Title | Datenschutzrecht - Zusammenfassung Recht für Informatiker |
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Author | Jana Kostova |
Course | Recht für Informatiker |
Institution | Technische Hochschule Mittelhessen |
Pages | 4 |
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Datenschutzrecht1 Selbstbestimmungsrecht „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“ (BVerfG 15.12) Befugnis selbst über Preisgabe und Verwendung persö...
Datenschutzrecht 1. Informationelles Selbstbestimmungsrecht „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“ (BVerfG 15.12.1983)
Befugnis selbst über Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen
darf nur im überwiegenden Allgemeininteresse auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden
2. Personenbezogene Daten (pbD)
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen
Indentifizierbar = Zuordnung zu einer Kennung (Name etc.) oder Merkmale (physische, genetische etc. Identität)
Offenkundige und sensible Daten sind kontextabhängig
3. Datenschutz – Definition Schutz des Bürgers vor Beeinträchtigungen seiner Privatsphäre durch unbefugte Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die seine Person betreffen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung 4. Voraussetzungen für Verarbeitung von pbD
Einwilligung der betroffenen Person
Gesetzlich geregelte legitime Grundlage
Festgelegter Zweck – Zweckbindung
5. Neue Informationsqualität durch EDV
Möglichkeit umfangreiches Persönlichkeitsprofil zu erstellen („Gläserner Mensch“)
Zusammenführung der Daten von verschiedenen
Stellen
Keine Begrenzung der Datenmenge
Kein Überblicksverlust über große Menge an Daten
Computer vergessen nicht
Betroffener weiß nicht wo was über ihn gespeichert ist
Gefahr zu Kontextverlust
Gefahr zu Datendiebstahl
6. Zweckbindung
Keine Verarbeitung von pbD ohne vorherige Bestimmung des Verwendungszweckes
Änderung der Zweckänderung (wieder) nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage
7. Erforderlichkeit
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von pbD nur erforderlich wenn Aufgabe ohne das konkrete Datum nicht (vollständig) erfüllt werden kann
8. Verbot von Vorratsspeicherung
Verbot durch Zweckbindung
9. Kontextverlust
Einzeldaten werden aus ihrem Kontext genommen
Bei Zusammenführung entsteht ein falsches Bild der Person
10.
Datensicherheit
Genereller Schutz von Daten
Auch nicht personenbezogen
Maßnahmen um Schutz der Daten zu gewährleisten
Ziel: Daten gegen Manipulation, Verlust, unberechtigte Kenntnisnahme und andere Bedrohungen zu sichern
11.
Datensicherung
Sichern selbst, also Kopieren von Daten auf Speichermedium
12.
BackUp/Sicherheitskopie Zulässigkeit von Fragen in
Bewerbungsgesprächen/Personalfragebögen
Zulässig wenn:
Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Antwort hat
Frage muss konkrete Beziehung zum angestrebten Arbeitsplatz haben
Arglistige Täuschung, nur wenn auf eine zulässige Frage wissentlich falsch geantwortet wird
Recht auf Lüge
Indiskrete Befragungen sind Einbruch in die rechtlich zu schützende Individualsphäre
Wahrheitswidrige Beantwortung ist nicht arglistig
Nicht zulässige Fragen:
Sind Sie homosexuell?
Gehen Sie in die Kirche?
Möchten Sie Kinder haben?
Wie oft beten Sie?...