Title | Grundprinzipien der Bundesverfassung |
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Course | Verfassungsrecht und Allgemeine Staatslehre |
Institution | Universität Graz |
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Grundprinzipien der Bundesverfassung Kurzfassung...
I. Grundprinzipien der Bundesverfassung 1) Die verfassungsrechtliche Grundordnung bestehend aus den Grundprinzipien (Baugesetze), anhand derer der VfGH Bundes- und Landesverfassungsgesetze prüfen kann, uU aufheben (verfassungswidriges VfR) 2) Die Prinzipien Demokratisches Prinzip in Ö repräsentativ-parlamentarische Demokratie eng verknüpft mit Legalitätsprinzip + Grundrechte Umwandlung des parlamentarischen in ein echtes präsidentielles Regierungssystem oder auch Ausbau direkten Demokratie wären Gesamtänderung Republikanisches Prinzip idR negativ definiert (nicht Monarchie) – Unterschied: Stellung Staatsoberhaupt vom Volk direkt/indirekt auf Zeit gewählter Staatspräsident, der politisch und rechtlich verantwortlich ist säkularistisches Verständnis des Staates: Aufgaben und Ziele ausschließlich weltlichirdisch + legitime Mittel und Sanktionen zur Durchsetzung der staatlichen RO bzw. zur Verfolgung der Staatszwecke insgesamt (nichts Transzendentales) = hohes Maß der Trennung von Staat und Kirche + religiöse Neutralität des Staates Bundesstaatliches Prinzip Verteilung der staatlichen Funktionen zwischen Bund und Ländern Möglichkeit einer Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung Kompetenzen der Länder verfassungsrechtlich geschützt ggü Bund Verfassungsautonomie der Länder Rechtsstaatliches Prinzip Hans Kelsen -> Staat und Recht begrifflich identisch Prinzip lässt sich nicht aus Art 1 herauslesen, aber ergibt sich aus Gesamtaufbau des B-VG -> Demokratie iSd B-VG ist eine rechtsstaatliche Demokratie Kern = Legalitätsprinzip (formeller Rechtsstaatsbegriff) verlangt aber auch Rechtsschutzeinrichtungen, die diese Bindung effektiv gewährleisten (Rechtsschutzstaat Existenz unabhängiger Gerichte Gewaltenteilendes und Liberales Prinzip checks and balances (wechselseitige Abhängigkeit und Kontrolle) Selbstbeschränkung des Staates iS einer Trennung von Staat und Gesellschaft (Grenze durch Grundrechte normiert) Existenz eines Katalogs staatsbegrenzender Grundrechte = Verfassungsprinzip (Liberales Prinzip) strittig ist Sozialstaatsprinzip 3) Grundprinzipien als Auslegungsmaxime und Maßstab unterverfassungsgesetzlicher RO VfGH leitet aus dem demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzip eine relative Geschlossenheit des verfassungsrechtlichen Rechtsquellensystems ab (Rechtstypenzwang) GG ist ferner verpflichtet, die verbindliche Gestaltung individueller Rechtsverhältnisse an jene Rechtsformen zu binden, die einen verfassungsgesetzliche vorgesehenen Rechtsschutz ermöglichen Rechtsstaatlichkeitsprinzip verlangt Mindestmaß an Zugänglichkeit und Verständlichkeit der Rechtsnormen...