Datenschutzrecht - Zusammenfassung Recht für Informatiker PDF

Title Datenschutzrecht - Zusammenfassung Recht für Informatiker
Author Jana Kostova
Course Recht für Informatiker
Institution Technische Hochschule Mittelhessen
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Summary

Datenschutzrecht1 Selbstbestimmungsrecht „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“ (BVerfG 15.12)  Befugnis selbst über Preisgabe und Verwendung persö...


Description

Datenschutzrecht 1. Informationelles Selbstbestimmungsrecht „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“ (BVerfG 15.12.1983) 

Befugnis selbst über Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen



darf nur im überwiegenden Allgemeininteresse auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden

2. Personenbezogene Daten (pbD) 

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen



Indentifizierbar = Zuordnung zu einer Kennung (Name etc.) oder Merkmale (physische, genetische etc. Identität)



Offenkundige und sensible Daten sind kontextabhängig

3. Datenschutz – Definition  Schutz des Bürgers vor Beeinträchtigungen seiner Privatsphäre durch unbefugte Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die seine Person betreffen  Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung 4. Voraussetzungen für Verarbeitung von pbD 

Einwilligung der betroffenen Person



Gesetzlich geregelte legitime Grundlage



Festgelegter Zweck – Zweckbindung

5. Neue Informationsqualität durch EDV 

Möglichkeit umfangreiches Persönlichkeitsprofil zu erstellen („Gläserner Mensch“) 

Zusammenführung der Daten von verschiedenen

Stellen 

Keine Begrenzung der Datenmenge



Kein Überblicksverlust über große Menge an Daten



Computer vergessen nicht



Betroffener weiß nicht wo was über ihn gespeichert ist



Gefahr zu Kontextverlust



Gefahr zu Datendiebstahl

6. Zweckbindung 

Keine Verarbeitung von pbD ohne vorherige Bestimmung des Verwendungszweckes



Änderung der Zweckänderung (wieder) nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage

7. Erforderlichkeit 

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von pbD nur erforderlich wenn  Aufgabe ohne das konkrete Datum nicht (vollständig) erfüllt werden kann

8. Verbot von Vorratsspeicherung 

Verbot durch Zweckbindung

9. Kontextverlust



Einzeldaten werden aus ihrem Kontext genommen



Bei Zusammenführung entsteht ein falsches Bild der Person

10.

Datensicherheit 

Genereller Schutz von Daten



Auch nicht personenbezogen



Maßnahmen um Schutz der Daten zu gewährleisten



 Ziel: Daten gegen Manipulation, Verlust, unberechtigte Kenntnisnahme und andere Bedrohungen zu sichern

11.

Datensicherung 

Sichern selbst, also Kopieren von Daten auf Speichermedium

 12.

BackUp/Sicherheitskopie Zulässigkeit von Fragen in

Bewerbungsgesprächen/Personalfragebögen 

Zulässig wenn: 

Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Antwort hat



Frage muss konkrete Beziehung zum angestrebten Arbeitsplatz haben



Arglistige Täuschung, nur wenn auf eine zulässige Frage wissentlich falsch geantwortet wird



Recht auf Lüge 

Indiskrete Befragungen sind Einbruch in die rechtlich zu schützende Individualsphäre



Wahrheitswidrige Beantwortung ist nicht arglistig



Nicht zulässige Fragen: 

Sind Sie homosexuell?



Gehen Sie in die Kirche?



Möchten Sie Kinder haben?

Wie oft beten Sie?...


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