Title | Schaubild Zweck der Strafe |
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Course | Strafrecht I |
Institution | Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf |
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Strafrecht I Wichtige Schaubilder Vorlesung Prof. Frister...
Schaubild 2
ZWECK DER STRAFE
Absolute Straftheorien Die Strafe wird um der Gerechtigkeit willen verhängt (Kant und Hegel).
Generalpräventive Theorie Zur Vermeidung künftiger Straftaten soll auf die Allgemeinheit eingewirkt werden.
Relative Straftheorien Bestrafung ist nicht Selbstzweck, sondern dient der Vermeidung künftiger Straftaten.
Spezialpräventive Theorie Zur Vermeidung künftiger Straftaten soll speziell auf den Täter eingewirkt werden (von Liszt).
Neg. Generalprävention
Pos. Generalprävention
Neg. Spezialprävention
Pos. Spezialprävention
Ziel ist die Abschreckung der anderen Normadressaten von der Begehung einer ähnlichen Straftat (Feuerbach).
Ziel ist die Erhaltung der inneren Anerkennung der verletzten Norm durch die Allgemeinheit der Normadressaten.
Bestrafung dient der Individualabschreckung. Erweist sich diese als aussichtslos ist die Allgemeinheit vor dem Täter zu sichern.
Bestrafung soll eine Besserung des (noch besserungsfähigen) Täters erreichen.
Heute wohl vorherrschende Deutung.
Vereinigungstheorie: Alle Begründungsansätze seien zusammen genommen für die Legitimation von Strafe heran zuziehen....