Der Inquisitionsprozess PDF

Title Der Inquisitionsprozess
Author Markus Helmich
Course Geschichte
Institution Universität Salzburg
Pages 2
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Summary

Die Geschichte zusammengefasst!...


Description

Der Inquisiti Inquisitionsprozess onsprozess • • • • • • • •

V Von on Markus Helmich

Einleitung „Wo kein Kläger ist, da ist ke kein in Richter “ Vom Akkusations - bis zum Inf Infamationsprozess amationsprozess Die Entstehung des Inquisiti Inquisitionsprozesses onsprozesses Die V Vorgehensweisen orgehensweisen gegen K Ketzer etzer bis 1184 Die Inquisition als Mit Mittel tel der K Ketzerverfolgun etzerverfolgun etzerverfolgung g Begrenzung und Abschaff Abschaffung ung der Fo Folter lter „Historische“ Opf Opfer er des Inquisitionsve Inquisitionsverfahren rfahren

Einleitung 

Anfänge des Inquisitionsprozesses im Mittelalter u. ursprünglich für pflichtvergessene und übel beleumundete Priester, denen mit dem bislang geltenden Akkusationsprozess nicht beizukommen waren.

„Wo kein Kläger ist, da ist ke kein in Richter “ • • • •

Die ältere deutsch-germanische Rechtstradition kannte kein vergleichbares Verfahren. Die Verbrechensverfolgung wurde vorrangig der privaten Initiative des Einzelnen überlassen = „Akkusationsprozess“ Daneben amtliche Verbrechensverfolgung durch königliche Beamte „Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter”, wie er noch in dem um 1220 entstandenen bekannten deutschen Rechtsbuch des „Sachsenspiegels” zu finden ist

Vom Akkusations - bis zum Inf Infamationsprozess amationsprozess • • •



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Beim Akkusationsprozess wurden nicht nur etwaige Glaubensvergehen, sondern alle Arten von Straf- und Disziplinarsachen verhandelt und beschlossen. Ohne eine Anklage setzte jedoch keine geistliche Strafverfolgung ein. Akkusationsfähigkeit war in erster Linie gegenüber hochrangigen Klerikern eingeschränkt. Fand sich jedoch kein Ankläger, so konnte statt des Akkusationsprozesses ein Infamationsprozess geführt werden. Die Folge: Klagte eine bestimmte Anzahl ehrbarer Personen gegen einen Kleriker, erfolgte eine inquisito famae, bei der der Angeklagte sich durch einen Reinigungseid von seiner Schuld dispensieren konnte. Gelang der Reinigungseid folgte der Freispruch, ansonsten folgte die Bestrafung. Nachteil dieser beiden Prozessformen: Mächtige Kleriker wurden für „Fehltritte“ praktisch nicht belangt; entweder fand sich kein Ankläger oder die mala fama wurde durch Eidesleistung letztendlich beseitigt. Durch Papst Innozenz III. folgte die Umgestaltung des Prozessrechts: Jetzt konnte das Gericht bloß aufgrund einer mala fama, also ohne Ankläger, nicht nur das Vorhandensein der mala fama, sondern auch die Wahrheit der Anschuldigung selbst untersuchen.

Die Entstehung des Inquisiti Inquisitionsprozesses onsprozesses • • • • • •

Inquisition als Mittel der römisch-katholischen Kirche zur erleichterten Aufspürung, Bekehrung oder Verurteilung von Häretikern Der Inquisitionsprozess war im Resultat ein Disziplinarverfahren gegen Kleriker im innerkirchlichen Bereich, denen man nicht beikommen konnte Beschuldigtem standen weitgehende Verteidigungsmöglichkeiten zu: z.B Anwesendheit, Bekanntgabe der Zeugen u. Aussagen… Das Inquisitionsverfahren hatte alle Arten von Vergehen und wurde während des Spätmittelalters auch die Hauptform bei Strafverfahren der weltlichen Gerichtsbarkeit. Im Zentrum der Untersuchung stand die materielle Richtigkeit durch Begutachtung von sachlichen Beweismitteln Gerichte mussten Verbrechen vergelten sowie Täter anklagen und aburteilen (Offizialmaxime). Außerdem musste der objektive Sachverhalt von Amts wegen ermittelt werden (Untersuchungsmaxime) = in einem inquisitorische Vorverfahren.

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Leugnung hatte Folter zur Folge. Das Vorverfahren endete schließlich mit der Freilassung gegen Ableistung des Urfehdeschwures, wenn bei Tatleugnung trotz Folterung ein Geständnis nicht erzwingbar war. Schloss das Vorverfahren mit einem Geständnis ab, musste die förmliche Verurteilung in einem weiteren Prozessabschnitt, dem „endlichen Rechtstag“ ausgesprochen werden.

Die V Vorgehensweisen orgehensweisen gegen K Ketzer etzer bis 1184 • •

Vom frühen Mittelalter bis zur Stauferherrschaft gab es im Grunde keinen Beleg für eine Hetzjagd oder gar Zerschlagung der Ketzer durch die lateinische Kirche. Bis ca. zur Mitte des 12. Jahrhunderts versuchte die Kirche die Ketzer eher mit Bekehrungen wieder zurückzuholen, als mit körperlicher Strafe.

Die Inquisition als Mit Mittel tel der K Ketzerverfolgun etzerverfolgun etzerverfolgung g • •

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Inquisition war nicht nur Bestrafung, sondern Zurückführung zum Glauben Häresien wurden grundsätzlich in der Form des Akkusationsprozesses vor den bischöflichen Gerichten untersucht. Da dieses für den Ankläger aber das Risiko der Talionsstrafe barg, war diese Prozessform kein wirksames Mittel. Ketzerei wurde daher üblicherweise in einem anderen Verfahren verfolgt. Dies findet sich in der Dekretale Ad abolendam von Papst Lucius III. wieder (Aufgabe: Bischöfe!). Doch Papst Gregor IX. (1227-41) schlug neuen Weg ein: Anstelle von Bischöfen berief er 1227 erstmals eigene päpstliche Sonderbeauftragte als Inquisitoren, die in Deutschland nach Ketzern fahnden sollten. = K. von Marburg Ein Inquisitionsprozess für Häresie ist darin noch nicht zu sehen. Das Verfahren erwies sich in der Folgezeit angesichts stärker werdender häretischer Bewegungen als nicht sehr effektiv. Auf dem Konzil von Toulouse 1229 verfasste Gregor IX. insgesamt 45 Artikel, von denen 18 zur Ketzerei sind. Die Inquisitoren untersuchten ohne Anklage von Amt wegen und unter Herbeiziehung von Zeugen, das Vorliegen von Häresie. Wegen des engen Zusammenhangs von Glaube und Gesellschaft wurde Ketzerei im staatlichen Recht als „Majestätsbeleidigung“ qualifiziert Wurde von der weltlichen Autorität geahndet, da Verfehlung gegen die öffentliche Ordnung. Folterstrafe …. Kirche bediente sich zur Ausführung der Torturen/Hinrichtungen des weltlichen Arms. Prozessuale Nachteile für den Beschuldigten( keine Kenntnis des Zeugen) Elementare Grund- und Menschenrechte waren in der mittelalterlichen Gesellschaft mit ihrem starren Ordo - Denken generell unbekannt. Zwang und Gewalt konnten daher gegen einen anders denkenden Christen durchaus angewandt werden, denn dieser war ja schlicht ungehorsam und unverbesserlich.

Begrenzung und Abschaff Abschaffung ung der Fo Folter lter •



Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts wurde im Inquisitionsprozess die Folter erheblich verringert. Es mehrten sich daher Gegner der Folter: Der Jurist Johannes Zanger (1557-1607); Antonius Matthäus; Benedict Carpzov (1595-1666); Jesuit Friedrich v. Spee u. Christian Thomasius aus Halle (1655-1728). Als der preußische König Friedrich der Große 1740 seine Regierung antrat, verbot er die Anwendung der Folter. Bedenklich war allerdings, dass jetzt statt der Folter sog. „Lügenstrafen“ zugelassen wurden.

„Historische“ Opf Opfer er des Inquisitionsve Inquisitionsverfahrens rfahrens •

Z.B. 1307 Templer, 1415 Reformator Jan Hus; 1431 Jeanne d′Arc...


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