Title | Übersicht Klagearten Verwaltungsprozessrecht |
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Course | Rechtswissenschaften |
Institution | Universität Greifswald |
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Übersicht Klagearten Verwaltungsprozessrecht...
Gestaltungsklage
Leistungsklagen
Feststellungklagen
der Kläger begehrt die
Der Kläger begehrte die
Der Kläger begehrt die
Der Kläger begehrt die
Der Kläger begehrt die
Der Kläger begehrt die
Aufhebung eines Verwal-
Verpflichtung der Verwaltung
Verurteilung der Verwaltung
Feststellung durch das Ge-
Feststellung durch das Ge-
Feststellung durch das Ge-
tungsakts durch das Gericht.
zum Erlass eines abgelehnten o.
zu einer bestimmten
richt, dass ein erledigter VA
richt, dass ein konkretes
richt, dass ein Bebauungs-
Handlung (Tun, Dulden,
rechtswidrig gewesen ist.
Rechtsverhältnis besteht
plan (oder eine VO) ungültig
Unterlassen) durch das
bzw. nicht besteht oder ein
ist.
Gericht.
Fortsetzungsfeststel-
VA nichtig ist.
Allg. Leistungsklage
lungsklage
Allg. Feststellungs-
Normenkontrollantrag
nicht ausdr. in der VwGO
§ 113 I 4 VwGO direkt
klage
§ 47 VwGO
oder analog
§ 43 VwGO
unterlassenen VA durch das Gericht.
Anfechtungsklage § 42 I VwGO
Verpflichtungsklage § 42 I VwGO
geregelt; vgl. aber §§ 43 II 1, 111, 113 IV VwGO
Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen: - Klagebefugnis
- Klagebefugnis
(nicht ausdrücklich geregelt,
- Umfang der Parallele zur
- Wahrung der Subsidiarität
- Antragsbefugnis
(42 II VwGO)
(42 II VwGO)
s.o.; aber analoge
AnfKl
(§ 43 II 1 VwGO)
(§ 47 II VwGO)
- Vorverfahren
- Vorverfahren
Anwendung des § 42 II
- Fortsetzungsfeststellungsin-
- berechtigtes Interesse an
(§§ 68 I, 75 S. 1 VwGO)
(§§ 68 I, 75 S. 1 VwGO)
VwGO)
teresse:
baldiger Feststellung
- Klagefrist
- Klagefrist
* Präjudiz/ Prozessök.
(§ 43 II VwGO)
(§§ 74 I, 75 S. 2 VwGO)
(§§ 74 I, 75 S. 2 VwGO)
* Wiederholungsgefahr * Rehabilitationsint.
Begründetheit: Die Anfechtungsklage ist
Die Verpflichtungsklage ist
Die allgemeine Leistungs-
Die Fortsetzungsfeststel-
Die allgemeine Feststellungs- Die Normenkontrollklage
begründet, soweit der VA
begründet, soweit die Ableh-
klage ist begründet, wenn
lungsklage ist begründet,
klage ist begründet, wenn das ist begründet, wenn der
rechtswidrig und der Kl
nung oder Unterlassung
dem Kläger gegenüber dem
soweit der VA rechtswidrig
betr. Rechtsverhältnis besteht
dadurch in seinen Rechten
des VA rechtswidrig und
Beklagten der geltend ge-
war und der Kl. dadurch in
bzw. nicht besteht bzw. der
verletzt ist.
der Kl. dadurch in seinen
machte Anspruch auf das
seinen Rechten verletzt ist.
VA nichtig ist.
(§ 113 I 1 VwGO)
Rechten verletzt ist / einen
Tun, Dulden oder Unterlas-
(§ 113 I 4 VwGO)
Anspruch auf den VA hat.
sen zusteht.
(§ 113 V 1, 2 VwGO)
Bebauungsplan ungültig ist....