PR AG Übungsfälle Lösungen PDF

Title PR AG Übungsfälle Lösungen
Author Gabriele Tonweber
Course Privatrecht I
Institution Johannes Kepler Universität Linz
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Description

PR AG Übungsfälle Lösungen Fall 1

Wein

Anspruch gegen Pipler um Lieferung der 200 Flaschen „Steinblut“ Anspruchsgrundlage: KV 

§1061 ABGB



Zustandekommen des KV (§1053ff) 



Ware und Preis sind Mindestvoraussetzungen

§1054: allgemeine Regelungen verweisen 

§§861-864

Übereinstimmende Willenserklärung: Angebot 

Kein Prospekt - es fehlt Bindungswille daher nur bloße Einladung



Bestellung? – ist ausreichend bestimmt 

Könnte ein gültiges Angebot sein



Ist ausreichend bestimmt, die Ware und Menge und „lt. Prospekt“ auch Preis



Bindungswille: schreibt ein Einschreiben an Adressaten



Angebot muss zugegangen sein: hat es erhalten



Gültiges Angebot

Angebot wird abgelehnt, daher kein Vertrag Pipler hat keinen Anspruch gegen Traube, aufgrund grundsätzlicher Ablehnung.

Fall 2: Anspruch des Pipler gegen Traube um Lieferung der 200 Flaschen gem. §1061 ABGB §§ 861-864 Voraussetzung des Angebots: Ausreichend bestimmt (Preis und Ware angegeben) Bindungswille (Schicke Pipler ein Schreiben) Angebot muss zugegangen sein (Antwortet darauf mit Bestellung)

= Angebot ist gültig

Ist die Bestellung des Pipler ist eine Annahme? 

Große zeitliche Differenz §862 ABGB



Ist Angebot unter Abwesenden, bei Post (2 Tage hin, 2 Tage zurück, 2 Wochen Überlegungsfirst 

Pipler ist jedoch ein Weinhändler, braucht keine 2,5 Wochen Überlegungsfrist= zu lange



Bestellung kommt zu spät, bringt keinen einschlägigen KV Zustande



Verspätete Annahme ist nicht null und nichtig, liegen ausweichende Bestimmungen vor, kommt neues Angebot zustande



Verspätete Annahme von Pipler ist neues Angebot

Fall 3 Konsens = Übereinstimmung Disens = keine Übereinstimmung Anspruch des Pipler gegen Traube auf Lieferung/Übergabe der 150 Flaschen gem. §1061 ABGB Ist ein Vertrag zw Traube und Pipler zustande gekommen? Angebot: Schreiben der Traube = ist gültig 

Annahme (150 Flaschen) stimmt nicht mit Angebot überein (200 Flaschen) = keine inhaltliche Übereinstimmung



Kein Vertrag kommt zustande



Käme Zustande, wenn Traube dem neuen Angebot zustimmt



Kein Anspruch auf Lieferung

Fall 4



Anspruch des Piplers auf Lieferung der 200 Flaschen um 5€ pro Flasche gegen Trauber



Gültiger KV: §861f



22.9. gültiges Angebot (s.o. Fall 2)



Ist zugegangen da Pipler Angebot angenommen hat



Kann Willenserklärung widerrufen, nur solange, bevor zuwiderrufende Erklärung wirksam geworden ist (durch Zugang) (§§ 862 und 862 a)



Hätte Mail früher wegschicken müssen



Bindungswirkung dauert bestimmte Zeit



Nach Mail noch gültiges Angebot, Bestellung schon vorher abgeschickt



Vertrag zustande gekommen über 200 Flaschen



Pipler hat Anspruch auf Lieferung gegen Zahlung



Widerruf kam zu spät

Fall 5 

Anspruch der Trauber gegen Pipler auf Zahlung des Rechnungsbetrag von 1.100€



Grundlage: §1062 - Pflichten des Käufers 

Zustande kommen eines Vertrags (5,50 pro Flasche)



Gibt es einen Vertrag um 5,50 pro Flasche zw P und T?



Mittteilung des Branchenkollegen ist rechtlich irrelevant



Angebot ist Bestellung des Piplees = ist gültig



Übersenden könnte Annahme sein



Schlüssige Willenserklärung, setzt nur eine Handlung indem er die Flaschen versendet §863



Kann Zustimmung arbeiten, wenn kein vernünftiger Grund zu zweifeln gegeben ist



Kaufvertrag ist zustande gekommen: 200 Flaschen á 5€ (Durch Erlangen)



Rechnung könnte als Angebot auf Preiserhöhung verstanden werden (ist irrelevant)



Zu zahlen sind nur 1.000,-

Fall 6 1. Anspruch des Pipler gegen Trauber auf Lieferung der 50 Flaschen gegen Bezahlung von 175€ 2. Pipler gegen Trauber auf Rückzahlung von 75€ 1 

Grundlage: §1061 ABGB 

KV mit diesen Inhalt muss zustande kommen



Ob/Welche Voraussetzung §§861 – 864 = allg. Vertragsschlussmechanismen



Angebot und Annahme, die inhalt. Übereinstimmen



Angebot: 200 Flaschen á 5€



Ausreichend bestimmt (Menge, Art und Preis)



Bindungswille (an Trauber geschickt)



Zugegangen (Trauber schickte Wein ab) == gültig



Konkludente Willenserklärung stimmt mit Angebot nicht überein



Keine inhaltliche Übereinstimmung



Keine Annahme des Trauber, neues Angebot des Trauber an Pipler



Neues Angebot des Trauber an Pipler um 150 Flaschen á 5€



Annahme (Bezahlung) ist konkludente Willenserklärung



Kein vernünftiger Grund zu zweifeln, dass er Angebot angenommen hat



Gültiger KV 150 Flaschen á 5,50€

Kein Anspruch weil KV zustande gekommen ist daher auch kein Rückzahlungsanspruch...


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