Block 5 - Ein Beispiel Quellenkritik. PDF

Title Block 5 - Ein Beispiel Quellenkritik.
Course Aufbaumodul (Am) 1: Epochenübergreifende Fragen Der Geschichte
Institution Universität Hildesheim
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Ein Beispiel Quellenkritik....


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Quellenkritik Die vorliegende Quelle befindet sich im Bundesarbeitsblatt unter „amtliche Nachrichten“, die von dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung am 10. Februar 1962 in Bonn herausgegeben wurde. Es handelt sich um eine deutsch-türkische Vereinbarung vom 30. Oktober 1961. Der Text ist gut lesbar und ist in Absätzen unterteilt. Von den Absätzen sind zwölf Absätze nummeriert. Man muss keine Wörter erraten oder vermuten. Die Quelle beinhaltet am Ende als Anlage ein Arbeitsvertrag. Oben rechts auf der zweiten Seite ist eine Nummer angegeben, die vermutlich die Nummer für das Bundesgesetzblatt ist. Des Weiteren liegt die Quelle in schwarzweiß vor. Es geht um die Regelung der Vermittlung türkischer Arbeitnehmer nach der Bundesrepublik Deutschland. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Türkei schlossen eine Vereinbarung über die Unterbringung türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, die rückwirkend am 1. September 1961 in Kraft getreten ist. Die Reglungen (Vorschläge) stammen von der deutschen Seite, mit den die türkische Botschaft „einverstanden“ ist. Somit richtet sich die Quelle explizit an die türkischen Bewerber und implizit an die türkische Regierung und dient zudem auch als eine Veränderung der deutsch-türkischen Beziehung. Es wird angegeben, welche Bedingungen die türkischen Bewerber sowohl in der Türkei als auch in Deutschland nach dem Ankommen erfüllt haben müssen, um als Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten und leben zu können. Im allgemeinen wird der gesamte Ablauf des Vermittlungsverfahrens beschrieben und erklärt. Die Regelung der Vermittlung von arbeitssuchenden türkischen Staatsangehörigen beruht auf die hohe Arbeitslosigkeit in der türkischen Republik sowie die Suche nach Arbeitskräften in Deutschland. Als Herausgeber der Quelle ist der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung angegeben. Sicherlich werden Mitarbeiter aus der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung in der Türkei und in Deutschland an der Erstellung der Quelle beteiligt gewesen sein. Die genauen Autoren sind hier unbekannt, aber sie sprechen im Namen ihrer Regierung (BRD und Türkei). Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt in Deutschland aufgrund von Wirtschaftswunder eine Arbeitskräfteknappheit bestand und in der Türkei eine hohe Arbeitslosigkeit. Die Anwerbeabkommen zwischen BRD und der Türkei entstand auf Druck der Türkei und BRD war sozusagen „gezwungen“ mitzuwirken, obwohl sie es nicht unbedingt es als eine Notwendigkeit sahen. Da die Türkei zu dem Zeitpunkt ihre Aufnahme in die EWG beantragte,

hatte sie somit auch eine bestimmte politische Stellung eingenommen, was nicht einflusslos war. Wir sehen durch die Beantragung für die Aufnahme in die EWG, dass die Türkei ein Assoziierungsabkommen schließen wollte, um somit eine enge Kooperation mit der EU anzustreben. Diese Beantragung kann man als ein Weg für einen späteren EU-Beitritt verstehen, weshalb wahrscheinlich auch der Druck für das Abkommen entstand. Für BRD scheint die Regelung kein „Bedrängnis“ gewesen zu sein, denn auch sie hatten vermutlich die implizite Absicht das Lohnniveau in Deutschland niedrig wie möglich zu halten. Dies geschieht natürlich nur durch die Anwerbung von türkischen Arbeitskräften aus der Türkei. Außerdem kann man aus den Regelungen eine gewisse „Angst“ von der deutschen Seite feststellen. Sie bestehen darauf, dass die Arbeitnehmer eine Legitimationskarte (Arbeitserlaubnis) besitzen müssen für maximal ein Jahr, sodass sie auch später wieder in ihre Heimat zurückkehren und nicht für immer bleiben. Es sollte sich von der deutschen Seite aus um einen befristeten Aufenthalt handeln. „Die Aufenthaltserlaubnis wird über eine Gesamtaufenthaltsdauer von zwei Jahren hinaus nicht erteilt.“ Zudem muss im Arbeitsvertrag die gesamte Zeit des Aufenthalts im Voraus aufgeschrieben werden. Die Gastarbeiter kamen zunächst alleine nach Deutschland, doch Ende der 1960 Jahre kam der Familiennachzug. Die türkischen Arbeitnehmer holten mehr und mehr ihre Familien nach Deutschland und aufgrund der steigenden Energiekriese kam der Anwerbestopp von der deutschen Bundesanstalt, sodass keine türkischen Arbeitnehmer nach Deutschland kommen konnten. Durch meine Recherche über den Anwerbestopp fand ich ein Schreiben (weiter Quelle) von dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der dies forderte. Die Vermittlung sollte eingestellt werden, bis auf Widerruf vom Bundesanstalt. Für diejenigen, die bereits ein Arbeitsvertrag abschlossen haben, ist eine Einreise noch auszustellen. Somit hatte die vorliegende Quelle noch ihre Bedeutung für diejenigen und wurde das letzte Mal vermutlich „genutzt“. Der Anwerbestopp war der Auslöser dafür, dass die Arbeitnehmer ihre Familien aus der Türkei nach Deutschland geholt haben und somit reduzierten sie ihre Verbindung zu ihrer Heimat. Sie fingen an im fremden Land ein Leben auszubauen. Hier finden wir den Bezug zur Migrationsgeschichte. Die türkischen Arbeitnehmer waren die letzten großen „Gastarbeiter“, die nach Deutschland gekommen sind. Dadurch stieg die türkische Wohnbevölkerung in der BRD enorm. Durch die Einreise als „Gastarbeiter“ bilden sie die größte Gruppe unter den ausländischen Menschen. In Deutschland leben ca. drei Millionen türkische Menschen. Die

Gastarbeiteranwerbung liegt schon sehr viele Jahre zurück und aufgrund der „Anwerbung“ lebt heute schon die vierte Generation von türkischstämmigen Personen in Deutschland sowie die „Gastarbeiter“ selbst. Fragestellung Wie hat sich die Generation der Gastarbeiter, vor allem in den 1950er bis 1970er Jahren, bei ihrer Reise nach Deutschland gefühlt, inwieweit war die Integration von Bedeutung und wie gingen die Gastarbeiter und die deutsche Gesellschaft damit um?...


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