Fallbeispiele - Recht PDF

Title Fallbeispiele - Recht
Author Chhe Tri
Course Informatik, Recht und Gesellschaft
Institution Technische Hochschule Köln
Pages 19
File Size 261.8 KB
File Type PDF
Total Downloads 95
Total Views 138

Summary

Recht...


Description

Willenserklärung- Empfangsbedürftig-Zugang unter Abwesenden Fallbeispiele Empfangsbote: Jeder, der so in der Haushalt oder Arbeitsbereich eines anderen integriert ist, dazu in der Lage ist & dazu gedacht ist, Briefe anzunehmen; Empfangsbote kann die Zeit des Zugangs nach vorne verlagern Erklärungsbote: wenn man nicht Empfangsbote ist, dann ist man Erklärungsbote Fall 1: Der Vater hat sich auf der Arbeit schlecht benommen & soll gekündigt werden. Der Arbeitgeber bringt die Kündigung nach Hause (16:00 Uhr) - A) Er klingelt& es ist keiner da. Dann klingelt er bei der Nachbarin, die nimmt den Brief an. Wann geht das Schreiben zu? o Wir haben 4 Zeitpunkte: 1. Er schreibt den Brief, 2. Gibt es der Nachbarin, 3. Nachbarin trifft den Vater & 4. Vater macht den Brief auf ▪ 1. uninteressant, wann er den Brief schreibt ▪ 2. Falsch, da die Nachbarin kein Empfangsbote ist ▪ 3. Richtig ▪ 4. Uninteressant o Der Brief könnte bei 2. Schon zugehen, wenn die Nachbarin Empfangsbote wäre (Rolle Briefkasten) -

B) Er klingelt & der 5 jährige Sohn macht die Tür auf. Wann geht das Schreiben zu o 1. Sohn bekommt den Brief, 2. Sohn gibt d. Brief dem Vater, 3. Vater liest den Brief ▪ 1. Falsch, da der Sohn kein Empfangsbote ist, sondern Erklärungsbote ▪ 2. Richtig ▪ 3. Falsch

-

C) angestellte Haushälterin (kommt täglich& arbeitet 8h) -> ist Empfangsbote Putzfrau (kommt einmal in der Woche) -> kein Erklärungsbote  Situationsbedingt

Fall 2: Sie wollen einer großen Firme eine Bestellung aufgeben. Sie brauchen für den nächsten Tag 50 Rollen Papier. Um 21:00 Uhr rufen Sie an. Pförtner geht ran & schreibt die Bestellung auf & legt es 21:30 der Sekretärin auf den Tisch. Die Sekretärin kommt um 9:00 Uhr zur Arbeit & sieht den Zettel. Dort steht als Empfänger Leiter x. Die Sekretärin legt es auf den Platz von Leiter x. Er kommt um 10:00. Zu welchem Zeitpunkt ist die Bestellung zu- /eingegangen? - 1. Um 21:00 Pförtner am Telefon, 2. 21:30 Uhr Ablegen auf d. Tisch d. Sekretärin, 3. 9:00 Sekretärin, 4. 10:00 Uhr Leiter x o 1. Falsch, da der Pförtner Erklärungsbote ist. Wäre der Fall, wenn er Empfangsbote wäre o 2. Falsch, da die Uhrzeit schon 21:00 Uhr ist und keiner um dieser Uhrzeit im Büro ist o 3. Richtig, da die Sekretärin Empfangsbote ist und Post entgegennehmen kann o 4. Falsch Fall 3: Der Minderjährige kriegt ein Vermächtnis von seinem Onkel. Der Opa ist gestorben & der Onkel ist Erbe & es steht, dass er seinem Neffen 500 € auszahlen soll. Der Onkel geht los, klingelt, gibt die Erbe& das Schreiben. Ist das Schreiben zugegangen& ist das Geld angekommen? Essentialia Fallbeispiele Fall 1: - A) Sie gehen zu einem Uhrmacher & lassen die Batterie austauschen& unterhalten sich mit dem, aber nicht, was es kosten soll. Sie fragen nur wann Sie es abholen können. Nach 2 Tagen kommen Sie wieder und müssen 50€ bezahlen Frage: Ist hier eine wirksame Reparaturvertrag zustande gekommen? Antwort:

o

o -

Es könnte ein Vertrag zustande gekommen sein, wenn zwei mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen vorhanden sind, wovon die zeitlich erste Angebot& zeitlich zweite Annahme heißt Esentialia: 1. Person (vorhanden), 2. Gegenstand (vorhanden), 3. Preis (nicht vorhanden)

B) Der Uhrmacher hat ein Plakat hängen: „Batteriewechsel 50€“ (Listenpreise) o Das Angebot muss alle esentialia enthalten. Es muss so bestimmt sein, dass ein bloßes Zustimmen ausreicht o Es reicht aber, wenn es bestimmbar ist im Zweifelsfall. Dies ist immer der Fall, wenn Listenpreise vorhanden sind. Dann ist es bestimmt

Fall 2: - A) Sie gehen in eine Buchhandlung und kaufen sich ein Buch im Wert von 15 €. o Listenpreis, überhaupt kein Zweifel, was es kostet -

B) Sie gehen in ein Antikenladen und fragen dort nach diesem Buch und der Verkäufer sucht es für Sie raus o kein wirksamer Vertrag, da der Preis nicht eindeutig ist, sie nicht nachgefragt haben & es keine Listenpreise gibt  sobald ich 1 von den esentialia nicht 100% festnageln kann, ist es kein Angebot, dann auch nicht bindend (Angebot hat Bindewirkung)  esentialia darf nicht ausversehen streitig geblieben sein!

WE: invitatio offerendum Fall: in einem Schaufenster stehen Schuhe seit monaten für 99€, sie überlegen sich „zu teuer“. Eines Tages steht dort 66€. Sie denken das ist meine chance und gehen zur kasse. Die verkäuferin sagt 99€ bitte. Sie zeigen, dass im Schaufenster 66€ steht, war allerdings ein verkipper. Sie sagen Angebot: 66€ für die Schuhe, sie verkaufen es. Ich nehme es an zu dem im Schaufenster angegebenen Preis. Kommt hier ein wirksamer Vertrag zustande? Wenn ja, zu welchem Preis? -

Angebot wird von der Käuferin durch die Schaufensterauslage gemacht (Willenserklärung) Annahme: die Kunde nimmt die Schuhe und geht zur Kasse o Aber: 2 Szenarien sind denkbar ▪ Gleichzeitig Stürmen mehrere Kunden in den Laden und wollen ebenfalls die schuhe, die jedoch nur 3 mal vorhanden ist. Wenn wir sagen, dass ist ein angebot, müsste der Laden für die restlichen Kunden ebenfalls Schuhe besorgen. Warum? Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, ist ein Vertrag bindend & man muss diesen Vertrag erfüllen. (pskta sund servanda) -> wenn das ein Vertragsangebot wäre, müsste die Verkäuferin alle gleichzeitigen Annahmen erfüllen. (kann nicht sein) ▪ Wo spielt eine Rolle, dass die Verkäuferin rein theoretisch gar keine Möglichkeit dieser Kunde den vertrag zu verweigern. Sie hat aber nur angebot ins Schaufenster gestellt. Man kann nicht mehr entscheiden, mit wem man ein vertrag schließen will, da man das angebot aus dem schaufenster rausgebrüllt hat & jeder kann es annehmen. (kein Vertragsfreiheit= ich kann mir aussuchen, mit wem ich ein vertrag schließen kann) o Hinter jedem Angebot liegt ein rechtsbindungswille. = wille sich vertraglich mit der person die das Vertrag annimmt auch binden zu wollen (bei schaufenster kann das nicht sein, da ich nicht mit jedem eingehen will und auch nicht kann) o Schaufensterauslage ist das gleiche wie eine announce oder flyer, also aufforderung oder einladung ein angebot abzugeben (die kundin gibt das angebot ab (die kundin gibt das angebot ab, sie sagt ich biete ihnen an, diese schuhe für 66€ zu kaufen, die verkäuferin sagt nein sie können es nur für 99€ haben. Wir haben gelernt, sobald man sich nicht für einen Punkt geeinigt hat, ist es kein Vertragsschluss)

Flyer, wurfsendungen usw. sind keine Angebote sondern einladungen ein angebot abzugeben (invitatio ad offerendum), daraufhin kommt erst ein Angebot (offere) Nein es kommt kein kaufvertrag zustande, das angebot wurde von der kundin zum preis von 66€ gemacht. Die verkäuferin hat dies nicht angenommen & ihrerseits ein Angebot für 99€ gemacht. Das hat die kundin nicht angenommen -> kein wirksamer Kaufvertrag  Aber: dieser Fall spielt im Wettbewerb also Geschäft & nicht bei zwei Privatkunden  ES gibt einen Anspruch die Schuhe für den ausgezeichneten Preis von 66€ zu bekommen, aber nur dann wenn man nachweisen kann, dass das Wettbewerbswiedrig absichtlich passiert ist (also nicht wenn ein Schild verkippt, sondern wenn jemand es immer & bewusst so macht o

-

Fall: Sie wollen ihren alten Fernseher verkaufen & hängen unten einen Schild hin „Fernseher zu verkaufen 50€“ & machen Schnippel ran, die man abreißen kann. Der Typ, den sie am allerwenigsten ausstehen können kommt und ruft bei ihnen an & sagt dass er es gekauft hat. Sie können jetzt sagen „ganz langsam. Schnippel darunter ist nichts anderes als ein Schaufenster, invitatio“. Sie können sagen, du bietest mir an meinen Fernsehen für 50€ zu kaufen und ich sage nein & damit gehen wir auseinander

 Auslagen, Anzeigen, Annoncen sind alles Invitatio also, Einladungen, ein Angebot abzugeben

Fall: Firma OBI hatte vor Jahren eine Wurfsendung gemacht & da stand drin „ Duschköpfe für einen Apfel und Ei“. Da ging einer in den Laden und meinte „ich will einen Duschkopf für einen Apfel & einen Ei“. Es ist so ausgegangen, dass man gesagt hat „moment, rein zivilrechtlich ist die OBI fein raus. Das ist eine invitatio offerendum & wenn der Kunde für einen Apfel & Ei einen Duschkopf haben will, kann Obi sagen nein, wir verkaufen die nur für Geld. Wettbewerbsrechtlich hat man gesagt, dass eine irreführende Werbung & der Mann hat einen Anspruch gehabt den Duschkopf für einen Apfel& Ei zu erwerben. Das hat einen Unterschied, ob ich ein Privatperson bin oder Werbetreibende. Zivilrechtlich ist es ganz klar, dass Schaufensterauslagen, Annoncen, Flyer, Anzeigen sind alles nur Einladung, dass jmd reinkommt & selbst ein Angebot abgibt, worauf ich dann entscheidung annehme oder nicht. (nicht im BGB sondern im Sondergesetzbuch)

Fall: Der Buchhändler streitet sich politisch mit seinem Widersacher & sagt „ich möchte dich in diesem Laden nicht mehr sehen“ der andere „ es gibt hier nur eine Buchhandlung ich gehe da rein und kaufe das was ich will“. Er legt das dahin und kauft das. Der andere sagt „ich hatte gesagt ich verkaufe dir das nicht“ daraufhin „nö pass mal auf, du hast mir ein angebot gemacht hier liegen Bücher ich nehme das angebot an. Damit kommt der Vertragsschluss zustande & will es jetzt bezahlen“ -

1. Schaufensterauslage ist kein Angebot sondern Einladung (invitatio offerandum) & damit keine rechtsbindungswirkung & somit kann sie nicht als wirksames Angebot bewertet werden Ein Angebot könnte der Kunde gemacht haben: dies bezieht sich auf ein Buch wo der preis steht. Haben wir ein Vertragsschluss, dann müsste das Angebot fristgerecht angenommen worden sein (unter anwesenden sofort) Ist hier eine annahme erfolgt: nein, der verkäufer hat es abgelehnt. Ablehnung eines angebots führt zu erlöschung des angebots und damit kein wirksamen vertragsschluss Darf er das? Es gibt leute die können nicht ihr Vertragsfreiheit ausleben: richtige monopolisten (wenn in einem Stadt man nur an einer Stelle Wasser bezahlen kann oder bücher kaufen kann)

Einwilligung gesetzl. Vertreters Fall: der minderjährige besitzt eine relativ wertvolle Goldmünze (iWv 100€) er findet einen Makler der sagt, dass er dafür 2,5T € dafür gibt. Die eltern sind dagegen & geben keine Zustimmung. Die Braucht er auch nicht (§107). Ist dieser Vertrag wirksam? -

Nein, da er die Münze danach nicht mehr hat; er hat zwar paat tausender mehr aber das Eigentum verloren & damit nicht mehr rechtlich Vorteilhaft Selbst wenn die Münze nur 1ct wert wäre und der Sammler ihm 2,5T € geben würde, so müssen wir rechtlich immer noch sagen können „er hat vorher eigentum die Münze gehabt, nach dem geschäft hat er dies nicht mehr. WIR DÜRFEN ES NICHT WIRTSCHAFTLICH BETRACHTEN, SONDERN RECHTLICH

Fall: der minderjährige hat ein vermächtnis (onkel erbt alles vom opa, opa schreibt noch im brief meinem kleinen neffen zahlst du 400€). Der onkel kommt & gibt 400€ dem minderjährigen (die eltern sind nicht dabei). Ist dieses Vermächtnis wirksam erfüllt? -

kommt darauf an, ob es sich um ein rechtlich vorteilhaftes Geschäft handelt ist nicht wirksam erfüllt, da es rechtlich nicht vorteilhaft ist anspruch auf 400€ aus dem Vermächtnis des Großvaters ist nicht mehr da. Anspruch ist erloschen. Er hat die Forderung nicht mehr ->rechtlich nachteilhaft  deshalb darf man das ohne d. gesetzl. Vertreter nicht machen. Er muss dabei sein

Fall: Oma sagt „ ich schenke dir 300€, dafür musst du aber 2x die Woche die Blumen an meinem Grab gießen. (Schenkung mit Auflage). Ist es ein rechtlicher Vorteil? -

Nachher hat er eine rechtsverpflichtung. Es kommt auf den Fall an. Wenn er Blumen gießt, es ist zwar eine rechtsverpflichtung aber es gibt keine rechtsfolge wenn er dies nicht wahrnimmt, also rechtlicher Vorteil

Fall: Ein Jugendlicher bekommt von ihrer Oma ein Miethaus geschenkt & das Miethaus ist voll mit Hypotheken überschuldet, da müssen noch gewerbssteuern gezahlt, und schönheitsverbesserung vorgenommen werden. Die eltern erlauben dies nicht. Ist dies ein rechtlicher Vorteil? -

Vorher kein miethaus nacher miethaus, was ist aber, wenn die hypotheken fällig werden? Das haus wird versteigert, also haftet man nicht mit dem eigenen vermögen sondern nur mit dem haus. Der junge muss nicht an das sparschwein, dann hat er o Vorher kein haus und nachher kein haus. Ist kein rechtlicher nachteil. Dies wird als rechtlich neutrales Geschäft bezeichnet o An der Stelle haben sie den § umgedeutet & heute sagt man, es muss kein rechtlich vorteilhafter Geschäft dabei rauskommen, sondern es reicht, wenn es kein nachteil ist, aber ein neutraler Geschäft geht auch

Fall: Er bekommt von der Tante ein Hund geschenkt. Die eltern wollen es nicht, da sie Futter& Steuern zahlen müssen. Ist es rechtlich vorteilhaft? -

Vorher hatte er kein Hund jetzt Hund Hundesteuer klebt am Hund (nicht wirklich rechtliche Nachteile, die aus dem Rechtsgeschäft entstehen) Vorher kein futterkosten jetzt futterkosten (albern: zivilrechtlich muss ich es nicht füttern) Rechtlicher Vorteil

§111 Einseitige Rechtsgeschäfte MJ Fall Miethaus: Der Minderjährige möchte dem Mieter kündigen, die in seinem Miethaus wohnen. Dies macht er ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (eltern). Dies wird von §111 verboten, da ein einseitiges Rechtsgeschäft sofort wirkung hat. (Die kündigung läuft ab dem Zeitpunkt des zugang) §112 Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts: Fall EDEKA: Betreibt selbstständig ein Erwerbsgeschäft, also der Minderjährige hat eine EDEKA Filiale. Der ist minderjährig, d.h. für jedes Geschäft braucht er die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des Forenschaftsgerichts. Die können jetzt hingehen und sagen: „ alles was mit diesen Erwerbsgeschäft von diesem Minderjährigen zusammenhängt, das darf er wie ein vollgeschäftsfähiger machen (z.B. verkäuferin einstellen/entlassen, wursttheke kaufen, laden umbauen, kredit aufnehmen, also alles was ein erwachsener auch könnte, darf er, solange es mit dieser Erwerbsgeschäft zusammenhängt) §113 Dienst- o. Arbeitsverhältnis: Fall: Unser 17 jähriger geht nach Süddeutschland in die Lehre. ER ist minderjährig. Er kann sich keine Wohnung mieten, keine Dauerfahrkarte kaufen. Er wohnt aber ganz alleine in Süddeutschland und arbeitet dort. -

Hier kann wieder der Forenschaftsgericht hingehen mit den Eltern und sagen: „ wir erklären ihn für volljährig im rechtlichen Sinne für alles das, was er im Zusammenhang mit seiner arbeit macht. Das muss aber im Zusammenhang mit seinem arbeit stehen, d.h. er kann wieder keine Wohnung mieten, da dies nicht im Zusammenhang mit seinem Arbeit steht. Er kann z.b. in die Fachschaft treten

Fall: der Minderjährige, der im Dienstverhältnis in der Schlosserei ist & Forenschaftsgericht hat ihn für Volljährig erklärt. -

Er kündigt sein arbeitsverhältnis. Geht das? Eltern sind dagegen o Hängt mit dem arbeitsverhältnis zusammen Er fängt ein neues arbeitsverhältnis nachts in der Bar nebenan an o Geht nicht

§104: Schutz d. nicht vollgeschäftsfähigen: Fall: wenn A mit minderjährigen geschäfte abschließt & der kleine 5 Jährige der seine comics verkauft, wenn das was er verkauft 1. Ausgabe von Superman ist und paar hundert € wert ist & A ist der Käufer & die Eltern dies merken und kommen, dann muss A dies zurückgeben, da es ein nichtiges Rechtsgeschäft war & wenn der kleine in der Zeit das Geld in Kaugummi gesetzt hat, dann kriegt A dies auch nicht wieder -

Nichtiges Rechtsgeschäft hat keine rechtsfolgen und demzufolge auch keine ansprüche

§125: Nichtigkeit wg. Formmangel: ich kaufe ein grundstück & wir einigen uns & machen alles richtig Angebot & Anfrage aber wir gehen nicht zum Notar, dann ist dies nichtig, hat keinerlei rechtswirkung; eine Bürgschaftserklärung, die nicht schriftlich ist, ist nichtig

§126: Schriftform: Wenn der vermieter hingeht & sie sagen hier ist überall schimmel & er geht hin schreibt unter den Mietvertrag unter die Unterschrift „hier ist wegen schimmel wird beseitigung versorgt, dann hat es i.d.R. keine wirkung& bedeutung, da es nicht von der unterschrift umfasst ist, alles was unter der Unterschrift ist gehört nicht mehr zur urkunde (Unterschrift schließt ab)

Fall: ein Anwalt hat dem Gläubigen versprochen für die Schuld eines anderen als Bürge zu haften. Dann hat der gläubige dem Anwalt gesagt „warte mal bürgschaft, dafür brauche ich etwas schriftliches“ der Anwalt sagte „nein bei anwälten nicht, bei anderen ja aber bei uns nicht“, dann passierte folgendes: der schuldner konnte nicht zahlen & der gläubiger ging zum anwalt und hätte gerne das geld der anwalt meinte: ja schade bürgschaftserklärung muss schriftlich sein. Haben sie was schriftliches vorzuweisen. Er sagte nein aber sie haben dies gesagt, es gab auch beweise, dass der anwalt dies gesagt hatte & gelangen vor gericht: wenn man eine andere Partei über die Formbedürftigkeit arglistig täuscht dann kann der täuschende die erfüllung des vertrages mit der begründung es fehle an der form verweigern. Das gericht hat entschieden, dass der Gläubiger trotzdem Zahlung verlangen darf.

Vollmacht: Fall: Jemand handelt nicht offenkundig: „Jemand geht hin und sagt „ich möchte das Gemälde dahinten kaufen“ & dies kauft er für einen anderen. Was passiert? Zwischen wem kommt rechtsgeschäft zustande? -

Gar kein Platz für den Stellvertreter, selbst wenn er hinterher das Bild an den 3. Weitergibt. Dann sind das 2 Rechtsgeschäfte. Er hat es gekauft & er verkauft es an den anderen. Das ist kein Platz für die Stellvertretung. Ohne Offenkundigkeit sind wir fein raus. Dann kommt das Geschäft mit dem zustande, der es abschließt

Fall: Er kommt jetzt & sagt offenkundig „ich möchte ein Bild kaufen, ist aber nicht für mich, sondern für ein Sammler, der aber anonym bleiben möchte“. Ich kaufe für einen 3. Der nicht genannt werden möchte dieses Gemälde. Zwischen wem kommt der Vertrag zustande? -

Zwischen dem 3. & der Verkäufer, da der Verkäufer entscheiden kann, ob er es den anonymen verkaufen möchte (Vertragsfreiheit).

Fall: Herr Müller & Frau Schulze wollen ein Hotelzimmer mieten, stehen an der Rezeption & die sagen „wir sind das Ehepaar Schmidt“. Zwischen wem kommt ein Vertrag zustande? -

Kein Fall der Stellvertretende; Der Vertrag kommt wie bei Barkauf mit den Personen die dort stehen zustande. Das Problem ist, da es eine reservierung war ist es keine Barkauf d. täglichen Lebens. Was passiert dann? Der Gesetzgeber sagt, dass ist nicht handeln im fremden Namen, das ist Handel unter fremder Namensangabe. Ich möchte mir fremde Identität zulegen & nicht jemand anderes vertreten. Ich nenne mich falsch, d.h. der Vertrag kommt mit denen zustande die dort stehen, egal wie sie heißen

Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht: Fall: Einer sagt, ich mache so und so & es kommt raus, er hat keine Vollmacht (1) da der Name des Hintermannes benutzt wurde, kriegt er die erste Wahl. Der darf jetzt entscheiden, ob er dies annimmt. Wenn ja, dann genehmigt er d. Rechtsgeschäft & die mangelnde Vertretungsmacht wird geheilt Fall: sie sehen mit ihrem Freund etwas für 500€ & sagen, wenn das billiger wird dann hole ich es. Er geht später dahin & sieht, dass es runtergesetzt wurde & kauft es & bringt dies & sagt „hier habe ich für dich gekauft, wurde runtergesetzt“, dann sagen sie „ist ok“(§177(1)) Fall: sie sehen mit ihrem Freund etwas für 500€ & sagen, wenn das billiger wird dann hole ich es. Er geht später dahin & sieht, dass es runtergesetzt wurde & kauft es & bringt dies & sagt „hier habe ich für dich gekauft, wurde runtergesetzt“, dann sagen sie „nein“, dann bleibt er Vertreter ohne Vertretungsmacht & wir haben das Problem des Geschäftsinhabers, bei dem wir es gekauft haben. Was kann der denn dafür? Nichts, er weiß ja nicht, ob sie sich abgesprochen haben oder nicht. Deswegen gibt es §179

§179 Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: In dem Moment, in dem sie nicht genehmigt haben, kann er folgendes: der Geschäftspartner hat die Wahl, er kann sagen „ist mir egal wer es kauft, hauptsache ich kriege das Geld & ich genehmige jetzt selber, ich wünsche die Erfüllung & dann kommt das Geschäft zwischen demjenigen, der als Vertreter...


Similar Free PDFs