Bedarfskontrollbetrag 10 PDF

Title Bedarfskontrollbetrag 10
Course Theorien der Sozialen Arbeit
Institution Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
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Summary

Mitschrift aus den Vorlesungen...


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Bedarfskontrollbetrag 10



Zur Überprüfung des Bedarfskontrollbetrags werden alle Unterhaltspflichten vom bereinigten Nettoeinkommen abgezogen. Ist der Bedarfskontrollbetrag höher als das verbleibende Einkommen, erfolgt eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle.

Welche Folgen hat es für die verschiedenen Unterhaltsberechtigten, wenn der Bedarfskontrollbetrag nach Abzug sämtlicher Unterhaltslasten dem Unterhaltspflichtigen nicht in vollem Umfang verbleibt?  Der Unterhalt verringert sich für die erstrangigen Kinder um eine Tabellenstufe. Und das wiederholt sich so oft, bis entweder der Bedarfskontrollbetrag dem Unterhaltspflichtigen verbleibt oder das Kind bis auf den Mindestbedarf zurückgestuft ist. Erst danach setzt sich der Vorrang der nachrangigen Unterhaltsberechtigten durch.  





Da F und M geschieden sind, ist der Unterhaltsanspruch durch § 1570 BGB (Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes) begründet. Da K erst zwei Jahre alt ist, kann von F trotz dem Grundsatz der Eigenverantwortung (§1569 BGB) nicht erwartet werden, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. K hat Anspruch auf Unterhalt, weil § 1601 BGB Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren, sofern Bedürftigkeit seitens des Kindes besteht und M leistungsfähig nach § 1603 BGB ist. Der § 1589 BGB definiert den Begriff der Verwandtschaft. F. erfüllt ihre Unterhaltspflichten durch Pflege und Erziehung des Kindes (§ 1606 Absatz 3, Satz 2). Die §§ 1360 und 1361 gelten für (noch) verheiratete Paare.

Rundung im Familienrecht Unterschied zwischen Rundung am Ende und Zwischenrechnung Zwischenrechnung nicht gerundet Am End wird immer aufgerundet zB. 1.01 aufgerundet auf 2€ nicht abrunden!! Immer auf volle Euro aufrunden. Ehegattenunterhalt gibt es keine Regelung, wendet entsprechend an.

Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten ist im §§ 1609 BGB geregelt.  

Nach §§ 1609 BGB sind minderjährige Kinder im ersten Rang und kinderbetreuende Elternteile im zweiten Rang Im §§ 1612b BGB ist die Anrechnung des Kindergelds auf den Bedarf des Kindes geregelt....


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