Übersicht Klagearten Verwaltungsprozessrecht PDF

Title Übersicht Klagearten Verwaltungsprozessrecht
Course Rechtswissenschaften
Institution Universität Greifswald
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Summary

Übersicht Klagearten Verwaltungsprozessrecht...


Description

Gestaltungsklage

Leistungsklagen

Feststellungklagen

der Kläger begehrt die

Der Kläger begehrte die

Der Kläger begehrt die

Der Kläger begehrt die

Der Kläger begehrt die

Der Kläger begehrt die

Aufhebung eines Verwal-

Verpflichtung der Verwaltung

Verurteilung der Verwaltung

Feststellung durch das Ge-

Feststellung durch das Ge-

Feststellung durch das Ge-

tungsakts durch das Gericht.

zum Erlass eines abgelehnten o.

zu einer bestimmten

richt, dass ein erledigter VA

richt, dass ein konkretes

richt, dass ein Bebauungs-

Handlung (Tun, Dulden,

rechtswidrig gewesen ist.

Rechtsverhältnis besteht

plan (oder eine VO) ungültig

Unterlassen) durch das

bzw. nicht besteht oder ein

ist.

Gericht.

Fortsetzungsfeststel-

VA nichtig ist.

Allg. Leistungsklage

lungsklage

Allg. Feststellungs-

Normenkontrollantrag

nicht ausdr. in der VwGO

§ 113 I 4 VwGO direkt

klage

§ 47 VwGO

oder analog

§ 43 VwGO

unterlassenen VA durch das Gericht.

Anfechtungsklage § 42 I VwGO

Verpflichtungsklage § 42 I VwGO

geregelt; vgl. aber §§ 43 II 1, 111, 113 IV VwGO

Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen: - Klagebefugnis

- Klagebefugnis

(nicht ausdrücklich geregelt,

- Umfang der Parallele zur

- Wahrung der Subsidiarität

- Antragsbefugnis

(42 II VwGO)

(42 II VwGO)

s.o.; aber analoge

AnfKl

(§ 43 II 1 VwGO)

(§ 47 II VwGO)

- Vorverfahren

- Vorverfahren

Anwendung des § 42 II

- Fortsetzungsfeststellungsin-

- berechtigtes Interesse an

(§§ 68 I, 75 S. 1 VwGO)

(§§ 68 I, 75 S. 1 VwGO)

VwGO)

teresse:

baldiger Feststellung

- Klagefrist

- Klagefrist

* Präjudiz/ Prozessök.

(§ 43 II VwGO)

(§§ 74 I, 75 S. 2 VwGO)

(§§ 74 I, 75 S. 2 VwGO)

* Wiederholungsgefahr * Rehabilitationsint.

Begründetheit: Die Anfechtungsklage ist

Die Verpflichtungsklage ist

Die allgemeine Leistungs-

Die Fortsetzungsfeststel-

Die allgemeine Feststellungs- Die Normenkontrollklage

begründet, soweit der VA

begründet, soweit die Ableh-

klage ist begründet, wenn

lungsklage ist begründet,

klage ist begründet, wenn das ist begründet, wenn der

rechtswidrig und der Kl

nung oder Unterlassung

dem Kläger gegenüber dem

soweit der VA rechtswidrig

betr. Rechtsverhältnis besteht

dadurch in seinen Rechten

des VA rechtswidrig und

Beklagten der geltend ge-

war und der Kl. dadurch in

bzw. nicht besteht bzw. der

verletzt ist.

der Kl. dadurch in seinen

machte Anspruch auf das

seinen Rechten verletzt ist.

VA nichtig ist.

(§ 113 I 1 VwGO)

Rechten verletzt ist / einen

Tun, Dulden oder Unterlas-

(§ 113 I 4 VwGO)

Anspruch auf den VA hat.

sen zusteht.

(§ 113 V 1, 2 VwGO)

Bebauungsplan ungültig ist....


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