Drei-Stufen-Theorie - ÖFRE HWS PDF

Title Drei-Stufen-Theorie - ÖFRE HWS
Author Markus Jobst
Course Öffentliches Recht
Institution Universität Mannheim
Pages 2
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Summary

ÖFRE HWS...


Description

PÜ „Grundrechte“

1

SS 2009

Die Drei-Stufen-Theorie i.d.R. Prüfung bei Verhältnismäßigkeit in der Rechtfertigung (beim legitimen Zweck oder als vorgezogener Punkt); so BVerfG vertretbar auch: Stufeneinteilung bereits in Eingriffsprüfung

1. Stufe: Berufsausübung a) Beispiele: Ladenschlusszeiten Regelungen für Werbung Beförderungsbedingungen, z.B. Taxis Apothekenmonopol (bzgl. bestimmter Arzneimittel) b) Prüfungsaufbau Einschlägigkeit der jeweiligen Norm („Wie“ ist betroffen; Betroffener darf nicht gezwungen werden Beruf zu ergreifen oder aufzugeben) Legitimer Zweck: Schutz eines Gemeinschaftsgutes; allgemeine Zweckmäßigkeit bzw. vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit

2. Stufe: Subjektive Zulassungsvoraussetzungen a) Beispiele: Qualifikationsnachweise (z.B. 2. Staatsexamen für RA, Richter,…) Altersgrenzen Lizenzen Vorliegen beruflicher bzw. gewerblicher Zuverlässigkeit, z.B. § 35 GewO b) Prüfungsaufbau Einschlägigkeit der jeweiligen Norm („Ob“ ist betroffen) Abgrenzung zu objektiven Zulassungsvoraussetzungen: Zugang wird durch Gründe erschwert, die in der Person des Bewerbers zu finden sind! Beeinflussbarkeit dieser Bedingungen irrelevant!!!

PÜ „Grundrechte“

2

SS 2009

Legitimer Zweck: Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes (z.B. geordnete Steuerrechtspflege, Rechtsfrieden, Verringerung der Arbeitslosigkeit,…) Geeignetheit Erforderlichkeit (Beachte: Genügt nicht schon ein Eingriff auf der 1. Stufe? Arg.: Eingriff in die Berufsausübung ist ein milderes Mittel!) Angemessenheit

3. Stufe: Objektive Zulassungsvoraussetzungen a) Beispiele: Spielbankmonopol Kontingentierungsregelungen (z.B. Kassenarztzulassungen,…) Berufsverbote (strafrechtlich und arbeitsschutzrechtlich) Numerus clausus b) Prüfungsaufbau Einschlägigkeit der jeweiligen Norm („Ob“ ist betroffen) Abgrenzung zu subjektiven Zulassungsvoraussetzungen: s.o. Wenn Gründe außerhalb der Person liegen und diese von persönlichen Eigenschaften unabhängig sind, dann liegt eine objektive Zulassungsvoraussetzung vor! Legitimer Zweck: Abwehr schwerer, nachweisbarer bzw. höchstwahrscheinlicher Gefahren zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes (z.B. Volksgesundheit, Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und Universitäten,…) Geeignetheit Zwingende Erforderlichkeit (Beachte: Eingriffe auf der 1. oder 2 Stufe dürfen nicht milder und gleich effektiv sein!!!) Angemessenheit...


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