Title | Abschnitt 6 - Prof. Nikolaus Forgo |
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Author | Jolanda Huber |
Course | eJus Juristische Medienkompetenz I: Recherche & Methodik |
Institution | Universität Wien |
Pages | 3 |
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Prof. Nikolaus Forgo...
Abschnitt 6 Manche Rechtsinformationssysteme sind gemeinfrei, andere urheberrechtlich (nach OpenAccess oder traditionell verwertet) geschützt. Kommerzielle Rechtsinformationsangebote: auch noch gedruckte Werke seit 20 Jahren Trend zur digitalen Datenban Zahl der Fachzeitschriften steigt, Auflagen sinken „Weg von der Monografie“ zunehmend nur elektronisch (Dissertationen) z.B. auf o Archiv der Uni: https://othes.univie.ac.at o Manz Wissenschaften Manz: 1982 erste Datenbank, seit 1996 zugänglich- RDB o Normen o Judikate von OGH, VfGH, VwGH, BVwG, LVwG und UFS im Originaltext o Aufsatzliteratur und Entscheidungen aus über 60 Fachzeitschriften o Kommentare und Handbücher o private Entscheidungssammlungen (Arb, MietSlg, EF-Slg) o ca. 40 Kommentare in der Manz Online-Bibliothek o wissenschaftliche Literatur in (E-)Buchform o Suchagent: E-Mail Service informiert über meine Suchbegriffe LexisNexis online seit 2004: o nicht mehr auf RDB o Aufsatzliteratur und Entscheidungen aus 25 Fachzeitschriften- Juristische Blätter o 50 Kommentare der Verlage LexisNexis und Springer o Judikate von OGH, VfGH, VwGH, UFS, EuGH aus RIS o LEXIS 360: Gesetze, Gesetzesmaterialien, Kommentare, Judikatur Lindeverlag spaltete sich von RDB ab o Literaturdatenbank o steuerrechtliche Inhalte o Aufsatzliteratur und Entscheidungen aus den Fachzeitschriften des Linde Verlag, o Kommentare aus dem Linde-Verlag und o Judikate zum Steuerrecht von OGH, VfGH, VwGH und UFS im Originaltext. o Gesellschaftsrecht o Familienrecht o Lenz/Borchardt Kommentar zu den EU Verträgen o mit RDB verbunden RIDA o aus elektronischen Verzeichnissen (Indices) o Mehrfachpublikationen in einem Datensatz – effizientere Suche o Aufsatzliteratur und Entscheidungen aus über 20 Fachzeitschriften o Aufsatzliteratur aus hunderten Festschriften, Jahrbüchern, Tagungsbänden und sonstigen Sammelwerken ab 2001 über Fundstellenzitate suchbar o Kommentare
o Entscheidungssammlungen der Gerichte (SZ, VfSlg, VwSlg A, VwSlg F, etc.) o Judikate von EuGH, OGH, VfGH, VwGH, BVwG und LVwG in Kurzzusammenfassungen und im Originaltext o Referenzdatenbank o mit RDB verbunden o nur Bibliografische Zitate, keine Volltexte Verlag Österreich o Juristische Blätter o jüngste Datenbank o E-Books o E-Journals seit 2013 o Verlagsdatenbank Interview mit Dr. Tiefenbacher: bei LexisNexis Programmmanager bei print und online Autoren motivieren zu schreiben LexisNexis International eher Datenbank als Verlag, aber in AUT hat der Orac Verlag es gekauft deswegen 50% Printanteil vieles auf Datenbank was nicht gedruckt wurde LEXIS 360 denkt mit mit Verknüpfungen zeitliche Visualisierung Strukturwissen ist wichtig größere Heterogenität bei den Datenbanken Unterstützung aus Amerika arbeiten mit Verlag Österreich, keine reine Verlagsdatenbank auch Zeitschriften früh spezialisieren! Coolness und blöde Fragen ich will Hardfacts und Musterlösungen – Anwälte Bewertung vom Verlag: noch in 20 Jahren benötigt, aber vielleicht nicht mehr in die Form einbringen müssen Interview mit Elisabeth Lovrek (Präsidentin des OGH): bis Ende der 90er Jahre Karteikarten im Gericht rein strukturiertes Denken, die einfachen Grundätze erlernen, Präzision auf Fake News aufpassen Studium ist ein Methodenlehrestudium Bildung von Rechtssätzen (etwas was noch nie gesagt wurde) aus Entscheidungen (RIS Justiz) ist Sensation gewesen, Ketten von Rechtssätzen Problem, dass die Rechtsprechungen wie Gesetze gelten – vergleiche aber! Leiter der Evidenzbüros oder Vorsitzende des Senats entscheidet den Rechtssatz verstärkte Senat (11 statt 5 Richter) wenn man von einer Rechtsprechung abweicht, oder wenn es unvereinbare Rechtsätzungsketten gibt im OGH nix mehr gedruckt, nur verlinkt, elektronische Akt soll eingesetzt werden bei reinen Rechtsfragen kann vieles maschinell ablaufen, aber Menschen braucht zum Werten Richterstaat: keine bindende Wirkung Art 18 B-VG reger Austausch mit anderen Höchstgerichten
vielleicht werden Rechtsprechungen bald auf englisch stattfinden Konkurrenz zu Schiedsgerichten (Klase vom OGH möglich) dissenting opinions werden eigentlich abgelehnt, aber sie hält es für möglich ohne Nennung der Namen der Richter...