Verwaltungsrecht -Fragenkatalog PDF

Title Verwaltungsrecht -Fragenkatalog
Course Staatsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht für Nicht-Juristen
Institution Universität Potsdam
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Allgemeines Verwaltungsrecht Fragenkatalog zum Lernen ...


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Verwaltungsrecht - Fragenkatalog: 1. Wer ist der Begründer der VwVfG?! Otto Mayer (Jurist), mit der Kodifikation des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht 1976 im VwVfG 2. Was ist Verwaltungsrecht?! diejenigen Rechtsvorschriften (EU-Recht, GG, einfache Gesetze, Rechtsverordnungen), welche die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung (Behörde) regelt;! Verwaltungsrecht im Rechtsstaat (nach Art.20 III GG) beschreibt das Ziel, Behördenhandeln verfahrensmäßiger Anforderungen zu unterwerfen und materiell zu begrenzen 3. Was versteht man unter dem Begriff des allgemeinen Verwaltungsrechts?! ist nicht an bestimmte Sachgebiete gebunden; „vor die Klammer gezogenes“ Verwaltungsrecht, welches insbesondere das Verwaltungshandeln und das Verwaltungsverfahren regelt;! wurde in seinen Grundsätzen von der Rechtswissenschaft entwickelt ! zentrale Regelung ist das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), es gilt nur für den Bundesbereich; die Länder haben aber für ihren Bereich gleichlautende Regelungen 4. Wann trat das VwVfG in Kraft?! im Jahre 1976 5. Was ist das Hauptanliegen und Grund des Existenz des VwVfG?! Verschiedene Ziele:! a. Rechtsvereinheitlichung: an Stelle der verstreuten und fragmentarischen Spezialvorschriften eine einheitliche Regelung für die von ihm erfassten Bereiche bringt ! b. Gesetzgeber entlasten! c. Vereinfachung und Rationalisierung der Verwaltung: Verwaltungsbehörden bekommen klare und verbindliche Normierungen für ihre Tätigkeit an die Hand ! d. Bürger dienen: dessen rechte im VwVf ausdrücklich festgelegt und gewährleistet 6. Wie lautet der Grundsatz, dass die Verwaltung in die Rechte der Bürger eingreifen darf/ kann?! Gesetzesvorbehalt! (i.d.R. setzt jedes staatliche Handeln aufgrund des Rechtsstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 GG (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) eine Ermächtigungsgrundlage voraus. Insbesondere ist der im Rechtsstaatsprinzip verankerte Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes zu berücksichtigen. Jede Maßnahme einer Verwaltungsbehörde, vor allem ein Verwaltungsakt, darf nur aufgrund einer gesetzlichen Rechtsgrundlage durchgeführt werden. Wäre dies nicht der Fall, so würde der Staat gegen das Rechtsstaatsprinzip und den Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes verstoßen)

7. Welche Art der Rechtsvorschriften stellt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für belastende Verwaltungsakte dar?! Gesetzesvorbehalt: Eingriff nur aufgrund eines Gesetzes! Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes: kein Handeln gegen das Gesetz! Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes: kein Handeln ohne Gesetz 8. Welche der folgenden Gesetze des Grundgesetzes regelt den Gesetzesvorbehalt?! Ein Vorbehalt kann in allgemeiner Form (einfacher Gesetzesvorbehalt) gestaltet sein. Diese Gesetzesvorbehalte gelten dann überwiegend unbeschränkt. „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ (Art.!2 Abs.!2 Satz!3 GG) 9. Welche der folgenden Bsp. stellen eine gesetzliche Grundlage dar? ! zur Auswahl stehen 3 Gesetze 10. Was macht das VerfG bei einer Anfechtungsklage wenn es darüber zu entscheiden hat, ob eine Begründung/Grundlage fehlt?! Ein Verwaltungsakt kann vielgestaltig fehlerhaft sein, was im Regelfall zu dessen Rechtswidrigkeit führt. Eine Nichtigkeit des Verwaltungsaktes ergibt sich hieraus allerdings nicht. Ein Verwaltungsakt ist aufhebbar, wenn die Behörde oder das Verwaltungsgericht die Befugnis zur Aufhebung des Verwaltungsaktes hat. Bei Aufhebung durch die Behörde sind insbesondere §§ 48 f. VwVfG zu beachten. 11. Was versteht man unten dem Grundsatz des „Gesetzesvorrang“?! Nach Art. 20III GG hat ein Gesetz Vorrang vor den übrigen staatlichen Akten; Bindung an Recht und Gesetz = kein Verwaltungshandeln darf gegen die Gesetze verstoßen! 12. Eine Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahmen - heißen?! Verwaltungsakt 13. Der Verwaltungsakt ist „wo“ im VwVfG zu finden?! §35 VwVfG 14. Die Behörde steht „wo“ im VwVfG zu finden?! §6 VwVfG 15. Was ist öffentliches Recht?! Das öffentliche Recht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) regelt. 16. Wie heißt das Dokument in dem ein Verwaltungsakt steht/veröffentlicht wird?! Bescheid 17. Wie nennt man den Regelungsteil eines Verwaltungsaktes?! Regelung 18. Was kennzeichnet typisch den Verwaltungsakt?! Synonyme: Anordnung, Verfügung, Untersagung

19. Was besagt der Grundsatz der „Bestandskraft eines Verwaltungsaktes“?! ein unanfechtbar gewordener Verwaltungsakt ist wirksam, unabhängig davon, ob er rechtmäßig oder rechtswidrig ist; ! Ausnahme: Nichtigkeit i.S.v. §44 VwVfG 20. Welche Regelung ist Ausdruck des Prinzips der Bestandskraft?! §§ 43 II, 44, 48, 49 VwVfG 21. Was ist der Zweck der Bestandskraft des Verwaltungsaktes?! Rechtssicherheit 22. Welche der folgenden Rechtsinstitute sind Durchbrechungen der Bestandskraft des Verwaltungsaktes?! Die materielle Bestandskraft eines Verwaltungsaktes hat zur Folge, dass der Rechtsträger der Behörde und der Adressat des Verwaltungsaktes an die getroffene Regelung gebunden sind. Wird ein Verwaltungsakt bestandskräftig, kann dieser wegen der Bindungswirkung durch Erlass eines neuen Verwaltungsaktes grundsätzlich weder ersetzt noch geändert werden. Nach Eintritt der Bindungswirkung gilt die Regelung des Verwaltungsakts unter dem Vorbehalt der einseitigen Rücknahme bzw. des Widerrufs durch die Behörde oder auf Antrag des Adressaten durch Wiederaufgreifen des Verfahrens fort (Durchbrechung der Bestandskraft durch beschränkte Aufhebbarkeit). 23. Wie verhindert man am einfachsten die Verhinderung des Eintritts der Bestandskraft?! Nichtigkeit, Anfechtungsklage 24. Der Verwaltungsakt in dem VwVfG ist wo?! § 35 VwVfG 25. Welche Vorschrift des VwVfG heilt fehlerhafte Verwaltungsakte?! §45 VwVfG Heilung 26. Welche der folgenden Verfahrensvorschriften führt bei Verachtung zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (exitus)? 27. „Hinreichende Bestimmtheit“ - was ist das?! i.S.v. § 37 VwVfG: Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn die durch ihn getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen ist, dass die Adressaten und sonstigen Beteiligten nach § 13 VwVfG ohne Weiteres erkennbar ist, was genau von ihm gefordert ist und wem sie ihr Verhalten danach richten können und die Behörde, die mit dem Vollzug betraut sind oder für deren sonstiges Verwaltungshandeln der Verwaltungsakt von Bedeutung ist, seinen Inhalt etwaigen Vollsteckungshandlungen oder sonstigen Entscheidungen zugrunde legen können. 28. Die hinreichende Bestimmtheit des Verwaltungsaktes ist gegeben…?! wenn die durch ihn getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen ist, dass die Adressaten und sonstigen Beteiligten nach § 13 VwVfG ohne Weiteres erkennbar ist,

was genau von ihm gefordert ist und wem sie ihr Verhalten danach richten können und die Behörde, die mit dem Vollzug betraut sind oder für deren sonstiges Verwaltungshandeln der Verwaltungsakt von Bedeutung ist, seinen Inhalt etwaigen Vollsteckungshandlungen oder sonstigen Entscheidungen zugrunde legen können. 29. Zweifel an Bestimmtheit des Verwaltungsaktes geht belastend an?! Behörde; ist dessen Aufgabe 30. Was passiert wenn der Verwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt ist?! wird aufgehoben; hier keine Heilung 31. Welche ist die typische Signatur für „Ermessen“?! „kann“ 32. Auf welche Seite bezieht sich das Ermessen?! Rechtfolgenseite 33. Wer muss das „Ermessen“ ausüben?! Behörde 34. Wie muss die Behörde das „Ermessen“ ausüben?! im Rahme der Grundrechte (Art. 1- 19 GG) und dem Verhältnismäßigkeitsgebot (Art. 20 III GG) 35. Welche Begründung sieht das Gesetz zur Ausübung des Ermessen vor?! „sie hat ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten“ (§40 VwVfG) 36. Was sind gesetzliche Grenzen des Ermessens?! Grundgesetze, allgemeine Gesetze, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 37. Wie ermittelt man den Zweck einer Ermächtigungsgrundlage?! Parlamentsarchiv, amtliche Gesetzesgrundlage 38. Jeder Verwaltungsakt muss geeignet sein - warum?! Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 39. Was darf die Behörde im Verfahren ausüben?! Ermessen i.S.v. §114 VwGO 40. Welches Gesetz gibt an, dass das Gericht behördliche Ermessensentscheidungen überprüfen kann?! §114 VwGO 41. Wie überprüfen das Verwaltungsgericht die Ermessensausübung?! Vollprüfung 42. Für was dienen die Regelungen §§21, 22 VwVfG?! Fairness, Grundrechtsschutz des Verfahrens 43. Für Ausschluss nach §20 ist erforderlich?! „Mittelding“, kein Beweis

44. Der Ausschuss setzt voraus?! ob Adressat Besorgnis hat (seine Perspektive) 45. Wer hat beim Verwaltungsakt den Sachverhalt zu ermitteln?! „von Amts wegen“ 46. Wann besteht eine Mitwirkungspflicht beim Verfahren für Beteiligte?! bei Genehmigungen, Finanzangelegenheiten, Aufenthaltsrecht 47. Welcher Grundsatz gilt hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens?! Amtsermittlung 48. Welches Beweismittel hat im Ausländerasylrecht besondere Bedeutung?! behördliche Auskunft (vom Auswärtigen Amt) 49. Trifft die Behörde im Verfahren eine Beratungspflicht?! ja, §25 VwVfG 50. Welche folgenden Institute stehen für das Zügigkeitsprinzip?! Genehmigungsfiktion, Beschleunigungsklage 51. Wo ist die Anhörung vorgeschrieben?! belastenderer Verwaltungsakt 52. Wofür dient die Anhörung?! rechtlicher Gehör 53. Was passiert wenn es eine Anhörung gab?! Anhörung beim Verwaltungsakt kann man „nachholen“; Heilung 54. Wer kann die Akteneinsicht beantragen?! nur Beteiligte, keine Aktenöffentlichkeit 55. Kann die Nichtigkeit die Bestandskraft durchbrechen?! ja, wenn rechtswidrig 56. Frage zu §44 I und §44 II VwVfG 57. Wer hat eine Befugnis zur Aufhebung von Verwaltungsakten?! Behörde, Verwaltungsgerichte, Widerspruchsbehörden §72 VwVfG 58. Welcher Verwaltungsakt ist schwerer aufzuheben?! begünstigender 59. Welcher Verwaltungsakt ist schwerer aufzuheben?! rechtlich Hürden höher; rechtmäßig 60. Ist eine Aufhebung justizierbar?! §§48, 49 VwVfG 61. Was ist das Vertrauen auf Bestandskraft usw. nicht schutzwürdig? ! unrichtige Angaben, arglistige Täuschung etc. 62. ??

63. Vor 100 Jahren war örV noch nicht rechtskräftig - warum?! Person noch ein Objekt, welches keine Menschenwürde und nicht vertragsfähig ist 64. Welches deutsche Gesetz hat VvVfG… 65. Bei welchen Bereichen/Themen ist ein örV unzulässig?! Steuerrecht (Steuersatz), Beamtenversorgugsrecht, Baurecht (Bebauung) 66. örV ist Ausdruck von?! Kooperationsprinzip 67. örV unterliegt welchem Begriff im VwVfG?! §9 VwVfG 68. Worin liegt für den Bürger im Bereich des Umweltrechts bei örV Vorteile?! Flexibilität, Rechtssicherheit 69. Wann ist eine Zustimmung einer Behörde rechtsbindend?! bei zuständiger Behörde, schriftliche Bindung 70. Aussage von §§54 ff. VwVfG?! örV sowie BGB regelt weitere Voraussetzung für Vertrag 71. §§54 S.2 VwVfG besagt was?! „Insbesondere kann die Behörde, anstatt einen Verwaltungsakt zu erlassen, einen öffentlichrechtlichen Vertrag mit demjenigen schließen, an dem sie sonst den Verwaltungsakt richten würde.“! Subordinationsvertrag: Verträge zwischen Parteien, die sonst im „Über-Unter-Ordnungs“Verhältnis stehen 72. ??? 73. Wenn die Behörde Büromaterial kauft, besteht welches Recht?! Privatrecht; „fiskalisches Hilfsgeschäft“ 74. Streitigkeiten zwischen Bürger und Behörde regelt welches Gesetz?! Öffentliches Gesetz 75. Wann fällt die Geschäftsgrundlage eines örV weg?!...


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