Abschnitt 6 - Prof. Nikolaus Forgo PDF

Title Abschnitt 6 - Prof. Nikolaus Forgo
Author Jolanda Huber
Course eJus Juristische Medienkompetenz I: Recherche & Methodik
Institution Universität Wien
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Prof. Nikolaus Forgo...


Description

Abschnitt 6 Manche Rechtsinformationssysteme sind gemeinfrei, andere urheberrechtlich (nach OpenAccess oder traditionell verwertet) geschützt. Kommerzielle Rechtsinformationsangebote:  auch noch gedruckte Werke  seit 20 Jahren Trend zur digitalen Datenban  Zahl der Fachzeitschriften steigt, Auflagen sinken  „Weg von der Monografie“ zunehmend nur elektronisch (Dissertationen) z.B. auf o Archiv der Uni: https://othes.univie.ac.at o Manz Wissenschaften  Manz: 1982 erste Datenbank, seit 1996 zugänglich- RDB o Normen o Judikate von OGH, VfGH, VwGH, BVwG, LVwG und UFS im Originaltext o Aufsatzliteratur und Entscheidungen aus über 60 Fachzeitschriften o Kommentare und Handbücher o private Entscheidungssammlungen (Arb, MietSlg, EF-Slg) o ca. 40 Kommentare in der Manz Online-Bibliothek o wissenschaftliche Literatur in (E-)Buchform o Suchagent: E-Mail Service informiert über meine Suchbegriffe  LexisNexis online seit 2004: o nicht mehr auf RDB o Aufsatzliteratur und Entscheidungen aus 25 Fachzeitschriften- Juristische Blätter o 50 Kommentare der Verlage LexisNexis und Springer o Judikate von OGH, VfGH, VwGH, UFS, EuGH aus RIS o LEXIS 360: Gesetze, Gesetzesmaterialien, Kommentare, Judikatur  Lindeverlag spaltete sich von RDB ab o Literaturdatenbank o steuerrechtliche Inhalte o Aufsatzliteratur und Entscheidungen aus den Fachzeitschriften des Linde Verlag, o Kommentare aus dem Linde-Verlag und o Judikate zum Steuerrecht von OGH, VfGH, VwGH und UFS im Originaltext. o Gesellschaftsrecht o Familienrecht o Lenz/Borchardt Kommentar zu den EU Verträgen o mit RDB verbunden  RIDA o aus elektronischen Verzeichnissen (Indices) o Mehrfachpublikationen in einem Datensatz – effizientere Suche o Aufsatzliteratur und Entscheidungen aus über 20 Fachzeitschriften o Aufsatzliteratur aus hunderten Festschriften, Jahrbüchern, Tagungsbänden und sonstigen Sammelwerken ab 2001 über Fundstellenzitate suchbar o Kommentare

o Entscheidungssammlungen der Gerichte (SZ, VfSlg, VwSlg A, VwSlg F, etc.) o Judikate von EuGH, OGH, VfGH, VwGH, BVwG und LVwG in Kurzzusammenfassungen und im Originaltext o Referenzdatenbank o mit RDB verbunden o nur Bibliografische Zitate, keine Volltexte  Verlag Österreich o Juristische Blätter o jüngste Datenbank o E-Books o E-Journals seit 2013 o Verlagsdatenbank Interview mit Dr. Tiefenbacher:  bei LexisNexis Programmmanager bei print und online Autoren motivieren zu schreiben  LexisNexis International eher Datenbank als Verlag, aber in AUT hat der Orac Verlag es gekauft deswegen 50% Printanteil  vieles auf Datenbank was nicht gedruckt wurde  LEXIS 360 denkt mit mit Verknüpfungen  zeitliche Visualisierung  Strukturwissen ist wichtig  größere Heterogenität bei den Datenbanken  Unterstützung aus Amerika  arbeiten mit Verlag Österreich, keine reine Verlagsdatenbank  auch Zeitschriften  früh spezialisieren! Coolness und blöde Fragen  ich will Hardfacts und Musterlösungen – Anwälte  Bewertung vom Verlag: noch in 20 Jahren benötigt, aber vielleicht nicht mehr in die Form einbringen müssen Interview mit Elisabeth Lovrek (Präsidentin des OGH):  bis Ende der 90er Jahre Karteikarten im Gericht  rein strukturiertes Denken, die einfachen Grundätze erlernen, Präzision  auf Fake News aufpassen  Studium ist ein Methodenlehrestudium  Bildung von Rechtssätzen (etwas was noch nie gesagt wurde) aus Entscheidungen (RIS Justiz) ist Sensation gewesen, Ketten von Rechtssätzen  Problem, dass die Rechtsprechungen wie Gesetze gelten – vergleiche aber!  Leiter der Evidenzbüros oder Vorsitzende des Senats entscheidet den Rechtssatz  verstärkte Senat (11 statt 5 Richter) wenn man von einer Rechtsprechung abweicht, oder wenn es unvereinbare Rechtsätzungsketten gibt  im OGH nix mehr gedruckt, nur verlinkt, elektronische Akt soll eingesetzt werden  bei reinen Rechtsfragen kann vieles maschinell ablaufen, aber Menschen braucht zum Werten  Richterstaat: keine bindende Wirkung  Art 18 B-VG  reger Austausch mit anderen Höchstgerichten

 vielleicht werden Rechtsprechungen bald auf englisch stattfinden  Konkurrenz zu Schiedsgerichten (Klase vom OGH möglich)  dissenting opinions werden eigentlich abgelehnt, aber sie hält es für möglich ohne Nennung der Namen der Richter...


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