objektiver und subjektiver Tatbestand PDF

Title objektiver und subjektiver Tatbestand
Course Recht
Institution Gymnasium (Deutschland)
Pages 1
File Size 43 KB
File Type PDF
Total Downloads 45
Total Views 145

Summary

Strafrecht Vertiefung von objektivem und subjektivem Tatbestand...


Description

Strafrecht Vertiefung Was ist das geschützt Rechtsgut der Körperverletzungsdelikt? -> körperliche Unversehrtheit! Ist das Anhusten durch einen mit SArs-CoV-2 infizierten unter die Körperverletzungsdelikte zu subsumieren? (Er weis das er erkrankt ist)! -> erkrankt er, vorsätzliches Erfolgsdelikt -> Körperverletzung! -> sogar gefährliche Körperverletzung, da man daran sterben kann, § 224 (1) StGB! -> erkrankt er nicht -> Versuchsstrafbarkeit ! Er weis es nicht und hustet in der Gegend rum. Körperverletzung? -> fahrlässige Körperverletzung, aber nur dann wenn es kausal nachweisbar infiziert! Stellt eine Armprothese ein anderes gefährliches Werkzeug i.S.d. 3 224 I Nr.2 Alt. 2 StGB dar? -> ist er am Körper dran, ist es Teil des Körpers und kein Gegenstand! -> ist es außerhalb des Körpers, ist es ein Gegenstand und durch eine Beschaffenheit ein gefährliches Werkzeug!

Wie lauten die einzelne Schritte einer Subsumtion und wie werden sie durchgeführt? -> Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis! N kippt Antialkoholiker S klaren Schnaps in sein Wasserglas. Dieser merkt nichts und trinkt das Glas auf Ex. Im vollbetrunkenen zustand (1.5 Promille) schneidet N dem S seine langen Haare ab.! Strafbarkeit des N gem. §§ 223, 224 StGB?! Alkohol unterjubeln und Haare schneiden als einzelne Taten subsumieren! Dazu nicht nötig aber übersichtlicher § 223 und § 224 einzeln subsumieren. Alkoholisierung als Gesundheitsschädigung?! Def.: Hervorrufen oder Steiger eines, wenn auch nur vorübergehend, nicht nur unerheblichen krankhaften Zustands. (Hier Hervorrufen)! Tendenz: Ja (prof. und ich) -> verübergehende Vergiftung! Alkoholisierung als körperliche Misshandlung?! Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt?! Tendenz: Ja (prof. und ich)! Im sinne des § 224! Alkohol als gesundheitsschädlichen Stoff?! Stoff der mechanisch oder thermisch auf den Körper wirkt sowie Stoffe und Taktieren oder Krankheitserreger, sowie kein Gift vorliegt.! Tendenz: nein, prof.: § 224 hat wirklich höheres Strafmaß (dafür reichts dann nicht)! Hinterlistiger Überfall?! Unvorhergesehener Angriff der planmäßig verdeckt wurde, um Abwehr zu erschweren.! Tendenz: Ja (prof. Und ich)! Haare abschneiden als körperliche Misshandlung?! Tut ihm zwar nicht weh, ist aber eine unangemessene beeinträchtigende Handlung -> Ja! Haare abschneiden als Gesundheitsschädigung?! Nein, da es kein krankhafter Zustand ist.! Schere als gefährliches Werkzeug?! Nein, da sie in diesem Fall ihren gedachten zweck erfüllt.! Haare schneiden als hinterlistiger Angriff?! Nein, war planmäßig und passt hier einfach nicht....


Similar Free PDFs