Wirtschaftsrecht – International – Europäisch – National PDF

Title Wirtschaftsrecht – International – Europäisch – National
Author Mari S.
Course Rechtsgeschichte
Institution Universität Innsbruck
Pages 13
File Size 174.5 KB
File Type PDF
Total Downloads 34
Total Views 149

Summary

Wirtschaftsrecht...


Description

Wirtschaftsrecht – International – Europäisch – National Wimmer/Müller

Teil 1: Fragen 1) Warum ist eine abschließende Begriffserklärung des Wirtschaftsrechts so schwierig? Eine abschließende Begriffserklärung ist deshalb so schwierig, weil es im Wesentlichen nicht darauf ankommt, welche Regeln Wirtschaftscharakter aufweisen, sondern es werden nur jene Regeln zum Wirtschaftsrecht gezählt, die den Ablauf und die Ordnung des Wirtschaftsverkehrs zum Gegenstand haben. Demnach zählt zB das Baurecht, das Arbeitnehmerrecht, das Strafrecht gerade nicht zum Wirtschaftsrecht, weil Ihnen der direkte Bezug zum Ablauf und Ordnung des Wirtschaftsverkehrs fehlt. 2) Was versteht man unter einem Mehrebenensystem? Unter einem Mehrebenensystem versteht man die Einteilung von Regeln bzw. Gesetzen, die den Ablauf und die Ordnung des Wirtschaftsverkehrs regeln und zwar auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Demnach gibt existieren für Österreich nicht nur die nationalen Regeln über den Ablauf und die Ordnung des Wirtschaftsverkehrs, sondern seit Beitritt bei der EU ebenso die europäischen Regeln über die Wirtschaft und gleichwohl auch seit Beitritt zur WTO auch die internationalen Regeln über die Wirtschaft. 3) Welche Funktionen des Wirtschaftsrechts sind zu unterscheiden? Im Wirtschaftsrecht ist zu unterscheiden zwischen der Rahmen- und der Lenkungsfunktion. Das Wirtschaftsrecht regelt die Selbststeuerungsfähigkeit der Märkte. Märkte haben aber auch eine selbstzerstörerische Kraft, weshalb es notwendig erscheint allgemeine Regeln für alle Marktteilnehmer festzulegen, damit die Selbststeuerungsfähigkeit erhalten bleibt. So gibt zB das Wettbewerbsrecht einen Rahmen vor, das es einzuhalten gilt um die den Marktteilnehmern die Teilnahme an einem fairen Wettbewerb und die Funktionsfähigkeit der Märkte insgesamt zu sichern. Bei der Lenkungsfunktion gehört um die staatliche Lenkung der Wirtschaft zur Verfolgung bestimmter wirtschaftlicher Ziele. 4) Wie ist zwischen privatem und öffentlichem Wirtschaftsrecht zu unterscheiden? Die Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Wirtschaftsrecht ist für das Verständnis des Begriffs ebenso von Bedeutung. Wirtschafsrecht ist Integrativrecht, weil es sich eben in Privatrecht und Öffentliches Recht unterteilen lässt. Je nachdem wer sich im Wirtschaftsverkehr gegenübersteht handelt es sich entweder um das eine oder andere. Wenn zwei gleichgeordnete Rechtssubjekte sich am Wirtschafsverkehr beteiligen, spricht man von Privatrecht; hiernach sind die ordentlichen Gerichte zuständig, dh unversetzbare, unabsetzbare und weisungsunabhängige Richter (Wirtschaftsjustizrecht). Eine Rechtsbeziehung gehört jedenfalls dann zum Öffentlichen Recht, wenn daran ein mit

einseitiger Anordnungsbefugnis ausgestatteter Rechtsträger in Ausübung eben dieser Hoheitsgewalt beteiligt ist (Wirtschaftsverwaltungsrecht).

Teil 2: Fragen - Gliederung des Wirtschaftsrechts 1) Welche Rechtsbereiche werden im Wirtschaftsrecht unterschieden? Im Wirtschaftsrecht werden folgende Rechtsbereiche unterschieden: - Wirtschaftsverfassung - Wirtschaftslenkung - Wettbewerbssicherung - Wirtschaftspolizei - Wirtschaftsaufsicht - Regulierung - Öffentliche Unternehmen 2) Wie wird das Recht der Wettbewerbssicherung untergliedert? Hier wird zwischen staatsgerichtetes und unternehmensgerichtetes Wettbewerbrecht unterschieden. Das unternehmensgerichtete Wettbewerbsrecht umfasst das Kartellrecht und das Lauterkeitsrecht. Das staatsgerichtete Wettbewerbsrecht umfasst das Beihilfen- und das Vergaberecht. 3) Worin liegt der Unterschied zwischen direkter und indirekter Wirtschaftslenkung? Die direkte Wirtschaftslenkung verdrängt unternehmerische Entscheidung durch staatliche Gebote und Verbote; Beispiele: Bewirtschaftung, Marktordnung, Preisregelungen. Bei der indirekten Wirtschaftslenkung versucht der Staat durch Anreize den Ablauf des Wirtschaftsverkehrs zu beeinflussen; dies geschieht insbesondere durch Beihilfen und Vergabe öffentlicher Aufträge, Veränderung von Steuersätzen etc. 4) Was sind öffentliche Unternehmen im organisatorischen, was im funktionalen Sinn? Öffentliche Unternehmen im oeganisatorischen Sinn sind Unternehmen an denen die öffentliche Hand eine qualifizierte Beteiligung besitzt. Öffentliche Unternehmen im funktionalen Sinn sind Unternehmen die der Erfüllung eines öffentlichen Zwecks dienen.

Teil 3: Fragen – Entwicklung des österreichischen Wirtschaftsrechts bis zur Zweiten Republik 1) Schildern Sie die Ideen des Liberalismus. Der liberale Staat des 19. Jahrhunderts fußte auf der Grundlage der Trennung von Staat und Gesellschaft. Die Wirtschaftsabläufe sollen über Markt und Wettbewerb gesteuert werden. Die Voraussetzung hierfür war eine liberale Wirtschaftsverfassung; insb die Verwirklichung des Prinzips der Gewerbefreiheit. Gemäß der Gewerbeordnung 1859 sollten Zugang und

Ausübung des Gewerbes grundsätzlich frei sein. Eingriffe in die Gewerbefreiheit wurden nur im Rahmen des Wirtschaftspolizeirechts vorgenommen. Im Sinne einer liberalen Wirtschaft steht auch die später eingeführte Vertragsfreiheit und die Einführung des Allgemeines Handelsgesetzbuchs. 2) Welche gesetzgeberischen Konsequenzen folgten aus dem Liberalismus? Die Gesetze die im Zuge des Liberalismus folgten sind: Das Freie Gewerbe (Gewerbeordnung 1859), die Vertragsfreiheit (Privatautonomie im ABGB), Regeln über den Handel ( Allgemeines Handelsgesetzbuch). 3) Welche Entwicklungen prägten das Wirtschaftsrecht ab der Zweiten Hälfte des 19. Jhdts.? Das erste wichtige Ereignis das ein Umdenken erforderte war die im Jahre 1873 ausgelöste Börsenkrise und den damit verbundenen Konjunkturumschlag (Gründerkrise). Auslöser waren zum einen massive Fehlspekulationen an der Börse und zum anderen eine weltweite Überproduktion und Preisverfall. Durch den gewaltigen Aufschwung der Industrie litt insbesondere der handwerksstand. Grund für die Einführung des Börsengesetzes 1875 war das im Jahre 1873 ausgelöste Problem der massiven Spekulation an der Börse. Ein besonderes Merkmal der zweiten Hälfte des 19. Jhdts und gleichwohl eine aggressive Reaktion auf die oben beschriebenen Krisen ist die Tatsache, dass nunmehr öffentliche Hände als Unternehmer -entgegen dem liberalen Grund der Trennung von Staat und Wirtschaft- auf. Dr. Karl Luegner (früher Bürgermeister der Stadt Wien) begann erstmals mit der Umsetzung der Idee. 4) Was war das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz? Das kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz war ein staatliches Instrument, dass der Regierung die Befugnis einräumte, durch Verordnung die notwendigen Verfügungen zur Förderung und Wiederaufrichtung des wirtschaftlichen Lebens, zur Abwehr wirtschaftlicher Schädigungen und zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und anderen Bedarfsgegenständen zu treffen. Grund dafür war der erste Weltkrieg, der dazu führte, dass die kriegswirtschaftlichen Erfordernisse über den Markt nicht befriedigt werden konnten und so war ein massiver Eingriff des Staates in den Wirtschaftsablauf notwendig! 5) Was versteht man unter dem Begriff der Daseinsvorsorge? Die Daseinsvorsorge ist ein moderner Begriff, der seinen Ursprung in der Verstadtlichung der wichtigsten Einrichtungen des kommunalen Lebens hat. Der Begriff wurde von Forsthoff erfunden. 6) Vor welchen Herausforderungen stand die Erste Republik in wirtschaftlicher Hinsicht? Mit dem Ende des ersten Weltkrieges endete die Monarchie in Österreich und ging in eine Republik über. Nach dem Krieg sah sich die erste Republik mit zahlreichen Problemen wie Lebensmittel- und Rohstoffknappheit, steigende Arbeitslosigkeit, Kapitalmangel, inflationäre

Entwicklung. Außerdem wirkte sich ebenso die amerikanische Wirtschaftskrise aus dem 1929 auch auf europäischer Ebene und wurde zu einer Weltwirtschaftskrise. 7) Was versteht man unter einem Verbändestaat? Der Verbändestaat hat seien Ursprung während der ersten Republik, wo allmählich die Kammern mit Wirtschaftslenkungsaufgaben betraut wurden. 8) Wie war die Wirtschaft im Dritten Reich organisiert? Die Organisation der Wirtschaft stand unter dem Gedanken der Gleichschaltung und führte zur Eingliederung der gewerblichen Wirtschaft in Reichs-, Wirtschafts-, Fachgruppen etc.

Teil 4: Fragen – Entwicklung des österreichischen Wirtschaftsrechts in der Zweiten Republik 1) Vor welchen Herausforderungen stand die Zweite Republik in wirtschaftlicher Hinsicht? Die Zweite Republik stand vor ähnlichen wirtschaftlichen Problemen wie die Erste Republik. Hungersnot, Rohstoffmangel, Währungsprobleme, Zerstörung von Industrieanlagen und Infrastruktur und die Besetzung Österreichs durch die Siegermächte. 2) Wodurch wurde die Krise der Sozialpartnerschaft ausgelöst? Die Gründe hierfür liegen nicht nur in den Deregulierungstendenzen, die insgesamt zu einer Zurückdrängung der Einflussbereiche des Staats und der Verbände geführt haben, sondern auch in der zunehmenden Internationalisierung der öster. Wirtschaft und insbesondere im Beitritt Österreichs zur EU. 3) Wie entwickelte sich die direkte Wirtschaftslenkung in der Zweiten Republik? Nach Ende des Zweiten Weltkrieges steht die direkte Wirtschaftslenkung nicht mehr so stark im Vordergrund wie noch vor dem 2. WK. Wichtige Lenkungsbereiche die übriggeblieben sind, waren: Krisenbewirtschaftung, Außenhandels- und Devisenlenkung, die Preisregelung und die landwirtschaftlichen Marktordnungen. Heute ist Teil der direkten Wirtschaftslenkung nur mehr die Krisenbewirtschaftung. Die Preisregelung wurde systematisch auf einzelne Bedarfsgüter zurückgedrängt. Mit dem EU Beitritt schließlich verengten sich die Spielräume für eine hoheitliche Preisfestsetzung weiter. 4) Wie wirkte sich der EU Beitritt auf das indirekte Lenkungsrecht aus? Die wichtigsten Instrumente der indirekten Einung waren und sind die öffentlichen Aufträge und die Beihilfen. Seit dem Beitritt Österreichs zur EU ist das generelle Beihilfenverbot zu berücksichtigen. Grund hierfür ist eine Wettbewerbsverzerrung durch Gewährung von Beihilfe.

5) Skizzieren Sie die Entwicklung des Wirtschaftspolizei- und Aufsichtsrechts in der Zweiten Republik! Das Wirtschaftspolizeirecht war nicht nur durch Deregulierung, sondern insbesondere auch durch regelrechte Regulierungsschübe gekennzeichnet. Das betrifft eine wachsende Anzahl von Vorschriften, mit denen versucht wird den mit den wirtschaftlich-technischen Fortschritt einhergehenden zusätzlichen Gefährdungen zu begegnen. Auch die Wirtschaftsaufsicht erfuhr eine Deregulierung ebenso wie Regulierungsschübe. Zur Deregulierung zählen etwa die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit oder die Ersetzung von Genehmigungspflichten durch Anzeigepflichten. Einige Verschärfungen erfährt die Wirtschaftsaufsicht zB durch die Finanzmarktaufsicht, welche die Überwachung des börslichen und außerbörslichen Handels zum Gegenstand hat. In materieller Hinsicht wurde die Aufsicht verschärft, insb durch die Neueinführung der Straftatbestände „Missbrauch einer Insiderinformation“ sowie des Marktmissbrauchs und der Marktmanipulation. 6) Was war die Ursache für die Verstaatlichungen in den Jahren 1946 und 1947? Unter Verstaatlichung versteht man die Überführung des Eigentums an Unternehmen in die öffentliche Hand. Die Verstaatlichte Industrie ist das Ergebnis der Verstaatlichungsaktionen in den Jahren 1946 und 1947, deren Ursache im Problem des deutschen Eigentums lag. Letztendlich war die Ursache für die Verstaatlichungen durch die beiden Verstaatlichungsgesetze in den Jahren 1946 und 1947 (VerstaatlichungsG) die Übernahme des deutschen Eigentums in die Hände der sowjetischen Besatzungsmacht. Durch die Verstaatlichung sollte die Sowjetunion letztlich dazu bewogen werden das deutsche Eigentum in die österreichische Verwaltung zu überführen. 7) Welches Ausmaß nahmen die Verstaatlichungen an? Das erste VerstaatlichungsG erfasst vornehmlich Großunternehmen und –betriebe aus deutschem Besitz und zwar: - Die drei größten Banken - Einzelne Zweige der Grundstoff- und Schlüsselindustrie Das Zweite VerstaalichungsG bezog sich auf einen einzelnen Wirtschaftszweig, die Elektrizitätswirtschaft. Vom ersten VerstaatlichungsG war etwa 1/5 der österr. Industrie erfasst. Das Zweite VerstaatlichungsG betraf alle wichtigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen. 8) Skizzieren Sie die Entwicklungen der Verstaatlichten bis heute. Die Entwicklung der Verstaatlichten spiegelt sich insbesondere in der Verwaltung derselben wider. In der Frühphase wurde die Verstaatlichte der bürokratischen Verwaltung des Bundes überantwortet und damit dem politischen Einfluss Tür und Tor geöffnet. Um den politischen Einfluss auf die verstaatliche Industrie zu reduzieren, wurde schon in der Frühzeit als

Treuhandverwalterin der Anteilsrechte des Bundes die österreichische Industrieverwaltungsgesellschaft (ÖIG) errichtet. Diese wurde dann später in eine Aktiengesellschaft (ÖIAG) umgewandelt, der die Anteilsrechte des Bundes an den einzelnen verstaatlichten Unternehmen übertragen wurden. Eine neuerliche Umstrukturierung der Verstaatlichten wurde zu Beginn der Neunziger Jahre vorgenommen. Als 100%-ige Tochtergesellschaft der ÖIAG wurde die Austrian Industries AG gegründet (AI). Ziel war es den Konzern den man in seiner Gesamtheit erhalten wollte auf diese Art und Weise an private Aktionäre zu veräußern. Nach dem ÖIAG Gesetz obliegt der ÖIAG nunmehr das Privatisierungsmanagement, das Beteiligungsmanagement sowie das Aquisitionsmanagement. Somit findet die Verstaatlichte allmählich ihr Ende! Der Großteil des öffentlichen Unternehmens befindet sich nicht mehr im erwerbswirtschaftlichen sondern im versorgungswirtschaftlichen Bereich. 9) Was bedeutet kontrollierter Wettbewerb? Kontrollierter Wettbewerb ist ein von der Europäischen Kommission entwickeltes Verfahren durch das einzelne Dienstleistungen in Form eines den Grundsätzen des Unionsrechts entsprechenden Ausschreibungsverfahrens periodisch an den privaten oder öffentlichen Bestbieter vergeben werden. Dieses Verfahren ist odrt von besonderer Relevanz wo eine Privatisierung nicht möglich ist, zB weil öffentliche Unternehmen nicht gewinnbringend sind. 10) Welche Probleme ergeben sich im Zuge der Liberalisierung für Unternehmen der Kommunalwirtschaft? Im Wesentlichen bestehen hier zwei Probleme: -

-

Für kommunale Unternehmen die orts- und spartengebunden sind, besteht die Gefahr, dass diese im Wettbewerb im Vergleich zu großen und kapitalstarken Konzernen benachteiligt werden. So kann ein einziger Auftragsverlust zu einer Existenzbedrohung eben dieser ortsgebundenen kommunalen Unternehmen führen. Eine ebenso bedenkliche Vorgehensweise (aus unionsrechtlicher Sicht) stellt der sog. Querverbund dar. Hiernach können Unternehmen (Beispiel: Stadtwerke) Verluste die sie in einer Sparte verzeichnen mit Gewinnen aus einer anderen Sparte ausgleichen. Dieses Prinzip ist deshalb bedenklich, weil es in das Beihilfenverbot der Union greift.

Teil 5: Fragen – Entwicklung des internationalen Wirtschaftsrechts ab 1945 1) Auf welcher theoretischen Grundlage basiert die Entwicklung des Weltwirtschaftssystems nach dem Zweiten Weltkrieg und was sind deren Forderungen? Die Entwicklung des Weltwirtschaftssystems nach dem zweiten Weltkrieg basiert auf der theoretischen Grundlage des Neoliberalismus. Der Begriff ist nicht näher definiert, er

verlangt aber eine Neuerung des klassischen Liberalismus. Der Markt soll sich dabei nicht im Sinne eines „laissez faire“ komplett selbst steuern, sondern nur insofern als dass keine Hindernisse auftreten die den Ablauf eines freien Marktes gefährden (zB Kartelle, Monopolstellung etc). Konkrete Forderungen an die Aufgaben des Staates lauten wie folgt: -

Gewährleistungen von Chancengleichheit und Freiheitsrechten die Verhinderung von Diskriminierungen den Schutz des Individuums vor staatlicher und privater Übermacht Schaffung einer Rahmenordnung für den Wettbewerb

2) Geben Sie einen Überblick über die wichtigsten nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Internationalen Organisationen und Abkommen. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden zwei wesentliche Organisationen ins Lebens gerufen. Zum einen wurde im Jahre 1948 das GATT´47 zur Regulierung des internationalen Warenhandels gegründet und zum anderen das System von Bretton Woods aus dem Jahre 1944 mit den Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. Die Weltbank übernahm die Finanzierung des Wiederaufbaus in Europa und der IWF sollte auf Basis fester Wechselkurse die makroökonomische Grundlage für den Warenhandel schaffen. In der Uruguay-Runde wurde schließlich die WTO gegründet (fast vollständige Welthandelsordnung). 3) Was bezwecken diese? Das GATT ´47 wurde in erster Linie als Handelsliberalisierung für Waren eingeführt. Insbesondere fokussierten sich die Länder die Mitglieder des GATT´47 waren auf den Abbau von Zöllen, also von sog. Tarifären Handelshemmnissen. Der IWF sollte auf Basis fester Wechselkurse und konvertibler Währungen die makroökonomische Grundlage für den Warenhandel schaffen. Die Weltbank übernahm zunächst die Finanzierung des Wiederaufbaus in Europa. 4) Was versteht man unter dem System von Bretton Woods? Unter dem System von Bretton Woods versteht man die auf der Konferenz von Bretton Woods in New Hampshire im Jahre 1944 entwickelten Systeme, IWF und Weltbank. Grund für die Errichtung beider Systeme lag in der Prävention von massiven Zusammenbrüchen in der Finanzbranche als Folge von Wirtschaftskrisen wie jene aus dem Jahre 1929. 44 Staaten konnten sich damals für die Errichtung einigen. 5) Schildern Sie die Entwicklungsschritte vom GATT´47 zur WTO. Das GATT´47 ist im Jahre 1948 als multilaterales Handelsabkommen in Kraft getreten. Es war Teil der Satzung der geplanten umfassenden internationalen Handelsorganisation (ITO). Das GATT´47 aber verfügte über noch keine institutionelle Grundlage. Zur Umsetzung des Liberalisierungsziels bedurfte es beim GATT´47 intergouvernmentaler Konferenzen in Form

von Vollversammlungen. Bis zur Uruguay Runde konnte die Zollbelastung an den Grenzen der Mitgliedstaaten von 35% auf 4% gesenkt werden. Allmählich entwickelte sich das GATT´47 von einem multilateralem Vertrag weg zu einer Handelsorganisation. Mit dem immer wichtiger werdenden Sektor der Dienstleistungen und der von den Mitgliedstaaten immer stärker zur Geltung kommende „neue“ Protektionismus in Form von nichttarifären Handelshemmnissen, aber auch nicht zuletzt wegen der Bindung nur jener Mitgliedstaaten an Änderungen des Vertragswerkes des GATT´47 die diese auch unterzeichnet haben, war der Ruf nach einer Weiterentwicklung der Welthandelsordnung laut geworden. Letztendlich schloss die Uruguay-Runde nach jahrelangen Verhandlungen mit der Gründung der WTO ab. Die WTO ist im Gegensatz zum GATT´47 eine Internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit und einer eigenen Verwaltungsstruktur und Organen. Alle Abkommen wurden in die WTO einbezogen. Die Welthandelsordnung verklammert drei Säulen: -

Die materiellen Bestimmungen des GATT´47 wurden unter der Bezeichnung GATT`94 übergeleitet. Erweitert wurde die Welthandelsordnung noch um die Bereiche Dienstleistungen (GATS) und geistiges Eigentum (TRIPS). In die WTO wurde auch ein einheitliches Streitbeilegungsverfahren eingeführt für Handelsstreitigkeiten der Mitgliedstaaten durch die Vereinbarung über die Regeln und Verfahren zur Streitbeilegung (DSU). Zusätzlich wurde auch ein Mechanismus zur multilateralen Überprüfung der Handelspolitiken der Mitgliedstaaten geschaffen (TPRM).

6) Welche Aufgaben erfüllte der IWF ursprünglich? Der IWF gründete auf der Überzeugung, dass ein System fester Wechselkurse jedenfalls einem System frei flexibler Kurse überlegen sei und weitere Krisen dämpfen könne. Als zentrale Ziele wurden die Währungskonvertibilität (freie Tauschbarkeit der Währungen) und Währungsstabilität (relativ gleichbleibende Wechselkurse) festgesetzt, durch die letztlich ein reibungsloser Welthandel gewährleistet werden sollte. Die wichtigste administrative Aufgabe des IWF bestand darin den Mitgliedstaaten Kredite zu gewähren die wiederum an Konditionen gebunden wurden. -

Welche Aufgaben erfüllte der IWF später?

Das Währungssystem brach Anfang der Siebzigerjahre zusammen, worauf ein freies Schw...


Similar Free PDFs