Wahl der Rechtsform PDF

Title Wahl der Rechtsform
Author Franz Wennemann
Course Management Basics
Institution FOM Hochschule
Pages 1
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Summary

1. Semester Standort Gütersloh, Wintersemester 2016...


Description

Einzelunternehmen

GbR = Gesellschaf bürgerlichen Rechts

Rechtform Abschluss & Vertrag Handwerksrechtliche Vorschrifen (z. B. Meisterbrief)

Eintrag ins Handelsregister Einlage (Mindesteinlage zur UNgründung)

Einzelunternehmen (1 Person als Inhaber) Nicht notwendig Inhaber mit Befähigungsnachweis oder angestellter Betriebsleiter (Abhängigkeitsverhältnis prüfen) Wenn kaufmännisches Unternehmen oder freiwillig, dann Zusatz e. K. Gesetzlich nicht vorgeschrieben (auch 0) Inhaber mit Betriebs- und Privatvermögen (bis in Privatinsolvenz, nicht limitiert) Unternehmer allein

Hafung

Leitung

Gründungsgesellschafer

     



OHG = Offene Handelsgesellschaf

KG = Kommanditgesellschaf

Personengesellschaf

Personengesellschaf

Formfrei 1 Inhaber mit BN (mind. 30% der Anteile) oder angestellter Betriebsleiter Nicht notwendig

Formfrei 1 Inhaber mit BN (mind. 30% der Anteile) oder angestellter Betriebsleiter

Gesetzlich nicht vorgeschrieben

Formfrei 1 Inhaber mit BN (mind. 30% der Anteile) oder angestellter Betriebsleiter Ja, Anmeldung zum HR notariell beglaubigt Keine Mindesteinlage (>0)

Alle Gesellschafer, gesamtschuldnerisch, uneingeschränkt

Alle Gesellschafer, gesamtschuldnerisch, uneingeschränkt

Komplementär gesamtschuldnerisch, uneingeschränkt, Kommanditisten nur mit der jeweiligen Einlage Komplementär

gemeinschaflich

Mindestens zwei Gesellschafer

Mindestens zwei Gesellschafer

AG = Aktiengesellschaf

Hafung

Personengesellschaf

gemeinschaflich

GmbH = Gesellschaf mit beschränkter Kapitalgesellschaf -> eigene juristische Person Notariell beurkundeter Vertrag Angestellter Betriebsleiter mit BN

Kapitalgesellschaf -> eigene juristische Person Notariell beurkundeter Vertrag Angestellter Betriebsleiter mit BN

Ja, Anmeldung zum HR notariell beglaubigt

Ja, Anmeldung zum HR notariell beglaubigt

Ja, Anmeldung zum HR notariell beglaubigt

Einlage durch Kommanditisten in beliebiger Höhe

Min. 25.000€, aber Möglichkeit der Unternehmergesellschaf (Stammeinlage) Betriebsvermögen & Gesellschafer (EKgeber): in Höhe der Einlage

Min. 50.000€ Grundkapital

Mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist

Leitung: Geschäfsführer, Kontrolle: Gesellschaferversammlung Willensbildungsorgan der Eigentümer Mindestens ein Gesellschafer

Betriebsvermögen & Gesellschafer in Höhe der Einlage Leitung: Vorstand, Kontrolle: Hauptversammlung, Aufsichtsrat Willensbildungsorgan der Eigentümer Mindestens ein Aktionär

Einzelunternehmen: kaufmännisches UN, wenn Buchhaltung, Bilanzerstellung, bestimmte MAzahl -> nur Indizien, keine Gesetze; freiwillige Eintragung ins HR, z. B. wegen Transparenz, Image GbR: mind. 2 natürliche Personen; formfrei: schriflich, mündlich, konklugent (stillschweigend, schlüssiges Handeln, z. B. Lebensmittelkauf); Folgen eines gemeinschaflichen Ziels; kann auch ohne Gründungswillen entstehen (z. B. Fahrgemeinschaf) OHG: aktiver Gründungswille, da in HR einzutragen; notariell beglaubigt: Notar bestätigt Unterschrif GmbH: eigene juristische Person; auf Basis von Gesetzen, kann im eigenen Namen klagen/ verklagt werden; notariell beurkundet: Notar überprüf Vertrag inhaltlich, erklärt, was unterschrieben wird; Inhaber gibt es nicht, nur noch angestellten Betriebsleiter (wie bei Bertelsmann) KG: Komplementär: UNleitung -> Hafung gesamtschuldnerisch & uneingeschränkt; Kommanditist -> Geldgeber -> Hafung „nur“ in Höhe der Einlage, keine Entscheidungdsrechte, Rendite durch mögliche Gewinne Unternehmergesellschaf (hafungsbeschränkt): Abkürzung UG, umgangssprachlich: „Mini-GmbH“ -> Ziel: aus „Mini-GmbH“ eine GmbH machen GmbH&Co.KG: Personengesellschaf, Komplementär: (GmbH) -> UNleitung -> GmbH statt natürlicher Person; Kommanditisten -> Geldgeber; Gründe für GmbH&Co.KG: Hafung des Komplementärs ebenfalls nur beschränkt (da GmbH), klare Trennung von UNleitung & Geldgeberfunktion -> Vorteil gegenüber reiner GmbH...


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