Notwehr - 1. Semester PDF

Title Notwehr - 1. Semester
Course Strafrecht I
Institution Universität Osnabrück
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1. Semester ...


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Strafrecht I

Dienstag, 3. Dezember 2019

Notwehrhandlung 1. Erforderlichkeit • Man verteidigt sich gegen einen rechtswidrigen Angriff # • Angegriffene muss mindeste Mittel, das geeignet ist, für die Abwehr nutzen # • Überschreitung der Notwehr: § 34 StGB# Beispiel: Tierschützer brechen in Tiermasteinlage ein, um die Geschehnisse dort zu dokumentieren, weil die Tiere nicht artgerecht gehalten werden. Ist Notwehr gegeben ? • Tierschützer leisten zugunsten der Tiere Nothilfe # • Nur Material dokumentiert; Tieren geht es nicht besser # • Kein erforderliches Mittel gegen den Angriff wurde verwendet # • Freilassen der Tiere als erforderliches Mittel ? Man weiß nicht, wo die Tiere hingehen # 2. Sozialethische Schranken der Notwehr • Bagatellfälle# • Angriffe auf das Eigentum, die so gering sind, dass eine Einschränkung erfolgen muss # • Wann fangen Bagatellfälle an und wann hören sie auf ? # • Geisteskranke, Irrenden, Berauschte & Kinder# • Individualschutz # • Wer sich schuldlos verhält, stellt das Recht nicht infrage # • Enge persönliche Beziehungen & Garantieverhältnisse# • Menschenunwürdige Behandlung des Angreifers - Verbot der (Rettungs-)Folter# 3. Notwehr gegen Erpressung Einigkeit, dass der mit der Enthüllung kompromittierender Tatsachen, namentlich mit einer Strafanzeige wegen einer von ihm begangenen Straftat, Erpresste (sog. Schweigegelderpressung oder „Chantage“) sich zwar wehren darf, dass ihm aber nicht jedes Abwehrmittel erlaubt sein soll. #

Ausschluss der Notwehr 1. Absichtsprovokation • Absicht, eine Notwehrlage herbeizuführen, um sich einen Vorteil zu verschaffen # 2. Rechtmäßige, sozialadäquate Provokation • A parkt immer vor dem Fenster des B, sodass dieser die Aussicht nicht mehr genießen kann.# • A besucht eine Buchlesung und ist erkältet. Er muss oft husten. Das stört die Zuhörer. # 3. Rechtmäßig, aber sozialethisch fragwürdige Provokation 4. Rechtswidrige und schuldhafte Herbeiführung • Nicht absichtlich # Wirkung der Notwehr

• Nur gegen den Angreifer # • Merke: Notwehr entfaltet seine rechtfertigende Wirkung nur bei Eingriffen in Rechtsgüter des Angreifers, nie bei Eingriffen in Rechtsgüter Dritter. #...


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