Lektion 5 Säulen der sozialen Sicherung und deren sozialwirtschaftliche Bedeutung PDF

Title Lektion 5 Säulen der sozialen Sicherung und deren sozialwirtschaftliche Bedeutung
Author Katharina Wiesent
Course Sozialwirtschaft
Institution IU Internationale Hochschule
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Summary

Zusammenfassung Lektion 5 des Skripts ...


Description

Lektion 5: Säulen der sozialen Sicherheit und deren sozialwirtschaftliche Bedeutung 5.1 Strukturen des deutschen Sozialrechts Begriffsbestimmungen Formelle Begriffsbestimmung =

Materielle (inhaltliche) Begriffsbestimmung = Sozialrecht umfasst rechtliche Regelungen hinsichtlich durch den öffentlichen Bereich gewährter sozialer Leistungen  inhaltliche Definition

Beschreibt gesamtes im SGB geregelte Recht

 Sozialrecht: Gesetzliche Grundlage für Handeln der Einrichtungen / Dienste der Sozialwirtschaft Gliederung des dt. Sozialrechts Gliederung des Sozialrechts

Neue Einteilung

Klassische Einteilung

 Entsprechend Funktion der Sozialleistungsbereiche

 Neue Sozialleistungen (Elterngeld + Wohngeld) nicht erfasst

Vorsorge Sozialversicherung     

Versorgung

Arbeitslosen Unfall Kranken Pflege Renten

 

Kriegsopferversorg ung Entschädigungen

= kollektives Versorgungssystem gegen allg. Risiken

Sozialhilfe Grundsicher ung

= Kompensation gesundheitlicher Sonderopfer

Soziale Hilfen & Förderung

Fürsorge  

Entschädigung





Soziale Hilfen  Systeme des Ausgleichs  Ausgleich besonderer Leistungsschwächen  Garantie Minimum existenzsichernder Leistungen Förderung  Chancengleichheit + gleiche soziale Entfaltungsmöglichkeiten

Struktur des Sozialrechts  Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)  Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) Vorsorge

 Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)  Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)  Arbeitsförderung / Arbeitsversicherung (SGB III)

Entschädigung

Sozialrecht

 Ausbildungsförderung (BAföG)  Wohngeld (WoGG) Förderung &

 Familienlastenausgleich (EstG/ BKKG/BEEG)  Familien- und Jungendhilfe (SGB VIII)  Rehabilitation + Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX)  Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Soziale Hilfe

 Sozialhilfe (XII)  Leistungen für Asylbewerber (AsylbLG)

5.2 Vorsorge Soziales Vorsorgesystem Dient kollektiver Absicherung gegen allgemeine soziale Risiken  Krankheit + Unfall + Arbeitslosigkeit + Pflegebedürftigkeit + Absicherung im Alter  Jeweils eigener Zweig  5 Säulen der sozialen Sicherheit  4. SGB  Allgemeine Bestimmungen zur Sozialversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)  Versicherung gegen die mit einer Krankheit verbundenen Folgerisiken  Leistungsausfall + Pflege + Heilbehandlung o Prinzip der Versicherungspflicht in Deutschland  Alle Bürger in gesetzlicher KV  Ausnahme: Privatversicherte  Pflichtversicherter Personenkreis im Gesetz definiert  Arbeiter + Angestellte + Menschen mit Behinderung + Studenten  Auch freiwillige Versicherung möglich  Kein Antrag zum Beitritt in gesetzliche KV o Finanzierung  Beiträge hälftig von Versicherungspflichtigen Arbeitnehmer + Arbeitgeberanteil o Leistungen  Verhütung von Krankheiten + Vorsorge  Schutzimpfungen  Zahnprophylaxe  Betriebliche Gesundheitsförderung  Früherkennung von Krankheiten  Kinderkrankheiten  Herz- und Kreislaufkrankheiten  Krebserkrankungen  Behandlung von Krankheiten  Ärztliche Behandlungen  Zahnersatz  Häusliche Krankenpflege  Krankengeld  Versorgung mit Arznei + Verband + Heil + Hilfsmitteln  Leistungen des persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung  Leistungen bei Schwangerschaft + Mutterschutz  Leistungen als Sach + Dienstleistungen

Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)  Absicherung des Risikos pflegebedürftig zu werden  Zunehmende Bedeutung  Steigende Lebenserwartung + veränderte Familienstrukturen  Demenzerkrankung großer Teil Pflegebedürftiger o Reformierung  Seit 2012 stetige Reformierung  bessere Versorgung demenzkranker Personen  zuletzt Pflegestärkungsgesetze 1-3  Änderungen:  Neu formulierter Pflegebedürftigkeitsbegriff  Umwandlung drei Pflegestufen  5 Pflegegrade  Stärkung der Position pflegender Angehöriger o Prinzip der Versicherungspflicht in Dtl.  Alle in gesetzlicher Krankenversicherung + freiwillig versicherte Personen o Finanzierung  Beiträge Hälftig Leistungen  Leistungen bei häuslicher Pflege  Wahl: Pflegesachleistungen (Versorgung durch Pflegedienst) ODER/ UND (Kombi möglich) Pflegegeld (für pflegende Angehörige  Leistungen teilstationärer Pflege  Tages- und Nachtpflege  wenn Angehörige mal frei brauchen  Leistungen der vollstationären Pflege  Versorgung im Pflegeheim  Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen  Bedeutung für Demenzkranke mit geringen Pflegegrad  Umfassende Betreuung + Beaufsichtigung notwendig o Leistungsgewährung  Von Pflegekasse auf Antrag + erfolgter Einstufung durch MDK

Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)  Versicherung gegen Folgen von Arbeitsunfällen + Wegeunfällen + Berufskrankheiten o Prinzip der Versicherungspflicht  Alle Arbeitnehmer  Kinder in Kita  Schüler in Schule  Studenten in Uni

Leistungen  Prävention  Unfallverhütung + Vermeidung von Berufskrankheiten durch Maßnahmen  Schutzkleidung  Betriebliche Gesundheitsvorsorge  Vorhandene erste Hilfe  Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit + Wiedereingliederung  Heilbehandlungen  Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben  Leistungen bei Pflegebedürftigkeit  Entschädigungsleistungen  Verletztenrente  Beihilfe  Abfindungen o Finanzierung  Ausschließlich durch Beiträge der Unternehmen  bei denen Versicherungspflichtige beschäftigt  Beitragshöhe in Abhängigkeit zu Unfallgefahr in Unternehmen + Arbeitsentgelt des Versicherten o Träger  Gewerbliche Berufsgenossenschaften  Berufsgenossenschaft Holz und Metall  Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse  BG ETEM  Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft  BG Bau

Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)  Versicherung gegen finanzielle Risiken des Alters + Invalidität + Todes (für Hinterbliebene) o Versicherungspflicht für…  Arbeitnehmer die Arbeitsentgelt erhalten  Auszubildende !!! nicht Beamte!!! o Finanzierung  Beiträge hälftig  Arbeitnehmer + Arbeitgeber o Träger  Regional + Bundesträger der deutschen Rentenversicherung

Leistungen  Zahlungen von Rente  Altersrente  Rente wegen Todes  Witwenrente + Waisenrente  Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit  Unterscheidung: teilweise + volle Erwerbsminderung  Leistungen der Teilhabe  „Reha vor Rente“  Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Arbeitsförderung / Arbeitslosenversicherung (SGB III)  Versicherung gegen finanzielles Risiko von Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) + Entgegenwirken Ent- und Bestehen von Arbeitslosigkeit (Arbeitsförderung)

o Pflichtversicherte  Arbeitnehmer mit Arbeisentgelt  Auszubildende !!! Nicht Beamte!!! o Finanzierung  Beiträge hälftig Arbeitnehmer + Arbeitgeber  Beiträge Dritter  Mittel aus Bund + Umlagen o Leistungsgewährung  Auf Antrag durch Bundesagentur für Arbeit

Leistungen  Entgeltersatzleistungen  Arbeitslosengeld + Teilarbeitslosengeld  12 Monate  Übergangsgeld für Teilnahme an Maßnahmen  Kurzarbeitergeld  Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers  Leistungen zum Verbleib in Beschäftigung  Transferleistungen bei Betriebsveränderungen (neben Kurzarbeitergeld)  Beratungs- und Vermittlungsleistungen  Berufsberatung für Arbeitnehmer  Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber  Ausbildungs- und Arbeitsplatzvermittlung  Leistungen der Aktivierung + berufliche Wiedereingliederung  Flexible + individuelle bedarfsgerechte Förderung zur Wiederaufnahme der Tätigkeit  Leistungen zur Berufswahl + Berufsausbildung  Berufsborbereitende Bildungsmaßnahmen  Zuschüsse an AG für Einstiegsqualifizierung  Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfen  Leistungen zur beruflichen Weiterbildung  Übernahme der Weiterbildungskosten  Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung  Leistungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit  Zuschüsse zum Arbeitsentgelt  Gründungszuschuss  Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben  Förderungsleistungen  Erhalt + Verbesserung + Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit  Allgemeine + besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

5.3 Entschädigung  soziale Entschädigung dient Ausgleich von Beeinträchtigungen gesundheitlicher Sonderopfer o Finanzierung  Steuermittel o Fälle sozialer Entschädigung  Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz BVG  Verletzung im militärischen Einsatz  Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Kriegsgefangenschaft  Wehrdienstbeschädigte + Zivildienstbeschädigte  Impfschaden  Wenn Impfung staatliche veranlasst ODER behördliche empfohlen  Opfer staatlichen Unrechts in DDR  Deutsche Staatsbürger bei Gewahrsamnahme außerhalb der BRG  politische Gründe o Leistungsbemessung  Umfang + Schwere der Schädigungsfolgen  Bedarf  Zusammensetzung aus mehreren Einzelleistungen  Geld + Sachleistungen o Leistungsgewährung  nach rechtlicher Prüfung

5.4 Förderung  System des Ausgleichs Soziale Förderung soll…  

Herstellung von Chancengleichheit + gleicher sozialer Entfaltungsmöglichkeiten Absicherung des Existenzminimums  Person in schwieriger sozialer Lage / Leistung eingeschränkt

o Finanzierung  Steuermittel o Formen  Ausbildungsförderung  BAföG  Wohngeld  WoGG  Familienlastenausgleich  EStG / BEEG  Kinder- und Jugendhilfe  SGB VIII  Rehabilitation + Teilhabe von Menschen mit Behinderung  SGB IX

Ausbildungsförderung (BAföG)  „Person, die eine ihrer Neigung + Eignung + Leistung entsprechende Ausbildung absolviert (Schüler + Student), hat soziales Recht auf individuelle Förderung der Ausbildung, wenn ihr die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen“  Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule  Berufsbildende Einrichtung  Akademische Einrichtung o Leistungen  Zuschüsse + Darlehen für Lebensunterhalt + Ausbildungsbedarf o Leistungsgewährung  Antrag  Ämter + Landesämter für Ausbildungsförderung o Förderungsbemessung  Abhängig von  Individuellen Einkommen  Vermögen der Person + Eltern + Ehegatten  Orientierung an Bedürftigkeit des Auszubildenen

Wohngeld (WoGG)  Soziales Recht auf Mietzuschuss / vergleichbare Aufwendungen  WENN für angemessene Wohnung unzumutbare Aufwendungen o Leistungen  Mietzuschuss  für Mieter von Wohnraum / ähnlich Nutzungsberechtigte  Inhaber von Dauerwohnrechten  Bewohner von (Alten)Heimen o Leistungsgewährung  Antrag bei kreisfreien Städten / Landkreisen o Förderungsbemessung  Bedürftigkeit der beantragenden Person

Familienlastenausgleich (EStG / BKKG / BEEG)  Soziales Recht von Personen, die für Unterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen, auf Minderung der dadurch entstehenden finanziellen Belastung

Gesetz Kindergeld

Bundeskindergeldgesetz BKKG Elterngeld Einkommensersatzleistun g  Bundeselterngeld + Elternzeitgesetz BEEG Einkommenssteuerliche Einkommensteuergesetz r EStG Familienlastenausgleich

Leistungsgewährun g Familienkasse

Leistungsbemessung Pauschaler Betrag je Kind

Elterngeldstelle

Bisheriges Nettoeinkommen

Finanzamt

Einkommensteuerklärun g

Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)  Soziales Recht von Kindern + Jugendlichen + Sorgeberechtigter auf Leistungen öffentlicher Jugendhilfe  Förderung der Entwicklung  Unterstützung + Ergänzung der Erziehungsleistungen innerhalb Familie

o Leistungen  Jugendarbeit + Jugendsozialarbeit  Förderung der Erziehung in Familie  Förderung von Kind in Kita Hintergrund  Deckung strukturellen + individuellen Mangel an familiärer Erziehungs + Bildungs + Betreuungsleistungen NICHT wirtschaftliche Bedürftigkeit!!  Beteiligung der Eltern je nach finanziellen Möglichkeiten an Kosten  z.B. Kita Gebühren

o Andere Aufgaben: Ordnungsrechtlicher Charakter zum Schutz von Kindern + Jugendlichen

 Inobhutnahme durch Jugendamt  Bei Krisen innerhalb Familie  Verdacht auf Gewalt  Mitwirkung des Jugendamts bei Vormundschafts- und Familienrechtsverfahren  Führung Sorgerechtsregister  Regelung der Personensorge  Eltern ohne Ehe  Keine Geldleistungen oder geldwert Sach- und Dienstleistungen im Fokus

o Leistungserbringung  Träger öffentlicher Jugendarbeit  Kreise + kreisfreie Städte  Freie Träger  Einrichtungen + Dienste der Sozialwirtschaft  Gesetzlicher Vorrang  Leistungserbringung durch freie Träger  Leistungsverantwortung  Träger öffentlicher Jugendhilfe

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX)  Soziales Recht von körperlich + geistig + seelisch behinderten Menschen / von Behinderung bedrohten Menschen  Hilfe  selbstbestimmte + gleichberechtigte Teilhabe an Gemeinschaft Leistungen o 1. Teil SGB IX  Für Rehabilitationsträger geltendes Rehabilitations- und Teilhaberecht o 2. Teil SGB IX  Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung  Medizinische Rehabilitation + Teilhabe  Heilbehandlungen  Teilhabe am Arbeitsleben  Berufsvorbereitung  Umschulung  Unterhaltssichernde + ergänzende Leistungen  Entgeltersatzleistungen  Teilhabe an Gemeinschaft  Förderung der Verständigung  Hörbeeinträchtigung o 3. Teil SGB IX  Schwerbehindertenrecht  Spezielle Regelungen zur Teilhabe Schwerbehinderter  Schwerpunkte  Schutz im Bereich der Arbeit  20 Spezieller Kündigungsschutz  Zusätzlicher Urlaub  Verbot der Benachteiligung  Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben

 Regelungen zur Feststellung der Behinderteneigenschaften + Grad der Behinderung  Ausweis als Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis o Leistungsgewährung  Antrag  örtliche + überörtliche Sozialhilfeträger o Leistungsbemessung  Prüfung des individuellen Bedarfs o Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 01.01.17: Stufenweise Reformierung der Eingliederungshilfe bis zum Jahr 2023  Vertragsrecht der Eingliederungshilfe zum 01.01.18 auch dem SGB XII herausgelöst + in SBG IX überführt  Übergangsfrist 01.01.20  Basis für Verhandlung der Leistungsentgelte mit Kostenträgern

5.5 Soziale Hilfen  Soziale Hilfe soll (Wie soziale Förderung) …  Herstellung Chancengleichheit + gleiche soziale Entfaltungsmöglichkeit  Absicherung Existenzminimum  schwierige soziale Lage / Leistungseinschränkung

o Finanzierung  Steuermittel Formen   

Grundsicherung für Arbeitssuchende  Harz 4 / SGB II Sozialhilfe  SGB XIII Leistungen für Asylbewerber  AsylbLG

Nachrangige Leistungsgewährung der Grundsicherung für Arbeitssuchende + Sozialhilfe  Bewilligung nur wenn keine Selbsthilfe + Hilfe von anderen nicht möglich (Angehörige + andere Sozialleistungsträgern)  Z.B. keine Grundsicherung für Arbeitssuchende ( Arbeitslosenversicherung) + Studenten ( BaföG) + Asylbewerbern ( AsylbLG)

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

o Ziele  Stärkung arbeitssuchender Person + Eigenverantwortung  Befähigung arbeitssuchender Person  aktive Mitwirkung an Maßnahmen zur Wiedereingliederung in Arbeitsmarkt  Grundsatz: „Fördern UND Fordern“

o Leistungsbezieher  Hilfebedürftige + Menschen in gleicher Bedarfsgemeinschaft  Kind + Partner o Leistungen  Eingliederung in Arbeit  Sicherung Lebensunterhalt  ALG II o Leistungsgewährung  Antrag  Agentur für Arbeit + Kreise + kreisfreie Städte

Sozialhilfe (SGB XII) Leistungsbereiche   

Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter + bei Erwerbsminderung Hilfen zur Bewältigung besonderer Lebenslagen  Auch ergänzend zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende + Grundsicherung im Alter + bei Erwerbsminderung + Hilfe zum Lebensunterhalt

o Leistungsgewährung  Antrag  örtlicher Sozialhilfeträger  Kreise + kreisfreie Städte  Ausnahme: Hilfe zum Lebensunterhalt  Von Amts wegen, sobald Sozialhilfeträger weiß, dass Voraussetzungen für Leistungen vorliegen  Niedrigschwelliger Zugang  Antrag trotzdem sinnvoll Hilfe zum Lebensunterhalt  Sicherung Existenzminimum  Für: Personen die sonst keinen Anspruch haben  Personen in Einrichtungen  Wohnungslose + Behinderte  Langfristige Kranke  Zeitrente wegen Erwerbsminderung  Leistungen  Unterkunft + Heizung  Bedürfnisse des täglichen Lebens  Soziokulturelle Teilhabe  Leistungsanspruch  Gesetzliche Regelbedarfssätze

Grundsicherung im Alter + bei Erwerbsminderung



 Wer?  Rentenaltersgrenze erreicht  18. Lebensjahr vollendet  dauerhaft erwerbsgemindert (Behinderte)  Leistungen Entsprechen Hilfe zum Lebensunterhalt  greifen aber vor diesem

Hilfe in besonderen Lebenslagen  

 



Hilfen zur Gesundheit  Entsprechen Leistungen gesetzlicher KV Hilfe zur Pflege  Mehr als Leistungen gesetzlicher Pflegeversicherung  wichtig für Klienten der Sozialwirtschaft Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten  Wohnungslosenhilfe  Gewährung Lebensunterhalt für Menschen ohne Unterkunft Hilfe in anderen Lebenslagen  Weiterführung des Haushalts  Alten + Blindenhilfe  Übernahme von Bestattungskosten Eingliederung von Behinderten  Reform: Überführung in SBG IX

Leistungen für Asylbewerber (AsylbLG)  Leistungsberechtigte  Asylsuchende + Bürgerkriegsflüchtlinge + geduldete Ausländer + ausreisepflichtige Ausländer o Leistungen  in ersten 15 Monaten  Grundleistungen  Form: eher Sachleistungen  Leistungen bei Krankheit + Schwangerschaft + Geburt o Leistungsgewährung  Antrag  Regierungspräsidium (während Erstaufnahme)  danach Kreis / kreisfreie Städte  Asylbewerberleistungen ist NICHT Sozialhilfe  Leistungsberechtigte kein Anspruch auf Sozialhilfe!!...


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