Title | Wahl der Rechtsform |
---|---|
Author | Franz Wennemann |
Course | Management Basics |
Institution | FOM Hochschule |
Pages | 1 |
File Size | 63.5 KB |
File Type | |
Total Downloads | 95 |
Total Views | 129 |
1. Semester Standort Gütersloh, Wintersemester 2016...
Einzelunternehmen
GbR = Gesellschaf bürgerlichen Rechts
Rechtform Abschluss & Vertrag Handwerksrechtliche Vorschrifen (z. B. Meisterbrief)
Eintrag ins Handelsregister Einlage (Mindesteinlage zur UNgründung)
Einzelunternehmen (1 Person als Inhaber) Nicht notwendig Inhaber mit Befähigungsnachweis oder angestellter Betriebsleiter (Abhängigkeitsverhältnis prüfen) Wenn kaufmännisches Unternehmen oder freiwillig, dann Zusatz e. K. Gesetzlich nicht vorgeschrieben (auch 0) Inhaber mit Betriebs- und Privatvermögen (bis in Privatinsolvenz, nicht limitiert) Unternehmer allein
Hafung
Leitung
Gründungsgesellschafer
OHG = Offene Handelsgesellschaf
KG = Kommanditgesellschaf
Personengesellschaf
Personengesellschaf
Formfrei 1 Inhaber mit BN (mind. 30% der Anteile) oder angestellter Betriebsleiter Nicht notwendig
Formfrei 1 Inhaber mit BN (mind. 30% der Anteile) oder angestellter Betriebsleiter
Gesetzlich nicht vorgeschrieben
Formfrei 1 Inhaber mit BN (mind. 30% der Anteile) oder angestellter Betriebsleiter Ja, Anmeldung zum HR notariell beglaubigt Keine Mindesteinlage (>0)
Alle Gesellschafer, gesamtschuldnerisch, uneingeschränkt
Alle Gesellschafer, gesamtschuldnerisch, uneingeschränkt
Komplementär gesamtschuldnerisch, uneingeschränkt, Kommanditisten nur mit der jeweiligen Einlage Komplementär
gemeinschaflich
Mindestens zwei Gesellschafer
Mindestens zwei Gesellschafer
AG = Aktiengesellschaf
Hafung
Personengesellschaf
gemeinschaflich
GmbH = Gesellschaf mit beschränkter Kapitalgesellschaf -> eigene juristische Person Notariell beurkundeter Vertrag Angestellter Betriebsleiter mit BN
Kapitalgesellschaf -> eigene juristische Person Notariell beurkundeter Vertrag Angestellter Betriebsleiter mit BN
Ja, Anmeldung zum HR notariell beglaubigt
Ja, Anmeldung zum HR notariell beglaubigt
Ja, Anmeldung zum HR notariell beglaubigt
Einlage durch Kommanditisten in beliebiger Höhe
Min. 25.000€, aber Möglichkeit der Unternehmergesellschaf (Stammeinlage) Betriebsvermögen & Gesellschafer (EKgeber): in Höhe der Einlage
Min. 50.000€ Grundkapital
Mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist
Leitung: Geschäfsführer, Kontrolle: Gesellschaferversammlung Willensbildungsorgan der Eigentümer Mindestens ein Gesellschafer
Betriebsvermögen & Gesellschafer in Höhe der Einlage Leitung: Vorstand, Kontrolle: Hauptversammlung, Aufsichtsrat Willensbildungsorgan der Eigentümer Mindestens ein Aktionär
Einzelunternehmen: kaufmännisches UN, wenn Buchhaltung, Bilanzerstellung, bestimmte MAzahl -> nur Indizien, keine Gesetze; freiwillige Eintragung ins HR, z. B. wegen Transparenz, Image GbR: mind. 2 natürliche Personen; formfrei: schriflich, mündlich, konklugent (stillschweigend, schlüssiges Handeln, z. B. Lebensmittelkauf); Folgen eines gemeinschaflichen Ziels; kann auch ohne Gründungswillen entstehen (z. B. Fahrgemeinschaf) OHG: aktiver Gründungswille, da in HR einzutragen; notariell beglaubigt: Notar bestätigt Unterschrif GmbH: eigene juristische Person; auf Basis von Gesetzen, kann im eigenen Namen klagen/ verklagt werden; notariell beurkundet: Notar überprüf Vertrag inhaltlich, erklärt, was unterschrieben wird; Inhaber gibt es nicht, nur noch angestellten Betriebsleiter (wie bei Bertelsmann) KG: Komplementär: UNleitung -> Hafung gesamtschuldnerisch & uneingeschränkt; Kommanditist -> Geldgeber -> Hafung „nur“ in Höhe der Einlage, keine Entscheidungdsrechte, Rendite durch mögliche Gewinne Unternehmergesellschaf (hafungsbeschränkt): Abkürzung UG, umgangssprachlich: „Mini-GmbH“ -> Ziel: aus „Mini-GmbH“ eine GmbH machen GmbH&Co.KG: Personengesellschaf, Komplementär: (GmbH) -> UNleitung -> GmbH statt natürlicher Person; Kommanditisten -> Geldgeber; Gründe für GmbH&Co.KG: Hafung des Komplementärs ebenfalls nur beschränkt (da GmbH), klare Trennung von UNleitung & Geldgeberfunktion -> Vorteil gegenüber reiner GmbH...