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Title Schema
Course Wirtschaftsverwaltungsrecht
Institution Hochschule Osnabrück
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Summary

GewO Grundprüfungsschema...


Description

Grundschema Zulässigkeit 1.Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg (§40 I VwGO) -öffentlich-rechtliche Streitigkeit (Theorien im Hinblick auf die Anspruchsgrundlage) -keine zwei Verfassungsorgane mit verfassungsrechtlichen Streit -keine aufdrängende/wegdrängende Sonderzuweisung 2.Statthafte Klageart -ist Sachverhalt ein Verwaltungsakt? (§35 VwVfG) -Was ist die richtige Klageart? (Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage) (§42 I VwGO) ->mit Begründung 3.Klagebefugnis -Verletzung der eigenen Rechte (§42 II VwGO) 4.Widerspruchsverfahren/Vorverfahren -Entfällt nach §80 Nds. Justizgesetz iVm §68 VwGO 5.Form und Frist -Rechtsbehelfbelehrung? ->Wenn ja: Monatsfrist (§74 VwGO), sonst: Jahresfrist (§58 II VwGO) -Genaue Fristberechnung

Begründetheit 1.Ermächtigungsgrundlage -Nennung der Ermächtigungsgrundlage -gibt es Spezielle Normen? 2.Formelle Rechtmäßigkeit 2.1 Zuständigkeit 2.1.1 Sachlich ->welche Behörde ist fachlich Zuständig 1.§155II GewO 2. i.V.m. 3. Katalogsnorm aus ZustVO-SOG – Wirtschaft Nr.1 4.Definitionsnorm der Regionaleinheit aus §14-18 NKomVG 2.1.2 Örtlich ->Welche Behörde ist räumlich zuständig? ->wenn nicht im Spezialgesetz, meistens im §3 Nr.2 VwVfG oder § 100 I 2 Nds.SOG 2.2 Form 2.2.1 Begründung (§39 I VwVfG) 2.2.2 Rechtsbehelfbelehrung (§37 VI VwVfG) -> beim Missachtung: kein Formfehler aber Jahresfrist (§58II VwGO) 2.2.3 Bei Verpflichtungsklage: Antrag gem. §57 GewO 2.3 Verfahren 2.3.1 Untersuchungsgrundsatz (§24ff. VwVfG) 2.3.2 Anhörung (§28 VwVfG iVm §1 Nds. VwVfG) ->Nach §45 I Nr. 5 VwVfG Nachholung 2.3.3 Befangenheitsausschluss (§§20,21 VwVfG)

Nur Punkte Ansprechen die im Sachverhalt angesprochen werden!!

2.4 Evtl. Konsequenzen formeller Mangelhaftigkeit ->§§44,46 VwVfG

3.Materielle Rechtmäßigkeit 3.1 Tatbestandsvoraussetzungen der EGL -handelt es sich um ein stehendes Gewerbe/Reisegewerbe/Marktgewerbe? -handelt er gewerbsmäßig? -Bei Unzuverlässigkeit: genaue Ausführung der Prüfung ->Differenzierung: Tatsache/Behauptung ->Differenzierung Gewerbsbezug/Kein Gewerbsbezug 3.2 Rechtsfolge (Verhältnismäßigkeit) ->Gebundene oder Ermessensentscheidung? -Ermessensfehler? (§40 VwVfG ist zu beachten) ->Verhältnismäßigkeit -genaue Prüfung!

Anspruchsgrundlagen Stehendes Gewerbe 1.Untersagung für erlaubnisfreie, stehende Gewerbe (§35 GewO) Formell -Zuständigkeit: örtlich: 35 VII: örtlich; 155II: sachlich -Anhörung: §28 VwVfG iVm. §1 Nds. VwVfG -Verfahren: §35 IV Materiell -TBM im Gesetz markiert ->Unzuverlässigkeit: „wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm betriebene Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß betreiben wird“ -„Ermessenshybrid“ ->Sowohl gebundene als auch Ermessensentscheidung -Nach kurzer Begründung: nur Erforderlichkeit prüfen (ausführlich) 2.Spezielle Genehmigungspflichten: §§29ff. 3. Untersagung für erlaubnispflichtige, die bereits Erlaubnis erhalten haben (§48/49 VwVfG) 4. Untersagung für erlaubnispflichtige, die keine Erlaubnis hatten (§15II) Reisegewerbe Anspruchsgrundlage zur Erteilung der Erlaubnis: ->§55II iVm §57I -Bei Zuverlässigkeit des Antragsstellers ist die Reisegewerbekarte auszustellen Entzug der Reisegewerbekarte: ->§48/49 VwVfG Untersagung der Gewerbeausübung: ->§60d Verbote im Reisegewerbe: §56

Marktgewerbe Erlaubnis für Veranstaltung eines Marktes etc. 1.Antragstellung (§69 I S.1) 2.Eine der Form aus §§64 ff. 3.Zuverlässigkeit des Veranstalters 4.Nicht gegen das Öffentliche Interesse Untersagung der Teilnahme an einer Veranstaltung ->§70a I (Unzuverlässigkeit)

Merkmale eines Gewerbes: (§15 II, ohne Paragraphen zu nennen) -Gewinnabzielungsabsicht -Nachhaltig -Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr -sozial gebilligt (erlaubte Tätigkeit) -Selbstständigkeit...


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