Lernkontrollfragen-Bauen im Bestand PDF

Title Lernkontrollfragen-Bauen im Bestand
Author Ann-Kathrin Gorr
Course Bauen im Bestand: Verfahrenstechnik und Ökonomie
Institution Technische Universität Darmstadt
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Lernkontrollfragen Bauen im Bestand Stand: 25.08.2019 Von: Ann-Kathrin Gorr 1. Projekt und Objekt im Lebenszyklus von Gebäuden v Wie definieren sich Bauprojekt und Bauobjekt und wie grenzen sich diese inhaltlich und zeitlich voneinander ab? Ø Bauprojekt: Gemäß DIN 69901-5: „Vorhaben, dass im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist.“ Ø Bauobjekt: Gemäß HOAI: Objekte sind Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen. Objekte sind auch Tragwerke und Anlagen der Technischen Ausrüstung. Ø Inhaltliche Abgrenzung: Bauprojekt = Prozess zur Herstellung und Abbruch eines Bauobjekts. Bauobjekt: Objekt, dem eine Handlung widerfährt. Ø Zeitliche Abgrenzung: Projektphase Neubau – Objektphase – Projektphase Abbruch (Kreislauf) – Projektphasen umfassen die Objektphase Nutzung inkl. baulicher Veränderungen v Wozu dient eine Bedarfsplanung im Bauwesen und wann sollte eine Bedarfsplanung erfolgen? Ø Die Bedarfsplanung dient der Ermittlung und Analyse der Ziele, Bedürfnisse, Anforderungen und Einschränkungen des Bauherrn und wichtiger Akteure als Grundlage für die Formulierung der Aufgabe für Planung und Bau. Ø Sie sollte vor der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) erfolgen. Sie steht bei der Leistungsphase 1 als besondere Leistung in der HOAI. v Benennen Sie die elementare Aufgabe der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Ø Regelung der Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Grundleistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden. (§1 HOAI) v Die Honorare welcher Leistungen regelt die aktuelle Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verbindlich? Für welche Leistungen sind die Honorare nicht verbindlich geregelt oder frei vereinbar? Ø Flächenplanung, Landschaftsplanung, Objektplanung, Fachplanung sind innerhalb der Honorartafeln verbindlich geregelt. Ø Beratungsleistungen (Vermessung, Brandschutz, Bauphysik) sind nicht verbindlich geregelt und werden wie besondere Leistungen frei vereinbart. v Welche Planer sind an das Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden? Ø Planer mit Sitz in Deutschland, die in Deutschland Leistungen erbringen. (§1 HOAI) v In welche Phasen gliedert die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Leistungen des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume? Ø Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Ø Leistungsphase 2: Vorplanung Ø Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Ø Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung Ø Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Ø Leistungsphase 6: Vorbereitung bei der Vergabe Ø Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Ø Leistungsphase 8: Objektüberwachung

Lernkontrollfragen Bauen im Bestand Stand: 25.08.2019 Von: Ann-Kathrin Gorr Ø Leistungsphase 9: Objektbetreuung v Worin unterscheiden sich Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen? Ø Instandhaltungsmaßnahmen: Maßnahmen, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands eines Objekts dienen. Ø Modernisierungsmaßnahmen: Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchtwertes (einhergehend: gesteigerte Nutzungsqualität) v In welchem Zusammenhang erläutert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Begriff der Modernisierung? Durch welches Hauptmerkmal definieren sich Modernisierungen? Nennen Sie Beispiele für bauliche Maßnahmen, die als Modernisierung eines Bauobjekts einzustufen sind. Ø Im Zusammenhang der Regelungen zu Mietverhältnissen über Wohnraum (Mietrecht) Ø Hauptmerkmal: Gebrauchswerterhöhung und dadurch Erhöhung des Mietzins Ø Beispiele: § Energetische Modernisierung = WDVS, neue Heizungsanlage § Sonstige Modernisierung = Verbesserung von Funktionsabläufen und Zuschnitt der Wohnung, von sanitären Einrichtungen; Installation behindertengerechter Anlagen v Erläutern Sie den Begriff des Gebäudemanagements. Ø Gesamtheit aller Leistungen zum Betreiben und Bewirtschaften von Gebäuden Ø 3 Säulen: Technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement, die auf Flächenmanagement stehen. § Technisch: Umfasst alle Leistungen, die zum Betreiben und Bewirtschaften von baulichen und technischen Anlagen eines Gebäudes erforderlich sind. § Infrastrukturell: Umfasst die geschäftsunterstützenden Dienstleistungen, welche die Nutzung von Gebäuden verbessern § Kaufmännisch: Umfasst alle kaufmännischen Leistungen aus den Bereichen technisches Gebäudemanagement und infrastrukturelles Gebäudemanagement unter Beachtung der Immobilienökonomie. § Flächenmanagement: Umfasst das Management der verfügbaren Flächen m Hinblick auf ihre Nutzung und Verwertung.

Lernkontrollfragen Bauen im Bestand Stand: 25.08.2019 Von: Ann-Kathrin Gorr 2. Bedeutung und Besonderheiten des Bauens im Bestand v Begründen Sie die Notwendigkeit von Bauprojekten im Bestand unter Zuhilfenahme der politischen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Ø Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung: Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2020 auf durchschnittlich 30 Hektar pro Tag reduzieren. (2010-2013: durchschnittlich +73ha/Tag; 2012-2015: durchschnittlich +66ha/Tag) Ø Die Bautätigkeit soll sich in den Siedlungsbestand verlagern. v Welche besonderen Aspekte haben Einfluss auf die Planung von Bauprojekten im Bestand? Ø Der Bauzustand des Objekts. Der Zustand muss erfasst, Schäden festgestellt und daraufhin der Zustand bewertet und dokumentiert werden. Ø Einfluss auf die Festlegung der bautechnischen Maßnahmen im Zuge der Planung haben: historisches Material, vorhandener Grundriss, hist. Bau- und Konstruktionsweisen, vorh. Mieter, Erhaltungszustand der Gebäudesubstanz, moderne Nutzeransprüche, aktuelle bauphysikalische und bauordnungsrechtliche Ansprüche v Welche besonderen und zusätzlichen Anforderungen und Leistungen sind bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen im Bestand zu berücksichtigen bzw. zu integrieren? Ø Planung: § Bestandsaufnahme- und Bestandsdokumentation • Etwaige vorhandene Bestandsdokumentation identifizieren und auf Eignung bewerten • Festlegung des Umfangs und der Detaillierung der Bestandsaufnahme § Bestandsberücksichtigung- und bewertung (.) bei der Planung: • Identifikation und Festlegung der durchzuführenden Planungen, Eignung der zu beauftragenden Planer • Eignung des Bestands für die Bauaufgabe und den Bedarf (Geometrie, Tragwerk) • Platzverhältnisse für die Baulogistik, die anzuwendenden Arbeitsmethoden und die einzusetzenden Ressourcen (Menschen, Betriebsmittel, Arbeitsgegenstände) • Rechtliche Bewertung des Bestandsschutzes • Etwaige Denkmalschutzauflagen Ø Ausführungsvorbereitung: § (.) bei der Leistungsbeschreibung und bei der Angebotsbearbeitung • Identifikation aller auszuschreibenden Leistungen • Identifikation aller zu erbringenden Teilleistungen • Annahme geeigneter Arbeitsverfahren und Betriebsmittel • Abschätzung des notwendigen Aufwands für die Teilleistungen Ø Ausführung: § (.) bei der Arbeitsvorbereitung und Bauausführung bei ggf. sich im Projektverlauf veränderten Einflüssen • Wahl geeigneter Arbeitsmethoden und Ressourcen (Menschen, Betriebsmittel, Arbeitsgegenstände) und Planung der Baustelleneinrichtung • Abschätzung der tatsächlich erzielbaren Produktivität

Lernkontrollfragen Bauen im Bestand Stand: 25.08.2019 Von: Ann-Kathrin Gorr • Beeinträchtigungen und Störanfälligkeiten der Baulogistik und der Baustelleneinrichtung durch die Nachbarschaft und den laufenden Betrieb • Beeinträchtigungen und Störanfälligkeit der Nachbarschaft und des laufenden Betriebs durch Emissionen der Baustelle • Abweichungen des tatsächlichen Bestands von der angenommenen Planungsgrundlage v Ihr Bauunternehmen ist mit den Rohbauarbeiten für die Erweiterung einer Schule beauftragt. Dabei soll das Gebäude während des laufenden Schulbetriebs um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt werden. Benennen Sie besondere oder zusätzliche Anforderungen, die Sie im Rahmen der Arbeitsvorbereitung für diese Maßnahme im Vergleich zu einem Neubauvorhaben in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten? Ø Baulogistische, zeitliche und Schutzanforderungen in Bezug auf den Betrieb der Schule und den Schutz der Kinder und Lehrer und Mitarbeiter. Außerdem Wahl von emissionsarmen und erschütterungsarmen Betriebsmitteln und Arbeitsmethoden. Ø Zeitliche Einschränkungen: § Hauptarbeiten in Nachmittags-, Abends- und Nachstunden, wenn kein Schulbetrieb mehr stattfindet § Beachtung von Pausenzeiten z.B. zur Anlieferung von Materialien oder anderen baulogistischen Maßnahmen Ø Logistische Einschränkungen: § Geringer Platzbedarf für Materialien etc., da ggf. Pausenbereiche im Außenbereich weiter zur Verfügung stehen sollen Ø Besondere Schutzmaßnahmen wegen Staub-, Lärm- und sonstigen Emissionen (Erschütterungen) § Schutz vor herabfallenden Gegenständen oder sich herauslösender Gegenstände im Bestandsgebäude § Abschirmung der Arbeitsbereiche und der Lagerbereiche ggü. des Schulbetriebs. Keine Zutrittsmöglichkeiten für Unbefugte (Kinder, Lehrer etc.). Zutrittskontrolle bei den Baustellenbereichen. § Vermeidung von Lärm und Erschütterungen. Kinder sind noch schutzwürdiger als Erwachsene Menschen. § Schutz von ggf. angrenzenden Gebäuden oder Außenanlagen der Schule Ø Unbedingte Garantie, dass die Standsicherheit des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist insbesondere während der Schulzeiten. v Welche besonderen Risiken sind im Falle des Bauens bei laufendem Betrieb durch ein ausführendes Bauunternehmen zu berücksichtigen? Ø Zeitliche Risiken: Arbeit außerhalb bestimmter Betriebszeiten, Fertigstellungstermin ist einzuhalten, Besonderer Aufwand für Baustelleneinrichtung (ggf. mehrfaches Aufund Abbauen von Arbeitsstellen notwendig) Ø Bauliche Risiken: Schutz der Einrichtung, Vermeidung bzw. Verminderung der Emissionen, Platzeinschränkungen für Materialien etc. v Bauarbeiten im Allgemeinen und insbesondere Abbrucharbeiten verursachen Emissionen. Welche Arten von Emissionen können unterschieden werden? Welche Akteure bzw. Personengruppen sind vor den Emissionen zu schützen? Ø Arten von Emissionen: Staub, Splitter/Trümmer, Lärm, Erschütterungen Ø Zu schützende Akteure: am Bau Beteiligte (Bauarbeiter), Passanten, Menschen im direkten Umfeld der Baustelle (Nachbarn), Menschen des laufenden Betriebs, Beteiligte der Baulogistik (Lieferanten o.Ä.)

Lernkontrollfragen Bauen im Bestand Stand: 25.08.2019 Von: Ann-Kathrin Gorr v Benennen Sie Faktoren, d. h. Entscheidungen und Maßnahmen des ausführenden Abbruchunternehmens, welche die Intensität von Emissionen beeinflussen sowie Randund Arbeitsbedingungen, die nicht beeinflussbar sind. Ø Entscheidungen und Maßnahmen, die die Intensität der Emissionen beeinflussen: § Staub: Beseitigung des bereits vorhandenen Staubs und Staubbekämpfung am Abbruchobjekt. Absaugen von Staub und Binden des Staubs durch Benetzung § Splitter/Trümmer: Sicherheitsabstand zu Arbeiten garantieren durch Zutrittsbeschränkungen (z.B. durch Bauzäune), aktive Schutzmaßnahmen = Verhindern der Ausbreitung von Schutz/Trümmer (z.B. Schuttrutsche), passive Schutzmaßnahmen = Schützen der Umgebung (z.B. Abdecken benachbarter baulicher Anlagen). Entscheidungen: Wahl des Abbruchverfahrens, -methode, weise, Einsatz von Erd- und Schuttpolstern, Beeinflussung des Abbruchmaterials § Lärm: • Am Arbeitsplatz: ¨ Maßnahmen: Persönlicher Gehörschutz, Arbeiten bei geschlossener Kabine • In der Nachbarschaft: ¨ Allg. Schutzmaßnahmen = Schallschutzmaßnahmen: Auswahl lärmarmer Abbruchverfahren, Schallabschirmung/Schallkapselung, Einsatz lärmarmer Maschinen, organisatorische Maßnahmen, Einsatz von Gehörschutzmitteln § Erschütterungen: • Beachtung der Anhaltswerte der DIN 4150-3 (Erschütterungen im Bauwesen: Einwirkungen auf bauliche Anlagen). Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen richtet sich nach: Art des Abbruchverfahrens, Abstand zwischen Abbruchobjekt und Nachbarschaft, Schwingungsempfindlichkeit der Nachbarschaft • Maßnahmen: Sichtung des Lageplans und der Bestandsdokumente, Ortsbesichtigung ggf. weitere Bestandsaufnahme, Kontaktaufnahme und Information der Nachbarschaft, Erschütterungsprognosen durchführen, erschütterungsarme Verfahren wählen Ø Rand- und Arbeitsbedingungen, die nicht beeinflussbar sind: § Wetter, Windrichtung, Abstand von baulichen Anlagen zu den Arbeiten, Nutzungsart benachbarter Gebäude v Bei Bau- und Abbrucharbeiten können unterschiedliche Emissionen entstehen, u. a. Splitter und Trümmer. Welche Maßnahmen können gegen die Splitter- und Trümmerwirkung ergriffen werden? Geben Sie hierzu je ein Beispiel. Benennen Sie zudem die Einflüsse auf die Splitter- und Trümmerwirkung. Ø Maßnahmen gegen Splitter- und Trümmerwirkung: § Ausreichender Sicherheitsabstand (Bauzäune) § Aktive Maßnahmen (geschlossene Schuttrutschen) § Passive Maßnahmen (Abdecken benachbarter baulicher Anlagen Ø Einflüsse auf die Splitter- und Trümmerwirkung: § Freie Fallhöhe respektive Abbruchhöhe § Art der Aufschlagebene § Art des Abbruchmaterials v Eine seit zehn Jahren ungenutzte Lagerhalle auf dem Gelände eines Industrieunternehmens soll abgebrochen werden. Daher wird an die Abbrucharbeiten die

Lernkontrollfragen Bauen im Bestand Stand: 25.08.2019 Von: Ann-Kathrin Gorr Anforderung gestellt, den laufenden Produktionsbetrieb nicht durch Emissionen zu stören. Welche Möglichkeiten der Staubbekämpfung stehen Ihnen zur Verfügung? Ø Absaugung von Stäuben mit mobilen Geräten vor dem Abbruch Ø Bindung von Stäuben mit Feuerwehrschläuchen und Netzmittel vor und während des Abbruchs Ø Einhausung des Abbruchobjekts während des Abbruchs v Bei Bau- und Abbrucharbeiten existiert in besonderem Maße die Gefahr der Staubentstehung. Dabei sind Grenzwerte für den A-Staub und den E-Staub einzuhalten. Wie sind diese beiden Staubfraktionen definiert und wie unterscheiden sich diese Staubfraktionen? Ø A-Staub: Massenteil der eingeatmeten Partikel, der bis in die nichtciliierten Luftwege vordringt. Ø E-Staub [Einatembarer Staub]: Massenanteil aller Schwebstoffe, der durch Mund und Nase eingeatmet wird Ø Unterscheidung: E-Staub enthält den A-Staub (Teil des Thorakalen Staubs) + Tracheobronchiale Fraktionen des Staubs (2.Teil des Thorakalen Staubs) + Extrathorakale Fraktionen des Staubs. E-Staub ist als Oberbegriff zu sehen. v Erläutern Sie das Prinzip und die Einsatzmöglichkeiten der Wasservernebelung für die Staubbekämpfung während Bau- und Abbrucharbeiten. Ø Prinzip: Zerstäuben des Wassers mit Druckluft und Spezialdrüsen: § Feintröpfiger Wassernebel, der den Staub bindet § Geringe Wassermengen notwendig Erhöhung der Bindewirkung durch chemische Zusätze. Ø Einsatzmöglichkeiten: § Ursprüngliche Anwendung: Binden des Staubs bei Belade- und Kippstellen von Schüttgut § Bei Abbrucharbeiten: Binden des Staubs am Abbruchobjekt und am entstehenden Haufwerk der herabfallenden Materialien v Ein Gebäude in direkter Nachbarschaft des Kurparks in einem Heilbad soll abgebrochen werden. Daher sind als Auflagen der Abbruchgenehmigung strenge Immissionsrichtwerte für Lärm einzuhalten. Welche verschiedenen Schallschutzmaßnahmen können für die Abbrucharbeiten zur Anwendung kommen? Welche Maßnahmen sollten Vorrang haben, welche Maßnahmen nachrangig Berücksichtigung finden? Welche verschiedenen Akteursgruppen werden durch diese Maßnahmen geschützt? Ø Schallschutzmaßnahmen: Auswahl lärmarmer Abbruchverfahren, Schallabschirmung/Schallkapselung, Einsatz lärmarmer Maschinen, organisatorische Maßnahmen, Einsatz von Gehörschutzmitteln Ø Vorrangige Maßnahmen: Maßnahmen zur Reduzierung der Schallentstehung. Technische Maßnahmen zur Lärmverhinderung und -minderung haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Ø Nachrangige Maßnahmen: Maßnahmen zum Schutz bestehender Lärmemissionen (Gehörschutz, Abschirmung) und organisatorische Maßnahmen Ø Geschützte Akteursgruppen: Bauarbeiter am Arbeitsplatz, Nachbarschaft

Lernkontrollfragen Bauen im Bestand Stand: 25.08.2019 Von: Ann-Kathrin Gorr 3. Bauwerksbestand, Bestandsaufnahme und Bestandsdokumentation v Was beinhaltet eine Bestandsaufnahme und welche Arten bzw. Kategorien der Bestandsaufnahme können unterschieden werden? Benennen Sie für jede Kategorie Beispiele für zu erfassende und zu dokumentierende Informationen. Ø Inhalt einer Bestandsaufnahme: § Untersuchungen, um Informationen und Daten über den Bestand zu beschaffen (z.B. Recherchen, Messungen, Prüfungen) Ø Arten bzw. Kategorien der Bestandsaufnahme (inkl. Beispiele): § Maßliche Bestandsaufnahme: quantitatives Dokumentieren des geometrischen Bestands (zu erfassen: Längen-, Höhen- und Winkelmaße; zu dokumentieren: allg. Bausubstanz = Bauteilgeometrien, Raumaufteilungen o.Ä. anhand von Plänen, Schnitten) § Technische Bestandsaufnahme: qualitatives Überprüfen und Dokumentieren des Bestands (zu erfassen: Konstruktionen und Materialien sowie Anlagen und Funktionen nach Art und Zustand, zu dokumentieren: Zustand sämtlicher Bauteile des Gebäudes) § Nutzungsbezogene Bestandsaufnahme: Identifizieren der Interessen der Nutzung und der Nutzer hinsichtlich der Instandhaltung (zu erfassen: Interessen der Nutzer und Daten des Gebäudebetriebs, zu dokumentieren: durchzuführende Instandhaltungsmaßnahmen/ Maßnahmen des laufenden Betriebs) v Die Bestandsaufnahme kann als ein Prozess angesehen werden, der sich in verschiedene Phasen untergliedern lässt. Beschreiben Sie einen möglichen Ablauf für Bestandsaufnahmen. Ø Phase 1: Identifizierung vorhandener Dokumentation Ø Phase 2: Klärung der Aufgabenstellung Ø Phase 3: Durchführung einer Kurzbegehung des Gebäudes Ø Phase 4: Vorbereiten der Bestandsaufnahme Ø Phase 5: Durchführen der Bestandsaufnahme Ø Phase 6: Auswertung der aufgenommenen Daten der Bestandsaufnahme und Aktualisieren respektive Erstellen der Bestandsdokumentation. v Erläutern Sie die Notwendigkeit zur Durchführung einer Beweissicherung und benennen Sie potentielle Inhalte einer Beweissicherung. Ø Notwendigkeit: Die Beweissicherung ist die Erfassung der Nachbarbebauung vor Baubeginn, um Vorschäden aufzunehmen und diese später von den ggf. durch den Bau und dessen Emissionen entstandenen Schäden an der Nachbarbebauung abgrenzen zu können. Ø Potentielle Inhalte: Fotos, Videoaufzeichnungen, Beschreibung oder Skizzen v Welche verschiedenen Arten der Beweissicherung können differenziert werden? Ø Selbstständiges Beweissicherungsverfahren nach Zivilprozessordnung §§485 ff. ZPO Ø Beweissicherung im Einvernehmen mit den dinglich Berechtigten (Eigentümern) Ø Bestandsaufnahme durch den Baubetrieb oder den Auftraggeber v Was kennzeichnet ein selbständiges Beweissicherungsverfahren? In welchem Regelwerk ist dieses verankert? Ø Ist beim zuständigen Gericht zu beantragen, beinhaltet einen durch das Gericht bestellten Gutachter, der ein Gutachten erstellt, welches vor Gericht als Beweis gilt. (§§485ff. ZPO)

Lernkontrollfragen Bauen im Bestand Stand: 25.08.2019 Von: Ann-Kathrin Gorr v Was kennzeichnet die Beweissicherung im Einvernehmen mit den dinglich Berechtigten (Eigentümern)? Ø Gutachter wird im Einvernehmen mit den Eigentümern als unabhängiger Gutachter bestellt, beinhaltet ein Privatgutachten, das als Zeugenaussage in einem möglichen Prozess dienen kann.

Lernkontrollfragen Bauen im Bestand Stand: 25.08.2019 Von: Ann-Kathrin Gorr 4. Kreislaufwirtschaft und Bauabfälle v Wie ist der Begriff des Abfalls definiert? Ø §3 KrWG: Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung. v Welche Maßnahmenhierarchie ist zur Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen zu berücksichtigen? In welchem Regelwerk ist dies verankert? Ø Die Abfallhierarchie nach §6 KrWG: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung v Worin unterscheiden sich die Ansätze der Verwendung und der Verwertung von demontierten Bauteilen? Ø Verwendung demontierter Bauteile: Wieder- oder Weiterwendung. Wiederholte Nutzung eines gebrauchten Bauteils für gleichen oder anderen Zweck. Ø Verwertung demontierter Bauteile: Wieder- oder Weiterverwertung (Re- oder Downcycling). Wiederholter Einsatz von Altstoffen u...


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