Fall 6 Reinheitsgebot - Sommersemester PDF

Title Fall 6 Reinheitsgebot - Sommersemester
Course Europarecht
Institution Universität Regensburg
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Summary

Sommersemester...


Description

VorlesungEuroparechtSoSe2016 LehrstuhlProf.Dr.iur.JürgenKühling,LL.M. UniversitätRegensburg 

Fall6(=Beispielsfall) EuGH,Rs.178/84,KOM/Deutschland,Slg.1987,1227(=Reinheitsgebot)  Sachverhalt: §§9, 10BierStGschreibenvor,dassinDeutschland in VerkehrgebrachtesBier nach dem deutschen Reinheitsgebot, also nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser, hergestellt werden muss. Anders produzierte Getränke dürfen nichtunterderBezeichnung„Bier“verkauftwerden. Belgische Bierbrauer, die ihre Produkte auch in Deutschland als „Bier“ verkaufen wollen, sehen hierin eine Verletzung der unionsrechtlich garantiertenWarenverkehrsfreiheit. ZuRecht?  Bearbeitervermerk:Unionsgrundrechtesindnichtzuprüfen.  Lösung: DasdeutscheReinheitsgebotgem.§§9, 10BierStGkönntegegendie Warenverkehrsfreiheit nachArt.34AEUVverstoßen.  I.Schutzbereich ZunächstmüsstendersachlicheundderpersönlicheSchutzbereicheröffnetsein.  1.SachlicherSchutzbereich DamitdersachlicheSchutzbereicheröffnetist,dürfenkeinevorrangigensekundärrechtlichen Regelungeneinschlägigsein(a),esmusseingrenzüberschreitenderSachverhaltvorliegen(b), es muss der Handel mit einer „Ware“ betroffen sein (c) und es dürfen keine BereichsausnahmenoderanderenSonderregelneinschlägigsein(d). a)SekundärrechtlicheRegelungensindnichtersichtlich. b) Im vorliegenden Fall soll in Belgien hergestelltes Bier nach Deutschland importiert und dort als „Bier“ verkauft werden. Es handelt sich folglich um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt. 1 

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c) Waren sind körperliche Gegenstände, die einen Handelswert haben und im Hinblick auf Handelsgeschäfte über eine Grenze verbracht werden können. Bei Bier handelt es sich um eineWare. d)BereichsausnahmenoderSonderregelungensindnichtersichtlich. DersachlicheSchutzbereichisteröffnet.  2.PersönlicherSchutzbereich JedePerson,dieeinInteresseander DurchsetzungderWarenverkehrsfreiheithat,kannsich auf sie berufen, ohne selbst bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Die Warenverkehrsfreiheit knüpft allein an die Herkunft der Ware („Unionsware“) an, siehe Art.28 Abs. 2 AEUV, die innerhalb der EU zirkuliert. Um eine solche ging es hier. Bei den belgischen Bierbrauern handelt es sich um Unternehmen. Auch diese unterfallen dem persönlichen Schutzbereich der Norm, da sie gem. Art.54 Abs.2 AEUV (in entsprechender Anwendung)dennatürlichenPersonengleichgestelltwerden. DerSchutzbereichderWarenverkehrsfreiheitistfolglicheröffnet.  II.Eingriff IndiesenSchutzbereichmüssteDeutschlanddurchdasReinheitsgebotgem.§§9,10BierStG eingegriffenhaben.Ein Eingriffliegtvor,wennein Adressatder Warenverkehrsfreiheiteine mengenmäßige Ein‐ oder Ausfuhrbeschränkung oder eine Maßnahme gleicher Wirkung erlässt.  1.AdressatderWarenverkehrsfreiheit Deutschland ist als Mitgliedstaat der EU Adressat der Warenverkehrsfreiheit, vgl. Art. 52 Abs.1EUV.  2.ErfassteMaßnahme a)MengenmäßigeEin‐/Ausfuhrbeschränkung Eine mengenmäßige Ein‐ und Ausfuhrbeschränkung, also eine Maßnahme, mit der die Ein‐ oderAusfuhreinerWarevollständigverboten (Verbringungsverbot)odernach Menge,Wert oderZeitraumbegrenztwird(Kontingent),liegtnichtvor.  b)MaßnahmegleicherWirkung Möglicherweise handelt es sich bei dem Reinheitsgebot gem. §§9, 10 BierStG um eine MaßnahmegleicherWirkung. 2 

VorlesungEuroparechtSoSe2016 LehrstuhlProf.Dr.iur.JürgenKühling,LL.M. UniversitätRegensburg 

NachderDassonville‐Formelhandeltessichbeijeder HandelsregelungderMitgliedstaaten, die geeignet ist, den innerunionalen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, um eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Diskriminierung eingeführter Waren oder um eine unterschiedslose Anwendung auch auf in‐ und ausländische Waren handelt.VielmehristvoneinemumfassendenBeschränkungsverbotauszugehen. Durch das deutsche Gesetz wird die Verkehrsfähigkeit des in Belgien produzierten Bieres aberkannt. Die Anwendung des §10 BierStG auf Bier aus anderen Mitgliedstaaten, zu dessen HerstellungrechtmäßigerweiseandereGrundstoffealsGerstenmalzverwendetwordensind, kann die Einfuhr dieses Biers in die Bundesrepublik Deutschland behindern. Denn um das Produkt in Deutschland in den Handel zu bringen, muss entweder das Bier nach den deutschenVorschriftenhergestelltwerdenodereineandereBezeichnungals „Bier“geführt werden.BeideswürdedasIn‐Verkehr‐BringendesProduktesinDeutschlanderschweren.Es handeltsichbei§§9, 10BierStGfernernichtumeinebloßeVerkaufsmodalitäti.S. derKeck‐ Formel,sondern dieVorschriftentreffeneine produktbezogeneRegelung, die jedenfallsden Marktzugang beschränkt. Bei dem Reinheitsgebot handelt es sich folglich um eine MaßnahmegleicherWirkungwieeinemengenmäßigeBeschränkung.  III.RechtfertigungdesEingriffs MöglicherweisekanndieserEingriffjedochgerechtfertigtwerden.  1.Rechtfertigungsgrund(„Schranke“) EsmüssteeinRechtfertigungsgrundvorliegen.  a)GeschriebeneRechtfertigungsgründe,Art.36AEUV MöglicherweisekommtderGesundheitsschutz ausArt.36AEUVals Rechtfertigungsgrundin Betracht.ZwarstelltnachdenVorgabenvon§§9,10BierStGhergestelltesBiergrundsätzlich keine Gesundheitsgefahr dar; jedoch gilt dies gleichermaßen für Bier unter Verwendung anderer–nichtgesundheitsschädlicher –Zutaten.JedenfallssindauchandereMaßnahmen denkbar,diegleichgeeignetzurSicherungdesGesundheitsschutzessind,aberBierhersteller weniger stark beeinträchtigen (z.B. das Verbot einzelner Inhaltsstoffe statt des jetzigen GebotsderVerwendungbestimmterStoffeoderEtikettierungspflichten).Somitkommt der GesundheitsschutznichtalsRechtfertigungsgrundinBetracht.  b)UngeschriebeneRechtfertigungsgründe(immanenteSchranken) Es könnten jedoch ungeschriebene Rechtfertigungsgründe, sog. „immanente Schranken“ anwendbarsein. 3 

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InErmangelungeinerunionsrechtlichenRegelungderHerstellungundVermarktungvonBier istesSachederMitgliedstaaten,alledieHerstellungundVermarktungvonBierbetreffenden Vorschriften für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen. Dabei müssen sie zwar die Grundfreiheiten achten, jedoch müssen nach der Cassis‐Rechtsprechung des EuGH Hemmnisse für den Binnenhandel, die sich aus den Unterschieden der nationalen Regelungen über die Vermarktung dieser Erzeugnisse ergeben, hingenommen werden, soweit diese Bestimmungen notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden, insbesondere den Erfordernissen einer wirksamen steuerlichen Kontrolle, des Schutzes der öffentlichenGesundheit,derLauterkeitdes Handelsverkehrs unddes Verbraucherschutzes. Diese Aufzählung ist nicht abschließend – vielmehr können auch andere zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit rechtfertigen.Ausgeschlossensindleidglichreinwirtschaftliche(protektionistische)Gründe. Hier könnten zwingende Erfordernisse des Verbraucherschutzes einschlägig sein. Die deutschenVerbraucherverbindenmitderBezeichnung„Bier“ einGetränk,dasnur ausden in§9BierStGaufgeführtenGrundstoffenhergestellt ist.DurchdieVorschriftsoll vermieden werden, dass die Verbraucher über die Art des Erzeugnisses getäuscht werden, indem die Vorstellunggewecktwird,einbestimmtesals„Bier“bezeichnetesGetränk entsprächedem Reinheitsgebot,obwohldiestatsächlichnichtderFallist.DerVerbraucherschutz kommtals RechtfertigungsgrundinBetracht.  c)Unionsgrundrechte Unionsgrundrechtesindnichtzuprüfen. [Hinweis:Hierwäre–beiFehlendesBearbeitervermerks–andieAnwendungderArt.15‐17 GrCzudenken.]  2.„Schranken‐Schranken“ a)Unionsgrundrechte Unionsgrundrechtesindnichtzuprüfen. [Hinweis:HierwäreandieAnwendungderArt.35,38GrCzudenken.]  b)GrundsatzderVerhältnismäßigkeit Das mit der Regelung verfolgte Ziel muss in angemessenem Verhältnis zum Eingriff in die Warenverkehrsfreiheitstehen.DerVerbraucherschutzstellteinlegitimesZieldar. DasReinheitsgebotmüsste zur ErreichungdiesesZielsauchgeeignetsein. Zwarerlaubtdie Regelung in §§9, 10 BierStG den Verbrauchern, Gewissheit über die zur Herstellung des 4 

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Biers verwendeten Inhaltsstoffe zu erlangen, und verhindert somit eine Täuschung. GrundsätzlichistdieRegelungzurGewährleistungdesVerbraucherschutzesdahergeeignet. Allerdings ist fraglich, ob das Reinheitsgebot tatsächlich auch erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn keine zur Sicherung des Zwecks gleich geeigneten, aber milderen Mittel in Betrachtkommen.HiersindmehrereGesichtspunktezuberücksichtigen. Erstens können sich die Vorstellungen der Verbraucher, die von einem Mitgliedstaat zum anderenunterschiedlichseinkönnen,auch innerhalbeines MitgliedstaatsimLaufederZeit fortentwickeln.DieEinführungdesBinnenmarktesistdabeieinerderwesentlichenFaktoren, die zu einer solchen Entwicklung beitragen können. Während grundsätzlich eine Regelung zum Schutz der Verbraucher gegen Irreführungen die Berücksichtigung einer solchen Entwicklung zulässt, wird dies durch eineRegelung wie §10 BierStG verhindert.Das Recht eines Mitgliedstaats darf nicht dazu dienen, die gegebenen Verbrauchergewohnheiten zu zementieren, um einer mit deren Befriedigung befassten inländischen Industrie einen erworbenenVorteilzubewahren. Zweitens kann den Verbrauchern, die aus bestimmten Grundstoffen hergestelltes Bier konsumierenmöchten, aufandereWeisedie Möglichkeitgegebenwerden,ihreWahlunter diesemGesichtspunktzutreffen. Dieskannbeispielsweise durchdieVerpflichtungzueiner angemessenen Etikettierung hinsichtlich der Art des verkauften Bieres erfolgen. Durch die Angabederbei derBierherstellungverwendetenGrundstoffewürde derVerbraucherindie Lage versetzt, seine Wahl in Kenntnis aller Umstände zu treffen. Jedoch dürfte eine solche KennzeichnungsregelungkeinenegativenEinschätzungenfürBierzurFolgehaben, dasden Anforderungendes§9BierStGnichtentspricht.EinesolcheEtikettierungspflichtwäregleich geeignet, den Verbraucherschutz zu gewährleisten, und stellt sich für die von §§9, 10 BierStGbetroffenenBierbrauerund‐händleralsmilderesMitteldar.Folglichistdiein§§9, 10 BierStG zu Sicherung des Verbraucherschutzes nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig. DerEingriffistdahernichtgerechtfertigt.  IV.Ergebnis DurchdasdeutscheReinheitsgebotfürBiergem.§§9, 10BierStGverletzt Deutschlanddie WarenverkehrsfreiheitnachArt.34AEUV.  

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