Klausur WS 1718 PDF

Title Klausur WS 1718
Course Konzernrechnungslegung
Institution FernUniversität in Hagen
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Klausur Konzernrechnungslegung WS 1718...


Description

Klausur zum Modul 31921

I

FERNUNIVERSITÄT IN HAGEN FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT

KLAUSUR zum MODUL 31921 Konzernrechnungslegung 2. März 2018, 11:30 – 13:30 Uhr

PRÜFER: Univ.-Prof. Dr. Gerrit Brösel

Beachten Sie die Hinweise auf S. III f.!

Matrikelnummer: Name: _________________________________ Vorname: _____________________________

Aufgabe

1

2

3

4

5

6

Summe

Maximale Punktzahl

27

17

16

21

27

12

120

Erreichte Punktzahl

PROZENTPUNKTE:

NOTE:

Datum:

Unterschriften der Prüfer

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie die Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil dieses Werks darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der FernUniversität reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet werden.

Klausur zum Modul 31921

II

Diese Seite bleibt aus technischen Gründen frei!

Klausur zum Modul 31921

III

HINWEISE: 1. Überprüfen Sie Ihre Klausurunterlagen sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit! Die Klausurseiten sind fortlaufend paginiert und enden mit dem Passus ENDE DER KLAUSUR! 2. Füllen Sie das Deckblatt der Klausur aus und versehen Sie alle Blätter mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer in dem dafür vorgesehenen Feld! Unterschreiben Sie die Klausur auf der letzten von Ihnen bearbeiteten Seite! Schreiben Sie bitte leserlich (nicht lesbare Lösungen können nicht bewertet werden) und verwenden Sie keinen Bleistift! Verwenden Sie jeweils den unter der Aufgabenstellung vorgesehenen Lösungsraum! 3. Zur Bearbeitung: a) Bei einer Klausurdauer von 120 Minuten kann maximal die Gesamtpunktzahl von 120 Punkten erreicht werden! b) Bei der Beantwortung genügen – sofern nichts anderes angegeben ist – Stichworte. Ihre Lösungen werden aber nur gewertet, wenn sie nachvollziehbar sind. c) Die Angabe einer numerischen Lösung ohne Angabe des Lösungsweges (bzw. ohne Skizzierung des zur Lösung führenden Gedankengangs) ist nicht hinreichend und wird als unvollständige Lösung bewertet, es sei denn, dass die Angabe des Lösungsweges ausdrücklich nicht gefordert wird. d) Halten Sie sich an die Aufgabenstellung! Richtige, aber nicht zur Aufgabenstellung passende Aspekte kosten wertvolle Zeit und werden nicht honoriert. e) Sofern Aufgabenstellungen eine konkret vorgegebene Anzahl von Begriffsnennungen verlangen, werden Antworten nur in der Reihenfolge der Nennung bis zu der in der Aufgabenstellung vorgegebenen Anzahl gewertet. Darüber hinausgehende Nennungen werden nicht gewertet. f) Ihre Antworten können nur bewertet werden, wenn sie erkennbar den richtigen Teilaufgaben zuzuordnen sind. Die Teilaufgaben bauen u. U. aufeinander auf. Lesen Sie daher vor dem Beantworten einzelner Teilaufgaben alle Teilaufgaben! g) Als Konzeptpapier stehen Ihnen die Rückseiten der Klausur zur Verfügung. Die Konzeptseiten werden bei der Korrektur grundsätzlich nicht bewertet. Sollte Ihnen der vorgesehene Lösungsraum nicht reichen, verwenden Sie bitte ebenfalls die Klausurrückseiten! Verweisen Sie dann eindeutig im Lösungsraum der Aufgabenstellung auf die verwendete Rückseite. 4. Die Verwendung eines Taschenrechners ist dann und nur dann erlaubt, wenn dieser einer der drei folgenden Modellreihen angehört: – Casio fx86 oder fx87 – Texas Instruments TI 30 X II – Sharp EL 531 Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet und mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) sanktioniert. Ob ein Taschenrechner einer der drei Modellreihen angehört, können Sie selbst überprüfen, indem Sie die vom Hersteller auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung mit den oben angegebenen Bezeichnungen vergleichen: Bei vollständiger Übereinstimmung ist das Modell erlaubt. Ist die auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung umfangreicher, enthält aber eine der oben angegebenen Bezeichnungen vollständig, ist das Modell ebenfalls erlaubt. In allen anderen Fällen ist das Modell nicht erlaubt. Eventuelle Vorgänger- oder Nachfolgemodelle, die nicht in der oben aufgeführten Liste enthalten sind, sind ebenfalls nicht erlaubt. 5. Weitere zugelassene Hilfsmittel sind rechnungslegungsspezifische Normen (HGB und IFRS), auch als Bestandteil von Gesetzestextsammlungen. IFRS in diesem Sinne sind – neben den eigentlichen IFRS/IAS – die Interpretation (IFRIC/SIC) sowie das IFRS-Rahmenkonzept (IFRS-Framework).

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IV

Diesbezüglich ist zu beachten: a) Es sind ausschließlich im Buchhandel erhältliche, als Buch gebundene, unkommentierte Textausgaben zu benutzen (also keine Kommentare, keine Loseblattsammlungen, keine gebundenen Ausdrucke bzw. Kopien und keine elektronischen Versionen). b) Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und farbliche Markierungen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise enthalten. Auch aus farblichen Markierungen dürfen sich keine Kommentare, Eintragungen oder Verweise ergeben. c) Jedwede Aufnahme von Zetteln, Texteinklebungen und Erläuterungen sind nicht erlaubt. Die einzige Ausnahme bilden ‚Einkleber‘ zum leichteren Auffinden einzelner Vorschriften oder Abschnitte. Auf diesen darf allerdings nur der entsprechende Hinweis auf die auf dieser Seite zu findende Rechtsnorm (z. B. ‚§ 238 HGB‘) ergänzt werden; zusätzliche Anmerkungen, wie bspw. ‚§ 238 HGB – Buchführungspflicht‘, sind nicht zugelassen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Bearbeiten der Klausur!

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V

Name:_______________________ Matrikelnummer:

Aufgabe 1 (Grundlagen der Konzernrechnungslegung nach HGB) a) Erläutern Sie, was unter der „Erwartungslücke“ zu verstehen ist!

(27 Punkte) (2 Punkte)

b) Nennen Sie drei mögliche Gründe, die für eine Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS sprechen können! (3 Punkte)

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VI

Name:_______________________ Matrikelnummer: c) Wie unterscheidet sich der Konzernabschluss von einem reinen Summenabschluss? Erläutern Sie in diesem Zusammenhang kurz den Begriff „Konsolidierung“! Nachrichtlich: Auf die Nennung der Konsolidierungsschritte kommt es hier nicht an. (4 Punkte)

d) Nennen Sie die vier Konsolidierungsschritte!

(4 Punkte)

e) Erläutern Sie die Begriffe „Interessentheorie“ sowie „Einheitstheorie“!

(6 Punkte)

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VII

Name:_______________________ Matrikelnummer:

f) Definieren Sie den Begriff des Gemeinschaftsunternehmens ausführlich! Geben Sie zudem an, wie und nach welchen handelsrechtlichen Normen die Konsolidierung eines Gemeinschaftsunternehmens zu erfolgen hat! (8 Punkte)

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VIII

Name:_______________________ Matrikelnummer:

Aufgabe 2 (Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach HGB)

(17 Punkte)

Die Bayern AG hat 20 Mio. Aktien ausgegeben, auf die jeweils eine Stimme entfällt. 1 Mio. Aktien werden von der Schalke AG gehalten, 4 Mio. Aktien von der Hamburg GmbH, 7 Mio. von der Dortmund AG und 3 Mio. Aktien hält die Bayern AG selbst. Die restlichen Anteile befinden sich im Besitz des 100%-igen Tochterunternehmens der Bayern AG, der Gladbach GmbH. a) Stellen Sie die Zusammenhänge grafisch dar!

(3 Punkte)

b) Besteht – außer zwischen der Bayern AG und der Gladbach GmbH – ein weiteres Mutter-TochterVerhältnis? Begründen Sie Ihre Antwort, und geben Sie die prozentualen Anteile für alle berücksichtigbaren Beteiligungsverhältnisse an! (6 Punkte)

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IX

Name:_______________________ Matrikelnummer:

c) Gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB besteht ein Einbeziehungswahlrecht in den Konzernabschluss für Tochterunternehmen, wenn deren Anteile nur zur Weiterveräußerung gehalten werden. Nennen Sie die Voraussetzungen, die für die Ausübung dieses Wahlrechts erfüllt sein müssen! Welchem Grundsatz dient das in § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB kodifizierte Wahlrecht, und welchem Grundsatz widerspricht es? (3 Punkte)

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X

Name:_______________________ Matrikelnummer: d) Im HGB sind größenabhängige Befreiungen kodifiziert, um die Belastung für kleine Konzerne möglichst gering zu halten. Nennen Sie die beiden Methoden, nach denen die Größenmerkmale bestimmt werden können! (2 Punkte)

e) Unter welchen Bedingungen finden die im HGB geregelten größenabhängigen Befreiungen keine Anwendung? Nennen Sie die einschlägigen Paragraphen! (3 Punkte)

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XI

Name:_______________________ Matrikelnummer:

Aufgabe 3 (Kapitalkonsolidierung nach HGB)

(16 Punkte)

Das Unternehmen Holiday GmbH wird zu 80 % von der Weg AG und zu 20 % von der Daheim AG gehalten. Das Eigenkapital der Holiday GmbH beträgt am 31.12.01 nach Anpassung an die konzerneinheitliche Bilanzierungsrichtlinie, jedoch vor Neubewertung, 800 TEUR. Zudem bestehen stille Reserven in Höhe von 60 TEUR. Die Weg AG hat ihre Anteile an der Holiday GmbH am 31.12.00 für 1.000 TEUR erworben. Zum Erwerbszeitpunkt betrug das Eigenkapital der Holiday GmbH 900 TEUR. Stille Reserven wurden zum 31.12.00 nicht aufgedeckt. Die Holiday GmbH wird am 31.12.01 erstmalig in den Konzernabschluss der Weg AG einbezogen. Im Vorjahr war die Holiday GmbH für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Weg AG von untergeordneter Bedeutung. Die sog. Rückausnahme i. S. d. § 301 Abs. 2 S. 5 HGB i. V. m. DRS 23.15 (vorher E-DRS 30.15) wurde bislang für vergleichbare Fälle nicht in Anspruch genommen. a) Zu welchem Wertansatz des Eigenkapitals der Holiday GmbH muss die Erstkonsolidierung – abgesehen von den stillen Reserven – erfolgen? Begründen Sie Ihre Antwort kurz! (2 Punkte)

b) Ermitteln Sie im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 31.12.01 das Eigenkapital der Holiday GmbH nach Neubewertung! (1 Punkt)

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XII

Name:_______________________ Matrikelnummer: c) Ermitteln Sie den verbleibenden Unterschiedsbetrag! Wie wird dieser bilanziell behandelt? (3 Punkte)

d) Wie werden die von der Daheim AG gehaltenen Anteile an der Holiday GmbH im Konzernabschluss der Weg AG bilanziell behandelt? Geben Sie sowohl an, unter welchem Posten diese Anteile ausgewiesen werden, als auch den Betrag! (2 Punkte)

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XIII

Name:_______________________ Matrikelnummer: e) Gehen Sie davon aus, dass die aufgedeckten stillen Reserven Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens betreffen. Diese werden planmäßig linear über sechs Jahre abgeschrieben. Führen Sie alle mit den vorliegenden Daten möglichen aufwandswirksamen Buchungen aus Sicht der Weg GmbH im Rahmen der Folgekonsolidierung am 31.12.02 durch! (3 Punkte)

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XIV

Name:_______________________ Matrikelnummer: f) Gehen Sie davon aus, dass die Weg AG in diesem Jahr (31.12.02) ein Ergebnis von 10 TEUR und die Holiday GmbH eines von 3 TEUR erwirtschaftet haben. Im Vorjahr hatte die Holiday GmbH ein Ergebnis von 6 TEUR erwirtschaftet, das vollständig ausgeschüttet wurde. Ermitteln Sie – unter Berücksichtigung der Abschreibungen aus der Aufgabe 3 e) – das Konzernergebnis zum 31.12.02! (5 Punkte)

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XV

Name:_______________________ Matrikelnummer:

Aufgabe 4 (Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach HGB)

(21 Punkte)

Das Modeunternehmen Chic AG ist zu 100 % an der Textil AG beteiligt. Die Textil AG ist somit ein Tochterunternehmen der Chic AG und wird vollkonsolidiert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 01 wurden folgende Transaktionen durchgeführt: I.

II.

III.

Die Chic AG lieferte an die Textil AG eine selbst erstellte Maschine zum Preis von 400 TEUR. Die Material- und Personalaufwendungen der Chic AG betrugen für die Herstellung der Maschine in 01 jeweils 100 TEUR. Die Maschine wird bei der Textil AG zum Bilanzstichtag im Anlagevermögen aktiviert. Eine Abschreibung war im aktuellen Jahr noch nicht erforderlich. Die Chic AG lieferte weiterhin selbst erstellte fertige Erzeugnisse zum Preis von 800 TEUR an die Textil AG, die diese noch vor Ende des Geschäftsjahres als Ware an einen konzernexternen Dritten für 900 TEUR weiterverkauft hat. Hierfür fielen bei der Chic AG in 01 Materialaufwendungen i. H. v. 600 TEUR an. Eine Weiterverarbeitung bei der Textil AG fand nicht statt. Zudem lieferte die Chic AG selbst erstellte unfertige Erzeugnisse für 700 TEUR an die Textil AG. Hierbei fielen in 01 Materialaufwendungen i. H. v. 500 TEUR und Personalaufwendungen i. H. v. 50 TEUR an. Die Textil AG hat die Erzeugnisse in 01 weiterverarbeitet. Hierfür fielen wiederum Materialaufwendungen i. H. v. 25 TEUR und Personalaufwendungen i. H. v. 30 TEUR an. Die fertigen Erzeugnisse liegen zum Bilanzstichtag noch bei der Textil AG auf Lager.

Alle Angaben ohne Umsatzsteuer.

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XVI

Name:_______________________ Matrikelnummer: a) Die folgende Tabelle zeigt die (verkürzten) Gewinn- und Verlustrechnungen der beiden Gesellschaften für das Jahr 01. Führen Sie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens durch! Vervollständigen Sie dazu die folgende Tabelle! (18 Punkte) Gesamtkosten-

GuV Chic AG

GuV Textil AG

verfahren

Aufwands- und

GuV Konzern

Ertragskonsolidierung

(Angaben in TEUR) S

H

S

H

S 900

1.900 Umsatzerlöse

755 Bestandsveränderungen

Andere aktivierte Eigenleistungen

1.200

1.525

150

30

550

100

Materialaufwand

Personalaufwand

Jahresüberschuss/ Jahresfehbetrag

H

S

H

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XVII

Name:_______________________ Matrikelnummer: b) Wie wäre Sachverhalt I. aus Aufgabe 4 a) zu beurteilen, wenn das Unternehmen das Umsatzkostenverfahren anwenden würde? Geben Sie hierzu den entsprechenden Buchungssatz an, der bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung vorzunehmen wäre, und erläutern Sie diesen kurz! (3 Punkte)

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XVIII

Name:_______________________ Matrikelnummer:

Aufgabe 5 (Währungsumrechnung nach IFRS)

(27 Punkte)

Die amerikanische USA AG wurde am 31.12.01 zu 100 % von der deutschen Germany GmbH erworben. Die Landeswährung der USA AG ist der US-Dollar (USD), die funktionale Währung ist der Euro (EUR). Die Umrechnung erfolgt nach der Zeitbezugsmethode. Nachfolgend sind die Bilanz per 31.12.02 und die Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 02 der USA AG dargestellt (Wechselkurse siehe S. XIX): Bilanz Sachanlagen Forderungen Liquide Mittel Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage

TUSD

Kurs 1.100 500 50 1.650 600 300

Gewinnrücklagen

80

Neubewertungsrücklage

20

Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Jahresüberschuss

150

Verbindlichkeiten

500 1.650

Gesamtergebnisrechnung GuV Umsatzerlöse

600

Personalaufwand

400

Währungsdifferenz aus (erfolgswirksamer) Währungsumrechnung Abschreibungen auf Sachanlagen

50 150

OCI Zuschreibung aus der Neubewer-

20

tung von Sachanlagen Differenz aus (erfolgsneutraler) Währungsumrechnung 20

TEUR

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XIX

Name:_______________________ Matrikelnummer: Folgende Wechselkurse werden angenommen: Stichtagskurs am 31.12.02: Historischer Kurs (zur Bewertung mit AHK sowie der Eigenkapitalbestandteile): Historischer Kurs (zur Bewertung mit beizulegendem Zeitwert): Durchschnittskurs:

1 USD = 0,82 EUR 1 USD = 0,79 EUR 1 USD = 0,87 EUR 1 USD = 0,85 EUR

Aus den Vorjahren bestehen keine Umrechnungsdifferenzen. Die Sachanlagen werden nach dem Neubewertungsmodell bewertet. Diese Bewertung hat im Geschäftsjahr zur Bildung einer Neubewertungsrücklage in Höhe von 20 TUSD geführt. a) Führen Sie die Währungsumrechnung nach der Zeitbezugsmethode durch! Finalisieren Sie dazu die Tabelle auf der Seite XVIII! (24 Punkte)

Klausur zum Modul 31921

XX

Name:_______________________ Matrikelnummer:

b) Gehen Sie abweichend von Aufgabe 5 a) davon aus, dass am 31.12.01 im Einzelabschluss der USA AG Vorräte mit einem Betrag von 700 USD erfasst waren, die jedoch am 31.05.02 vollständig veräußert wurden. Am 01.07.02 wurden Vorräte von externen Dritten in Höhe von 100 USD erworben sowie am 15.09.02 in Höhe von 500 USD. Diese befinden sich noch vollständig auf Lager. Der Tageswert am 31.12.02 beträgt 550 USD. Es werden folgende Wechselkurse angenommen: 31.12.01: 1 USD = 0,86 EUR 31.05.02: 1 USD = 1,00 EUR 01.07.02: 1 USD = 0,91 EUR 15.09.02: 1 USD = 0,80 EUR 31.12.02: 1 USD = 0,82 EUR Durchschnittskurs: 1 USD = 0,85 EUR Mit welchem Betrag ist der Vorratsbestand zum 31.12.02 zu bewerten (funktionale Währung ist weiterhin der Euro)? Legen Sie Ihre Berechnungsschritte offen! (3 Punkte)

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XXI

Name:_______________________ Matrikelnummer:

Aufgabe 6 (Konzernanhang nach HGB) a) Nennen Sie die Funktionen des Konzernanhangs nach HGB!

(12 Punkte) (3 Punkte)

b) Erläutern Sie, inwieweit Möglichkeiten und Grenzen bestehen, bei der Aufstellung eines Konzernanhangs auf den Anhang des Mutterunternehmens zurückzugreifen! (5 Punkte)

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XXII

Name:_______________________ Matrikelnummer: c) Gemäß § 294 Abs. 2 HGB sind bei wesentlichen Änderungen der Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zusätzliche Angaben erforderlich. Nennen Sie beispielhaft mögliche wesentliche Änderungen, die zu zusätzlichen Angabepflichten führen! (2 Punkte)

d) Nach welchen handelsrechtlichen Vorschriften richten sich die Gliederung und die Gestaltung des Konzernanhangs? (2 Punkte)...


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