprinzip. Das kann auch in Art. 34 AEUV geprüft werden, da es eine Konkretisierung des TBs ist und nicht eine Ausnahme gem. Art. 36 AEUV. Szenario 2: Früchte auf der Etikette Ist dies eine Massnahme gleicher Wirkung? Die Etikette ist so nahe mit dem Produkt verbunden, dass eine Massnahme gleicher Wirkung anzunehmen ist, da sie den Handel behindern könnte. Jedoch muss zunächst geprüft werden, ob eine Vertriebsbezogene Massnahme vorliegt oder nicht und ob somit Art. 34 AEUV angewendet werden kann. Vgl. dazu oben Cassis, Dassonville. In casu kann ein Verstoss gegen Art. 34 AEUV bejaht werden. Szenario 3: Werbung Es liegt eine Massnahme gleicher Wirkung vor. Dassonville ist erfüllt. Der Handel könnte eingeschränkt werden durch das Verbot der Werbung. Es könnte auch die Ausnahme nach Keck gelten. Die Ausländer (Produkt) werden hier am Zugang stärker behindert, als Inländer.

Frage 2: Rechtfertigung Szenario 1: Mindestgehalt Es geht dabei um den Schutz Jugendlicher. Dies ist ein legitimes Interesse. Ist die Massnahme in verhältnismässiger Weise um den Schutz zu erfüllen geeignet? Problem bei der Eignung. Jugendliche trinken sowieso? Und man könnte es selber herstellen. Ebenso wäre es möglich auf der Etikette vor dem Alkohol warnen. Es wären mildere Mittel möglich. Ebenso ist der Unterschied zwischen 20% und 25% nicht sehr gross.

Szenario 2: Früchte auf der Etikette Es geht um den Schutz des Verbraucher vor der Vortäuschung des gesunden Inhalts. Der Schutz ist sicher ein legitimes Interesse für diese Massnahme. Verhältnismässigkeit der Massnahme um den Schutz zu garantieren? Ist die Verpackung geeignet um dieses Vortäuschen hervorzurufen. Ist es auch das mildeste Mittel? Vgl. Argumentation oben. Szenario 3: Werbung Sittenwidrigkeit? Grund der Allgemeinheit ist hier die öffentliche Sittlichkeit und die Frau in der Stellung der Gesellschaft. Dies sind legitime interesse um geschützt zu werden. auch in casu muss die Sittlichkeit und die Stellung der Frau geschützt werden. was stellt eine Herabwürdigung der Frau dar? Argumentieren ; Darstellung der Bilder....


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