Title | PR AG Übungsfälle Lösungen |
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Author | Gabriele Tonweber |
Course | Privatrecht I |
Institution | Johannes Kepler Universität Linz |
Pages | 4 |
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PR AG Übungsfälle Lösungen Fall 1
Wein
Anspruch gegen Pipler um Lieferung der 200 Flaschen „Steinblut“ Anspruchsgrundlage: KV
§1061 ABGB
Zustandekommen des KV (§1053ff)
Ware und Preis sind Mindestvoraussetzungen
§1054: allgemeine Regelungen verweisen
§§861-864
Übereinstimmende Willenserklärung: Angebot
Kein Prospekt - es fehlt Bindungswille daher nur bloße Einladung
Bestellung? – ist ausreichend bestimmt
Könnte ein gültiges Angebot sein
Ist ausreichend bestimmt, die Ware und Menge und „lt. Prospekt“ auch Preis
Bindungswille: schreibt ein Einschreiben an Adressaten
Angebot muss zugegangen sein: hat es erhalten
Gültiges Angebot
Angebot wird abgelehnt, daher kein Vertrag Pipler hat keinen Anspruch gegen Traube, aufgrund grundsätzlicher Ablehnung.
Fall 2: Anspruch des Pipler gegen Traube um Lieferung der 200 Flaschen gem. §1061 ABGB §§ 861-864 Voraussetzung des Angebots: Ausreichend bestimmt (Preis und Ware angegeben) Bindungswille (Schicke Pipler ein Schreiben) Angebot muss zugegangen sein (Antwortet darauf mit Bestellung)
= Angebot ist gültig
Ist die Bestellung des Pipler ist eine Annahme?
Große zeitliche Differenz §862 ABGB
Ist Angebot unter Abwesenden, bei Post (2 Tage hin, 2 Tage zurück, 2 Wochen Überlegungsfirst
Pipler ist jedoch ein Weinhändler, braucht keine 2,5 Wochen Überlegungsfrist= zu lange
Bestellung kommt zu spät, bringt keinen einschlägigen KV Zustande
Verspätete Annahme ist nicht null und nichtig, liegen ausweichende Bestimmungen vor, kommt neues Angebot zustande
Verspätete Annahme von Pipler ist neues Angebot
Fall 3 Konsens = Übereinstimmung Disens = keine Übereinstimmung Anspruch des Pipler gegen Traube auf Lieferung/Übergabe der 150 Flaschen gem. §1061 ABGB Ist ein Vertrag zw Traube und Pipler zustande gekommen? Angebot: Schreiben der Traube = ist gültig
Annahme (150 Flaschen) stimmt nicht mit Angebot überein (200 Flaschen) = keine inhaltliche Übereinstimmung
Kein Vertrag kommt zustande
Käme Zustande, wenn Traube dem neuen Angebot zustimmt
Kein Anspruch auf Lieferung
Fall 4
Anspruch des Piplers auf Lieferung der 200 Flaschen um 5€ pro Flasche gegen Trauber
Gültiger KV: §861f
22.9. gültiges Angebot (s.o. Fall 2)
Ist zugegangen da Pipler Angebot angenommen hat
Kann Willenserklärung widerrufen, nur solange, bevor zuwiderrufende Erklärung wirksam geworden ist (durch Zugang) (§§ 862 und 862 a)
Hätte Mail früher wegschicken müssen
Bindungswirkung dauert bestimmte Zeit
Nach Mail noch gültiges Angebot, Bestellung schon vorher abgeschickt
Vertrag zustande gekommen über 200 Flaschen
Pipler hat Anspruch auf Lieferung gegen Zahlung
Widerruf kam zu spät
Fall 5
Anspruch der Trauber gegen Pipler auf Zahlung des Rechnungsbetrag von 1.100€
Grundlage: §1062 - Pflichten des Käufers
Zustande kommen eines Vertrags (5,50 pro Flasche)
Gibt es einen Vertrag um 5,50 pro Flasche zw P und T?
Mittteilung des Branchenkollegen ist rechtlich irrelevant
Angebot ist Bestellung des Piplees = ist gültig
Übersenden könnte Annahme sein
Schlüssige Willenserklärung, setzt nur eine Handlung indem er die Flaschen versendet §863
Kann Zustimmung arbeiten, wenn kein vernünftiger Grund zu zweifeln gegeben ist
Kaufvertrag ist zustande gekommen: 200 Flaschen á 5€ (Durch Erlangen)
Rechnung könnte als Angebot auf Preiserhöhung verstanden werden (ist irrelevant)
Zu zahlen sind nur 1.000,-
Fall 6 1. Anspruch des Pipler gegen Trauber auf Lieferung der 50 Flaschen gegen Bezahlung von 175€ 2. Pipler gegen Trauber auf Rückzahlung von 75€ 1
Grundlage: §1061 ABGB
KV mit diesen Inhalt muss zustande kommen
Ob/Welche Voraussetzung §§861 – 864 = allg. Vertragsschlussmechanismen
Angebot und Annahme, die inhalt. Übereinstimmen
Angebot: 200 Flaschen á 5€
Ausreichend bestimmt (Menge, Art und Preis)
Bindungswille (an Trauber geschickt)
Zugegangen (Trauber schickte Wein ab) == gültig
Konkludente Willenserklärung stimmt mit Angebot nicht überein
Keine inhaltliche Übereinstimmung
Keine Annahme des Trauber, neues Angebot des Trauber an Pipler
Neues Angebot des Trauber an Pipler um 150 Flaschen á 5€
Annahme (Bezahlung) ist konkludente Willenserklärung
Kein vernünftiger Grund zu zweifeln, dass er Angebot angenommen hat
Gültiger KV 150 Flaschen á 5,50€
Kein Anspruch weil KV zustande gekommen ist daher auch kein Rückzahlungsanspruch...