5. Einführung in die Abschreibung der Sachanlagen PDF

Title 5. Einführung in die Abschreibung der Sachanlagen
Course Modelle und Methoden der Datenanalyse
Institution Universität Vechta
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5.1. Ursachen, Buchung und Wirkung der Abschreibung! ! ! Das Anlagevermögen soll langfristig dienen. Bei abnutzbaren Anlagegütern (z.B. Gebäude, Maschinen, Computer) mindert sich der Wert der Sachanlagen durch! ! • Nutzung (Gebrauch)! • Natürlicher Verschleiß! • Technischen Fortschritt! • Außergewöhnliche Ereignisse ! ! ! • Die Wertminderung der Anlagegüter wird durch Abschreibungen erfasst - > in der Regel zum Jahresabschluss als Aufwand auf dem Konto Abschreibungen auf Sachanlagen (SA)! • Statt Abschreibung heißt es im Steuerrecht "Absetzung für Abnutzung" (AfA)! • Durch die Abschreibung werden die Anschaffungskosten eines Anlagegutes auf seine Nutzungsdauer (Jahre) verteilt.! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Abschreibungen! ! • In der Kalkulation der Verkaufspreise werden die Abschreibungen als Kosten eingesetzt! • Über die Umsatzerlöse fließen die Abschreibungsbeträge zurück! • Mittel für Anschaffungen (Investitionen) im Sachanlagegütern! • Anschaffung von Sachanlagegütern aus Abschreibungsrückflüssen finanziert ! • Bedeutendes Mittel der Finanzierung! ! ! ! ! ! !

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5.2. Berechnung der Abschreibung Der Abschreibungsbetrag wird nach der linearen oder degressiven Methode berechnet.! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

Lineare Abschreibung:! ! • • • •

Abschreibung erfolgt in jedem Jahr der Nutzung von den Anschaffungskosten des Anlagegutes! Abschreibungsbeträge sind gleich hoch Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist der Buchwert gleich null! Befindet sich das Anlagevermögen nach der Ablaufzeit im Betrieb, ist ein Erinnerungswert von 1,00€ im Anlagekonto auszuweisen. !

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Degressive Abschreibung:! ! • • • • • ! ! !

Abschreibung erfolgt vom Buchwert oder Restwert! Jährlich fallende Abschreibungsbeträge ! Nullwert des Anlageguts wird nicht erreicht! Abschreibungssatz sollte höher sein als bei linearer! Wertminderung durch technischen Fortschritt (z.B. Modellwechsel)!

! ! • Handelsrechtlich dürfen abnutzbare Anlagegüter über ihre Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben werden • Steuerrechtlich ist für Zugänge von beweglichen Wirtschaftsgütern in 2008 und ab 2011 die degressive Abschreibungsmethode abgeschafft (je nach Zugangsjahr unterschiedliche Prozentsätze und Höchstbeträge zulässig), sodass linear abgeschrieben werden muss....


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