1 Zivilrecht Quenom PDF

Title 1 Zivilrecht Quenom
Course Zivilrecht I
Institution Humboldt-Universität zu Berlin
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zivilrecht
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Zivilrecht (JS 20/M1-M5) Bitte lösen Sie die nachfolgenden Aufgaben/Fälle in Eigenregie; greifen Sie dabei auf das bereits Erlernte zurück! Die Tatsache, dass für einige von Ihnen auch Aufgaben enthalten sind, die dem Lehrplan vorgreifen, ist der Situation geschuldet. Fühlen Sie sich ermutigt, die entsprechenden Lösungen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten per Selbststudium zu erarbeiten! Viel Erfolg! 1.Finden Sie im BGB ein Beispiel für das Klammerprinzip und erläutern Sie das Prinzip anhand Ihres gefundenen Beispiels! 1. Das Klammerprinzip beschreibt die Art wie die Gesetze strukturiert sind. Dabei werden generelle, allgemeingültige Vorschriften in einem allgemeinen Teil vorangestellt und danach kommen spezielle Vorschriften. Im BGB wird das Klammerprinzip sehr oft angewendet. Zum Beispiel beim Mietrecht: Die allgemeinen Vorschriften des Rechtsgeschäfts gelten immer. Teil dieser Regeln sind Normen, die vorgeben, wie mit Rechtsgeschäften von Minderjährigen umzugehen ist. Das bedeutet, dass der Minderjährigenschutz (§§ 104 ff BGB) beim Kaufvertrag genauso zu beachten ist, wie bei der Gründung einer GbR, wenn ein Minderjähriger Gesellschafter werden soll

2. Beantworten Sie bitte die jeweilige Frage zu den nachfolgenden Sachverhalten unter jeweiliger Nennung der betr. Stichworte im Sachregister, der betr. Paragraphen (auch Absatz, Satz und ggf. Nr.) sowie des betr. Buches im BGB! Geben Sie einen kurzen Lösungshinweis an! a) Herr M. erhält zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes ALG II vom Jobcenter. Das Jobcenter hat jedoch aus unerklärlichen Gründen 3 Monate keine Miete mehr an den Vermieter V. überwiesen, so dass der Mieter M. seinem Vermieter V. drei Monatsmieten schuldet. Der Vermieter V. möchte nun das Mietverhältnis mit seinem Mieter M. beenden. Welche Möglichkeit bietet sich dem Vermieter V. hierzu? a)

Außerordentliche fristlose Kündigung (ohne Abmahnung ): Nach § 543 Absatz 2 Nummer 3 BGB sind Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos und ohne vorherige Abmahnung wegen Zahlungsverzug ) zu kündigen, wenn: der Mieter seine Miete an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht oder nur teilweise zahlt und dem Vermieter einen nicht unerheblichen Teil schuldig bleibt Man muss jedoch beachten, dass der Vermieter seinen Mieter nicht kündigen darf § 286 Abs.

4 BGB, da der Mieter nicht für den Verzug verantwortlich ist. b) Fortsetzung zu a): Der Vermieter V. hat schließlich einen Fachanwalt für Mietrecht mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Interessen beauftragt. Dieser reicht nun eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht gegen den Mieter M. ein. Als dem Mieter M. die Klageschrift zugestellt wird, sucht er verzweifelt nach einer Möglichkeit, sich aus dieser fatalen Situation zu befreien. Er hatte noch nie zuvor Mietschulden. Welche Möglichkeit bietet sich dem Mieter M. hierzu? b) Es gibt die sogenannte Schonfrist, die besagt, dass man 2 Monate nach Räumungsklage die Möglichkeit hat alle Versäumnisse im vollem Umfang zu bezahlen: § 596 Abs. 3 Nr. 2 BGB Nachholrecht. So hat das Jobcenter Zeit für Herrn M. die Mietschulden zu begleichen. c) Schließlich konnte der Streit zwischen V. und M. beigelegt werden. Schon bahnt sich ein vermeintlich neuer Streit an. Der Vermieter V. lässt seinem Mieter M. nach nur 10 Monaten seit der letzten Mieterhöhung erneut ein Mieterhöhungsverlangen zum nächsten 1. zukommen, dem der Mieter M. binnen Kürze zustimmen soll. Muss er das? c)Es kommt drauf an, ob es sich um eine Sozialwohnung handelt und was für ein Mietvertrag geschlossen wurde. Es gibt zum Beispiel die Staffelmiete § 557a BGB oder die Indexmiete §557b BGB. In § 558 Absatz 3 BGB ist geregelt, dass sich die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um 20 % erhöhen darf. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet seine Mieterhöhung zu begründen § 558a BGB. d) Die Pechsträhne des M. reißt nicht ab. Er erfährt vom zuständigen Nachlassgericht, dass sein Vater, zu dem er keinen Kontakt mehr hatte, verstorben ist. Aus der ihm übersandten Testamentsabschrift mit Eröffnungsprotokoll geht hervor, dass Alleinerbin die Lebensgefährtin des Vaters ist. M. wurde also von seinem Vater enterbt. Über drei Ecken kommt ihm zu Ohren, dass sein Vater ein beträchtliches Vermögen hinterlassen haben soll. Geht M. nun tatsächlich völlig leer aus? d) § 1924 BGB Gesetzliche Erben erster Ordnung besagt, dass die Kinder die ersten Erben des Erblassers. e) Nachdem die Ehefrau des M. und Mutter seiner beiden minderjährigen Kinder kurz nach der Geburt bei einem Unfall ums Leben kam und er selbst auch kürzlich einen Unfall nur knapp überlebte, macht M. sich nun Sorgen, was mit seinen mdj. Kindern geschieht, falls er tatsächlich zu Tode kommen sollte, bevor sie volljährig sind. Er möchte nicht, dass sie „in fremde Hände“ gegeben werden. Was sieht das BGB für einen solchen Fall vor? Welche Möglichkeit hat M.?

e) Stirbt ein allein Sorgeberechtigte, so kann das Gericht dem überlebenden Elternteil das Sorgerecht übertragen, wenn es das Beste für das Kind ist § 1680 Abs. 2 BGB. Beim Tod beider Elternteile wird mit der Unterstützung des Jugendamtes ein geeigneter Vormund festgelegt§ 1773 ;§ 1774 BGB. 3.Juristische Personen handeln im Rechtsverkehr durch ihre Organe. Ermitteln und benennen Sie die Organe zu folgenden Rechtsformen: Verein (§§ 21 ff BGB), Aktiengesellschaft (§§ 1 ff AktG), GmbH (§§ 1 ff GmbHG) und Genossenschaft (§§ 1 ff GenG)! Geben Sie die entsprechenden Paragraphen an! 3. ) Verein §§ 21 ff BGB: - einem Vorstand und dessen Vertretung § 26 BGB - besondere Vertreter §30 BGB - Mitgliederversammlung § 32 BGB Aktiengesellschaft §§ 1 ff AktG - Formkaufmann; Börsennotierung § 3 AktG - Firma § 4 AktG GmbH §§ 1 ff GmbHG - Firma § 4 GmbhG - Geschäftsführer § 6 GmbhG Genossenschaft ( §§ 1 ff GenG) - Firma der Genossenschaft § 3 GenG - Mindestens drei Mitglieder § 4 GenG - Vorstand, Aufsichtsrat § 9 GenG - Formkaufmann § 17 GenG

4.Sachverhalt: Der Ruheständler R. lebt in den Sommermonaten in seiner Eigentumswohnung in Berlin und in den Wintermonaten in seiner weiteren Eigentumswohnung in München. Ist es möglich, einen Doppelwohnsitz zu haben? Geben Sie den zutreffenden Paragraphen an! 4.) § 7 Absatz 2 BGB besagt, dass man den Wohnsitz an mehreren Orten gleichzeitig bestehen kann. 5.Aus welchem Paragraphen ergibt sich konkludent der sog. Domizilwille (rechtsgeschäftlicher Wille, einen Ort zum ständigen Lebensmittelpunkt zu machen) und was ist zudem zwingende Voraussetzung zur Begründung eines Wohnsitzes? 5.) Der Domizilwille ist in § 7 Absatz 1 BGB geregelt. Der Wohnsitz ist durch eine ständige Niederlassung vorausgesetzt, d.h. durch eine Wohnung, Haus, etc. .

6.Sachverhalt: Der Straftäter K. verbüßt eine langjährige Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt außerhalb Berlins. Er bewohnt ansonsten mit seiner Ehefrau eine Mietwohnung in Berlin, in der diese seit seinem Haftantritt nunmehr allein lebt. Wo hat K. seinen Wohnsitz? 6.) Der Wohnsitz des Straftäters K ist in der Justizvollzugsanstalt, da dies seine ständige Niederlassung ist. § 7 Absatz 1 BGB .Es sei denn er befindet sich im offenen Vollzug. 7.Der Wohnsitz ist in der gerichtlichen Praxis von entscheidender Bedeutung, da sich die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts in der Regel (nicht ausschließlich) nach dem Wohnsitz richtet (Bsp.§§ 12,13 ZPO). Achtung: Welcher Paragraph ist für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im Fall 2. b) maßgeblich? 7.) Der Vermieter ist an den ausschließlichen Gerichtsstand gebunden, da es sich um einen Mietraum handelt § 29a ZPO. 8.Sachverhalt: Ein 5-jähriges Kind läuft mit 2,- EUR zum Kiosk um die Ecke und kauft mit dem Geld eine Tafel Schokolade. Erläutern Sie die Rechtslage hinsichtlich der seitens des Kindes abgegebenen Willenserklärungen (sein Kaufangebot, seine Einigungserklärung bzgl. der Übertragung des Eigentums an der Schokolade, seine Einigungserklärung bzgl. der Übertragung des Eigentums an dem Geld) und nennen Sie die maßgeblichen Paragraphen! 8.) Das Kind ist geschäftsunfähig s. § 104 Ziff. 1, 2 BGB, da es dass 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 9.Sachverhalt: Ein 16-jähriger Teenager kauft von seinem Taschengeld ein Los und gewinnt 500,- EUR. Dafür kauft er sich ein Moped. Erläutern Sie die Rechtslage hinsichtlich der seitens des Teenagers abgegebenen Willenserklärungen und nennen Sie die maßgeblichen Paragraphen! 9.) Taschengeldparagraph § 110 BGB besagt, dass ein von Kindern getätigter Kauf auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten rechtswirksam ist, solange das Kind den Kaufpreis mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten überlassen wurden, bezahlen kann. Da aber der 16 Jährige Teenager das Geld nicht von seinen Eltern sondern bei einem Gewinnspiel gewonnen hat, darf er das Moped nicht kaufen, da er erst beschränkt geschäftsfähig ist § 106 BGB. 10. Sachverhalt: Ein 13-jähriges Mädchen bekommt von ihrer Tante einen sehr wertvollen Ring geschenkt. Freudig nimmt das Mädchen das Geschenk entgegen. Ihre Mutter mag jedoch die Tante nicht und möchte nicht, dass ihre Tochter das Geschenk behält. Erläutern Sie die Rechtslage wie zuvor unter Nennung d. Paragraphen!

10.) § 516 BGB Begriff der Schenkung besagt, dass das Mädchen das Geschenk ihrer Tante annehmen darf, da beide Seiten damit einverstanden waren und es für das Kind ein rechtlicher Vorteil ergibt § 107 BGB.

11. Welche Paragraphen regeln Fälle der sog. „erweiterten Geschäftsfähigkeit“ beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger? 11.) Dies wird geregelt im § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. 12. Prüfen Sie nachfolgende Beispiele jeweils auf das Vorliegen von Erklärung (und zwar ob ausdrücklich bzw. explizit, also mündl./schriftl./durch Abgabe von Zeichen, oder konkludent), Handlungs- und Rechtsbindungswille und entscheiden Sie, ob eine gültige Willenserklärung vorliegt! ฀ 1. Herr Meier verspricht seiner Freundin: „Morgen gehen wir spazieren.“ 1. Kein rechtsgeschäftliches Handeln, es liegt keine Willenserklärung vor ฀ 2. Frau Schmidt sagt zu der Apothekerin: „Geben Sie mir bitte eine Packung Kopfschmerztabletten für 1,35 EUR!“ 2. Mündliche Handlungs- und Rechtsbindungswille, es liegt eine Willenserklärung vor ฀ 3. Die Ehefrau sagt zu ihrem Ehemann: „Ab morgen bringe ich dir jeden Tag Kaffee ans Bett.“ 3. Kein rechtsgeschäftliches Handeln, es liegt keine Willenserklärung vor ฀ 4. Frau Schmidt liest in der Zeitung Werbung betr. einen Staubsauger. Sie denkt: „Den kaufe ich mir sofort.“ 4. Kein rechtsgeschäftliches Handeln, es liegt keine Willenserklärung vor ฀ 5. Herr Meier gibt dem Verkäufer im Kiosk 0,70 EUR und nimmt sich eine Tageszeitung. 5. Konkludente Handlungs-und Rechtsbindungswille, es liegt eine Willenserklärung vor ฀ 6. Frau Schmidt hängt einen Zettel an einen Baum, auf dem geschrieben steht, dass sie demjenigen, der ihre Katze zurückbringt, 100,- EUR zahlt. 6. Schriftliche Handlungs-und Rechtsbindungswille, es liegt eine Willenserklärung vor ฀ 7. Frau Schmidt legt 3 Pakete Klopapier auf das Förderband im Supermarkt. 7. Konkludente Handlungs-und Rechtsbindungswille, es liegt eine Willenserklärung 1. Nennen Sie je ein Bsp./Paragraph für eine empfangsbedürftige Willenserklärung (einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft) sowie für eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung (einseitiges nicht empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft)! 1. Eine Willenserklärung ist empfangsbedürftig, wenn sie gegenüber einem anderen abzugeben ist § 130 Abs. 1 BGB. Dies kann vorkommen bei einer: Kündigungserklärung oder Rücktrittserklärung.

Die nicht empfangsbedürftige Willenserklärung im Moment der Abgabe wirksam, ohne, dass irgendjemand davon Kenntnis nehmen muss. Eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung ist zum Beispiel Bestandteil des Testaments § 2247 BGB. 2. Schuldrechtliche Verträge sind mehrseitige Rechtsgeschäfte (zwei übereinstimmende Willenserklärungen). Hierbei wird noch nach einseitig verpflichtenden Verträgen und mehrseitig verpflichtenden Verträgen unterschieden. Finden Sie zwei Beispiele für einen einseitig verpflichtenden Vertrag und vier Beispiele für einen mehrseitig verpflichtenden Vertrag und geben Sie jeweils die entsprechenden Paragraphen an! 2. Ein einseitig verpflichtender Vertrag ist zum Beispiel die Schenkung § 516 BGB. Dort erhält eine Person das Geschenk und ist zu keiner Gegenleistung verpflichtet. Die Kündigung ist auch ein einseitig verpflichtender Vertrag, da dort nur eine „Leistung“ erbracht wird. Bei einem mehrseitig verpflichtenden Vertrag sind beide Seiten zu einer Leistung verpflichtet. Beispiele sind: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag....


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